{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233825,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233825,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3825","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"M\u00e4ngel im Chemikalienrecht beseitigen zur F\u00f6rderung der Chemikaliensicherheit und Unversehrtheit aller","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Biozidprodukteverordnung (VBP) wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>Artikel\u00a038 Ziffer 1:</p><p>Die Etikette darf hinsichtlich der Risiken des Biozidprodukts f\u00fcr die Gesundheit von Mensch oder Tier oder f\u00fcr die Umwelt oder hinsichtlich seiner Wirksamkeit nicht irref\u00fchrend sein. Sie darf nur Angaben wie \"Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial\", \"ungiftig\", \"unsch\u00e4dlich\", \"nat\u00fcrlich\", \"umweltfreundlich\", \"tierfreundlich\" oder \u00e4hnliche Hinweise enthalten, wenn der Wirkstoff gem\u00e4ss CLP/GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) nicht als Gefahrgut eingestuft ist und der Wirkstoff auch in biologischen Systemen nat\u00fcrlich vorkommt.</p>","ReasonText":"<p>Der Einsatz von Desinfektionsmitteln ist ein unerl\u00e4sslicher Teil des One Health Ansatzes, um die Unversehrtheit aller zu erhalten. Die Landwirtschaft, die Lebensmittelindustrie und das Gesundheitswesen k\u00f6nnen die hohen Anforderungen der Hygienevorschriften nur durch den Einsatz von Desinfektionsmitteln erreichen, um die Sicherheit von Produkten und Patienten zu garantieren.</p><p>Anlehnend an die Motion Schmid 19.3734, in der steht, \"dass im Rahmen der Verwendung von Chemikalien durch die breite Bev\u00f6lkerung und das Gewerbe eine angemessene Risikoabw\u00e4gung nur schwer umzusetzen ist. Entsprechend macht f\u00fcr diesen Bereich Substitution Sinn.\", kann im Bereich der Desinfektion keine Risikoabw\u00e4gung und Substitution erfolgen, da die Biozidprodukteverordnung (VBP) in Artikel\u00a038 Ziffer 1 festlegt, dass die Etikette \"keinesfalls Angaben wie \"Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial\", \"ungiftig\", \"unsch\u00e4dlich\", \"nat\u00fcrlich\", \"umweltfreundlich\", \"tierfreundlich\" oder \u00e4hnliche Hinweise enthalten\" darf. Nach Artikel\u00a050 Ziffer 2 gilt dies auch f\u00fcr die Werbung.</p><p>Wenn diese Bezeichnungen nicht verwendet werden d\u00fcrfen, damit der professionelle und private Anwender \u00fcber ungef\u00e4hrliche Substitutionsprodukte informiert werden kann, wird die Etikette (und Werbung) irref\u00fchrend. Dies ist somit im Widerspruch zum ersten Satz des Artikel\u00a038 Ziffer 1.</p><p>Das ChemG will die Gesundheit der Menschen vor sch\u00e4dlichen Einwirkungen durch Stoffe und Zubereitungen sch\u00fctzen (Art. 1 ChemG). Somit ist die aktuelle BPV auch im Widerspruch zum \u00fcbergeordneten Chemikaliengesetz, da es Konsumenten nicht m\u00f6glich ist gef\u00e4hrliche Stoffe zu substituieren und der Substitutionsdruck bei Desinfektionsmittlen ist reduziert, respektive wird verunm\u00f6glicht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Desinfektionsmittel bilden eine relevante Gruppe der Biozidprodukte und leisten einen wichtigen Beitrag zur \u00f6ffentlichen Gesundheit.&nbsp;Biozidprodukte dienen per Definition dazu, Schadorganismen zu zerst\u00f6ren, abzuschrecken, unsch\u00e4dlich zu machen, Sch\u00e4digungen durch sie zu verhindern oder sie in anderer Weise zu bek\u00e4mpfen<span style=\"background-color:white;\">.</span> Angesichts dieser inh\u00e4renten Eigenschaften weisen Biozidprodukte zwangsl\u00e4ufig ein bestimmtes Gef\u00e4hrdungspotenzial f\u00fcr Mensch, Tier und Umwelt auf, weshalb das Parlament sie einem Zulassungsverfahren unterstellt hat.&nbsp;Die Regulierung von Biozidprodukten hat zum Ziel, dass diese Produkte nachhaltig eingesetzt und deren Verwendung generell auf ein notwendiges Mindestmass beschr\u00e4nkt wird. Sie ist insbesondere auch darauf ausgerichtet, Wirkstoffe mit den schlechtesten Gefahrenprofilen nur in Ausnahmef\u00e4llen zu genehmigen und durch weniger gef\u00e4hrliche Wirkstoffe zu substituieren.