{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234129,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20234129,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.4129","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Revision der Besteuerung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Start-ups zur F\u00f6rderung von Innovation und Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen in der Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p><span style=\"color:black;\">Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung des Systems zur Besteuerung von Gewinnen aus Mitarbeiterbeteiligungen an Start-ups vorzulegen. Dank der \u00c4nderung sollen die Innovation gef\u00f6rdert, die Wettbewerbsf\u00e4higkeit im Vergleich zu anderen im Ausland geltenden Systemen gest\u00e4rkt und dadurch Arbeitspl\u00e4tze in der Schweiz geschaffen werden. Dazu soll er folgende alternative Massnahmen vorschlagen:</span></p><p>&nbsp;</p><ol><li>Die Beteiligungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Start-ups, die zum Wert des Eigenkapitals (Substanzwert) erworben wurden, werden so betrachtet, als w\u00e4ren sie zum Marktwert erworben worden, damit diese Personen steuerlich wie Gr\u00fcnderinnen und Gr\u00fcnder behandelt werden.</li><li>Oder aber die Gewinne aus Mitarbeiterbeteiligungen werden f\u00fcr die direkte Bundessteuer und die direkten Kantons- und Gemeindesteuern der separaten und privilegierten Regelung f\u00fcr Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen unterstellt.</li></ol>","ReasonText":"<p><span style=\"color:black;\">Die Frage der steuerlichen Behandlung des Gewinns aus Mitarbeiterbeteiligungen ist aufgrund einer Praxis\u00e4nderung, die seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist, sehr problematisch geworden.&nbsp;</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style=\"color:black;\">Gr\u00fcnderinnen und Gr\u00fcnder und private Investorinnen und Investoren werden f\u00fcr die \u00dcbernahme eines hohen Risikos bei der Investition in solche innovative Unternehmen mit einem Gewinn an Privatkapital belohnt, der nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Dagegen werden die Angestellten dieser Start-ups infolge der Praxis\u00e4nderung von allen entsprechenden Steuervorteilen ausgeschlossen. Ist das Start-up erfolgreichund werden die Anteile weiterverkauft , so gilt neu der gesamte Gewinn aus den Anteilen im Wesentlichen als Lohn. Dies f\u00fchrt nicht selten zu einer Besteuerung von 40 bis 45 Prozent, was obendrein durch die Steuerprogression die Steuerlast auf andere Eink\u00fcnfte der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters erh\u00f6ht. Hinzu kommt, dass darauf die Sozialabgaben erhoben werden. Diese Belastung verzehrt in der Praxis oft die H\u00e4lfte des erzielten Gewinns.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style=\"color:black;\">Die hier vorgeschlagene L\u00f6sung erm\u00f6glicht es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern \u2013 die mit ihrer Investition in ein Start-up ein echtes unternehmerisches Risiko eingehen \u2013, im Falle eines Gewinns aus Mitarbeiterbeteiligungen von einer Regelung zu profitieren, die mit der f\u00fcr Gr\u00fcnderinnen und Gr\u00fcnder geltenden Regelung identisch ist, oder zumindest von einer privilegierten Regelung, wie sie bereits bei Kapitalleistungen im Zusammenhang mit der Vorsorge bekannt ist.</span></p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:12pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Der Bundesrat h\u00e4lt zun\u00e4chst fest, dass die in der Motion erw\u00e4hnte Praxis\u00e4nderung zu keiner Verschlechterung bei der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen f\u00fchrte. Es handelte sich auch nicht um eine Praxis\u00e4nderung, sondern vielmehr um eine Klarstellung der bisherigen Praxis. Demnach gelten Beteiligungsrechte, die im Zeitpunkt der Gr\u00fcndung einer Gesellschaft erworben werden (Gr\u00fcnderaktien), seit dem 1.1.2021 gem\u00e4ss dem Kreisschreiben Nr. 37 der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung ESTV ausdr\u00fccklich nicht als Mitarbeiterbeteiligung; und zwar ungeachtet dessen, ob deren Eigent\u00fcmerinnen oder Eigent\u00fcmer sp\u00e4ter beim Unternehmen angestellt sind. Der Wert der Gr\u00fcnderaktie wird somit bei der Zuteilung nicht als Erwerbseinkommen erfasst. Bei der Ver\u00e4usserung einer Gr\u00fcnderaktie ist ein allf\u00e4lliger Kapitalgewinn im Bereich des Privatverm\u00f6gens steuerfrei. Diese Klarstellung war eine Folge der vom Parlament \u00fcberwiesenen Motion 17.3261 \u00abWettbewerbsf\u00e4hige steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive deren Mitarbeiterbeteiligungen\u00bb.