{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233837,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233837,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3837","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Wiedererm\u00f6glichung der unb\u00fcrokratischen Anordnung der Administrativhaft durch die Bundesasylzentren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Um die Anordnung von Administrativhaft f\u00fcr abgewiesene Asylsuchende, die unser Asylsystem missbrauchen, zu erleichtern, wird der Bundesrat beauftragt, die Wiedereinf\u00fchrung der M\u00f6glichkeit f\u00fcr die BAZ (Bundesasyl Zentren) zu pr\u00fcfen, direkte Administrativhaft anzuordnen.</p>","ReasonText":"<p>Unsittlichkeit und Kriminalit\u00e4t rund um die Bundesasylzentren (BAZ) haben in den letzten Jahren zugenommen. Der Bund und die betroffenen Kantone haben verschiedene Sicherheitsmassnahmen ergriffen, um die Bev\u00f6lkerung vor kriminellen oder gar gewaltt\u00e4tigen Asylsuchenden zu sch\u00fctzen.</p><p>Um die Kantone von der Anordnung der Administrativhaft, die zus\u00e4tzliche Personalressourcen erfordert, administrativ zu entlasten, soll den BAZ in bestimmten F\u00e4llen die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt werden, die Administrativhaft anzuordnen. Das Verfahren wird dadurch effizienter und entlastet die Kantone, die sich auf andere wichtige Aspekte, wie z.B. Sicherheit der Bev\u00f6lkerung, konzentrieren k\u00f6nnen.</p><p>Diese M\u00f6glichkeit bestand bereits zuvor, wurde aber durch eine Gesetzesrevision abgeschafft.</p><p>Der Auszug des Berichts der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zuhanden der Gesch\u00e4ftspr\u00fcfungskommission des Nationalrates vom 1. November 2017 f\u00fchrt die Handhabung von Administrativhaft auf Kantonsebene aus:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen weisen den Kantonen verschiedene Befugnisse zu, damit sie den Vollzug der Wegweisungen wahrnehmen k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6rt namentlich, dass der Zuweisungs- oder Standortkanton eine Administrativhaft anordnen kann (Art. 80 Abs. 1 und Art. 80a Abs. 1 AuG). Wenn sich die Personen in einem EVZ des Bundes befinden und der Vollzug der Wegweisung absehbar ist, kann auch das SEM eine Haft anordnen. Laut den Gespr\u00e4chen in Standortkantonen von EVZ hat das SEM eine Zeitlang von dieser M\u00f6glichkeit Gebrauch gemacht. Die betroffenen Migrationsbeh\u00f6rden beurteilten dies eher kritisch, einerseits, weil der Bund kantonale Haftinfrastrukturen f\u00fcr sich beanspruchte, und andererseits, weil der Bund teilweise eine andere Anordnungspraxis verfolgte als der Standortkanton. Laut Mitarbeitenden ordnet das SEM mittlerweile keine Haft mehr an. Mit der Neustrukturierung des Asylbereichs wird auch die Haft ab Bundeszentren k\u00fcnftig durchwegs von den Kantonen angeordnet.</p><p>Die Situation ist mittlerweile aufgrund der steigenden Zahlen eine andere als im Jahre 2017. Anno dazumal haben sie mit tiefen Prognosen, sprich dass lediglich bis zum Jahr 2023 27 000 Asylgesuche erreicht werden, gerechnet. Dazu kommt, dass der maximale Aufenthalt in den Bundeszentren von 90 auf 140 Tage durch die letzte Neustrukturierung des Asylbereichs erh\u00f6ht wurde. Die Neustrukturierung des Asylbereichs hatte auch versprochen, zus\u00e4tzliche Bundeszentren zu schaffen, um mehr Asylentscheide direkt in Bundeszentren zu f\u00e4llen und so wenig wie m\u00f6glich, Asylsuchende auf die Kantone zur verteilen m\u00fcssen.</p><p>Ein Auszug aus dem ECOPLAN-Bericht von 2012 (Seite 46) pr\u00e4zisierte Folgendes:</p><p>Wird das Asylverfahren mit einem negativen Bescheid abgeschlossen, wird der abgewiesene Asylsuchende direkt in Ausschaffungshaft \u00fcberf\u00fchrt. Dieses Verfahren wurde erst bei einer sehr beschr\u00e4nkten Anzahl von Asylsuchenden angewendet. Dennoch habe sich das Vorgehen bei den Asylsuchenden im EVZ [Empfangs- und Verfahrenszentren] herumgesprochen und eine sp\u00fcrbare Signalwirkung entfaltet.</p><p>Die Situation in BAZ von Boudry hat gezeigt, dass sich die Lage ge\u00e4ndert hat und dass das SEM bereits gegen Unruhestifter vorgehen sollte.</p><p>Zudem sollte das Gesetz in der gesamten Schweiz einheitlich angewendet werden. Die Tatsache, dass die Kantone die Zwangsmassnahmen unterschiedlich anwendeten, kann kein Argument gegen diesen Vorschlag sein. Der Bundesrat muss daf\u00fcr sorgen, dass das Bundesrecht in der Schweiz einheitlich angewendet wird. Dieser Vorschlag f\u00f6rdert die Rechtssicherheit und tr\u00e4gt dazu bei.</p><p>Angesichts der Migrationskrise und der Kriminalit\u00e4t von Asylsuchenden in der Umgebung der BAZ sollte der Bund wieder die M\u00f6glichkeit haben, die Inhaftierung in der Form einer Administrativhaft anzuordnen. Es handelt sich dabei immer noch um eine M\u00f6glichkeit (und nicht um eine Muss-Formulierung), die die Sicherheit der Schweizer Bev\u00f6lkerung gew\u00e4hrleisten soll.