{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233830,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233830,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3830","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Schweizer Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung ab 2025","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das heutige kollektive Klimafinanzierungsziel der internationalen Staatengemeinschaft in H\u00f6he von 100&nbsp;Milliarden Dollar pro Jahr gilt noch bis 2025. Sp\u00e4testens Ende 2024 wird die UN-Klimakonferenz ein neues Ziel formulieren, das aller Erwartung nach deutlich h\u00f6her sein d\u00fcrfte.</p><p>Der Beitrag der Schweiz zur Finanzierung der Bek\u00e4mpfung des Klimawandels bel\u00e4uft sich zurzeit auf 450 bis 600&nbsp;Millionen Dollar pro Jahr. Dieser Betrag stammt fast ausschliesslich aus den Krediten, die f\u00fcr die internationale Zusammenarbeit (IZA) im Zeitraum 2021\u20132024 gesprochen wurden. Ab 2025 wird es allerdings nicht mehr m\u00f6glich sein, die Finanzierung wie bis anhin einzig auf der Grundlage dieser Kredite sicherzustellen. Denn wollte man den massiven Anstieg bei der Klimafinanzierung im Rahmen der bestehenden IZA auffangen, so m\u00fcssten s\u00e4mtliche Projekte durch Klimaprojekte ersetzt werden. Ein solches Szenario w\u00fcrde jedoch nicht dem Verfassungsauftrag entsprechen und zudem der humanit\u00e4ren Tradition der Schweiz zuwiderlaufen. Zudem hat der Bundesrat angek\u00fcndigt, in der n\u00e4chsten Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2025\u20132028 beantragen zu wollen, dass ein umfassender Betrag f\u00fcr den Wiederaufbau der Ukraine reserviert wird. Dies w\u00fcrde an sich schon eine Reduktion der Mittel zugunsten von Projekten in anderen L\u00e4ndern bedeuten.</p><p>Daher d\u00fcrfte es also notwendig sein, zus\u00e4tzliche \u00f6ffentliche Finanzierungsquellen zu erschliessen, um dem erwarteten Anstieg der Verpflichtungen f\u00fcr die Klimafinanzierung zu begegnen, wie der Bundesrat in Beantwortung der Interpellation Badertscher&nbsp;22.4419 schreibt, wo er auch auf die Kompetenzen des Parlaments verweist: \u00abAllf\u00e4llige Massnahmen wie die Erh\u00f6hung der relevanten Verpflichtungskredite oder die Erschliessung verursachergerechter innovativer Quellen zugunsten der internationalen Klimafinanzierung w\u00fcrden einen Parlamentsbeschluss erfordern.\u00bb In seiner Stellungnahme zum Postulat Andrey 23.3283 gab der Bundesrat in diesem Zusammenhang bekannt, das UVEK, das EDA und das WBF h\u00e4tten \u00abbereits begonnen, eine Auslegeordnung zur Erreichung des Schweizer Beitrags an die globalen Klima- und Biodiversit\u00e4tsfinanzziele zu erstellen\u00bb.</p><p>Angesichts der steigenden globalen Bed\u00fcrfnisse und Forderungen stellt sich in dieser Hinsicht also die Frage, wie die Schweiz k\u00fcnftig ihren Beitrag zur internationalen Klimafinanzierung zielgerichtet und sinnvoll gew\u00e4hrleisten und die Anstrengungen der zust\u00e4ndigen Departemente optimal koordinieren will. Andere europ\u00e4ische L\u00e4nder (wie \u00d6sterreich) haben bereits einen strategischen Rahmen aufgestellt, der die Priorit\u00e4ten, die finanziellen Mittel, die M\u00f6glichkeiten und die Grenzen ihrer Beitr\u00e4ge zur internationalen Klimafinanzierung absteckt.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Pr\u00fcft der Bundesrat, wie in seiner Antwort auf die Interpellation Badertscher&nbsp;22.4419 erw\u00e4hnt, neue verursachergerechte Finanzierungsquellen zur Erf\u00fcllung seiner internationalen Verpflichtungen?</p><p>2. Wann und in welcher Form werden die Ergebnisse der in der Stellungnahme zum Postulat Andrey&nbsp;23.3283 erw\u00e4hnten Auslegeordnung \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sein?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Auslegeordnung in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft eine unter den zust\u00e4ndigen Departementen koordinierte Strategie entwickelt werden sollte, um die Priorit\u00e4ten, die finanziellen Mittel, die M\u00f6glichkeiten und die Grenzen des Schweizer Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung ab 2025 festzulegen und sich dadurch den anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern in ihren Bem\u00fchungen anzuschliessen, einen globalen strategischen Rahmen f\u00fcr die Klimafinanzierung zu definieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ende 2024 wird voraussichtlich ein neues kollektives, quantifiziertes Finanzierungsziel zur Unterst\u00fctzung von Massnahmen zur Bew\u00e4ltigung des Klimawandels in Entwicklungsl\u00e4ndern beschlossen. Die Schweiz wird die M\u00f6glichkeit pr\u00fcfen, ihren angemessenen Beitrag an das neue kollektive Klimafinanzierungsziel zu leisten. Wie hoch dieser ausf\u00e4llt, h\u00e4ngt von der Gesamth\u00f6he des kollektiven Ziels und den Rahmenbedingungen ab. Die Spezifizierung der Schweizer Position zum neuen kollektiven Klimafinanzziel erfolgt im Rahmen des Verhandlungsmandats der Schweiz f\u00fcr die j\u00e4hrliche UN-Klimakonferenz, wo die entsprechenden Beschl\u00fcsse gef\u00e4llt werden.</p><p>Die M\u00f6glichkeiten, die Klimaaktivit\u00e4ten im Rahmen der Verpflichtungskredite der internationalen Zusammenarbeit zu erh\u00f6hen, ohne dass dies auf Kosten anderer Entwicklungsthemen geht, sind ausgesch\u00f6pft. Aufgrund des steigenden Finanzbedarfs erarbeitet das UVEK derzeit in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem WBF eine Auslegeordnung der bestehenden und neuen Quellen und Instrumente f\u00fcr die internationale Klima- und Biodiversit\u00e4tsfinanzierung. Die Auslegeordnung soll Optionen aufzeigen, wie die Schweiz die bestehende internationale Klima- und Biodiversit\u00e4tsfinanzierung st\u00e4rken und neue und zus\u00e4tzliche, insbesondere private Mittel erschliessen und mobilisieren kann. Die Optionen werden nach potentieller Wirkung, politischer und operationeller Machbarkeit, Effektivit\u00e4t, Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis, haushaltspolitischen Auswirkungen und \u00f6konomischer Effizienz bewertet werden. Der Bundesrat wird basierend auf der Auslegeordnung bis Ende 2023 m\u00f6gliche Handlungsoptionen diskutieren und das weitere Vorgehen beschliessen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1692144000000)\/","SubmittedBy":"Chassot Isabelle","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695211470000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1751297059920)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686787200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Umwelt"}}