{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234247,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20234247,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.4247","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Anpassung der Praxis bei Asylantr\u00e4gen afghanischer B\u00fcrgerinnen korrigieren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Praxis\u00e4nderung, die das Staatssekretariats f\u00fcr Migration (SEM) seit dem 17. Juli 2023 in Bezug auf Asylgesuche von afghanischen Staatsb\u00fcrgerinnen vorgenommen hat, r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Das entscheidende Kriterium soll das Herkunftsland und nicht die Staatsangeh\u00f6rigkeit sein.</p>","ReasonText":"<p>Die Zahl der Asylgesuche in Europa ist erneut deutlich gestiegen. Schutzsuchende, die an Leib und Leben bedroht sind, sollten in der Schweiz Schutz finden. Dies entspricht der humanit\u00e4ren Tradition unseres Landes. Umso wichtiger ist es, dass die Anerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft auf den Gr\u00fcnden von Artikel 3 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) beruht.<br>Seit dem 17. Juli 2023 qualifizieren sich afghanische Frauen und M\u00e4dchen grunds\u00e4tzlich f\u00fcr den Erhalt von Asyl. Zuvor hatten sie Anspruch auf den Status einer vorl\u00e4ufig aufgenommenen Person. Die Gew\u00e4hrung von Asyl war nur nach einer Einzelfallpr\u00fcfung m\u00f6glich. Nun wurden die Voraussetzungen f\u00fcr den Erhalt von Asyl erheblich gesenkt und die Familienzusammenf\u00fchrung f\u00fcr Ehepartner und Kinder erm\u00f6glicht.<br>Diese Praxis\u00e4nderung des SEM vom 17. Juli 2023 k\u00f6nnte eine Sogwirkung ausl\u00f6sen. Bereits heute leben etwa 5,2 Millionen afghanische Staatsangeh\u00f6rige in den Nachbarl\u00e4ndern Afghanistans, darunter viele Frauen. Afghanistan z\u00e4hlt 40 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Die Pull-Faktoren hoher Lebensstandard und effektives Aufenthaltsrecht mit staatlichem Schutz werden die bereits angespannte Asylsituation in der Schweiz weiter versch\u00e4rfen.<br>Die Praxis\u00e4nderung, die das SEM ohne Vernehmlassung vorgenommen hat, untergr\u00e4bt die Bem\u00fchungen Europas, die Asylkrise in den Griff zu bekommen. Zudem verst\u00e4rkt sie die sogenannte \"sekund\u00e4re Migration\": Menschen, die schon lange in Drittstaaten leben, machen sich auf den Weg in die Schweiz und lassen sich dank Asylstatus oder vorl\u00e4ufiger Aufnahme hier nieder - mit begrenztem Integrationspotenzial und wenig Anreizen f\u00fcr eine Integration in den Arbeitsmarkt. Es ist wichtig zu betonen, dass die Schweiz bereit ist, denjenigen Schutz zu gew\u00e4hren, die ihn ben\u00f6tigen, aber nicht denjenigen, die ihn bereits erhalten haben. So m\u00fcssen Asylbewerberinnen und -bewerber wissen, dass ihr Asylgesuch abgelehnt wird, wenn sie bereits \u00fcber Schutz in einem Drittland verf\u00fcgen. Asyl dient dem Schutz des Lebens und ist kein Wunschkonzert, bei dem Fl\u00fcchtlinge, die bereits \u00fcber Schutz verf\u00fcgen, ihr Aufnahmeland nach wirtschaftlichen Kriterien ausw\u00e4hlen k\u00f6nnen.<br>Ausserdem muss der Bund die Kantone f\u00fcr die Kosten der Sozialhilfe mit Globalpauschalen entsch\u00e4digen. Dies bedeutet pro nicht erwerbst\u00e4tige Person aus Afghanistan und Ehefrau oder Ehemann, die oder der im Rahmen des Familiennachzugs hergekommen sind, die Auszahlung von 18&nbsp;000 Franken. Hinzu kommen je nach Gr\u00f6sse der Familie zus\u00e4tzliche Sozialhilfekosten. <br>Zusammenfassend sprechen die bereits angespannte Asylsituation in der Schweiz, der Anreiz zur Sekund\u00e4rmigration, die drohende Sogwirkung und die noch st\u00e4rker steigenden Sozialhilfe- und Asylkosten f\u00fcr eine sofortige Korrektur der \u00c4nderung der Asylpraxis f\u00fcr afghanische Staatsb\u00fcrgerinnen durch das SEM.