{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234084,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20234084,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.4084","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Internationale Strassentransportunion. Steuerprivilegien, die zur Diskussion gestellt werden m\u00fcssen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:<br>1. Ist es legal, dass eine Organisation, die eine Strategie der Margenmaximierung verfolgt und so horrende Gewinne erzielt, steuertechnisch als gemeinn\u00fctzig angesehen wird?<br>2. Ist es legal, dass eine Organisation, die eine Dienstleistung (die Carnets TIR) erbringt, welche die privaten Unternehmen konkurrenziert, steuertechnisch als gemeinn\u00fctzig angesehen wird?<br>3. Ist es legal, dass eine Organisation, die Betr\u00e4ge thesauriert, die weit \u00fcber das hinauszugehen scheinen, was f\u00fcr eine erfolgreiche Durchf\u00fchrung ihrer Aktivit\u00e4ten n\u00f6tig ist (die Rede ist von mehreren hundert Millionen Franken), steuertechnisch als gemeinn\u00fctzig angesehen wird?<br>4. Ist es legal, dass eine Organisation, die 500 Millionen Franken in Immobilienprojekte ohne jegliche Verbindung zu ihren statutarischen Zwecken investiert und verliert, steuertechnisch als gemeinn\u00fctzig angesehen wird?<br>5. Erf\u00fcllt die Internationale Strassentransportunion (International Road Transport Union, IRU) gem\u00e4ss dem geltenden Recht die Bedingungen f\u00fcr den steuerrechtlichen Status der Gemeinn\u00fctzigkeit?<br>6. Die Steuerbefreiung, die der Genfer Fiskus der IRU gew\u00e4hrt hat, hat nicht nur die \u00f6ffentlichen Kassen von Genf, sondern auch die des Bundes um Dutzende, wenn nicht Hunderte von Millionen Franken an Steuereinnahmen gebracht. \u00dcber welche Mittel verf\u00fcgt der Bund, um den Entscheid zur Steuerbefreiung, der auf der Ebene des Kantons Genf gef\u00e4llt wurde, zu kontrollieren?<br>7. Die IRU ist, was den Gewinn und das Verm\u00f6gen angeht, von der direkten Bundessteuer befreit. Wurde die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) vom Genfer Fiskus konsultiert, bevor dieser den Entscheid traf, die IRU von dieser Steuer zu befreien? Wenn ja, was war die Haltung der ESTV? Wenn nein, m\u00fcsste die ESTV nicht kontrollieren, ob der Genfer Entscheid zur Steuerbefreiung unter dem Gesichtspunkt der direkten Bundessteuer gut begr\u00fcndet ist?<br>8. Die Carnets TIR sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Wurde die ESTV vom Genfer Fiskus konsultiert, bevor dieser den Entscheid traf, die IRU von dieser Steuer zu befreien? Wenn ja, was war die Haltung der ESTV? Wenn nein, m\u00fcsste die ESTV nicht dringendst eine Kontrolle der Mehrwertsteuer der IRU veranlassen?<br>9. Die IRU ist von der Verrechnungssteuer ausgenommen. Wurde die ESTV vom Genfer Fiskus konsultiert, bevor dieser den Entscheid traf, die IRU von dieser Steuer zu befreien? Wenn ja, was war die Haltung der ESTV? Wenn nein, h\u00e4tte die ESTV nicht dringendst eine Kontrolle der IRU unter dem Gesichtspunkt der Verrechnungssteuer veranlassen sollen?</p>","ReasonText":"<p>Am 11. Juli 2023 hat der Blick einen Artikel mit dem folgenden Titel ver\u00f6ffentlicht: \u00abDiese Vereinigung mit Sitz in Genf besitzt 400 Millionen Dollar und ist steuerfrei!\u00bb. Es handelt sich um die IRU, die gem\u00e4ss dem Artikel \u00abseit 2009 vom Genfer Fiskus von der Steuer befreit [ist], weil sie als gemeinn\u00fctzig gilt\u00bb. Somit zahlt die IRU weder kantonale noch kommunale Steuern und auch keine direkte Bundessteuer, Mehrwertsteuer oder Verrechnungssteuer.<br>Es ist bekannt, dass der Begriff der Gemeinn\u00fctzigkeit bestimmte Bedingungen voraussetzt. Um die wichtigsten zu nennen: keine Gewinnorientierung, keine Thesaurierung, das Verfolgen von Zielen im allgemeinen Interesse (Aktivit\u00e4ten mit karitativem, humanit\u00e4rem, gesundheitlichem, \u00f6kologischem, erzieherischem oder kulturellem Charakter etc.), das Verfolgen von Zielen des Service public (Lieferung von Wasser, Gas und Strom, Betreiben einer Bibliothek oder einer Seilbahn etc.), kein Entrichten von L\u00f6hnen an das leitende Organ.