{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233705,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233705,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3705","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Hebammen. Einhaltung der Kostenneutralit\u00e4t bei der Einf\u00fchrung eines neuen Tarifs","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Neue Tarifvertr\u00e4ge zwischen den Leistungserbringer und Krankenversicherer sind kostenneutral einzuf\u00fchren (Art. 59c KVV). Dass die Kostenneutralit\u00e4t nicht immer erf\u00fcllt ist, zeigt die Kostenentwicklung bei den Hebammen nach Einf\u00fchrung des neuen Tarifs. Am 1. Juli 2020 hat der Bundesrat einen neuen Tarifvertrag zwischen den Krankenversicherern, dem Hebammenverband und den Geburtsh\u00e4usern genehmigt. Dabei wurden die Wegentsch\u00e4digungen f\u00fcr Hebammen und die Pauschalen f\u00fcr das Verbrauchsmaterial erh\u00f6ht. Der neue Tarifvertrag ist per September 2020 in Kraft getreten und ist vorerst bis zum 30. Juni 2024 befristet. Aktuelle Zahlen aus dem Datenpool von Sasis deuten darauf hin, dass es zu einer hohen Kostensteigerung seit Einf\u00fchrung des neuen Tarifvertrags gekommen ist. Dies kann kaum mit der Corona-Pandemie erkl\u00e4rt werden, da auch der alte Tarifvertrag zumindest teilweise auch w\u00e4hrend der Corona-Pandemie gegolten hat. Vielmehr k\u00f6nnte es sein, dass mit den \u00c4nderungen nebst den h\u00f6heren Tarifen auch ein Mengenwachstum stattgefunden hat. In absoluten Zahlen ist die Kostensteigerung zwar nicht sonderlich bemerkenswert, sprechen wir doch bei den Hebammen von Bruttoleistungen von rund 120 Millionen Franken f\u00fcr das Jahr 2021. Die enorme Kostensteigerung ist aber im Kontext mit dem neuen Einzelleistungstarif Tardoc besonders interessant, den der Bundesrat zum wiederholten Mal zur\u00fcckgewiesen hat. Das Taxpunktvolumen beim heutigen Tarmed betr\u00e4gt gut 12 Milliarden Franken. Alleine ein Kostenwachstum im tiefen einstelligen Prozentbereich - was mit dem derzeitigen Toleranz-Korridor m\u00f6glich w\u00e4re - w\u00e4re gerade im heutigen Kontext und aufgrund des Volumens verheerend. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat bez\u00fcglich Kostenwachstum infolge des neuen Hebammen-Tarifvertrags Kenntnis?</p><p>2. Wie lassen sich die Kostensteigerungen erkl\u00e4ren?</p><p>3. Welche Schl\u00fcsse zieht der Bundesrat daraus im Hinblick auf 2024?</p><p>4. K\u00f6nnte die vom Parlament beschlossene tarifpartnerschaftliche Kostensteuerung ein gangbarer Weg, um die Kostenneutralit\u00e4t einhalten zu k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2./3. Der durch den Bundesrat per 1. Juli 2020 genehmigte Tarifvertrag&nbsp;betreffend die Einzelleistungstarifstruktur f\u00fcr ambulante Hebammenleistungen, vereinbart zwischen sant\u00e9suisse, curafutura, dem Schweizerischen Hebammenverband (SHV) und der Interessengemeinschaft der Geburtsh\u00e4user der Schweiz (IGGH-CH\u00ae) basiert grunds\u00e4tzlich auf der bis dahin g\u00fcltigen Tarifstruktur aus dem Jahr 1996. An dem hinter der Tarifstruktur stehenden Kostenmodell wurde grunds\u00e4tzlich keine Anpassungen vorgenommen, jedoch wurden die Pauschalen des Verbrauchsmaterials und der Wegentsch\u00e4digung erh\u00f6ht, da diese die anfallenden Kosten nicht mehr zeitgem\u00e4ss abbildeten. Aufgrund dieser Anpassungen geht der Bundesrat von Mehrkosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aus. Da aber Unsicherheiten bez\u00fcglich der Kostenauswirkungen bestehen und daher dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit nach Artikel 46 Absatz 4 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) nicht vollst\u00e4ndig Rechnung getragen wurde, hat der Bundesrat den Tarifvertrag befristet bis zum 30. Juni 2024 genehmigt. Die Tarifpartner wurden aufgefordert, die angepasste Pauschale des Verbrauchsmaterials und der Wegentsch\u00e4digung zu \u00fcberpr\u00fcfen und aufzuzeigen, ob sich diese im Rahmen der durch den Bundesrat gesch\u00e4tzten Mehrkosten bewegen. Dazu m\u00fcssen die Tarifpartner dem Eidgen\u00f6ssischen Departement des Innern die Ergebnisse des Monitorings unterbreiten und f\u00fcr das Jahr 2021 und 2022 aufzeigen, wodurch genau die Mehrkosten begr\u00fcndet sind. Als zust\u00e4ndiges Fachamt hat das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit den Monitoringbericht 2021 zur Kenntnis genommen. Der Anstieg der Geburtenzahl als quantitatives Ereignis scheint nur einen Teil des relativ hohen Kostenwachstums zu erkl\u00e4ren. Es bleibt jedoch der Monitoring-Schlussbericht abzuwarten, um zu sehen, wie sich die Kosten im Jahr 2022 entwickelt haben werden. Nach dem Grundsatz der Tarifautonomie stehen die Tarifpartner danach in der Pflicht, den Tarifvertrag f\u00fcr ambulante Hebammenleistungen anzupassen und diesen dem Bundesrat zur Genehmigung einzureichen, damit dieser erneut \u00fcberpr\u00fcfen kann, ob die gesetzlichen Anforderungen und das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit erf\u00fcllt sind.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Mit der \u00c4nderung des KVG vom 30. September 2022 (Massnahmen zur Kostend\u00e4mpfung \u2013 Paket 1<i>b</i>) wurde ein Monitoring der Entwicklung der Mengen, Volumen und Kosten sowie entsprechenden Korrekturmassnahmen bei nicht erkl\u00e4rbaren Mengen-, Volumen- und Kostenentwicklungen gesetzlich verankert (Art. 47<i>c</i> KVG;&nbsp;<a href=\"https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2022/2405/de\">BBl 2022 2405</a>). Das Monitoring und die Korrekturmassnahmen sind auf eine l\u00e4ngerfristige \u00dcberwachung der Kosten- und Volumenentwicklung ausgerichtet. Die Tarifpartner m\u00fcssen diese in Tarifvertr\u00e4gen vorsehen und sind dabei verpflichtet, die darin festgelegten Massnahmen einzuhalten. Die Vertr\u00e4ge \u00fcber das Monitoring und die Korrekturmassnahmen sind in allen Leistungsbereichen zu vereinbaren und der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten der \u00c4nderung vom 30. September 2022 des KVG zur Genehmigung vorzulegen (\u00dcbergangsbestimmung zur \u00c4nderung vom 30. September 2022 des KVG). Sobald die KVG-\u00c4nderung in Kraft getreten ist, kommen diese Vorgaben auch im Bereich der Hebammen zur Anwendung.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1693353600000)\/","SubmittedBy":"Bircher Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695990575000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1751900596760)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686700800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}