{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233835,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233835,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3835","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Mehr Transparenz bei den Bestimmungen f\u00fcr die Aufbereitung von Fernsehsendungen f\u00fcr Sehbehinderte","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG) vom 24. M\u00e4rz 2006 sieht in mehreren Bestimmungen vor, dass Sendungen f\u00fcr Menschen mit Sinnesbehinderungen aufbereitet werden m\u00fcssen und den Bed\u00fcrfnissen dieser Menschen Rechnung zu tragen ist. In der entsprechenden Verordnung (RTVV) werden diese Anforderungen teilweise weiter konkretisiert. Mit dem Fokus auf den Bed\u00fcrfnissen von Menschen mit Sehbehinderung f\u00e4llt auf, dass beide Erlasse unbestimmte Rechtsbegriffe enthalten und teilweise wenig konkrete Vorgaben gemacht werden. Diese Vorgaben gelten sowohl f\u00fcr die SRG wie auch f\u00fcr alle Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programmangebot.</p><p>So werden beispielsweise in Artikel\u00a024 Absatz\u00a03 RTVG zwar die Bed\u00fcrfnisse der Menschen mit Sinnesbehinderungen generell genannt, jedoch fehlen Angaben zum Umfang von Leistungen f\u00fcr Menschen mit Sehbehinderung. </p><p>Im Lichte dessen, dass Artikel\u00a07 Absatz\u00a06 RTVV der SRG die Pflicht auferlegt, das Angebot f\u00fcr Sinnesbehinderte mit den betroffenen Behindertenverb\u00e4nden festzulegen, w\u00e4re es f\u00fcr die Beurteilung der Vereinbarung im Sinne von Artikel\u00a07 Absatz\u00a06 RTVV wesentlich, wenn der Bundesrat diese Begriffe n\u00e4her konkretisieren w\u00fcrde. F\u00fcr das Blinden- und Sehbehindertenwesen sind konkretere Bestimmungen anzustreben. </p><p>Dies w\u00fcrde auch das Risiko verringern, dass eine Einigung gem\u00e4ss Artikel\u00a07 Absatz\u00a06 RTVV zwischen der SRG und den Behindertenverb\u00e4nden an der Auslegung dieser unbestimmten Begriffe scheitert und das UVEK die Leistungen konkret definieren muss.</p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie lauten die konkreten Grunds\u00e4tze, welche der Bundesrat gem\u00e4ss Artikel\u00a024 Absatz\u00a03 RTVG f\u00fcr die Bed\u00fcrfnisse der Menschen mit Sinnesbehinderungen festgelegt hat? Inwiefern umfassen diese Grunds\u00e4tze die Bed\u00fcrfnisse von Menschen mit Sehbehinderung?  </p><p>2. Welches ist die geeignete Weise von Sendungen im Sinne von Artikel\u00a07 Absatz\u00a03 RTVG f\u00fcr Menschen mit Sehbehinderung? Wird die Auslegung dieses unbestimmten Begriffs vollst\u00e4ndig den Anbietern \u00fcberlassen?</p><p>3. Wieso werden in der Verordnung keine konkreten Anteile f\u00fcr Angebote f\u00fcr Menschen mit Sehbehinderung festgelegt? W\u00e4re es nicht angebracht, einen konkreten Anteil von Leistungen f\u00fcr Menschen mit Sehbehinderung festzulegen?</p><p>4. Was haben die \u00dcberpr\u00fcfungen der M\u00f6glichkeit der Erh\u00f6hung des Anteils an behindertengerecht aufgearbeiteten Fernsehsendungen seit 2018 ergeben und welche Schl\u00fcsse wurden daraus gezogen?</p><p>5. Wie ist eine behindertengerecht aufbereitete Sendung im Sinne von Artikel\u00a08 Absatz\u00a01 RTVV f\u00fcr Menschen mit Sehbehinderung definiert und wie erfolgt die \u00dcberpr\u00fcfung, ob die Fernsehveranstalter diese Vorschrift einhalten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Fragen&nbsp;1 und 3</p><p>Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit des Zugangs zum Medienangebot der SRG f\u00fcr Menschen mit&nbsp;Sinnesbehinderungen. Er hat deshalb im Einklang mit Artikel&nbsp;24 Absatz&nbsp;3 des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen (RTVG) die Rahmenbedingungen f\u00fcr die behindertengerechte Aufbereitung von Sendungen definiert und in der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) nach Sinnesbehinderung differenzierte Mindestanteile sowie die Art der Aufbereitung festgelegt. So muss die SRG gem\u00e4ss Artikel&nbsp;7 Absatz&nbsp;2 RTVV daf\u00fcr sorgen, dass ein gr\u00f6sstm\u00f6glicher Anteil der Sendungen, die in den ersten Fernsehprogrammen zwischen 18 und 22.30&nbsp;Uhr ausgestrahlt werden, f\u00fcr Sehbehinderte zug\u00e4nglich ist. Mindestens eine Informationssendung der SRG pro Amtssprache muss t\u00e4glich in Geb\u00e4rdensprache aufbereitet werden.