<br>Die IRU ist ein Verband mit rund hundert Angestellten in Genf. 2022 haben ihm seine Mitglieder Beitr\u00e4ge in einer H\u00f6he von 1,9 Millionen Franken gezahlt. Laut seinem Bericht f\u00fcr das Jahr 2022 verf\u00fcgt er \u00fcber liquide Mittel (Versicherungsreserven), die sich am 31. Dezember 2022 auf beinahe 400 Millionen beliefen. Gem\u00e4ss dem Blick-Artikel belief sich dieses Verm\u00f6gen im Jahr 2015 auf 1,9 Milliarden Franken.<br>Die Differenz zwischen den 1,9 Millionen Franken, die der Verband j\u00e4hrlich durch seine Mitglieder einnimmt, und den 1,9 Milliarden Franken, \u00fcber die er 2015 verf\u00fcgte, lassen sich durch die Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit erkl\u00e4ren, welche die IRU seit 1948 ausf\u00fchrt: der Verkauf von \u00abCarnets TIR\u00bb an die Strassentransportunternehmen. Es handelt sich dabei um ein Versicherungssystem, das es den Lastwagenfahrerinnen und -fahrern erlaubt, die Grenzen zu \u00fcberqueren, ohne ihre Ware kontrollieren lassen zu m\u00fcssen. Gem\u00e4ss der franz\u00f6sischen Ausgabe des Blicks sind die Gewinne aus dieser Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit die Quelle des Verm\u00f6gens der IRU: In der Vergangenheit konnte der Verband riesige Reserven bilden, bis zu 100 Millionen Franken pro Jahr. <br>In einem anderen Artikel, der am 15. Juli 2020 im Tagesanzeiger erschienen ist (\u00abCamionneure verschleudern Millionen\u00bb), konnte man lesen, dass die IRU aufgrund eines misslungenen Immobiliengesch\u00e4fts in Istanbul 500 Millionen Franken verloren hatte.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Aufgrund des Steuergeheimnisses kann sich der Bundesrat nicht zu einem konkreten Steuerpflichtigen \u00e4ussern. Im Kontext der Interpellation gilt dies f\u00fcr die direkte Bundessteuer (Art.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">110 Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer [DBG]; SR 642.11), die direkten Kantons- und Gemeindesteuern (Art.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">39 Bundesgesetz \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden [StHG]; 642.14), die Verrechnungssteuer (Art.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">37 Bundesgesetz \u00fcber die Verrechnungssteuer [VStG]; SR 642.21) und die MWST (Art.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">74 MWSTG; SR 641.20). Ganz allgemein l\u00e4sst sich zu den gesetzlich vorgesehenen Besteuerungsgrunds\u00e4tzen und Voraussetzungen f\u00fcr die Steuerbefreiung jedoch Folgendes anf\u00fchren.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; page-break-after:avoid; line-height:150%; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">1.\u20135.: Grunds\u00e4tzlich unterliegen alle juristischen Personen (inkl. Verb\u00e4nde wie die IRU) mit Sitz in der Schweiz der Gewinnsteuer (Art. 49 und 50 DBG; Art. 20 StHG), in den Kantonen zudem auch der Kapitalsteuer (Art. 29 StHG). Es gibt allerdings einige Ausnahmen. So sind zum Beispiel juristische Personen, die \u00f6ffentliche oder gemeinn\u00fctzige Zwecke verfolgen, f\u00fcr den Gewinn (und das Kapital), der (bzw. das) ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken gewidmet ist, von der Gewinn- bzw. Kapitalsteuer befreit (Art.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">56 Bst.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">g DBG; Art.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">23 Abs.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">1 Bst.