{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233843,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233843,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3843","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Erh\u00f6hung der Armeeausgaben unter Einhaltung des Finanzhaushaltgesetzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aufgrund der aktuellen finanziellen Lage und der Tatsache, dass die gebundenen Ausgaben des Bundes in den kommenden Jahren kaum angetastet werden k\u00f6nnen, wird der Bundesrat beauftragt, ohne die Schuldenbremse zu verletzen, folgende Finanzierungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Erh\u00f6hung der R\u00fcstungsausgaben der Armee zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>1. Erh\u00f6hung des H\u00f6chstbetrages gem. Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe&nbsp;a FHG. Der Bundesrat beantragt zur besseren Finanzierung des R\u00fcstungsbedarfes der Armee im Voranschlag den H\u00f6chstbetrag nach Artikel&nbsp;126 Absatz&nbsp;2 BV&nbsp;</p><p>Und gem. Artikel 15 Buchstabe&nbsp;a FHG zus\u00e4tzlich zu erh\u00f6hen, um auf die aussergew\u00f6hnliche sicherheitspolitische Herausforderung zu reagieren.</p><p>oder</p><p>2. Gem\u00e4ss Artikel 17a FHG k\u00f6nnen Kredite f\u00fcr ausserordentliche Ausgaben ausserhalb der Staatrechnung im Amortisationskonto belastet werden. Der Bundesrat beantrag einen entsprechend f\u00fcr zus\u00e4tzliche n\u00f6tige R\u00fcstungsbeschaffungen einen Kredit, der als ausserordentliche Ausgabe beschlossen werden soll.</p><p>oder</p><p>3. Im Voranschlag wird f\u00fcr zus\u00e4tzliche R\u00fcstungsausgaben ausnahmsweise ein Verzehr der Reserven gem. Artikel 32a FHG budgetiert.</p>","ReasonText":"<p>Der Krieg in der Ukraine hat die sicherheitspolitische Lage in ganz Europa und in der Schwez drastisch ver\u00e4ndert. Die Schweiz hat die Armeebest\u00e4nde seit 1990 bis heute auf einen Sechstel reduziert und die Verteidigungsf\u00e4higkeit aufgrund der sicherheitspolitischen Beurteilung v\u00f6llig vernachl\u00e4ssigt.</p><p>Heute sind rund 25&nbsp;000 Angeh\u00f6rige der Armee in Truppen f\u00fcr die Verteidigung eingeteilt und die Armeeausr\u00fcstung reicht nur, um eine Mechanisierte Brigade f\u00fcr den Ernstfall auszur\u00fcsten (vgl. Bericht zur \u00dcbung PILUM vom November 2022). Zudem kann die Alimentierung der Armee auf der Basis der WEA bis 2030 nicht sichergestellt werden. \u00dcber 6000 taugliche Wehrm\u00e4nner wechseln j\u00e4hrlich in den Zivildienst.</p><p>Im Moment herrscht Krieg in unserer N\u00e4he. Wir wissen nicht, wie sich die Lage in Europa in den n\u00e4chsten 10-15 Jahren entwickelt. Wir wissen aber, dass wir in den kommenden Jahren etwa 24 Systeme der Armee ersetzen m\u00fcssen und die Munitionsreserve rasch wieder auf den kriegstauglichen Bestand erh\u00f6hen m\u00fcssen. Das wird uns gem. Sch\u00e4tzung der Armee rund 50&nbsp;Milliarden Franken kosten.</p><p>Das Parlament hat im Sommer 2022 einer schrittweisen Budgeterh\u00f6hung f\u00fcr die Armee bis 2030 auf 1&nbsp;Prozent des BIP zugestimmt. Der Bundesrat hat aufgrund der finanziellen Lage entschieden, diese Budgeterh\u00f6hung bis 2035 zu erstrecken. Dieser Entscheid nimmt der Armee unter dem Strich rund 10&nbsp;Milliarden Franken Investitionspotential weg. Das f\u00fchrt dazu, dass die Verteidigungsf\u00e4higkeit der Schweiz bis 2035 nicht hergestellt werden kann und das die Motivation der milit\u00e4rdienstpflichtigen Soldatinnen und Soldaten infolge mangelnder Ausr\u00fcstung weiter sinkt.</p><p>K\u00f6nnen wir dieses Risiko in Anbetracht der aktuellen Lage eingehen?</p><p>Nein! Deshalb ist der Bundesrat gefordert alternative Finanzierungsm\u00f6glichkeit aufzuzeigen. Denn es geht um sehr viel, um nicht weniger als die Sicherheit unseres Landes mit einer glaubw\u00fcrdigen bewaffneten Neutralit\u00e4t.</p><p>Nein! Deshalb ist der Bundessrat gefordert eine alternative Finanzierungsm\u00f6glichkeit aufzuzeigen. Denn es geht um sehr viel, um nicht weniger als die Sicherheit unseres Landes mit einer glaubw\u00fcrdigen bewaffneten Neutralit\u00e4t.