{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234154,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20234154,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.4154","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Welche Auswirkungen hat der Mindestgrenzschutz f\u00fcr Zucker?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>2019 hat der Bundesrat auf Verordnungsebene einen auf drei Jahre begrenzten Mindestgrenzschutz f\u00fcr Zucker beschlossen. Nach Ablauf der drei Jahre wollte der Bundesrat wieder auf die ordentliche Grenzschutzbewirtschaftung wechseln. Dies, nachdem er schon vor Einf\u00fchrung der Massnahme auf die Risiken der Kombination von Mindestgrenzschutz und Angebotsmonopol hingewiesen hatte.&nbsp;</p><p>Auf Druck der Zuckerbranche hat das Parlament im Oktober 2021 den Mindestgrenzschutz (Fr. 7 pro 100 kg) bis 2026 verl\u00e4ngert und diesen ins Landwirtschaftsgesetz (LwG) geschrieben; wie auch den Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken je Hektare Zuckerr\u00fcben und einen Zusatz-Einzelkulturbeitrag von 200 Franken f\u00fcr Bio- oder IP-Zuckerr\u00fcben bis 2026.&nbsp;</p><p>Der LwG-\u00c4nderung lag die <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20150479\">pa.Iv. 15.479</a> \u00abStopp dem ruin\u00f6sen Preisdumping beim Zucker! Sicherung der inl\u00e4ndischen Zuckerwirtschaft\u00bb von Nationalrat Jacques Bourgeois zugrunde. In der Begr\u00fcndung der Pa. Iv. hiess es, wegen der Abschaffung der Quotenregelung f\u00fcr Zucker in der EU w\u00fcrden dort Produktionsmengen freigegeben und Exportschranken aufgehoben. In der parlamentarischen Debatte hiess es, die EU sei zur Netto-Exporteurin von Zucker geworden. Deshalb m\u00fcsse, so die Begr\u00fcndung der pa.Iv., \u00abetwas gegen die Dumpingpreise von Importzucker unternommen werden\u00bb.&nbsp;</p><p>F\u00fcr eine von der Zuckerwirtschaft in Auftrag gegebene Studie hatte die Auftraggeberin 2019 in der Schweiz einen Zuckerpreis in der H\u00f6he von 53.50 Franken pro 100 kg als Annahme vorgegeben. Gem\u00e4ss dem Zuckerpreismonitoring der EU-Kommission ist der Zuckerpreis in der EU seither stark gestiegen, und gem\u00e4ss Hinweisen aus der zuckerverarbeitenden Branche auch der Preis f\u00fcr Schweizer Zucker.</p><p>Als weiteres Argument f\u00fcr den Schutz und die St\u00fctzung der Schweizer Zuckerproduktion wurde vorgebracht, dass in der Schweiz verschiedene Pflanzenschutzmittel verboten seien, die in der EU via Notzulassungen erlaubt w\u00fcrden. Gem\u00e4ss Presseberichten hat der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) solchen Ausnahmengenehmigungen f\u00fcr Neonicotinoide Anfang 2023 aber einen Riegel geschoben. In der Folge wurden die Ausnahmebewilligungen in den betreffenden EU-L\u00e4ndern wie z.B. <a href=\"https://www.conseil-etat.fr/en/news/neonicotinoids-no-exemptions-to-the-european-ban\">Frankreich</a> widerrufen.&nbsp;</p><p>Ein j\u00fcngst vermehrt vorgebrachtes Argument der Zuckerbranche ist die schliesslich die Selbstversorgung mit Zucker.&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie hat sich der Preis f\u00fcr Zucker in der EU seit der LwG-\u00c4nderung entwickelt?</li><li>Ist die EU heute eine Netto-Exporteurin oder eine Netto-Importeurin von Zucker?</li><li>Ist der Mindestgrenzschutz mit Blick auf die Entwicklung des EU-Zuckermarkts heute n\u00f6tig? Wenn ja, weshalb?</li><li>Wie hoch ist aktuell der Preis f\u00fcr Schweizer Zucker, und wie k\u00f6nnte mehr Preistransparenz im Monopolmarkt f\u00fcr Schweizer Zucker erreicht werden?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Risiken der Kombination von Mindestgrenzschutz, Angebotsmonopol f\u00fcr Schweizer Zucker und Rohstoffmindestanteilen der Swissness-Regulierung hinsichtlich der Preisdifferenzierungsmacht der Monopolanbieterin durch Erh\u00f6hung des Zuckerpreises f\u00fcr Kunden, die nicht oder nur mit Zusatzinvestitionen (Warenflusstrennung) auf Importzucker umstellen k\u00f6nnen, insbesondere mit Blick auf zuckerverarbeitende Schweizer KMU?