{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234107,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20234107,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.4107","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Zugang zur Notfallverh\u00fctung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p><span style=\"color:black;\">Mehrere Medien wie z.B. 20 Minuten berichteten \u00fcber den Zugang zur Notfallverh\u00fctung (sogenannte \u00abPille danach\u00bb) in der Schweiz und Europa. Im Gegensatz zu vielen L\u00e4ndern in Europa ist der Zugang zur Notfallverh\u00fctung in der Schweiz stark reguliert.</span></p><p><span style=\"color:black;\">So wurde die Die \u00abPille danach\u00bb in der Schweiz von Swissmedic im Zusammenhang mit der Revision des Heilmittelgesetzes 2019 in eine strengere Medikamentenkategorie eingeteilt. Mit einher geht ein Werbeverbot f\u00fcr dieses Produkt, was den Zugang zu Produkteinformationen erschwert.</span></p><p><span style=\"color:black;\">In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</span></p><ol><li>Wie bewertet der Bundesrat die Situation, dass die Schweiz beim Zugang zu Notfallverh\u00fctungsmitteln im europ\u00e4ischen Vergleich von einem Vorreiter zu einem der st\u00e4rksten regulierten L\u00e4nder abgerutscht ist?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Diskrepanz, dass Frauen in anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern die \u00abPille danach\u00bb gratis beziehen k\u00f6nnen, oder die M\u00f6glichkeit haben, diese niederschwellig im Supermarkt oder Drogerien zu kaufen, in der Schweiz jedoch ein stigmatisierender Fragebogen ausgef\u00fcllt und das selbst bezahlte Produkt sogar vor Ort im Beisein der Apothekerin/des Apothekers eingenommen werden muss?</li><li>Warum wurde die Heilmittelgesetzrevision 2019 nicht dazu genutzt, um den Zugang zur Notfallverh\u00fctung f\u00fcr Frauen zu vereinfachen? Was steckt hinter der nicht nachvollziehbaren Versch\u00e4rfung der Regulierung, die auch ein Werbeverbot zur Folge hat?</li><li>Werden Frauen von Swissmedic und anderen Beh\u00f6rden systematisch diskriminiert, indem sie nicht als f\u00e4hig oder vertrauensvoll angesehen werden, eigene Entscheidungen \u00fcber Medikamente zu treffen und so der Fragebogen, die Pflicht zur Produkteinnahme vor Ort im Beisein der Apothekerin/des Apothekers oder das neue Werbeverbot legitimiert?</li><li>Warum wird den Frauen in der Schweiz von Swissmedic und anderen Beh\u00f6rden eine missbr\u00e4uchliche Verwendung des Medikaments als regul\u00e4re Verh\u00fctungsmethode unterstellt? Warum beurteilt nur die Schweiz das Produkterisiko h\u00f6her als der Nutzen des Produkts?</li><li>Sieht der Bundesrat die M\u00f6glichkeit den Zugang zur Pille danach durch die Verf\u00fcgbarkeit in Drogerien zu vereinfachen, um einen einfachen und schnellen Zugang zum Notfallmedikament in 400 zus\u00e4tzlichen, niederschwelligen Verkaufspunkten zu erm\u00f6glichen?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; font-weight:bold\">1. bis 3.</span><span style=\"font-family:Arial\"> In Europa unterscheidet sich die Abgabe von Notfallkontrazeptiva erheblich. W\u00e4hrend in den meisten L\u00e4ndern, darunter auch in der Schweiz, Notfallkontrazeptiva in Apotheken unter Aufsicht eines Apothekers oder einer Apothekerin ohne Rezept abgegeben werden, sind diese Arzneimittel in einigen L\u00e4ndern wie Schweden, den Niederlande und Norwegen, \u00abover the counter\u00bb frei verk\u00e4uflich oder in anderen Verkaufsstellen als Apotheken erh\u00e4ltlich. In den letzten Jahren wurden auf internationaler Ebene mehrere Empfehlungen ver\u00f6ffentlicht, die den freien Verkauf \"over the counter\" von Notfallkontrazeptiva unterst\u00fctzen (www.ippf.org &gt; Updates &gt; Resources &gt; Dispensing emergency contraceptive pills according to the evidence and human rights; www.ec-ec.org &gt; Resources &gt; Publications &gt; Access to emergency contraception through community pharmacies in Europe). Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Schweiz bei der Abgabe von Notfallkontrazeptiva nicht zu den L\u00e4ndern mit dem niederschwelligsten Zugang geh\u00f6rt. Die aktuelle Regelung stellt jedoch die Medikations- und Patientinnensicherheit in den Mittelpunkt. Mit dem Inkrafttreten der Teilrevision des Heilmittelgesetzes (HMG) per 1. Januar 2019 (AS</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">2017</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">2745) und der Aufhebung der Abgabekategorie C (Abgabe eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels nach Beratung durch Medizinalpersonen) wurde die bestehende Regelung zur Abgabe von Notfallkontrazeptiva nicht versch\u00e4rft. Die in der Schweiz zugelassenen Notfallkontrazeptiva NORLEVO\u00ae und ELLAONE\u00ae und ihre Generika k\u00f6nnen weiterhin nach einer Fachberatung durch Apotheker/innen ohne das Vorliegen eines \u00e4rztlichen Rezepts abgegeben werden. Der Bundesrat stellt jedoch fest, dass die H\u00fcrden bei der Abgabe von Notfallkontrazeptiva (inkl. Dokumentation) in der Schweiz hoch sind und ist der Ansicht, dass die Modalit\u00e4ten dieser Abgabe \u00fcberpr\u00fcft werden sollten. Die Konkretisierung dieser Modalit\u00e4ten obliegt nicht dem Bund, sondern den f\u00fcr die Abgabe zust\u00e4ndigen kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden (siehe Positionspapier der Kantonsapothekervereinigung: www.kantonsapotheker.ch &gt; KAV Positionspapiere &gt; Positionspapier 0014 - Umsetzungshilfe Pers\u00f6nliche Abgabe und Dokumentationspflicht rezeptpflichtiger Arzneimittel in \u00f6ffentlichen Apotheken [VAM Art. 47 und 48]). Der Bund wird diese Thematik mit den kantonalen Vollzugsbeh\u00f6rden aufnehmen und dabei auch die Vor- und Nachteile der Einf\u00fchrung des freien Verkaufs \u00abover the counter\u00bb er\u00f6rtern. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Was die Verg\u00fctung angeht, hat der Bundesrat bereits unter anderem in seiner Stellungnahme zur Motion 19.3660 Marti \u00abVerh\u00fctungsmittel geh\u00f6ren in den Grundkatalog der Krankenversicherung\u00bb ausgef\u00fchrt, dass die Abgabe von Verh\u00fctungsmitteln nicht in die Zust\u00e4ndigkeit der Krankenversicherung f\u00e4llt. So \u00fcbernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (SR 832.10) die Kosten von Leistungen zur Diagnose und Behandlung bei Krankheit, von gewissen medizinischen Pr\u00e4ventionsmassnahmen sowie von Leistungen bei Mutterschaft. Verh\u00fctungsmittel dienen weder der Pr\u00e4vention oder Behandlung einer Krankheit, noch stellen sie eine Leistung bei Mutterschaft dar. Ihre Verg\u00fctung f\u00e4llt folglich nicht unter die OKP.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; font-weight:bold\">4. bis 6.</span><span style=\"font-family:Arial\"> Bei den Notfallkontrazeptiva handelt es sich um stark wirksame Arzneimittel, die erhebliche Nebenwirkungen verursachen und mit zahlreichen anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Wechselwirkungen haben k\u00f6nnen. Es ist aus Gr\u00fcnden der Arzneimittel- und damit Patientinnensicherheit daher unerl\u00e4sslich, dass vor der Anwendung ein Beratungsgespr\u00e4ch durch eine Medizinalperson (Arzt oder \u00c4rztin resp. Apotheker/in) durchgef\u00fchrt wird, um die Frau \u00fcber m\u00f6gliche Risiken durch die Einnahme zu informieren und auch darzulegen, wie sie sich beim Auftreten von schwerwiegenden Nebenwirkungen oder falls eine Blutung ausbleibt, verhalten muss. Wie bei allen Arzneimitteln, die nur durch eine Medizinalperson verschrieben oder abgegeben werden d\u00fcrfen, ist auch f\u00fcr die Notfallkontrazeptiva die Publikumswerbung heilmittelrechtlich verboten. Bei der Umteilung der Notfallkontrazeptiva aufgrund der vom Parlament in Auftrag gegebenen Aufhebung der Abgabekategorie C im Rahmen der HMG-Revision stand zudem nie das Argument des \u00abMissbrauches\u00bb von Notfallkontrazeptiva im Zentrum der Diskussion. Hingegen war die klare Vorgabe des Gesetzgebers, dass beim Vorliegen von sicherheitsrelevanten Gr\u00fcnden die Abgabe dieser Arzneimittel ausschliesslich nach einem Beratungsgespr\u00e4ch durch eine Medizinalperson zu erfolgen hat (siehe Liste der von der Abgabekategorie C in die Abgabekategorie B umgeteilten Arzneimittel folgenden Link: www.swissmedic.ch &gt; Aktuell &gt; Allgemeine Mitteilungen &gt; Revision des Heilmittelrechts \u2013 Liste der von der Abgabekategorie C in die Abgabekategorie B umgeteilten Arzneimittel). </span></p></div>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1701216000000)\/","SubmittedBy":"Funiciello Tamara","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1718371989000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763099393410)\/","SubmissionDate":"\/Date(1695772800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5122,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}