{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233731,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233731,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3731","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Unbeabsichtigte Folgen der Fusion von UBS und CS auf die Versicherungsindustrie in der Schweiz?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Versicherer und Banken haben grunds\u00e4tzlich unterschiedliche Gesch\u00e4ftsmodelle, da Versicherungsverbindlichkeiten generell an ein Ereignis gebunden sind. Anerkennt der Bundesrat, dass ein zeitkritischer Vertrauensverlust (\"run\") bei Versicherungsunternehmen nicht eintreten kann?</p><p>2. Was unternimmt der Bundesrat, um einen weiteren Vertrauensverlust von Investoren in den Schweizer Finanzplatz zu verhindern und daf\u00fcr zu sorgen, dass die schweizerische Versicherungsindustrie weiterhin einen wettbewerbsf\u00e4higen Zugang zu den internationalen Kapitalm\u00e4rkten hat?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass im eben modernisierten Versicherungsaufsichtsrecht in Umsetzung internationaler Standards die Gl\u00e4ubigerrangfolge verbindlich festgelegt ist im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage eines Versicherungsunternehmens gen\u00fcgend Zeit vorhanden w\u00e4re, damit kein Notrecht angewendet werden m\u00fcsste?</p>","ReasonText":"<p>Die verordnete \u00dcbernahme der Credit Suisse durch die UBS mit der Abschreibung von AT1-Anleihen hat zu erheblicher Verunsicherung an den internationalen Finanzm\u00e4rkten gef\u00fchrt, die sich auch in den Preisen von Schuldtiteln von Schweizer Finanzdienstleistungsunternehmen potenziell spiegelt. Damit Versicherungen sich weiterhin mit Tier 2-Instrumenten erg\u00e4nzendes Kapital zu wettbewerbsf\u00e4higen Konditionen beschaffen k\u00f6nnen, ist eine Klarstellung des Bundesrats betreffend Einhaltung der Gl\u00e4ubigerhierachie im Fall einer Sanierung oder Liquidation eines Versicherungsunternehmens notwendig.</p><p>Die Assekuranz erwirtschaftet rund die H\u00e4lfte der Bruttowertsch\u00f6pfung des Finanzsektors in der Schweiz und stellt einen wesentlichen, stabilisierenden Pfeiler des Finanzplatzes dar.&nbsp;</p><p>Das Gesch\u00e4ftsmodell von Versicherern unterscheidet sich grundlegend von jenem der Banken, indem es langfristig ausgerichtet ist. Das Aufsichtsrecht wurde eben in Umsetzung internationaler Standards modernisiert und mit einem Sanierungsrecht erg\u00e4nzt. Mit einer durchschnittlichen Solvenzquote von 238&nbsp;Prozent sind die Versicherungsunternehmen in der Schweiz zudem ausgezeichnet kapitalisiert.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Versicherungst\u00e4tigkeit und das Gesch\u00e4ftsmodell der Banken unterscheiden sich tats\u00e4chlich in wichtigen Bereichen. Bei der Versicherungst\u00e4tigkeit w\u00fcrde eine Vertrauenskrise aufgrund der \u00fcblichen Vertragsausgestaltung typischerweise keinen unmittelbar unternehmensgef\u00e4hrdenden Abfluss von Kundengeldern und eine dadurch ausgel\u00f6ste Ansteckungsgefahr bei anderen Versicherungen zur Folge haben. So sind Auszahlungen von Versicherungsverbindlichkeiten an ein Ereignis gekn\u00fcpft, das nicht vom Versicherungsnehmenden kontrolliert werden kann. Eine Ausnahme sind r\u00fcckkaufsf\u00e4hige Lebensversicherungen (inkl. BVG-Vollversicherung). Hierbei sind jedoch allf\u00e4llige vertragliche Abreden zu ber\u00fccksichtigen, die einem sofortigen Mittelabfluss entgegenwirken. Die Erarbeitung von L\u00f6sungen zur \u00dcberwindung einer diesbez\u00fcglichen Schieflage ist deshalb grunds\u00e4tzlich weniger zeitkritisch.</p><p>2. + 3. Der Bundesrat hat Anfang Juni 2023 \u2013 basierend auf dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG; SR 961.01) \u2013 mit der Revision der Aufsichtsverordnung die Regeln im Zusammenhang mit risikoabsorbierenden Kapitalinstrumente pr\u00e4zisiert und die Sanierungsf\u00e4higkeit von Versicherungen gest\u00e4rkt (Inkrafttreten 1.1.2024).</p><p>Die Finanzierung von Versicherungen erfolgt bisher \u00fcberwiegend durch Gesellschaftskapital und sogenannte Tier-2-Instrumente. Das revidierte Versicherungsaufsichtsrecht l\u00e4sst diese Finanzierungsstruktur auch k\u00fcnftig zu. Der Charakter der Tier-2-Instrumente als nachrangige Aufschubinstrumente wird beibehalten, womit diese gem\u00e4ss regulatorischen Mindestanforderungen keine vertraglichen Trigger zur Abschreibung oder Wandlung in Eigenkapital aufweisen m\u00fcssen. Dies im Gegensatz etwa zu den auch bei Versicherungen grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssigen sogenannten Tier-1-Instrumenten. Tier-2-Instrumente werden nur im Sanierungs- oder Konkursfall potenziell abgeschrieben oder gewandelt. Bei Gesch\u00e4ftsfortf\u00fchrung ausserhalb der Sanierung w\u00fcrde die Forderung bei Tier-2-Instrumenten potenziell tempor\u00e4r aufgeschoben, aber gem\u00e4ss gesetzlich vorgesehener Vorgehensweise nicht abgeschrieben oder gewandelt (vgl. Art. 51 Abs. 2 VAG). Die Forderung der Gl\u00e4ubiger bleibt dann grunds\u00e4tzlich vollumf\u00e4nglich bestehen. Im Rahmen eines Sanierungs- oder Konkursverfahrens werden Verluste zuerst durch die Aktion\u00e4re und erst dann von den Gl\u00e4ubigern gem\u00e4ss Artikel 52d VAG der Gl\u00e4ubigerhierarchie getragen.&nbsp;</p><p>Insgesamt f\u00fchrt die Revision des VAG resp. der Aufsichtsverordnung AVO (SR 961.011) zu einer Verbesserung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Versicherungsstandorts Schweiz und tr\u00e4gt damit zu einer h\u00f6heren Attraktivit\u00e4t f\u00fcr internationale Investoren bei. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit dem modernisierten Sanierungsrecht und aufgrund der Charakteristiken der Versicherungst\u00e4tigkeit die Anwendung von Notrecht auch in Zukunft verhindert werden sollte. Von zentraler Bedeutung ist auch im Versicherungsbereich eine ausreichende und solide Kapitalisierung, um damit die Kundinnen und Kunden sowie die Gl\u00e4ubigerinnen und Gl\u00e4ubiger zu sch\u00fctzen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1692748800000)\/","SubmittedBy":"Markwalder Christa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695990951000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1751297282703)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686700800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}