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Gem\u00e4ss Artikel 3 des Asylgesetzes (AsylG; SR 142.31) sind Fl\u00fcchtlinge Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, aus den in Absatz 1 genannten Gr\u00fcnden ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begr\u00fcndete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Als Grundlage zur Festlegung des materiellen Fl\u00fcchtlingsbegriffs des schweizerischen Asylrechts diente im Wesentlichen der Fl\u00fcchtlingsbegriff des Genfer Abkommens vom 28. Juli 1951 \u00fcber die Rechtsstellung der Fl\u00fcchtlinge, das die Schweiz am 21. Januar 1955 ratifizierte (Fl\u00fcchtlingskonvention, FK; SR 0.142.30). Die Fl\u00fcchtlingseigenschaft kann nur in Bezug auf den Heimatstaat anerkannt werden, das heisst das Land, dessen Staatsangeh\u00f6rigkeit die asylsuchende Person besitzt. Bei Staatenlosen ist das Land des letzten Wohnsitzes massgebend. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Die Praxis des Staatssekretariats f\u00fcr Migration (SEM) in Bezug auf die Anerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft von afghanischen Frauen und M\u00e4dchen widerspricht dem Mechanismus der Nichteintretensentscheide gem\u00e4ss Artikel 31</span><span style=\"font-family:Arial; font-style:italic\">a</span><span style=\"font-family:Arial\"> Absatz 1 AsylG nicht. Es ist m\u00f6glich, einen solchen Entscheid zu erlassen und somit von einer Pr\u00fcfung der Voraussetzungen f\u00fcr die Anerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft abzusehen, wenn die asylsuchende Person einen Drittstaat, in dem sie sich zuvor aufgehalten hat, um Schutz ersuchen kann. Dies setzt voraus, dass der betreffende Drittstaat der R\u00fcck\u00fcbernahme in sein Hoheitsgebiet zugestimmt hat und dass er das Non-Refoulement-Gebot beachtet (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Bircher 23.4020 \u00abKein systematisches Asyl f\u00fcr afghanische Frauen und Kinder: Nicht mehr auf offensichtlich missbr\u00e4uchliche Asylantr\u00e4ge eintreten\u00bb). Afghaninnen, die in den Drittstaat, in welchem sie sich vorher aufgehalten haben, zur\u00fcckkehren k\u00f6nnen, werden von der Schweiz somit auch unter der Praxisanpassung nicht als Fl\u00fcchtlinge anerkannt und erhalten kein Asyl. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Gem\u00e4ss Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) entscheidet das SEM \u00fcber Gew\u00e4hrung oder Verweigerung des Asyls sowie \u00fcber die Wegweisung aus der Schweiz (Art- 6a AsylG). Das SEM beobachtet die Lage in Afghanistan auch weiterhin aufmerksam und nimmt bei Bedarf Anpassungen an seiner Asyl- und Wegweisungspraxis vor. Die Lage in Afghanistan ist unver\u00e4ndert schlecht und die Feststellung der Europ\u00e4ischen Asylagentur EUAA in ihren Guidelines von Januar 2023, wonach Frauen und M\u00e4dchen unter den Taliban begr\u00fcndete Furcht vor einer fl\u00fcchtlingsrechtlich relevanten Verfolgung haben, st\u00f6sst unter den anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern auf breite Akzeptanz. Somit ist es nicht angezeigt, die Praxisanpassung betreffend Frauen und M\u00e4dchen r\u00fcckg\u00e4ngig zu machen. Es ist auch daran zu erinnern, dass sich aus der aktuellen Praxis keine automatischen Anspr\u00fcche ableiten lassen, sondern jeder Fall einzelfallspezifisch gepr\u00fcft werden muss. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Im \u00dcbrigen verweist der Bundesrat auf seine Antwort zur Interpellation W\u00fcrth 23.4014 \u00abAsylsituation Afghanistan\u00bb, in der er verschiedene Fragen zur Praxisanpassung betreffend Afghaninnen beantwortet.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1701216000000)\/","SubmittedBy":"Bauer Philippe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1727266827000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763099282433)\/","SubmissionDate":"\/Date(1695859200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5122,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Migration"}}