{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233793,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233793,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3793","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"B\u00e4uerliches Bodenrecht. Wie zeitgem\u00e4ss ist der Familienbegriff?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im b\u00e4uerlichen Bodenrecht spielt der Begriff der \"b\u00e4uerlichen Familienbetriebe\" eine wichtige Rolle. Bereits in Artikel\u00a01 des Gesetzes werden die Familienbetriebe \"als Grundlage eines gesunden Bauernstandes\" definiert. Diese Formulierung ist seit Inkrafttreten des Gesetzes 1991 gleich geblieben. Das Gesetz definiert nicht weiter, was unter einer Familie zu verstehen ist, die Formulierung ist aber wichtig zum Schutze unserer landwirtschaftlichen Strukturen. </p><p>Der Begriff schliesst jedoch weitere Lebens- und Arbeitsgemeinschaften aus, die f\u00fcr sich ebenfalls einen Schutz oder Bevorzugung erwarten d\u00fcrfen, da sie auf Verl\u00e4sslichkeit und gegenseitige Hilfe beruhen. Nicht alle Menschen, die zusammenwohnen oder -arbeiten, bilden im herk\u00f6mmlichen Sinne eine Familie, dies k\u00f6nnen weiter gefasste Gemeinschaften sein und dies betrifft heterosexuelle Konstellationen, aber auch LGBTIQ+ Personen. Eine qualitative Studie zeigte auf, dass nicht heterosexuelle und/oder nicht cisgender Personen in der Schweizer Landwirtschaft Diskriminierungen erfahren und der enge Familienbegriff ein Problem darstellen kann. </p><p>Ich danke dem Bundesrat f\u00fcr die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>1. Ist der Begriff der Familie gem\u00e4ss b\u00e4uerlichem Bodenrecht an anderer Stelle definiert? </p><p>2. Ist die Verankerung der Familienbetriebe in der heutigen Definition und deren Verbindung zur Nachhaltigkeit im Bundesgesetz noch zeitgem\u00e4ss?</p><p>3. Anerkennt der Bundesrat, dass der heutige Familienbegriff Lebens- und Arbeitsgemeinschaften ausschliessen kann, die ebenfalls ein Interesse an einer rechtlichen Absicherung haben k\u00f6nnen?</p><p>4. Sieht der Bundesrat einen Anpassungsbedarf? </p><p>5. Wenn ja, in welche Richtung k\u00f6nnte eine Revision gehen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Familienrecht ist im zweiten Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) geregelt, wobei es jedoch keine gesetzliche Definition des Begriffs der \u00abFamilie\u00bb gibt. Die Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Familienfragen (EKFF) definiert die Familie im Faktenblatt wie folgt: \u00abDer Begriff der Familie bezeichnet jene Lebensformen, die in den Beziehungen von Eltern und Kindern im Mehrgenerationenverbund begr\u00fcndet und gesellschaftlich anerkannt sind\u00bb.&nbsp;</p><p>Die Familienbetriebe werden in Artikel 4 Arbeitsgesetz (ArG; SR 822.11) n\u00e4her definiert. Aus diesem Artikel geht hervor, dass die Besonderheiten des Zusammenlebens und der Zusammenarbeit einen besonderen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfordern (vgl. Wegleitung zum Arbeitsgesetz des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft SECO).&nbsp;</p><p>2. Der gesellschaftliche Wandel bildet sich auch im Schweizer Recht ab, indem dieses verschiedentlich Anpassungen erf\u00e4hrt. Dies trifft gerade auf den Bereich des Familienrechts im ZGB in erh\u00f6htem Masse zu (u.a. \u00c4nderung des ZGB \u00abEhe f\u00fcr alle\u00bb oder die Umsetzung einer Gleichbehandlung von Kindern verheirateter und nicht verheirateter Eltern [\u00c4nderung des ZGB \u00abelterliche Sorge\u00bb und \u00abKindesunterhaltsrecht\u00bb]). Der Begriff des Familienbetriebs bzw. Familienunternehmens im b\u00e4uerlichen Bodenrecht ist nicht in einem engeren Sinn, sondern im Hinblick auf die wesentlichen Funktionen eines Unternehmens zu verstehen, bei dem das Kapital, die Leitung, die Organisation, die Produktion und die Verwaltung ganz oder \u00fcberwiegend von Mitgliedern der betreffenden Lebensgemeinschaft ausge\u00fcbt werden. Diese enge Verbindung zwischen Privat- und Gesch\u00e4ftsleben wie auch zwischen den Generationen im Alltag ist der Grund daf\u00fcr, dass der Gesetzgeber besondere Vorschriften erlassen hat.</p><p>3. Die Bundesverfassung bestimmt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und niemand wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Weltanschauung oder seiner Lebensform diskriminiert werden darf (Art. 8 Bundesverfassung; SR 101). Der Begriff des Familienbetriebes ist somit rechtsgleich und diskriminierungsfrei anzuwenden und auszulegen. Er passt sich damit dem gesellschaftlichen Wandel an und l\u00e4sst verschiedene Lebensgemeinschaften zu.&nbsp;</p><p>4. und 5. Aus Sicht des Bundesrates besteht in dieser Sache kein Handlungsbedarf. Der Begriff der Familie ist in einem weiteren Sinn zu verstehen und auszulegen. Ausserdem werden die Familienbetriebe durch das b\u00e4uerliche Bodenrecht nicht speziell gef\u00f6rdert oder privilegiert. Das Bundesgesetz \u00fcber das b\u00e4uerliche Bodenrecht (BGBB; SR 211.412.11) erw\u00e4hnt die Familienbetriebe nur im Zweckartikel (Art. 1 Abs. 1 Bst. a BGBB). 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