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die ausl\u00e4nderrechtliche Administrativhaft nach den Artikeln 75 ff. des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (SR 142.20; AIG) dient der Sicherstellung des Vollzugs einer Wegweisung, einer Ausweisung oder einer Landesverweisung und nicht der Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit der Bev\u00f6lkerung oder als Schutzmassnahme vor Gewalt oder Kriminalit\u00e4t. Um diese Zielsetzung zu erreichen, stehen andere disziplinare, polizeiliche und strafrechtliche Massnahmen zur Verf\u00fcgung. Auch setzt das SEM auf Wunsch einer Standortgemeinde und der \u00f6rtlichen Polizei Sicherheitspersonal beispielsweise in einem Dorfzentrum oder an einem Bahnhof ein. Mittels Patrouillet\u00e4tigkeiten durch das Sicherheitspersonal wird das Sicherheitsempfinden der Bev\u00f6lkerung gesteigert und bei Straftaten wie Diebstahl oder Konfliktsituationen die Bev\u00f6lkerung sowie die Polizei unterst\u00fctzt.</p><p>&nbsp;</p><p>In Zusammenhang mit der Thematik der Sicherheit in den Zentren des Bundes weist der Bundesrat darauf hin, dass diese Gegenstand einer laufenden Revision des Asylgesetzes bildet. Grundlage f\u00fcr diese Revision war ein entsprechender Bericht \u00fcber die Abkl\u00e4rung von Vorw\u00fcrfen im Bereich der Sicherheit in den Bundesasylzentren von Altbundesrichter Niklaus Oberholzer vom 30. September 2021.</p><p>&nbsp;</p><p>Die M\u00f6glichkeit, dass das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) in bestimmten F\u00e4llen Administrativhaft ab den Zentren des Bundes anordnen kann, wurde mit der Asylgesetzrevision zur Neustrukturierung des Asylbereichs aufgehoben. Diese \u00c4nderung ist seit M\u00e4rz 2019 in Kraft. Demnach besteht seit diesem Zeitpunkt keine gesetzliche Grundlage mehr f\u00fcr die Anordnung von Administrativhaft durch das SEM. Eine R\u00fcckkehr zum geltenden Recht vor M\u00e4rz 2019 lehnt der Bundesrat aus folgenden Gr\u00fcnden ab:</p><p>&nbsp;</p><p>Das SEM hat im Rahmen der Neustrukturierung des Asylbereichs die Frage der Zust\u00e4ndigkeiten und Abl\u00e4ufe im Bereich des Wegweisungsvollzugs gemeinsam mit den Kantonen, St\u00e4dten und Gemeinden eingehend gepr\u00fcft. Dabei sind alle Beteiligten zum Schluss gekommen, dass die Administrativhaft ab den Zentren des Bundes durch die Standortkantone angeordnet werden soll. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass der Bund nicht \u00fcber die daf\u00fcr notwendigen polizeilichen Kompetenzen und Mittel verf\u00fcgt. Aus Sicht des Bundesrates w\u00fcrde eine R\u00fcckkehr zur Aufteilung der Zust\u00e4ndigkeit zwischen Bund und Kantonen zudem zu einem erh\u00f6hten Koordinationsaufwand f\u00fchren, weil die Kantone f\u00fcr den Vollzug der Wegweisungen zust\u00e4ndig sind. Dies w\u00fcrde dem Anliegen des Postulanten, die Kantone zu entlasten, entgegenstehen. Ist der Standortkanton selbst f\u00fcr die Anordnung der Administrativhaft zust\u00e4ndig, ist dieser von Anfang an involviert und das SEM kann ihm die notwendigen Informationen zur Anordnung der Haft zur Verf\u00fcgung stellen.</p><p>&nbsp;</p><p>Zudem w\u00fcrde eine Wiedereinf\u00fchrung der Kompetenz des SEM auch zu unterschiedlichen Beschwerdewegen f\u00fcr gleich zu beurteilende Rechtsfragen und zu einer Rechtsunsicherheit f\u00fchren. F\u00fcr eine Beurteilung einer Haftanordnung des SEM w\u00e4re n\u00e4mlich im Rahmen der Haft\u00fcberpr\u00fcfung wieder das Bundesverwaltungsgericht zust\u00e4ndig, w\u00e4hrend bei der \u00fcberwiegenden Mehrheit der \u00fcbrigen Haftanordnungen f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung desselben Sachverhalts die kantonalen Gerichte (Zwangsmassnahmengerichte) und letztinstanzlich das Bundesgericht zust\u00e4ndig ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Auch in der Praxis hat sich die Anordnung der Administrativhaft durch die Standortkantone der Zentren des Bundes bew\u00e4hrt. Das SEM sowie die zust\u00e4ndigen kantonalen Beh\u00f6rden stehen stets im engen Austausch miteinander.</p><p>&nbsp;</p><p>Aus den erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden erachtet es der Bundesrat als nicht notwendig, die Wiedereinf\u00fchrung der M\u00f6glichkeit f\u00fcr die BAZ, direkte Administrativhaft anzuordnen, zu pr\u00fcfen.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1693353600000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Damian","BusinessStatus":216,"BusinessStatusText":"Abschreibungsantrag liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1775001600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1779311321567)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686787200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht|Migration"}}