</p><p>&nbsp;</p><p>Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen in der Kennzeichnung w\u00fcrden zu verharmlosenden Informationen hinsichtlich des Gef\u00e4hrdungspotentials f\u00fchren, was aus Sicht des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht akzeptabel ist. Angaben wie \u00abBiozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial\u00bb, \u00abungiftig\u00bb, \u00abunsch\u00e4dlich\u00bb, \u00abnat\u00fcrlich\u00bb, \u00abumweltfreundlich\u00bb, \u00abtierfreundlich\u00bb oder \u00e4hnliche Hinweise k\u00f6nnten zu unreflektierter und \u00fcberm\u00e4ssiger Verwendung der so bezeichneten Biozidprodukte f\u00fchren. Dies vor dem Hintergrund, dass das Parlament in Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 \u00abDas Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren\u00bb eine entsprechende Anpassung des Bundesgesetzes \u00fcber den Schutz vor gef\u00e4hrlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikaliengesetz; ChemG; SR 813.1) beschlossen hat, die u. a. zu einer bewussteren Verwendung von Biozidprodukten f\u00fchren soll.</p><p>&nbsp;</p><p>Biozidprodukte k\u00f6nnen nicht nur wegen der Eigenschaften des Wirkstoffs, sondern auch wegen derjenigen anderer Inhaltsstoffe als gef\u00e4hrlich eingestuft sein. Das vorgeschlagene Kriterium st\u00fctzt aber nur auf die Gef\u00e4hrlichkeit des Wirkstoffes ab. In der Praxis w\u00fcrde dies dazu f\u00fchren, dass bestimmte Produkte, die als gesundheitssch\u00e4dlich oder umweltgef\u00e4hrlich eingestuft sind, k\u00fcnftig mit Angaben wie \u00abungiftig\u00bb oder \u00abumweltfreundlich\u00bb gekennzeichnet werden d\u00fcrften, da nur die Gef\u00e4hrlichkeit des Wirkstoffs betrachtet w\u00fcrde. Dies ist aus Sicht des Gesundheits- und Umweltschutzes problematisch und zudem nicht kompatibel mit den international harmonisierten Vorgaben nach der EU Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und dem <i>Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals</i> (GHS) der vereinten Nationen, welche auch nach Schweizerischem Chemikalienrecht verbindlich sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Die bestehende Regelung erlaubt bereits jetzt eine Differenzierung der Produkte nach deren Gef\u00e4hrlichkeit, da ein h\u00f6heres Gef\u00e4hrdungspotential zu einer strengeren Kennzeichnung (z.B. Art der Gefahrenpiktogramme, Gefahren- und Sicherheitshinweise sowie einer h\u00f6heren Gefahrenstufe) f\u00fchrt. Diese Information ist auf dem Etikett der Produkte ersichtlich und erm\u00f6glicht es privaten und beruflichen Verwenderinnen und Verwendern deshalb bereits heute, bei ihrem Kaufentscheid weniger gef\u00e4hrliche Produkte auszuw\u00e4hlen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Schweiz hat zudem mit der Europ\u00e4ischen Union (EU) ein Abkommen \u00fcber die gegenseitige Anerkennung von Konformit\u00e4tsbewertungen (SR 0.946.526.81, Mutual Recognition Agreement \u00abMRA\u00bb) abgeschlossen, das nach Anhang 1, Kapitel 18 auch Biozidprodukte einschliesst.&nbsp;Dies bedingt, dass die technischen Vorschriften basierend auf der Regulierung von Biozidprodukten in der Schweiz mit denjenigen in der EU (Verordnung (EU) Nr. 528/2012) \u00e4quivalent sind. Die vorgeschlagene \u00c4nderung der Kennzeichnungsvorschriften in der Schweiz w\u00fcrde sich auf die Verkehrsf\u00e4higkeit der Biozidprodukte im Europ\u00e4ischen Wirtschaftsraum sowie auf die gegenseitige Anerkennung von zugelassenen Produkten auswirken. Letztendlich w\u00fcrde sie die bestehende technische \u00c4quivalenz der Schweizer Bestimmungen zu Biozidprodukten mit denen der EU und somit das gute Funktionieren des Kapitels Biozidprodukte im MRA in Frage stellen.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1693353600000)\/","SubmittedBy":"Dettling Marcel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1727268875000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1727268895283)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686787200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}