{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234093,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20234093,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.4093","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wettbewerbsverzerrungen durch allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge verhindern ","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (GAV) stellen einen erheblichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar. Dies gilt insbesondere f\u00fcr GAVs, die vom Bundesrat f\u00fcr allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt werden. Das Bundesgesetz \u00fcber die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen sieht daher in Art. 2 Abs. 3 vor, dass mehr als die H\u00e4lfte der betroffenen Mitarbeitenden in den antragsstellenden Gewerkschaften organisiert sein m\u00fcssen. Ausnahmsweise kann bei besonderen Verh\u00e4ltnissen vom Erfordernis der Mehrheit der beteiligten Arbeitnehmenden abgesehen werden.&nbsp;</p><p>In der Praxis zeigt sich, dass der Bundesrat die erw\u00e4hnte Ausnahmeregelung \u00e4usserst grossz\u00fcgig handhabt. Gem\u00e4ss Angaben des SECO ist aktuell bei 58 von 81 allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAVs die Ausnahme vom Arbeitnehmerquorum gew\u00e4hrt worden. Ein besonders krasses Beispiel ist der GAV der Contact- und Callcenterbranche, der f\u00fcr allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt wurde, obwohl in dieser Branche nur 5% aller Arbeitnehmenden in einer Gewerkschaft organisiert sind.&nbsp;<br>Eine Anwendung dieser Ausnahmeregel ist umso problematischer, wenn ein GAV zudem wettbewerbsverzerrende Bestimmungen enth\u00e4lt. So sieht der GAV der Contact- und Callcenterbranche regional unterschiedliche Mindestl\u00f6hne mit einer Diskrepanz von mehr als 11 % vor. In einer Branche, in der Lohnkosten der wichtigste Kostenfaktor sind und Unternehmen mit tiefen einstelligen Gewinnmargen arbeiten und im direkten Wettbewerb stehen, stellen solche regionalen Lohn- und damit Kostenunterschiede eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung dar.&nbsp;<br>In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:&nbsp;</p><p>1. Wie begr\u00fcndet der Bundesrat, dass bei der Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von GAVs offensichtlich die Ausnahme zur Regel geworden ist und die gesetzlich vorgeschriebenen Quoren nicht ber\u00fccksichtigt werden?<br>2. Wie begr\u00fcndet der Bundesrat konkret, dass der GAV der Contact- und Callcenterbranche f\u00fcr allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt wurde, obwohl in dieser Branche nur 5 % der Arbeitnehmenden in einer Gewerkschaft organisiert sind?<br>3. Auf welche Weise wird beim Entscheid der Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von GAVs sichergestellt, dass deren Bestimmungen nicht f\u00fcr eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Branche sorgen, wie dies in der Contact- und Callcenterbranche der Fall ist?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><ol type=\"1\" style=\"margin:0pt; padding-left:0pt\"><li style=\"margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt\"><span>Das Bundesgesetz \u00fcber die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (AVEG, SR 221.215.311) sieht in Artikel 2 Ziffer 3 vor, dass vom Erfordernis der Mehrheit der beteiligten Arbeitnehmenden abgesehen werden kann. Im Gegensatz zum Arbeitgeberquorum geht der Bundesrat davon aus, dass sich die meisten nichtorganisierten Arbeitnehmenden mit einer Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung (AVE) einverstanden erkl\u00e4ren w\u00fcrden, weil ihnen die AVE eines GAV vor allem Vorteile bringt (Mindestlohn, H\u00f6chstarbeitszeiten, mehr Ferien usw.). Das gemischte Quorum regelt, dass die beteiligten Arbeitgeber mehr als die H\u00e4fte aller Arbeitnehmende, auf die der Geltungsbereich des GAVs ausgedehnt werden soll, besch\u00e4ftigen m\u00fcssen. Sind das Arbeitgeberquorum und das gemischte Quorum erf\u00fcllt, kommt dem Arbeitnehmerquorum eine geringere Bedeutung zu, denn der GAV gilt ja bereits f\u00fcr mehr als die H\u00e4lfte aller Arbeitnehmenden der Branche, weil ein organisierter Arbeitgeber den GAV in der Regel auf alle Angestellten des Betriebs anwendet, in gewissen GAV ist dies sogar als Pflicht vorgesehen. Darum kann von diesem Quorum bei Vorliegen von besonderen Gr\u00fcnden abgewichen werden, ohne dass die demokratische Legitimation verletzt wird. Ein AVE-Gesuch besteht aus einem gemeinsamen Antrag der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverb\u00e4nde, was die Legitimation ebenfalls gew\u00e4hrleistet. Ohne gemeinsamen Antrag dieser Verb\u00e4nde kann der Bundesrat keinen GAV allgemeinverbindlich erkl\u00e4ren (Art. 1 AVEG). Der Abschluss eines GAV und seine AVE erfolgen immer im gegenseitigen Interesse. </span></li><li style=\"margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt\"><span>Um eine Ausnahme vom Arbeitnehmerquorum zu erhalten, m\u00fcssen die Vertragsparteien in ihrem AVE-Gesuch mehrere Gr\u00fcnde angeben, weshalb in ihrer Branche das Erreichen dieses Quorums erschwert ist. Die Vertragsparteien des GAV f\u00fcr die Contact- und Callcenter-Branche haben die dazu erforderlichen Argumente beigebracht. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass das Gesetz kein Mindestquorum vorsieht, unter dem die Ausnahme nicht mehr gew\u00e4hrt werden k\u00f6nnte. </span></li><li style=\"margin-left:15.5pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; padding-left:2.5pt; font-family:Arial; font-size:11pt\"><span>Der allgemeinverbindlich zu erkl\u00e4rende GAV muss von Gesetzes wegen insbesondere den auf regionalen Verschiedenheiten beruhenden Minderheitsinteressen innerhalb der Branche angemessen Rechnung tragen. GAV werden von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverb\u00e4nden ausgehandelt und abgeschlossen. Sie kennen die Verh\u00e4ltnisse ihrer Branche am besten. Verbandsintern werden die Verhandlungsergebnisse diskutiert und beschlossen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die ausgehandelten Lohnbestimmungen der GAV die unterschiedlichen wirtschaftlichen Verh\u00e4ltnisse der verschiedenen Regionen ber\u00fccksichtigen. Erachten Betriebe oder Verb\u00e4nde, welche ein Interesse glaubhaft machen, diese Voraussetzung nicht als erf\u00fcllt, k\u00f6nnen sie gegen den Antrag auf AVE Einsprache erheben, \u00fcber die die AVE-Beh\u00f6rde zu entscheiden hat. Schliesslich ist noch darauf hinzuweisen, dass der Bundesrat keine M\u00f6glichkeit hat, auf den von den GAV-Vertragsparteien beschlossenen Inhalt Einfluss zu nehmen, es handelt sich um eine privatrechtliche Vereinbarung, der die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite zustimmen m\u00fcssen. </span></li></ol></div>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1699401600000)\/","SubmittedBy":"Matter Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1703240948000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1763099348890)\/","SubmissionDate":"\/Date(1695772800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5122,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Zivilrecht"}}