{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234344,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20234344,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.4344","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Personen in Alters- und Pflegeheimen sollen ihren Wohnsitz behalten d\u00fcrfen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Personen, die in ein Alters- oder Pflegeheim eintreten, ihren Wohnsitz behalten d\u00fcrfen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Weichelt, Feri Yvonne, Gysi Barbara, Maillard, Meyer Mattea, Porchet, Wasserfallen Flavia, Wettstein) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>","ReasonText":"<p>In der Regel ist der Wohnort mit dem Wohnsitz im Sinne von Artikeln 23ff. ZGB identisch, aber nicht immer. Der Wohnort ist der Ort, wo eine Person st\u00e4ndig wohnt, ohne dort notwendigerweise ihren Wohnsitz zu haben. In der Praxis ist dies der Fall, wenn eine Person in einem Heim, in betreutem Wohnen, im Strafvollzug, im Frauenhaus etc. wohnt. Gem\u00e4ss der Rechtsprechung gibt es f\u00fcr Alters- und Pflegeheime eine Ausnahme. Soll heissen, wer \u201efreiwillig\u201c ins Alters- und Pflegeheim geht, verlegt seinen zivilrechtlichen Wohnsitz. Wer nicht \u201efreiwillig\u201c in ein Alters- und Pflegeheim geht, beh\u00e4lt seinen Wohnsitz. Darunter fallen vor allem verbeist\u00e4ndete Personen.</p><p>In der Praxis f\u00fchrt diese vom Bundesgericht herbeigef\u00fchrte \u00c4nderung zu zahlreichen Problemen. So stellt sich immer die Frage des Gesundheitszustandes. Oft gehen Personen in ein Ferienbett, manchmal bleiben sie dann aber trotzdem bis zum Lebensende im Heim. Die Frage der \u201eFreiwilligkeit\u201c l\u00e4sst sich kaum pr\u00e4zise beantworten und f\u00fchrt immer wieder zu Zust\u00e4ndigkeitsklagen.</p><p>Ein weiterer Nachteil ist, dass wenn der zivilrechtliche Wohnsitz \u00e4ndert, die Person am neuen Wohnsitz steuerpflichtig wird. Hingegen bleibt die Restfinanzierung der Pflegekosten bei der vorherigen Wohnsitzgemeinde bestehen. Bei den Erg\u00e4nzungsleistungen ergeben sich \u00e4hnliche Problem, so hat jemand beispielsweise jahrelang in einem Kanton Steuern bezahlt und bezieht dann in einem anderen Erg\u00e4nzungsleistungen.</p><p>Auch die betroffenen Personen m\u00f6chten in der Regel ihren Wohnsitz nicht \u00e4ndern, da sie oftmals ihr ganzes Leben in der \u201ealten\u201c Gemeinde gewohnt haben. Dies macht sich ebenfalls bemerkbar, wenn es um die Bestattung geht. Sie finden ihre letzte Ruhe in ihrer \u201ealten\u201c Gemeinde, gelten dann aber als ausw\u00e4rtig, wodurch sie oftmals Nachteile haben, wie beispielsweise h\u00f6here Bestattungsgeb\u00fchren.</p><p>Viele Gemeinden und Kantone haben daher diese vom Bundesgericht herbeigef\u00fchrte Praxis\u00e4nderung noch gar nicht umgesetzt nach dem Motto \u201ewo kein Kl\u00e4ger da kein Richter\u201c.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Ansicht des Bundesrates l\u00e4sst die Begr\u00fcndung der Motion trotz der expliziten Erw\u00e4hnung von Artikel 23 des Zivilgesetzbuches (ZGB, SR 210) vermuten, dass sie nicht auf eine \u00c4nderung der Rechtsgrundlagen zum zivilrechtlichen Wohnsitz abzielt, sondern vielmehr derjenigen zum steuerlichen Wohnsitz f\u00fcr Personen, die in ein Alters- und Pflegeheim eintreten. Als besonders problematisch wird erachtet, dass die Gemeinde oder der Kanton des fr\u00fcheren Wohnsitzes aufgrund von Spezialgesetzen verpflichtet ist, die Restfinanzierung der Pflegekosten und Erg\u00e4nzungsleistungen zu \u00fcbernehmen. Zwar kann die Gemeinde oder der Kanton des Herkunftsortes tats\u00e4chlich keine Steuern mehr erheben, wenn die Steuern am Ort des Alters- und Pflegeheims bezahlt werden, sie konnte aber in der Regel lange von den Steuereinnahmen dieser Personen profitieren.