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt eine schrittweise Erh\u00f6hung der Armeeausgaben ab 2023. Dies hat er in der Beantwortung der Motionen der sicherheitspolitischen Kommissionen beider R\u00e4te (SR: 22.3374 und NR: 22.3367) zum Ausdruck gebracht. Jedoch hat er bereits in der Annahmeerkl\u00e4rung deutlich gemacht, dass er die Entwicklung der Armeeausgaben im Lichte der Gesamtausgaben des Bundeshaushaltes laufend beurteilen wird.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Botschaft zum Voranschlag 2024, die der Bundesrat am 23. August 2023 zu Handen des Parlaments verabschiedet hat, konnte nur dank grossen Anstrengungen ausgeglichen gestaltet werden. Das Wachstum der Armeeausgaben, das in der letztj\u00e4hrigen Planung \u00fcber 8 Prozent bzw. gut 500 Millionen pro Jahr betrug, musste als eine der Bereinigungsmassnahmen abgeschw\u00e4cht werden. F\u00fcr das Jahr 2024 erfolgte eine K\u00fcrzung um rund 290 Millionen. In den Jahren 2025 und 2026 betr\u00e4gt das Wachstum neu rund 4,1 Prozent. Ab 2027 sieht die aktuelle Planung ein Ausgabenwachstum von 6,1 Prozent pro Jahr vor. Damit soll erreicht werden, dass die Armeeausgaben bis im Jahr 2035 1 Prozent des BIP betragen werden. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist die Finanzierung der Armee \u00fcber den ausserordentlichen Haushalt nach Artikel&nbsp;126 Absatz&nbsp;3 BV gem\u00e4ss den gesetzlichen Vorgaben zur Schuldenbremse nicht zul\u00e4ssig: Die Bundesversammlung kann zwar den H\u00f6chstbetrag der Gesamtausgaben nach Artikel&nbsp;126 Absatz&nbsp;2 BV bei Vorliegen aussergew\u00f6hnlicher und vom Bund nicht steuerbarer Entwicklungen erh\u00f6hen (Art. 15 Abs. 1 Bst. a Finanzhaushaltgesetz, FHG; SR <i>611.0</i>). Im Hinblick auf die Schweizer Armeeausgaben liegen aber keine solchen Entwicklungen vor. Entsprechend kann auch das Amortisationskonto nach Art. 17a FHG nicht belastet werden.&nbsp;Die schrittweise Erh\u00f6hung der Armeeausgaben ist deshalb im ordentlichen Budget einzuplanen und umzusetzen. Reichen die ordentlichen Mittel nicht aus, m\u00fcssen sie \u00fcber tiefere Ausgaben in anderen Bereichen oder \u00fcber h\u00f6here Einnahmen ausgeglichen werden, um ein mit der Schuldenbremse konformes Budget zu erreichen. Mittelfristig darf gem\u00e4ss Vorgaben der Schuldenbremse die Finanzierung der Ausgaben sowohl \u00fcber den ordentlichen als auch \u00fcber den ausserordentlichen Haushalt zu keiner Neuverschuldung f\u00fchren. Das Finanzhaushaltgesetz regelt in den Artikeln 17 ff. das Vorgehen bei negativen Saldi von Ausgleichs- und Amortisationskonto, den Kontrollstatistiken f\u00fcr den ordentlichen und den ausserordentlichen Haushalt. &nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zweckgebundene Reserven gem\u00e4ss Artikel 32<i>a</i> i.&nbsp;V.&nbsp;m. Artikel&nbsp;30<i>a</i> Absatz&nbsp;4 Buchstabe&nbsp;b FHG d\u00fcrfen nur f\u00fcr den urspr\u00fcnglich budgetierten Zweck eingesetzt werden. Sie entstehen insbesondere aus projektbedingten Verz\u00f6gerungen, indem die entsprechenden Voranschlagskredite nicht oder nicht vollst\u00e4ndig beansprucht wurden. Die Verwendung dieser Reserven wird nicht budgetiert. Die Armee (Verteidigung und armasuisse Immobilien) verf\u00fcgte Ende 2022 \u00fcber zweckgebundene Reserven in der H\u00f6he von 318 Millionen, die sie in den kommenden Jahren zum Abschluss der verz\u00f6gerten Projekte einsetzen kann. Der Betrag w\u00e4re im \u00dcbrigen ohnehin zu gering, um das vom Motion\u00e4r gew\u00fcnschte Ausgabenwachstum zu finanzieren.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1693353600000)\/","SubmittedBy":"Salzmann Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1702553358000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1711491248260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686787200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Finanzwesen"}}