{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233850,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233850,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3850","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Dringliche Massnahme. Mietzinsexplosion stoppen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine befristete \u00c4nderung der Verordnung \u00fcber die Miete und Pacht von Wohn- und Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen (VMWG) vorzulegen, um die Inflation und die Mieten zu stabilisieren. Die Auswirkungen der Erh\u00f6hungen des Referenzzinssatzes auf die Mieten sollen verringert werden, indem der Satz f\u00fcr die Mietzinserh\u00f6hungen, die auf der Ver\u00e4nderung des Referenzzinssatzes beruhen, so lange drastisch begrenzt wird, wie die durchschnittliche Inflation \u00fcber die letzten zw\u00f6lf Monate \u00fcber 1,5 oder 2&nbsp;Prozent liegt.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat die Aufgabe, die Preisstabilit\u00e4t zu gew\u00e4hrleisten (Art. 5 des Nationalbankengesetzes). Sie strebte langfristig eine Inflation zwischen 0 und 2&nbsp;Prozent an. Um das zu erreichen, beeinflusst sie die Leitzinss\u00e4tze. Bei einer Erh\u00f6hung der Leitzinss\u00e4tze steigen in der Folge parallel dazu auch die Hypothekarzinss\u00e4tze der Banken. Der volumengewichtete Durchschnittszinssatz f\u00fcr Hypothekarforderungen wiederum bestimmt den Referenzzinssatz, der f\u00fcr die Berechnung der Mieten massgebend ist (Art. 12a VMWG). So steigen mit der Erh\u00f6hung der Leitzinss\u00e4tze der SNB jeweils auch der Referenzzinssatz und die Mieten.</p><p>Die Mieten werden bei der Berechnung der Inflation mit 19,325&nbsp;Prozent gewichtet. Somit heizen die Mietzinserh\u00f6hungen \u2013 die durch die Erh\u00f6hung der Leitzinss\u00e4tze ausgel\u00f6st werden \u2013 konsequent die Inflation an, was die SNB veranlasst, ihre Leitzinsen erneut zu erh\u00f6hen. So entsteht ein fataler Teufelskreis, der die Kaufkraft der Miethaushalte mindert.</p><p>Am 1. Juni wurde der Referenzzinssatz von 1,25 auf 1,5&nbsp;Prozent erh\u00f6ht. Dies erlaubt bei den bestehenden Mietverh\u00e4ltnissen eine Mietzinserh\u00f6hung um 3&nbsp;Prozent (Art. 13 VMWG). Eine weitere Erh\u00f6hung des Referenzzinssatzes um 0,25&nbsp;Prozent wird mit Bestimmtheit am 1.&nbsp;Dezember erfolgen. Dadurch wird bei den laufenden Mietvertr\u00e4gen abermals eine Mietzinserh\u00f6hung um 3&nbsp;Prozent m\u00f6glich. Da die Vermieterinnen und Vermieter zus\u00e4tzlich auch 40&nbsp;Prozent der Inflation (Art. 16 VMWG) und die Steigerung des Betriebsaufwands auf die Mieten \u00fcberw\u00e4lzen d\u00fcrfen, werden unter Umst\u00e4nden sehr viele Mieterinnen und Mieter in den ersten Monaten des Jahres 2024 allgemeine Mietzinserh\u00f6hungen von 5 bis 10&nbsp;Prozent hinnehmen m\u00fcssen.&nbsp;</p><p>Weder die L\u00f6hne noch die Renten steigen in gleichem Mass wie die Inflation, und f\u00fcr die Krankenkassenpr\u00e4mien muss per Ende Jahr mit einer Erh\u00f6hung um die 9&nbsp;Prozent gerechnet werden. Unter diesen Umst\u00e4nden ist eine Erh\u00f6hung der Mieten eine Belastung mit verheerenden sozialen Auswirkungen. Dies umso mehr, als in den vergangenen 15&nbsp;Jahren die Senkungen des Referenzzinssatzes nicht an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben wurden und die Vermieterinnen und Vermieter so unrechtm\u00e4ssig 78&nbsp;Milliarden Franken einkassiert haben; in den letzten zwei Jahren waren es j\u00e4hrlich fast Milliarden Franken.