</p><p>Diese Situation kann nicht durch eine Revision der Bestimmungen des Zivilgesetzbuches ge\u00e4ndert werden, weil in Bezug auf das Steuerrecht gilt, dass bei direkten Steuern (direkte Bundesssteuer und direkte Steuern der Kantone und Gemeinden) die Steuerpflicht nicht direkt am zivilrechtlichen Wohnsitz nach Artikel 23 ZGB ankn\u00fcpft. Der steuerliche Wohnsitz einer nat\u00fcrlichen Person wird in Artikel 3 Absatz 2 des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) beziehungsweise Artikel 3 Absatz 2 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG; SR 642.14) eigenst\u00e4ndig definiert, auch wenn sich die Definition eng an die Begriffsbestimmung von Artikel 23 ZGB anlehnt. F\u00fcr die Begr\u00fcndung des Wohnsitzes nach Artikel 3 Absatz 2 DBG bzw. StHG m\u00fcssen zwei Merkmale erf\u00fcllt sein: ein objektives \u00e4usseres, der Aufenthalt, sowie ein subjektives inneres, die Absicht dauernden Verbleibens. Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kommt es nicht auf den inneren Willen, sondern darauf an, welche Absicht objektiv erkennbar ist. Ein Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim begr\u00fcndet einen steuerlichen Wohnsitz, wenn sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der dort wohnenden Person an den Ort des Pflegeheims verlagert hat und die Umst\u00e4nde zeigen, dass die Dauer des Aufenthalts an diesem Ort unbestimmt ist, z.B. wenn die Person ihre bis dahin bewohnte Wohnung aufgegeben hat. Bei Einf\u00fchrung eines Wahlrechtes von Personen, die in ein Alters- oder Pflegeheim eintreten, w\u00fcrde neu auf ein rein subjektives Kriterium abgestellt. Dies ist schon allein aufgrund des sich f\u00fcr die betroffenen Personen er\u00f6ffnenden Gestaltungsspielraums abzulehnen.</p><p>Im Zivilrecht ist das Ziel der Motion bereits weitgehend erreicht, da \u00abder Aufenthalt einer Person in einer [\u2026] Pflegeeinrichtung [\u2026] <i>f\u00fcr sich allein</i> keinen Wohnsitz [begr\u00fcndet]\u00bb (Art. 23 Abs. 1 2. Halbsatz ZGB). Dieser Wortlaut macht aber \u00ab[\u2026] deutlich, dass die betroffene Person in gewissen F\u00e4llen an diesem Ort trotzdem ihren Lebensmittelpunkt und damit ihren Wohnsitz haben kann.\u00bb (Botschaft vom 28. Juni 2006 zur \u00c4nderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, BBl 2006 7001, 7096). Im \u00dcbrigen w\u00fcrde es das Konzept des zivilrechtlichen Wohnsitzes grundlegend in Frage stellen, wollte man die Begr\u00fcndung des Wohnsitzes an einem anderen Ort zulassen, als demjenigen, wo die Person sich mit der Absicht dauerhaften Verbleibs aufh\u00e4lt.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1708473600000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1757923195000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|1211","Category":"IV","Modified":"\/Date(1763098769390)\/","SubmissionDate":"\/Date(1700179200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5201,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Zivilrecht"}}