{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233844,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233844,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3844","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"OECD-Antikorruptionskonvention. Versch\u00e4rfung der nationalen Umsetzung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nationale Umsetzung der OECD-Anti-Korruptionskonvention mit den </p><p>geltenden OECD-Standards in Einklang zu bringen durch:</p><p>1. Die Schaffung eines geeigneten Rechtsrahmens f\u00fcr den Schutz von Whistleblowern im privaten </p><p>Sektor.</p><p>2. Die Erh\u00f6hung der gesetzlichen H\u00f6chststrafe f\u00fcr juristische Personen in Artikel 102 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs.</p>","ReasonText":"<p>Die OECD kritisiert die Schweiz immer lauter, weil erkannte L\u00fccken im schweizerischen Dispositiv zur Korruptionsbek\u00e4mpfung fortbestehen, ohne dass effektive Bestrebungen unternommen werden, um diese zu schliessen.</p><p>Bem\u00e4ngelt wird, dass zwei langj\u00e4hrige Empfehlungen der Schutz f\u00fcr Whistleblower im privaten Sektor und die</p><p>Erh\u00f6hung der gesetzlichen H\u00f6chststrafe f\u00fcr Korruption nicht umgesetzt werden. Auch die neu geschaffene parlamentarische Delegation zur Teilnahme an Aktivit\u00e4ten im Rahmen der OECD wurde durch die OECD entsprechend sensibilisiert. Dies hat innerhalb der Delegation Diskussionen \u00fcber m\u00f6gliche Hebel ausgel\u00f6st, die eine politische Behandlung dieser Problematik erm\u00f6glichen.</p><p>Ohne verbindlichen Rechtsrahmen mit Schutzmassnahmen f\u00fcr Whistleblowern im privaten Sektor steht die Schweiz in Europa besonders isoliert da. Seit 2021 verlangt die EU-Richtlinie 2019/1937, dass Informanten, die Verst\u00f6sse gegen das Unionsrecht melden, sowohl im \u00f6ffentlichen als auch im privaten Sektor zu sch\u00fctzen sind.</p><p>Bez\u00fcglich der Sanktionen f\u00fcr nat\u00fcrliche und juristische Personen verlangt die OECD-Konvention, dass sie \"wirksam, verh\u00e4ltnism\u00e4ssig und abschreckend\" sind (Artikel 3 Absatz 1). Die gem\u00e4ss Artikel 102 des Strafgesetzbuchs geltenden Sanktionen, die auf 5 Millionen Schweizer Franken begrenzt sind, erf\u00fcllen laut OECD diese Kriterien nicht.</p><p>Mit den geforderten Versch\u00e4rfungen der Rechtnormen wird die Wirksamkeit der Korruptionsbek\u00e4mpfung verbessert und verhindert, dass der internationale Druck auf die Schweiz in diesem Bereich weiter steigt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Auch wenn der Bundesrat dem Anliegen der Motion f\u00fcr eine Anpassung des Dispositivs zur Korruptionsbek\u00e4mpfung und m\u00f6glichen zus\u00e4tzlichen Massnahmen positiv gegen\u00fcbersteht, so hat er dennoch folgende Vorbehalte gegen\u00fcber der Motion:</p><p>&nbsp;</p><p>Zu Ziffer 1: Der Bundesrat teilt die in der Motion ge\u00e4usserte Auffassung, wonach f\u00fcr den Schutz von Whistleblowern, welche m\u00f6glichweise rechtswidrige Verhaltensweisen im privaten Sektor melden, ein spezifischer Rechtsrahmen sinnvoll ist. Entsprechend legte er dem Parlament bereits 2013 eine Gesetzesvorlage zum Whistleblowing sowie auf Verlangen des Parlaments 2019 eine Zusatzbotschaft vor (13.094). Die beiden Vorlagen wurden in der Folge abgelehnt, und zwar in Kenntnis sowohl der Position der OECD und ihrer Mitgliedstaaten als auch der Entwicklungen des Rechtsrahmens in der EU. Daher hielt der Bundesrat im Rahmen der entsprechenden Beratungen im Jahr 2020 auch fest, dass er keine weiteren Vorschl\u00e4ge zu machen gedenkt. Seither haben sich auf nationaler Ebene weder neue Erkenntnisse noch Aspekte ergeben, welche einen politischen Konsens naheliegend erscheinen lassen. Auch die vorliegende Motion enth\u00e4lt keine neuen politischen Eckwerte, die eine mehrheitsf\u00e4hige Vorlage erwarten liessen. Ohne konkrete und breit abgest\u00fctzte Vorschl\u00e4ge aus dem Parlament erscheint die Erarbeitung einer neuen, dritten Vorlage nicht erfolgsversprechend.