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Das gilt auch, wenn kein nat\u00fcrlicher Zusammenhang zwischen der Darstellungsweise der Person und dem beworbenen Produkt besteht, das heisst wenn die Person in der Anzeige in rein \"dekorativer\" Funktion als Blickfang dient. </p><p>Leider gilt dieses Verbot nicht f\u00fcr Online-Werbung. </p><p>Swisscom befindet sich zu 51 Prozent im Bundesbesitz, unterliegt aber dem Waadtl\u00e4nder Werbegesetz nicht, da der Sitz des Unternehmens in Ittigen im Kanton Bern ist. </p><p>Dennoch ist es \u00fcberraschend und schockierend, dass ein ehemaliger Staatsbetrieb, ein nationales Unternehmen, das sich mehrheitlich im Bundesbesitz befindet und welches sein Qualit\u00e4tsimage in der \u00d6ffentlichkeit pflegt, solche Anzeigen zul\u00e4sst. Swisscom gibt sich als eines der nachhaltigsten und innovativsten Unternehmen der Schweiz und sollte daher selbst bestimmen k\u00f6nnen, welche Werbung und vor allem welche Fotos auf seiner Website geduldet werden. </p><p>Aus Sicht der Frauen ist diese Bel\u00e4stigung durch sexistische Werbung inakzeptabel. </p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>- Ist der Bundesrat \u00fcber diese sexistische Werbung von Swisscom informiert? </p><p>- Kann der Bund als Mehrheitsaktion\u00e4r von Swisscom verlangen, dies zu unterlassen? </p><p>- Erw\u00e4gt der Bundesrat, Vorschriften zu erlassen, um sexistische Werbung generell zu verbieten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat keine Kenntnis dieser Werbung f\u00fcr Datingseiten.</p><p>2. In Aus\u00fcbung der Aktion\u00e4rsinteressen des Bundes legt der Bundesrat alle vier Jahre die Strategischen Ziele der Swisscom AG fest. Dabei ber\u00fccksichtigt er deren unternehmerische Autonomie, wozu auch die Vermarktung von Werbung im Online - Angebot der Swisscom geh\u00f6rt. Die Swisscom hat Kommunikationsgrunds\u00e4tze definiert und stellt im Rahmen ihrer Kommunikationsaktivit\u00e4ten sicher, dass die \u00abGrunds\u00e4tze der Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation\u00bb respektiert werden.</p><p>3. Die Kontrolle unlauterer Werbung wird in der Schweiz, ebenso wie in vielen anderen L\u00e4ndern, durch ein Selbstregulierungsorgan sichergestellt. Die Schweizerische Lauterkeitskommission hat unter Ber\u00fccksichtigung der Richtlinien der internationalen Handelskammer Grunds\u00e4tze zur Beurteilung von Werbung formuliert. Jede Person, die eine Werbung als sexistisch, stereotypisch und diskriminierend beanstandet, kann kostenlos Beschwerde bei der Lauterkeitskommission einreichen. Stellt die Kommission fest, dass eine Werbung unlauter ist, empfiehlt sie der Firma, die Werbung einzustellen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Feri 19.3118 \u00abSexistische, stereotypische und diskriminierende Werbung\u00bb festgehalten hat, ist er der Auffassung, dass diese Selbstkontrolle gut funktioniert. 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