</li><li>Was kann der Bund unternehmen, um die Preissetzungsmacht der Monopolanbieterin von Schweizer Zucker zu \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls zu regulieren?</li><li>Inwieweit unterscheiden sich die Ziele, welche in der EU der Landwirtschaft vorgegeben werden, von den \u00f6kologischen Vorgaben f\u00fcr die Schweizer Zuckerr\u00fcbenpflanzer? Falls die \u00f6kologischen Vorgaben in der Schweiz strenger sind: Welche Ausgleichsmassnahmen w\u00e4ren f\u00fcr die zuckerverarbeitenden Schweizer Unternehmen wettbewerbsneutral?</li><li>Welches ist die maximale Summe der Beitr\u00e4ge von Bund und Kantonen pro Hektare nach Art der Bodenbearbeitung?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die \u00f6konomische Dimension der Nachhaltigkeit der Zuckerproduktion in der Schweiz?&nbsp;</li><li>Wie hoch ist der Grad der Selbstversorgung mit Zucker gemessen am Verbrauch der Schweizer Bev\u00f6lkerung, und wie hoch ist der Selbstversorgungsgrad f\u00fcr Zucker gemessen am Gesamtverbrauch inkl. exportierende Verarbeitungsindustrie?</li><li>Welche weiteren Massnahmen \u2013 nebst der Produktion in der Schweiz \u2013 sind aus Sicht des Bundesrats notwendiger Bestandteil des Versorgungssicherheit mit Zucker?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p><strong>1. und 2.</strong> Der Zuckerpreis in der Europ\u00e4ischen Union (EU), ab Fabrik, entwickelte sich von seinem Tiefststand von 31.20 Euro pro 100 kg (Fr. 35.24) im Januar 2019 \u00fcber 44 Euro pro 100 kg (Fr. 46.03) bei Inkrafttreten des im Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) festgelegten Mindestgrenzschutzes am 1. M\u00e4rz 2022 bis auf 82 Euro pro 100 kg (Fr. 78.69) im September 2023. Seit dem Wirtschaftsjahr 2017/18, in dem die EU eine Nettoexporteurin war, ist die EU bis zum Wirtschaftsjahr 2022/23 wieder eine Nettoimporteurin.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>3.</strong> Die Festsetzung der Grenzbelastung nach der ordentlichen Methode, wie sie vor dem 1. Januar 2019 angewandt wurde, zielt darauf ab, die Differenz zwischen dem Weltmarktpreis und dem EU-Marktpreis f\u00fcr Zucker auszugleichen, damit sich die Zuckereinfuhren auf das Niveau des EU-Marktpreises verteuern. Seit der Einf\u00fchrung des Mindestgrenzschutzes von Fr. 7 pro 100 kg entfaltete er w\u00e4hrend 26 Monaten Wirkung, da die Anwendung der ordentlichen Methode die Festsetzung einer niedrigeren Absch\u00f6pfung zur Folge gehabt h\u00e4tte. F\u00fcr die restlichen 32 Monate bis Oktober 2023 ergab die Anwendung der ordentlichen Methode einen Grenzschutz von Fr.&nbsp;7 &nbsp;pro100 kg oder mehr. Im Zusammenhang mit dem starken Preisanstieg in der EU ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Erhebung eines Mindestgrenzschutzes nicht notwendig ist.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>4. 5. und 6.</strong> Die Verkaufspreise der Schweizer Zucker AG sind nicht bekannt. Der Preis von inl\u00e4ndischem Zucker h\u00e4ngt unter anderem von seiner K\u00f6rnung, seiner Verpackung (lose oder in S\u00e4cken) und der vom Kunden gekauften Menge ab. Zucker mit Label (IP-Suisse, Bio, Suisse Garantie) erh\u00e4lt nach seinen besonderen Merkmalen einen Aufpreis. Der Verkauf von Schweizer Zucker ist ein Monopol, insbesondere aufgrund der Gr\u00f6ssenvorteile dieser Industrie und des kleinen inl\u00e4ndischen Marktes. Das Monopol ist auf Zucker mit Schweizer Ursprung beschr\u00e4nkt. Importierter Zucker hat in der Regel einen \u00e4hnlichen Preis wie der Preis auf dem EU-Markt (siehe 3). Der Mindestgrenzschutz verteuert den importierten Zucker, und damit auch den Preis f\u00fcr Schweizer Zucker, unabh\u00e4ngig vom Preisniveau auf dem europ\u00e4ischen Markt. Das Markenschutzgesetz (SR 232.11) legt Regeln f\u00fcr einen besseren Schutz der Herkunftsbezeichnung \"Schweiz\" fest, damit deren Wert erhalten bleibt. Die Verwendung der Herkunftsangabe ist freiwillig und zuckerverarbeitende Unternehmen haben die freie Wahl, ihre verarbeiteten Produkte nach Herkunftsangabe zu segmentieren. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, in die Preisbildung des Zuckers einzugreifen.