{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233948,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233948,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3948","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bek\u00e4mpfung der Korruption. Die OECD fordert die Schweiz auf, dringend zu handeln. Was sind die n\u00e4chsten Schritte?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz trat im Jahr 2000 dem \u00dcbereinkommen \u00fcber die Bek\u00e4mpfung der Bestechung ausl\u00e4ndischer Amtstr\u00e4ger im internationalen Gesch\u00e4ftsverkehr bei. Dieses verlangt von seinen 44&nbsp;Unterzeichnerstaaten insbesondere, die aktive Bestechung ausl\u00e4ndischer Amtstr\u00e4ger zu bestrafen. Die OECD-Arbeitsgruppe Bestechungsfragen \u00fcberpr\u00fcft die Umsetzung des \u00dcbereinkommens regelm\u00e4ssig mittels Peer-Review. In ihrem 2018 verabschiedeten Bericht zur Phase&nbsp;4 gibt die Arbeitsgruppe 17&nbsp;Empfehlungen ab, insbesondere zum Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern, zur Selbstanzeige und zu Sanktionen. Gem\u00e4ss dem \u00dcbereinkommen sollen letztere f\u00fcr Unternehmen, die der Bestechung im Ausland f\u00fcr schuldig befunden wurden, wirksam, angemessen und abschreckend sein.</p><p>Im Anschluss an den von der Schweiz 2020 erstellten Folgebericht ver\u00f6ffentlichte die OECD am 22.&nbsp;Juli 2022 eine Mitteilung, gem\u00e4ss der die Schweiz dringend konkrete Schritte unternehmen sollte, um wichtige Gesetzesreformen zu verabschieden; insbesondere seien derzeit keine Reformen im Bereich des Schutzes von Whistleblowerinnen und Whistleblowern aus dem Privatsektor in Arbeit. Dies sei sehr besorgniserregend. Weiter sei es beunruhigend, dass die Schweiz keine Anhebung der gesetzlichen H\u00f6chstbusse f\u00fcr Unternehmen in Erw\u00e4gung ziehe, die wegen Bestechung im Ausland verurteilt werden. Gem\u00e4ss Schweizer Gesetzgebung betrage diese f\u00fcnf Millionen Franken (ca. 4,9&nbsp;Millionen EUR), was eine zufriedenstellende Umsetzung der Unternehmenshaftung in der Schweiz unm\u00f6glich mache. Die Mitteilung kommt zum Schluss, die Arbeitsgruppe werde im Dezember 2022 die Entsendung einer hochrangigen Mission in die Schweiz vorbereiten, sollten die Schweizer Beh\u00f6rden bis dahin keine konkreten Schritte zur zufriedenstellenden Umsetzung dieser beiden zentralen Empfehlungen unternommen haben.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><p>- Ist die von der OECD-Arbeitsgruppe Bestechungsfragen angek\u00fcndigte hochrangige Mission in K\u00fcrze geplant? Welche n\u00e4chsten Schritte erwarten die Schweiz in diesem Verfahren?</p><p>- Welche Massnahmen k\u00f6nnen gegen die Schweiz ergriffen werden, und muss man eine \u00abDue Diligence Warning\u00bb (Warnung wegen mangelnder Sorgfalt) bef\u00fcrchten?</p><p>- Wie gedenkt der Bundesrat die Empfehlungen, insbesondere die beiden in der Mitteilung vom Juli 2022 erw\u00e4hnten zentralen Empfehlungen, weiterzuverfolgen, um Konsequenzen seitens der OECD zu vermeiden?</p><p>- Wie wirken sich die von der OECD-Arbeitsgruppe Bestechungsfragen aufgezeigten M\u00e4ngel und das laufende Verfahren auf die Glaubw\u00fcrdigkeit der Schweiz und ihres Wirtschaftsstandorts aus? Was k\u00f6nnten zuk\u00fcnftige Folgen sein?&nbsp;</p><p>- K\u00f6nnten verbesserte Anreize zur Selbstanzeige und zur Zusammenarbeit mit ausreichend vorhersehbaren Folgen in Bezug auf Sanktionen und Verfahrensdauer ein Signal des guten Willens der Schweiz gegen\u00fcber der Arbeitsgruppe darstellen?&nbsp;</p><p>- Wie setzt der Bundesrat die Empfehlungen zur Selbstanzeige um, und fordern die Staatsanwaltschaften eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Anl\u00e4sslich der Diskussion des Berichts der Schweiz am 14.&nbsp;Juni&nbsp;2023 entschied die OECD-Arbeitsgruppe Bestechungsfragen, die sich seit dem Beitritt Rum\u00e4niens im Jahr&nbsp;2023 aus 45&nbsp;Mitgliedstaaten zusammensetzt, vorl\u00e4ufig auf eine hochrangige Mission zu verzichten. Sie gew\u00e4hrt der Schweiz einen Aufschub bis Dezember&nbsp;2024, um konkrete gesetzgeberische Fortschritte in den beiden Schl\u00fcsselbereichen, n\u00e4mlich beim Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern sowie bei den Sanktionen f\u00fcr juristische Personen, vorzuweisen. Sollten bis dahin keine Fortschritte erzielt werden, kann die Arbeitsgruppe im Dezember&nbsp;2024 \u00fcber die Entsendung einer hochrangigen Mission in die Schweiz entscheiden.