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu Ziffer 2: Der gesetzliche Strafrahmen gem\u00e4ss Artikel 102 des Strafgesetzbuches (StGB, SR 311.0) von 5 Millionen Franken widerspiegelt nur einen Aspekt des strafrechtlichen Arsenals gegen fehlbare Unternehmen. So wurden in den vergangenen Jahren in verschiedenen F\u00e4llen neben Bussen in Millionenh\u00f6he zus\u00e4tzlich Verm\u00f6genswerte von bis zu 200 Millionen Franken eingezogen (vgl. u.a. den Strafbefehl der Bundesanwaltschaft vom 21.12.2016 gegen die brasilianische Firma O. SA). Insgesamt kann die Anwendung von Artikel 102 StGB zu ausgesprochen hohen Sanktionen f\u00fcr Unternehmen f\u00fchren. Der Bundesrat sieht deshalb weder eine Notwendigkeit noch den rechtlichen Spielraum f\u00fcr die beantragte Erh\u00f6hung des Bussenrahmens f\u00fcr Unternehmen nach Artikel 102 StGB. Bei nat\u00fcrlichen Personen betr\u00e4gt die gesetzliche Obergrenze im StGB grunds\u00e4tzlich 10'000 Franken (Art. 106 StGB; im Nebenstrafrecht wird die Grenze teilweise deutlich h\u00f6her angesetzt, z.B. bis 500'000 Franken in Art. 131 des Bundesgesetzes \u00fcber die Geldspiele, SR 935.51). F\u00fcr Unternehmen ist der gesetzliche Rahmen im Kernstrafrecht somit ungleich h\u00f6her festgesetzt. Die Strafdrohung von 5 Millionen Franken steht im Verh\u00e4ltnis zum Unrecht, welches mit dem Organisationsverschulden einhergeht. Es sei daran erinnert, dass mit Artikel 102 Absatz 2 StGB nicht Tatbest\u00e4nde wie Geldw\u00e4scherei oder Bestechung bestraft werden, sondern Organisationsm\u00e4ngel im Dispositiv zur Verhinderung solcher Delikte. Es geht bei Artikel 102 StGB also um das Nichtverhindern von Straftaten, nicht um deren Begehung. In der Sache kann das einer Gehilfenschaft (Art. 25 StGB) entsprechen, zuweilen nur fahrl\u00e4ssig begangen. Deshalb orientiert sich der gesetzliche Strafrahmen grunds\u00e4tzlich nicht an der Anlasstat (z.B. Geldw\u00e4scherei oder Korruption). Die allf\u00e4llige Finanzst\u00e4rke von Konzernen spielt bei der Festsetzung des gesetzlichen Strafrahmens, im Gegensatz zur Bemessung der Strafe durch ein Gericht, nur eine untergeordnete Rolle. Unter Ber\u00fccksichtigung der M\u00f6glichkeit der Einziehung von Verm\u00f6genswerten kann Artikel 102 StGB damit zu ausgesprochen hohen strafrechtlichen Sanktionen f\u00fchren. Von Seiten der OECD wird diese Sichtweise bekanntlich nicht geteilt, wonach es sich bei der Einziehung um eine strafrechtliche Sanktion handelt, sodass sich die Schweiz auch weiterhin mit diesbez\u00fcglichen Forderungen auseinandersetzen und nach einer L\u00f6sung suchen wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat verfolgt die Diskussion auf internationaler Ebene, insbesondere im Rahmen der OECD sowie der EU, weiter und bleibt offen f\u00fcr die Anpassung des Dispositivs zur Korruptionsbek\u00e4mpfung. Er verweist in diesem Kontext auch auf die Strategie des Bundesrates gegen die Korruption 2021-2024 mit der in Massnahme 27 statuierten Pr\u00fcfungspflicht des Bundes im Kontext der Sanktionen f\u00fcr juristische Personen.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1693958400000)\/","SubmittedBy":"Noser Ruedi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1709022397000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|44|1216","Category":"IV","Modified":"\/Date(1711489558027)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686787200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Strafrecht"}}