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>7.</strong> Gem\u00e4ss dem Bericht des Bundesrates vom 22. Juni 2022 \u00fcber die zuk\u00fcnftige Ausrichtung der Agrarpolitik (22.068) sind die Umweltanforderungen in der Schweiz in der Regel nicht h\u00f6her als im Ausland, insbesondere im Vergleich zur EU. Die Situation ist dynamisch und eine spezifische Studie f\u00fcr den Anbau von Zuckerr\u00fcben ist nicht verf\u00fcgbar. In der Schweiz werden besonders umweltfreundliche Anforderungen an den Zuckerr\u00fcbenanbau wie der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel oder die Anwendung bodenschonender Anbautechniken bereits mit Direktzahlungen unterst\u00fctzt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>8.</strong> Die spezifischen Beitr\u00e4ge f\u00fcr die Erzeugung von Zuckerr\u00fcben zur Zuckerherstellung je Hektar und Jahr sind:</p><p>- der Einzelkulturbeitrag: 2100 Franken;</p><p>- der Zusatz-Einzelkulturbeitrag: 200 Franken;</p><p>- der Beitrag f\u00fcr die biologische Landwirtschaft: 1200 Franken;</p><p>- der Beitrag f\u00fcr den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau: 800 Franken;</p><p>- der Beitrag f\u00fcr den Herbizidverzicht im Ackerbau: 250 Franken;</p><p>- der Beitrag f\u00fcr schonende Bodenbearbeitung: 250 Franken.</p><p>Sie k\u00f6nnen kumuliert werden und zusammen mit den Versorgungssicherheitsbeitr\u00e4gen 5900 Franken pro Hektare erreichen. Die Kantone k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche finanzielle Unterst\u00fctzungen zu den Direktzahlungen des Bundes festlegen. Beispielsweise gew\u00e4hrt der Kanton Waadt im Jahr 2023 zus\u00e4tzliche Beitr\u00e4ge f\u00fcr den begrenzten Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>9.</strong> Das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft hat 2019 eine Studie zur Betriebswirtschaftlichkeit der Schweizer Zucker AG mitfinanziert. Unter den Annahmen der Studie gelingt es keinem der gew\u00e4hlten Szenarien, insbesondere der Verarbeitung in einer oder zwei Fabriken, Verluste zu vermeiden. Bei einem Zuckerpreis von \u00fcber 60 Euro pro 100 kg auf dem EU-Markt seit November 2022 sollte sich die Rentabilit\u00e4t verbessert haben. Um die vorhandenen Verarbeitungskapazit\u00e4ten besser auszulasten, wurden 2022 360 000 Tonnen Zuckerr\u00fcben zollfrei eingef\u00fchrt.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>10.</strong> Die Schweizer Zucker AG verarbeitet Zuckerr\u00fcben aus der Schweiz und der EU sowie importierten Dicksaft zu j\u00e4hrlich rund 240 000 Tonnen Zucker. Gem\u00e4ss der Nahrungsmittelbilanz von Agristat ist der Anteil des aus Schweizer Zuckerr\u00fcben hergestellten Zuckers am gesamten inl\u00e4ndischen Zuckerverbrauch, einschliesslich des in Lebensmitteln verarbeiteten Zuckers, in den Jahren 2018 bis 2021 von 86% auf 64% gesunken. Unter Einbezug der exportierten Lebensmittel sank der Anteil des aus Schweizer Zuckerr\u00fcben hergestellten Zuckers im gleichen Zeitraum von 44% auf 35%. Der Selbstversorgungsgrad f\u00fcr Zuckerr\u00fcben, der in der Verordnung \u00fcber die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben f\u00fcr Lebensmittel (SR 232.112.1) festgelegt ist, betr\u00e4gt 50.4%. Er wird im Jahr 2024 unter 50% liegen.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>11.</strong> Die Versorgungssicherheit mit Zucker wird durch die eigene Produktion, Importe und Pflichtlager, die im Falle einer Mangellage freigegeben werden k\u00f6nnen, gew\u00e4hrleistet. Zur Abh\u00e4ngigkeit der inl\u00e4ndischen Produktion von Produktionsmitteln wie Stickstoffd\u00fcnger oder Saatgut hat sich der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Interpellation 19.4630 ge\u00e4ussert.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1700611200000)\/","SubmittedBy":"Gm\u00fcr-Sch\u00f6nenberger Andrea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1702314379000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763099409673)\/","SubmissionDate":"\/Date(1695859200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5122,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}