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:12pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:12pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Die Motion fordert eine privilegierte steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-up-Unternehmen. Wie der Bundesrat bereits 2017 zur erw\u00e4hnten Motion ausgef\u00fchrt hat, f\u00fchren Sonderregelungen f\u00fcr einzelne Unternehmenstypen zu Rechtsungleichheiten, Abgrenzungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheit. Eine Sonderbehandlung f\u00fcr eine bestimmte Form der Entl\u00f6hnung kann zudem zu Verzerrungen f\u00fchren, indem Unternehmen ihre Entl\u00f6hnungspolitik nach dem Gesichtspunkt der Steueroptimierung ausgestalten. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:12pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:12pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Zu unterscheiden sind im vorliegenden Kontext die erw\u00e4hnten Beteiligungsrechte, die im Zeitpunkt der Gr\u00fcndung einer Gesellschaft erworben werden (Gr\u00fcnderaktien) und Beteiligungsrechte, die ein Mitarbeitender von seiner Arbeitgeberin oder seinem Arbeitgeber gest\u00fctzt auf einen Arbeitsvertrag erh\u00e4lt (Mitarbeiterbeteiligungen).</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:12pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:12pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Mitarbeiterbeteiligungen werden Mitarbeitenden im Rahmen des Arbeitsverh\u00e4ltnisses \u2013 also gest\u00fctzt auf einen Arbeitsvertrag \u2013 zugeteilt. Bei der Zuteilung gelten sie deshalb als Lohn und stellen steuerbares Erwerbseinkommen dar. Dessen H\u00f6he bestimmt sich am Verkehrswert der Mitarbeiterbeteiligung. Bei einer nicht an einer B\u00f6rse kotierten Unternehmung wird der Wert der Beteiligung nach einer f\u00fcr den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin tauglichen und anerkannten Methode ermittelt (sog. Formelwert). Die vom Motion\u00e4r geforderte Bewertung zum Substanzwert bzw. alternativ dazu die Besteuerung zu einem privilegierten Tarif bei Verwendung des Formelwertes w\u00fcrde in vielen F\u00e4llen zu einer Unterbesteuerung f\u00fchren. Dies lehnt der Bundesrat ab.</span><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:spaces\">&#xa0; </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:12pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:12pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Mitarbeiterbeteiligungen enthalten in aller Regel eine Sperrfrist, w\u00e4hrend der keine Ver\u00e4usserung m\u00f6glich ist. Diesem Umstand wird einkommenssteuerlich mit einer Reduktion des Verkehrswerts Rechnung getragen (sog. Diskont). Beim sp\u00e4teren Verkauf der Mitarbeiterbeteiligung ist ein allf\u00e4lliger Kapitalgewinn im Privatverm\u00f6gen allerdings analog zu Kapitalgewinnen aus dem Verkauf einer Gr\u00fcnderaktie bereits heute steuerfrei. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:12pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; font-size:12pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Der Unterschied zwischen Gr\u00fcnderaktien und Mitarbeiterbeteiligungen besteht somit einzig in den Steuerfolgen bei deren Zuteilung, resp. bei deren Erwerb. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1700611200000)\/","SubmittedBy":"Matter Michel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1703061706000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1763099581947)\/","SubmissionDate":"\/Date(1695859200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5122,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Steuer"}}