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">f StHG). </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Eine Steuerbefreiung aufgrund der Gemeinn\u00fctzigkeit setzt einerseits die Verfolgung eines Allgemeininteresses und andererseits die Uneigenn\u00fctzigkeit voraus. In der Praxis wird ein Allgemeininteresse in der Regel nur dann angenommen, wenn der Kreis der Destinat\u00e4re, denen die F\u00f6rderung bzw. Unterst\u00fctzung zukommt, grunds\u00e4tzlich offen ist. Uneigenn\u00fctzigkeit bedingt, dass die K\u00f6rperschaftsmitglieder oder Dritte f\u00fcr den im Allgemeininteresse liegenden Zweck \u2013 unter Hintansetzung der eigenen Interessen \u2013 Opfer erbringen. Damit die Steuerbefreiung gew\u00e4hrt wird, d\u00fcrfen somit keine eigenen Interessen verfolgt werden. Die aufgewendeten Mittel m\u00fcssen unwiderruflich, d.h. f\u00fcr immer, der steuerbefreiten Zwecksetzung gewidmet sein. Ein R\u00fcckfall an den Gr\u00fcnder oder die Gr\u00fcnderin soll f\u00fcr immer ausgeschlossen sein. Bei Aufl\u00f6sung der betreffenden juristischen Person hat das Verm\u00f6gen deshalb an eine andere steuerbefreite K\u00f6rperschaft mit \u00e4hnlicher Zwecksetzung zu fallen. Die Zielsetzung der juristischen Person darf nicht mit Erwerbszwecken oder sonst eigenen Interessen der juristischen Person oder ihrer Miglieder bzw. Gesellschafterinnen und Gesellschafter verkn\u00fcpft sein. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Das vom Bundesgericht mehrmals best\u00e4tigte Kreisschreiben Nr. 12 der ESTV vom 8.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">Juli 1994 legt im Detail die zu unternehmenden Schritte sowie die Bedingungen dar, die gem\u00e4ss Artikel 56 DBG zu erf\u00fcllen sind, um von der direkten Bundessteuer befreit zu werden. Wenn eine juristische Person diese Bedingungen erf\u00fcllt, kann ihr gesamter Gewinn auf Antrag grunds\u00e4tzlich durch die Steuerverwaltung des Sitzkantons von der Steuer befreit werden. Die Steuerveranlagung f\u00e4llt n\u00e4mlich in die Zust\u00e4ndigkeit der kantonalen Steuerbeh\u00f6rden, auch f\u00fcr die direkte Bundessteuer. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">6./7.: Die direkte Bundessteuer wird unter Aufsicht des Bundes von den Kantonen veranlagt und bezogen (Art.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">2 DBG). Die von der ESTV durchgef\u00fchrte Aufsicht betrifft ausschliesslich die direkte Bundessteuer und nicht die direkten Kantons- und Gemeindesteuern. Diese Aufsicht \u00fcben die Inspektorinnen und Inspektoren der ESTV durch Stichprobenkontrollen bei den Veranlagungsdiensten der kantonalen Steuerbeh\u00f6rden durch; sie k\u00f6nnen dabei auch Einsicht in die Dossiers der Steuerpflichtigen und die Entscheide der kantonalen Steuerbeh\u00f6rden nehmen. Die Kantone m\u00fcssen die ESTV zu Entscheiden, die in ihrer Kompetenz liegen, nicht konsultieren. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">8.: Die Erhebung der Mehrwertsteuer obliegt dem Bund. Das MWSTG sieht Ausnahmen bei der subjektiven Steuerpflicht vor und befreit gewisse Leistungen von der Steuer oder nimmt sie von der Steuer aus. Gem\u00e4ss dem \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen UID-Register ist die Internationale Strassentransportunion unter der MWST-Nummer CHE-107.740.736 als mehrwertsteuerpflichtige Person registriert. Wie einleitend festgehalten, gilt auch im Bereich des MWSTG das Steuergeheimnis, weshalb sich der Bundesrat zum konkreten Sachverhalt nicht weiter \u00e4ussern kann.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">9.: Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund an der Quelle erhobene Steuer unter anderem auf dem Ertrag des beweglichen Kapitalverm\u00f6gens. Das VStG sieht daher keine M\u00f6glichkeit der generellen Befreiung bestimmter Einheiten vor (subjektive Steuerpflicht). Im Sinne des VStG sind lediglich bestimmte Sachverhalte oder Transaktionen (Steuerobjekte) von der Steuer ausgenommen. Auch f\u00fcr die Zwecke der Verrechungssteuer ist des Weiteren auf das Steuergeheimnis zu verweisen.</span></p></div>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1700611200000)\/","SubmittedBy":"Addor Jean-Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1758874439000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|48|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1763099562817)\/","SubmissionDate":"\/Date(1695772800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5122,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Verkehr|Steuer"}}