</p><p>In der RTVV hat der Bundesrat die SRG beauftragt, mit den wichtigsten Verb\u00e4nden h\u00f6r- und/oder sehbehinderter Menschen eine Leistungsvereinbarung abzuschliessen. Die aktuell geltende Vereinbarung ist am 1.&nbsp;Januar&nbsp;2023 in Kraft getreten und gilt bis Ende&nbsp;2027. Sie sieht f\u00fcr Menschen mit einer Sehbehinderung einen substanziellen Ausbau der Sendungen mit Audiodeskription von derzeit 1200&nbsp;Stunden auf 2000&nbsp;Stunden pro Jahr bis im Jahr&nbsp;2027 vor. Die Verb\u00e4nde und die SRG treffen sich einmal j\u00e4hrlich, um die Umsetzung der Vereinbarung zu begleiten, zu \u00fcberpr\u00fcfen und allenfalls zu optimieren.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass durch den Abschluss von Vereinbarungen zwischen den direkt betroffenen Parteien leichter flexible L\u00f6sungen gefunden werden k\u00f6nnen, die den Bed\u00fcrfnissen und der Mediennutzung der Zielgruppen gerecht werden und gleichzeitig f\u00fcr die SRG in finanzieller, personeller und organisatorischer Hinsicht durchf\u00fchrbar sind.&nbsp;</p><p>Frage&nbsp;2</p><p>In den Bereichen Fiktion, Dokumentarfilme, Sport\u00fcbertragungen und Unterhaltung ist die Zug\u00e4nglichkeit derzeit \u00fcberwiegend durch Audiodeskription gew\u00e4hrleistet. Dabei werden visuelle Informationen, die f\u00fcr die Menschen mit Sinnesbehinderung nicht wahrnehmbar sind, auf einer zweiten Tonspur akustisch beschrieben. In anderen Sparten, etwa bei Informationssendungen, kann die Sensibilisierung von Journalistinnen und Journalisten sowie von Sprecherinnen und Sprechern ausreichen, um die Verst\u00e4ndlichkeit der Aussagen vor der Kamera zu verbessern (z.&nbsp;B. indem eingeblendete Texte vorgelesen und das Gesicht zur Kamera gewendet wird). In Zukunft k\u00f6nnte der Einsatz von k\u00fcnstlicher Intelligenz dazu beitragen, Umfang und Qualit\u00e4t der Angebote f\u00fcr Menschen mit einer Sinnesbehinderung zu steigern. Gegenw\u00e4rtig ist ein multidisziplin\u00e4res, auf vier Jahre angelegtes Projekt mit dem Titel \u00abInklusive Informations- und Kommunikationstechnologien (IICT)\u00bb im Gange, welches von der Schweizerischen Agentur f\u00fcr Innovationsf\u00f6rderung (Innosuisse) unterst\u00fctzt wird. SWISS TXT arbeitet als Umsetzungspartner mit.</p><p>Frage&nbsp;4</p><p>Seit 2018 sorgt das Bundesamt f\u00fcr Kommunikation (BAKOM) daf\u00fcr, dass die SRG Umfang und Vielfalt ihrer Angebote f\u00fcr Menschen mit Behinderungen erweitert und dass der Zugang zu Sendungen, die in der Hauptsendezeit in den ersten Fernsehprogrammen ausgestrahlt werden, f\u00fcr diese Personengruppen verbessert wird. Der Bundesrat stellt mit Befriedigung fest, dass auch weitere wichtige Leistungen und Angebote der SRG, wie Plattformen und Apps, f\u00fcr Menschen mit Sinnesbehinderung zug\u00e4nglicher geworden sind.&nbsp;</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates m\u00fcssen das heutige System und die in der RTVV festgelegten Mindestanforderungen, die die SRG in Bezug auf den Zugang zu erf\u00fcllen hat, gegenw\u00e4rtig nicht ge\u00e4ndert werden. Bevor neue Ziele festgelegt werden, ist zu pr\u00fcfen, welchen Beitrag neue Technologien und die k\u00fcnstliche Intelligenz zur Verbesserung der Zug\u00e4nglichkeit leisten k\u00f6nnen.&nbsp;</p><p>Frage&nbsp;5</p><p>Gem\u00e4ss Artikel&nbsp;8 Absatz&nbsp;1 RTVV m\u00fcssen private Schweizer Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Angebot w\u00f6chentlich mindestens eine Sendung zur Hauptsendezeit f\u00fcr H\u00f6r- oder f\u00fcr Sehbehinderte aufbereiten. Derzeit werden diese Sendungen mehrheitlich untertitelt. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird anhand der Jahresberichte \u00fcberpr\u00fcft, die diese Veranstalter gem\u00e4ss Artikel&nbsp;18 Absatz&nbsp;1 RTVG dem BAKOM einreichen m\u00fcssen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1692748800000)\/","SubmittedBy":"Zopfi Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695128135000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1711491455233)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686787200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Medien und Kommunikation"}}