{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20233952,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20233952,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.3952","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Der Sprachgebrauch bestimmt die Entwicklung der Sprache. Spiegeln die Vorschriften des Bundes den Sprachgebrauch wider?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Bundeskanzlei hat Anfang 2023 ihren neuen Leitfaden f\u00fcr eine inklusive Sprache im Franz\u00f6sischen, den \"Guide pour un usage inclusif du fran\u00e7ais dans les textes de la Conf\u00e9d\u00e9ration\", ver\u00f6ffentlicht. Dies war \u00fcberf\u00e4llig, datierte doch die letzte Ausgabe von Dezember 2000. In den zwei Jahrzehnten, die zwischen den beiden Leitf\u00e4den liegen, wurden viele politische, juristische und gesellschaftliche Fortschritte bei der Gleichberechtigung erzielt: Entkriminalisierung der Abtreibung, Einf\u00fchrung der Mutterschaftsversicherung, Me-too-Bewegung, Schaffung des Vaterschaftsurlaubs, Einf\u00fchrung der Lohngleichheitskontrolle, Verankerung des Straftatbestands der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung im Strafgesetzbuch usw.</p><p>Diese gesellschaftlichen Entwicklungen haben nat\u00fcrlich auch ihren Niederschlag in der Sprache gefunden, die sich hin zur st\u00e4rkeren Verwendung von Formen, die alle Geschlechter umfassen und weniger geschlechtsspezifisch sind, entwickelt hat. Der \"Guide de formulation non sexiste\" aus dem Jahr 2000 nahm das Bestreben nach einer gr\u00f6sseren sprachlichen Inklusion bereits auf, indem er mehrere Mittel aufzeigte, mit denen die Grunds\u00e4tze der geschlechtergerechten Formulierung h\u00e4ufiger und einheitlicher umgesetzt werden k\u00f6nnen, und indem er pr\u00e4zisierte, dass wenn m\u00f6glich zu vermeiden ist, systematisch das generische Maskulinum, das zuletzt aufgef\u00fchrte Mittel, zu w\u00e4hlen. Man konnte daher davon ausgehen, dass auch der neue Leitfaden die soziolinguistische Entwicklung der letzten 20 Jahre widerspiegeln w\u00fcrde.</p><p>Stattdessen h\u00e4lt der k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichte Leitfaden fest, dass das inklusive grammatikalische Geschlecht das Maskulinum als unmarkiertes Genus sei. Die Bezeichnung hat sich zwar ge\u00e4ndert, da nun nicht mehr vom generischen Maskulinum gesprochen wird. Das Konzept bleibt aber dasselbe. So umbenannt wird das unmarkierte Genus nun als erstes sprachliches Mittel f\u00fcr einen inklusiven Sprachgebrauch aufgef\u00fchrt - nat\u00fcrlich ein grosser R\u00fcckschritt.</p><p>Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 23.7122 Amoos zum gleichen Thema wirft ihrerseits mehrere Fragen auf, um deren Beantwortung ich den Bundesrat bitte:</p><p>1. Die Bundeskanzlei empfahl in ihrem Leitfaden aus dem Jahr 2000, das generische Maskulinum nicht systematisch zu verwenden. Im Leitfaden von 2023 steht dieses Mittel unter der neuen Bezeichnung \"unmarkiertes Genus\" nun an erster Stelle. Der Begriff entspricht jedoch nicht der sprachlichen Realit\u00e4t des Franz\u00f6sischen, das kein Neutrum kennt. Die Grammatiken, Referenzwerke und Schulb\u00fccher verwenden diese Bezeichnung nicht. Die Acad\u00e9mie fran\u00e7aise spricht vom \"unmarkierten Genus\", um die Verwendung des Maskulinums zu rechtfertigen, ohne jedoch ihre Aussage weiter zu begr\u00fcnden. Kann der Bundesrat daher die relevanten Referenzen und Quellen angeben, auf die sich die Bundeskanzlei gest\u00fctzt hat, um zu begr\u00fcnden, warum sie von der Existenz des \"unmarkierten Genus\" in der franz\u00f6sischen Sprache ausgeht und warum diese Bezeichnung pl\u00f6tzlich die bis dahin verwendete Bezeichnung \"generisches Maskulinum\" ersetzt hat?</p><p>2. Zu Recht h\u00e4lt der Leitfaden fest, dass weder die Grammatiken noch die Empfehlungen der Beh\u00f6rden die Sprache erschaffen, sondern der Gebrauch der Sprecherinnen und Sprecher. Nun hat sich der Sprachgebrauch in den Medien und in der breiten \u00d6ffentlichkeit in den letzten Jahren rasch ver\u00e4ndert, namentlich in Bezug auf die Feminisierung der Funktionsbezeichnungen. Die Bundeskanzlei h\u00e4lt aber weiter an den herk\u00f6mmlichen Formulierungen im Maskulinum fest (z. B. \"Madame le premier ministre\"). Verabschiedet sich die Bundeskanzlei mit diesen nicht mehr zeitgem\u00e4ssen Formulierungen und der Versch\u00e4rfung der Regeln im neuen Leitfaden nicht von ihrer Rolle als reine Beobachterin des Sprachgebrauchs und wird sie nicht vielmehr zur Sprachnormiererin?