</p><p>2. Der Arbeitsgruppe stehen verschiedene Massnahmen zur Verf\u00fcgung, um die Unterzeichnerstaaten des OECD-\u00dcbereinkommens \u00fcber die Bek\u00e4mpfung der Bestechung ausl\u00e4ndischer Amtstr\u00e4ger dazu anzuhalten, das \u00dcbereinkommen umzusetzen. Diese reichen von einer Medienmitteilung oder der Einbestellung der Botschafterin bzw. des Botschafters bei der OECD \u00fcber die Entsendung einer hochrangigen Mission ins betreffende Land bis hin zur \u00abDue Diligence Warning\u00bb. Eine solche Warnung wegen mangelnder Sorgfalt wurde bisher erst zweimal ausgesprochen (Vereinigtes K\u00f6nigreich im 2008 und Slowakische Republik im 2010). Es handelt sich dabei um eine \u00f6ffentliche Warnung, die auf Schw\u00e4chen des nationalen Rechtsrahmens hinweist und dazu f\u00fchren k\u00f6nnte, dass Handelspartner oder multilaterale Entwicklungsbanken gegen\u00fcber Unternehmen des entsprechenden Landes eine erh\u00f6hte Sorgfaltspflicht anwenden.</p><p>3. Was den Schutz von Whistleblowerinnen und Whistleblowern im Privatsektor betrifft, so z\u00e4hlt die Schweiz seit der Verabschiedung der EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verst\u00f6sse gegen das Unionsrecht melden, zu den letzten OECD-L\u00e4ndern, die noch nicht \u00fcber eine solche Rechtsgrundlage verf\u00fcgen. Nachdem der Bundesrat dem Parlament zwei Gesetzesvorlagen unterbreitet hat, die beide vom Parlament abgelehnt wurden, hat er im Jahr&nbsp;2020 entschieden, keine weiteren entsprechenden Vorlagen auszuarbeiten; sollte das Parlament jedoch eine solche Gesetzesvorlage ausarbeiten, w\u00fcrde der Bundesrat dies durchaus begr\u00fcssen. Was den in Artikel&nbsp;102 des Strafgesetzbuchs vorgesehenen H\u00f6chstbetrag der Busse (bis zu 5&nbsp;Millionen Franken) betrifft, so nimmt der Bundesrat zur Kenntnis, dass dieser Betrag es nicht erm\u00f6glicht, international als wirksam, angemessen und abschreckend betrachtete Strafen zu verh\u00e4ngen. Allerdings ist hier zu pr\u00e4zisieren, dass neben der Busse auch weitere Massnahmen mit strafrechtlichem Charakter m\u00f6glich sind, wie etwa die Einziehung von Verm\u00f6genswerten oder Gewinnen.&nbsp;</p><p>Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass das bestehende Strafsystem mit seinen Regeln zur Bemessung der Busse nach der Schwere der Tat und des Schadens sowie nach der wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit des Unternehmens als ausreichend betrachtet werden kann. Die OECD bzw. die Mitgliedstaaten der Arbeitsgruppe sind anderer Meinung, da die Einziehung in ihren Augen eine reine Korrekturmassnahme und keine Strafmassnahme darstellt. In diesem Zusammenhang sieht die Strategie des Bundesrates gegen die Korruption 2021\u20132024 unter anderem vor, dass der Bund pr\u00fcft, ob die Sanktionen f\u00fcr juristische Personen bei Korruptionsdelikten wirksam genug sind, damit Organisationsm\u00e4ngel innerhalb der fehlbaren Unternehmen effektiv beseitigt werden (Empfehlung&nbsp;27).</p><p>4. Sollten die von der OECD-Arbeitsgruppe als wesentlich betrachteten Empfehlungen weiterhin nicht umgesetzt werden, so riskiert die Schweiz die in den Abschnitten 1. und 2. oben genannten Massnahmen. Weitere Massnahmen sind nicht vorgesehen. Aus Sicht des Bundesrates w\u00fcrde dies die Glaubw\u00fcrdigkeit der Schweiz und ihres Wirtschaftsstandorts nicht infrage stellen. Trotz der Schwierigkeiten bei der Umsetzung der genannten Punkte bleibt die Schweiz ein Unterzeichnerstaat, dessen Umsetzung des \u00dcbereinkommens generell anerkannt und gesch\u00e4tzt wird.</p><p>5, 6. Durch verbesserte Anreize zur Selbstanzeige und zur Zusammenarbeit verbunden mit einer gr\u00f6sseren Vorhersehbarkeit der Sanktionen liesse sich die Wirksamkeit der strafrechtlichen Korruptionsverfolgung steigern. Die Umsetzung solcher Massnahmen w\u00fcrde ein positives Signal aussenden, aber die Erwartungen der Arbeitsgruppe bez\u00fcglich Schutz der Whistleblowerinnen und Whistleblower sowie bez\u00fcglich der Sanktionen f\u00fcr Unternehmen nicht erf\u00fcllen. Der Bundesrat \u00e4ussert insbesondere in seiner Strategie gegen die Korruption 2021\u20132024 die Ansicht, dass die Unternehmen ermutigt werden sollen, mutmassliche Verst\u00f6sse gegen das Unternehmensstrafrecht selbst anzuzeigen oder sich st\u00e4rker zu engagieren und im Rahmen von Strafuntersuchungen offen mit den Strafbeh\u00f6rden zusammenzuarbeiten. Dieser Meinung schliesst sich die Bundesanwaltschaft (BA) an. Sie w\u00fcrde es begr\u00fcssen, wenn sich der gesetzliche Rahmen im Bereich des Strafrechts so weiterentwickeln w\u00fcrde, dass komplexe Verfahren gegen Unternehmen rascher abgeschlossen und abschreckendere Sanktionen gegen die Unternehmen verh\u00e4ngt werden k\u00f6nnten.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1692748800000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695905937000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1751297162883)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686873600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Strafrecht"}}