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der hypothekarische Referenzzinssatz ist am 1. Juni 2023 erstmals seit seiner Einf\u00fchrung im Jahr 2008 um einen Viertelprozentpunkt angestiegen und betr\u00e4gt nun 1,5&nbsp;Prozent. Gem\u00e4ss Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung \u00fcber die Miete und Pacht bei Wohn- und Gesch\u00e4ftsliegenschaften (VMWG; SR 221.213.11) ist damit eine Mietzinserh\u00f6hung um 3 Prozent zul\u00e4ssig, da die Hypothekarzinss\u00e4tze unterhalb von 5&nbsp;Prozent liegen. Dies unter der Voraussetzung, dass das Mietverh\u00e4ltnis auf dem bisher geltenden Referenzzinssatz von 1,25 Prozent beruht. Derzeit ist dies f\u00fcr ungef\u00e4hr die H\u00e4lfte der Mietverh\u00e4ltnisse der Fall.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 15.3584 ausgef\u00fchrt hat, beruhen die in Artikel 13 VMWG festgehaltenen \u00dcberw\u00e4lzungss\u00e4tze auf einem Mietzinsmodell, das sich auf folgende Annahmen st\u00fctzt: Der Mietzins setzt sich zusammen aus 70&nbsp;Prozent Kapitalkosten und 30&nbsp;Prozent Kosten f\u00fcr Unterhalt, Verwaltung und Amortisation; die Kapitalkosten ihrerseits teilen sich auf in 40&nbsp;Prozent Eigen- und 60&nbsp;Prozent Fremdkapital.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Anpassung der \u00dcberw\u00e4lzungss\u00e4tze \u2013 und sei dies nur vor\u00fcbergehend \u2013 w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass die Mietzinsentwicklung (f\u00fcr diese Zeit) von der Kostenzusammensetzung des Mietzinses entkoppelt w\u00fcrde. Hinzu kommt, dass das geltende System eine gl\u00e4ttende und bei tiefen Zinsen deutlich d\u00e4mpfende Wirkung hat. Indem die unterste \u00dcberw\u00e4lzungsstufe bis zu einem Referenzzinssatz von 5&nbsp;Prozent reicht, fallen Zins\u00e4nderungen bei tiefen Zinsen unterproportional ins Gewicht.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat anerkennt durchaus, dass das geltende System der Mietzinsanpassung aufgrund des steigenden Referenzzinssatzes zu einem Anstieg der Inflation, die sich j\u00fcngst etwas abgeschw\u00e4cht hat, beitr\u00e4gt. Umgekehrt wirkt sich das System bei einem sinkenden Referenzzinssatz d\u00e4mpfend auf die Teuerung aus. Alternative Modelle f\u00fcr die Festlegung und die Anpassung von Mietzinsen wurden vom Bundesrat in den vergangenen Jahrzehnten verschiedentlich vorgeschlagen. Ein politischer Konsens f\u00fcr einen Systemwechsel liess sich allerdings nie erreichen. Zudem ist daran zu erinnern, dass beispielsweise eine Koppelung der Mietzinsentwicklung an die Inflation die Mietzinse bereits im vergangenen Jahr h\u00e4tte ansteigen lassen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Nachdem der Referenzzinssatz in den vergangenen 15 Jahren stets gesunken ist, scheint es dem Bundesrat nicht angezeigt, aufgrund einer Erh\u00f6hung das System anzupassen.&nbsp;</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1693353600000)\/","SubmittedBy":"Dandr\u00e8s Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695825091000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1711489512900)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686787200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Raumplanung und Wohnungswesen"}}