</p><p>3. Die Bundeskanzlei will mit dem neuen Leitfaden auch die Frage kl\u00e4ren, wie die Sprache den Geschlechtsidentit\u00e4ten gerecht werden kann, die nicht vom Geschlechtermodell Frau/Mann erfasst werden, beispielsweise nonbin\u00e4re Menschen. Sie argumentiert, dass das Maskulinum als unmarkiertes Genus eine umfassende Bedeutung habe und sich daher ideal eigne, um alle Geschlechtsidentit\u00e4ten zu erfassen. Diese Ansicht wird jedoch von den Betroffenen nicht geteilt; es ist nicht bekannt, inwiefern sie bei der Ausarbeitung des Leitfadens konsultiert wurden. In keinem Referenzwerk zur inklusiven Sprache ist eine solche Argumentation zu finden, auch nicht in denjenigen, die sich spezifisch mit der aktuellen Frage nach dem sprachlichen Umgang mit den verschiedenen Geschlechtsidentit\u00e4ten befassen. Auf welche Quellen und Referenzen hat sich die Bundeskanzlei bei der Ausarbeitung ihrer Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Bezeichnung von Menschen verschiedener Geschlechtsidentit\u00e4ten gest\u00fctzt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie der Leitfaden aus dem Jahr 2000 regelt auch der aktuelle Leitfaden aus dem Jahr 2023 den Gebrauch des Franz\u00f6sischen in den Texten der Bundesverwaltung. Diese wenden sich naturgem\u00e4ss an die Allgemeinheit. Im Gegensatz zum vorherigen Leitfaden hat der neue Leitfaden aber nicht mehr nur geschlechtergerechte Formulierungen im Blick, sondern auch die Ber\u00fccksichtigung von Personen, die vom bin\u00e4ren Geschlechtermodell Frau/Mann nicht erfasst werden \u2013 dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (Sachgerechtigkeit, Klarheit, B\u00fcrgerfreundlichkeit, Verwendung der Amtssprachen in ihren Standardformen) und unter Beachtung der Regeln der franz\u00f6sischen Sprache, wie sie nach wie vor unterrichtet werden.</p><p>1. Wie schon der Leitfaden aus dem Jahr 2000 schreibt auch der aktuelle Leitfaden die Verwendung des unmarkierten Genus nur f\u00fcr Erlasstexte vor. Die Begriffe \u00abmarkiert\u00bb und \u00abunmarkiert\u00bb sind in der Sprachwissenschaft etabliert. Im Franz\u00f6sischen gilt, wie in den anderen Sprachen auch, dass unmarkierte Begriffe sowohl generisch als auch spezifisch verwendet werden k\u00f6nnen, w\u00e4hrend markierte Begriffe immer spezifisch sind. Deshalb wird im neuen Leitfaden der Begriff des \u00abunmarkierten Maskulinums\u00bb dem Begriff des \u00abgenerischen Maskulinums\u00bb vorgezogen.</p><p>2. Der Leitfaden richtet sich nur an die Bundesverwaltung und propagiert auch in keiner Weise die Verwendung herk\u00f6mmlicher Formulierungen im Maskulinum. Im Gegensatz zum Leitfaden aus dem Jahr 2000 schreibt er ohne Vorbehalt die Feminisierung von Titeln, Berufs- und Funktionsbezeichnungen vor und legt fest, dass zur Bezeichnung von Frauen und von Personengruppen, die ausschliesslich aus Frauen bestehen, in jedem Fall weibliche Formen zu verwenden sind. Alle sprachlichen Mittel, die im vorherigen Leitfaden vorgeschlagen wurden, werden auch im neuen Leitfaden erw\u00e4hnt: Es wird dargestellt, welche Vor- und Nachteile die einzelnen Mittel f\u00fcr die Sichtbarmachung und die Inklusion haben. Im \u00dcbrigen ist die Bundeskanzlei rechtlich verpflichtet, die redaktionellen und formellen Qualit\u00e4tsstandards in Weisungen festzulegen (Art.&nbsp;2 Abs.&nbsp;2 SpV [SR&nbsp;441.11], Sprachweisungen [BBl 2023 936]) und f\u00fcr die Qualit\u00e4t der f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit bestimmten Texte des Bundes zu sorgen (Art. 3 Abs. 2 OV-BK [SR 172.210.10]). Der Leitfaden der Bundeskanzlei wird durch eine Brosch\u00fcre des Eidgen\u00f6ssischen Departements des Innern zum geschlechtergerechten Formulieren erg\u00e4nzt, die in \u00dcbereinstimmung mit dem Leitfaden Formulierungsbeispiele f\u00fcr konkrete Anwendungsf\u00e4lle auff\u00fchrt.&nbsp;</p><p><span style=\"color:black;\">3. Das unmarkierte Genus wird in seiner generischen Bedeutung nach wie vor verstanden und geh\u00f6rt zur Alltagssprache der franz\u00f6sischsprachigen Bev\u00f6lkerung. Im Rahmen der \u00dcberarbeitung des Leitfadens hat die Bundeskanzlei verschiedene Organisationen zu einem Treffen eingeladen. Sie hat sich zudem auf die Arbeiten der Konferenz der Erziehungsdirektorinnen- und Erziehungsdirektoren der Romandie und des Tessins (Conf\u00e9rence intercantonale de l\u2019instruction publique de la Suisse romande et du Tessin), die gebr\u00e4uchlichen Grammatiken und die Empfehlungen f\u00fcr die Beh\u00f6rdenkommunikation frankophoner und mehrsprachiger L\u00e4nder gest\u00fctzt. Die Bundeskanzlei verfolgt die Forschung auf dem Gebiet der inklusiven Sprache.</span></p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1692748800000)\/","SubmittedBy":"Crevoisier Crelier Mathilde","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695807637000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1711489835487)\/","SubmissionDate":"\/Date(1686873600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5121,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Kultur"}}