{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234381,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20234381,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.4381","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Vortrittsberechtigte Fahrzeuge. Sirenen in der Nacht schaden der Gesundheit der Bev\u00f6lkerung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verkehrsregelnverordnung (VRV) so anzupassen, dass die gesundheitlichen Beeintr\u00e4chtigungen ber\u00fccksichtigt werden, verursacht durch die Sirenen von vortrittsberechtigten Fahrzeugen, die w\u00e4hrend der Schlafenszeit der Bev\u00f6lkerung eingeschaltet werden.</p>","ReasonText":"<p>Niemand bestreitet, dass es gerechtfertigt ist, dass vortrittsberechtige Fahrzeuge (Sanit\u00e4t, Feuerwehr, Polizei und Zoll) von den Vortrittsregeln im Strassenverkehr abweichen k\u00f6nnen, wenn dies f\u00fcr ihre Eins\u00e4tze erforderlich ist. Und diese Verst\u00f6sse m\u00fcssen aufgrund des \u00fcbergeordneten \u00f6ffentlichen Interesses m\u00f6glich sein, ohne die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden zu gef\u00e4hrden. In diesem Zusammenhang bestimmt Artikel 27 Absatz 2 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; SR 741.01), dass die Strasse sofort freigegeben werden muss und die Fahrzeuge n\u00f6tigenfalls anzuhalten sind, wenn die besonderen Warnsignale eingeschaltet werden.</p><p>Nach Artikel 16 Absatz 1 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) gilt der Vortritt nur dann, wenn Blaulicht UND Wechselklanghorn gemeinsam verwendet werden.</p><p>Diese Anforderung hat zur Folge, dass Fahrerinnen und Fahrer von vortrittsberechtigten Fahrzeugen bei dringlichen Fahrten bei Tag und bei Nacht konsequent Blaulicht UND Sirene verwenden, und das oft auch, wenn ihnen die Ampeln an Kreuzungen sowieso den Vortritt gew\u00e4hren.</p><p>Das Parlament befasst sich regelm\u00e4ssig mit Gesetzen, die die Bev\u00f6lkerung vor vermeidbarer L\u00e4rmbelastung sch\u00fctzen sollen, um die Lebensqualit\u00e4t und die Gesundheit zu verbessern. Daher sollten die Vorschriften in diesem Bereich \u00fcberdacht werden.</p><p>Bei dringlichen Fahrten mitten in der Nacht, wenn die grosse Mehrheit der Bev\u00f6lkerung schl\u00e4ft und es nur wenig Strassenverkehr hat, werden oft Tausende Einwohnerinnen und Einwohner, insbesondere in st\u00e4dtischen Gebieten oder in der N\u00e4he von Spit\u00e4lern, aus ihrem erholsamen Schlaf gerissen, was Auswirkungen auf ihre Gesundheit hat \u2013 und ohne dass sich diese Massnahme f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit mit dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit vereinbaren l\u00e4sst.</p><p>Dies gilt umso mehr, als das Blaulicht bei Nacht aus grosser Entfernung sichtbar ist und die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden sofort auf sich zieht, ohne dass zus\u00e4tzlich ein akustisches Warnsignal erforderlich ist, dessen Lautst\u00e4rke an die Umgebungsger\u00e4usche am Tag angepasst ist.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden und soweit das Gesetz nicht die Verwendung beider besonderen Warnsignale voraussetzt, um den Vortritt zu erhalten, wird der Bundesrat beauftragt, Artikel 16 Absatz 1 VRV so anzupassen, dass die Pflicht, das Wechselklanghorn und das Blaulicht gemeinsam zu verwenden, um bei dringlichen Fahrten den Vortritt zu erhalten, w\u00e4hrend bestimmter Nachtstunden, genauer gesagt von 22 Uhr bis 6 Uhr, aufgehoben wird, damit die Bev\u00f6lkerung die f\u00fcr ihre Gesundheit notwendige Nachtruhe erh\u00e4lt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Seit 2019 sieht das Bundesrecht in Artikel 16 Absatz 4 der Verkehrsregelnverordnung (VRV; SR 741.11) vor, dass bei dringlichen Dienstfahrten in der Nacht das Blaulicht ohne Wechsel-klanghorn verwendet werden darf. Dies, solange die Fahrzeugf\u00fchrenden nicht wesentlich von den Verkehrsregeln abweichen und ihr besonderes Vortrittsrecht nicht beanspruchen. Diese Regelung stiess bei den Vernehmlassungsteilnehmenden auf Zustimmung. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Beim Befahren von Kreuzungen beispielsweise ist die Kombination von Blaulicht und Wech-selklanghorn aber auch in der Nacht ein notwendiges und geeignetes Mittel, um Einsatzfahr-zeuge anzuk\u00fcndigen und ihnen den Vortritt zu verschaffen. W\u00fcrde hier ausschliesslich Blau-licht verwendet, w\u00e4re das Unfallrisiko signifikant erh\u00f6ht. Gerade bei Verzweigungen k\u00f6nnen andere Strassenben\u00fctzende das vortrittsberechtigte Fahrzeug und sein Blaulicht erst im letz-ten Moment erkennen. Dies unter anderem auch, weil Einsatzfahrzeuge oft mit hoher Ge-schwindigkeit unterwegs sind. Zudem k\u00f6nnten zum Beispiel zu Fuss gehende Sehbehinderte oder Blinde die Einsatzfahrzeuge nicht mehr rechtzeitig bemerken und w\u00e4ren etwa beim Queren von Fussg\u00e4ngerstreifen gef\u00e4hrdet. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Auch nach dem internationalen \u00dcbereinkommen vom 8. November 1968 \u00fcber den Strassen-verkehr (SR 0.741.10) m\u00fcssen sich Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Wechselklanghorn ank\u00fcndigen, um Vortritt zu haben (Art. 34 Ziff. 1 des \u00dcbereinkommens). Eine nationale Vor-schrift, wonach nachts Blaulicht allein f\u00fcr den besonderen Vortritt gen\u00fcgen w\u00fcrde, st\u00fcnde im Widerspruch zum internationalen Recht. Weil diese Besonderheit ausl\u00e4ndischen Fahrzeugf\u00fchrenden in der Schweiz kaum bekannt w\u00e4re, w\u00fcrde die Verkehrssicherheit auch dadurch beeintr\u00e4chtigt.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1707868800000)\/","SubmittedBy":"Poggia Mauro","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1709727984000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|48|52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763098343850)\/","SubmissionDate":"\/Date(1702857600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5201,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Verkehr|Umwelt|Gesundheit"}}