{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234483,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20234483,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.4483","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die \u00c4nderungen der Jagdverordnung verstossen gegen die Verfassung, das Gesetz und die Berner Konvention","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die \u00c4nderungen der Jagdverordnung vom 1.12.2023 sind von grosser \u00f6kologischer Tragweite. Trotzdem wurde auf eine ordentliche Vernehmlassung verzichtet. Mit einer skandal\u00f6s kurzen Frist von neun Tagen wurden nur wenige Verb\u00e4nde zu einer Stellungnahme eingeladen. Damit wurde das Vernehmlassungsgesetz nicht eingehalten. Das Vorgehen wird damit begr\u00fcndet, dass die Ausf\u00fchrungsbestimmungen zur pr\u00e4ventiven Wolfsregulierung bereits bei der Gesetzesvorlage vom 27.9.2020 in der Vernehmlassung waren. Der Gesetzesentwurf war der Jagdverordnungs\u00e4nderung aber in keiner Art und Weise \u00e4hnlich und wurde vom Volk abgelehnt. Die \u00c4nderungen sind zudem verfassungswidrig. Sie widersprechen dem Willen des Volkes vom 27.9.2020, das sich gegen das \u00abAbschussgesetz f\u00fcr den Wolf\u00bb ausgesprochen hat. Zudem kann eine befristete Verordnungs\u00e4nderung der Wolfspopulation grossen Schaden zuf\u00fcgen. Die Verordnung verst\u00f6sst auch gegen die &nbsp;von der Schweiz ratifizierten Berner Konvention (BeKo). In der BeKo geh\u00f6rt der Wolf zu den streng gesch\u00fctzten Tierarten, die nur ausnahmsweise zur Verh\u00fctung \u00abernster Sch\u00e4den\u00bb an Viehbest\u00e4nden reguliert werden d\u00fcrfen. Von ernsten Sch\u00e4den kann kaum gesprochen werden, wenn nur ein Tier gerissen wird. Weiter handelt es sich beim j\u00e4hrlichen Quotenjagdsystem nicht um eine Ausnahmeregelung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Warum wird bei der \u00c4nderung der Jagdverordnung gesetzeswidrig und verfassungswidrig gehandelt, indem gegen das Vernehmlassungsgesetz und gegen den Volkswillen vom 27.9.2020 verstossen wird? Auch die BeKo wird nicht eingehalten. Wie werden die Verst\u00f6sse vom Bundesamt f\u00fcr Justiz beurteilt?</li><li>Um den Artenschutz zu sichern m\u00fcssten wissenschaftlich gest\u00fctzt 20 Rudel in der Schweiz leben. Mit der pr\u00e4ventiven Regulierung von Wolfsrudeln, wird die Dezimierung des aktuellen Wolfbestands um rund 70% auf 12 Rudel erm\u00f6glicht. Kann diese Zahl wissenschaftlich begr\u00fcndet werden? Verst\u00f6sst diese Anzahl nicht gegen die Berner Konvention ebenso wie die Auslegung, dass ein erheblicher Schaden bereits eintritt, wenn ein einziges Tier gerissen wird?</li><li>F\u00fchren so rigorose Bestimmungen nicht zwangsl\u00e4ufig zu tiersch\u00fctzerisch problematischen Sommerabsch\u00fcssen, bei denen &nbsp;jagende Elterntiere geschossen werden, deren Jungtiere im Bau verhungern?&nbsp;</li><li>Wie kann sich die Bev\u00f6lkerung gegen solche Verfassungs-, Gesetzes- und Konventionsverst\u00f6sse zur Wehr setzen?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gegen die \u00c4nderung des Jagdgesetzes vom 16. Dezember 2022 kam kein Referendum zustande. Das aktuelle Jagdgesetz entspricht somit dem demokratisch legitimierten Willen des Gesetzgebers. Die revidierte Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) wurde am 1. Dezember 2023 befristet in Kraft gesetzt. Aufgrund der Dringlichkeit der Wolfsregulierung hat der Bundesrat die interessierten Kreise parallel zur \u00c4mterkonsultation einbezogen, damit er in Kenntnis der verschiedenen Positionen entscheiden kann. Weiter wurden die zust\u00e4ndigen Kommissionen beider R\u00e4te konsultiert. S\u00e4mtliche Bestimmungen zur Umsetzung des Jagdgesetzes (JSG, 922.0) werden zudem im Fr\u00fchjahr 2024 einer ordentlichen Vernehmlassung unterzogen. Damit wird ein breiter Einbezug der interessierten Kreise sichergestellt.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Berner Konvention verpflichtet zum Schutz des Wolfs, erlaubt aber auch Ausnahmen etwa zur Verh\u00fctung ernster Sch\u00e4den an Viehbest\u00e4nden und im Interesse der \u00f6ffentlichen Sicherheit, sofern die Ausnahme den Bestand der betreffenden Population nicht gef\u00e4hrdet. Aufgrund der Situation in der Schweiz ist es sachgerecht und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig, sich auf diese Ausnahmebestimmungen zu berufen. Zudem f\u00fchrt die Resolution 2 den Artikel 9 der Berner Konvention dahingehend aus, dass der Schaden nicht eingetreten sein muss, um Massnahmen gegen den Wolf zu ergreifen.&nbsp;<br>&nbsp;</p><p>2. Die Kantone d\u00fcrfen nur in begr\u00fcndeten F\u00e4llen und nur, wenn die minimale Anzahl Wolfsrudel in einer gegebenen Region \u00fcberschritten ist, ganze Rudel entfernen. Dieser minimale Wert liegt bei 2 respektive 3 Rudeln pro Region. Dazu wurde ein vom Bundesrat festgelegter Schwellenwert von minimal 12 Wolfsrudeln f\u00fcr die gesamte Schweiz auf die f\u00fcnf Wolfsregionen entsprechend deren Fl\u00e4che zugeteilt. Diese Vorgaben tragen der exponentiellen Zunahme der Wolfspopulation in der Schweiz und der tendenziell zunehmenden Anzahl gerissener Nutztiere Rechnung. Mit ihnen kann der Wolfsbestand unter gleichzeitiger Schadensminderung in der Schweiz erhalten bleiben. Der Bundesrat geht zudem davon aus, dass die W\u00f6lfe durch die pr\u00e4ventive Regulierung wieder scheuer werden und die Voraussetzungen f\u00fcr eine pr\u00e4ventive Regulierung aufgrund des ver\u00e4nderten Verhaltens nicht erf\u00fcllt sein werden. Die effektive Anzahl Rudel d\u00fcrfte damit \u00fcber dem Mindestbestand von 12 Rudeln zu liegen kommen.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Gem\u00e4ss Artikel 7a Absatz 1 Buchstabe b JSG ist der Abschuss von Elterntieren im Rahmen der proaktiven Bestandsregulierung fr\u00fchstens ab dem 1. September m\u00f6glich. Damit wird das Versorgen der Jungw\u00f6lfe durch beide Elternteile sichergestellt und verhindert, dass Wolfswelpen verwaist zur\u00fcckbleiben. Damit wird dem notwendigen Tierschutz auf der Jagd Rechnung getragen.</p><p>&nbsp;</p><p>4. Der Entscheid \u00fcber die Ausf\u00fchrungsbestimmungen zu einem vom Parlament beschlossenen oder angepassten Bundesgesetz liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Juristische Personen und Private haben die M\u00f6glichkeit, gegen die konkrete Anwendung einer Verordnungsbestimmung Rechtsmittel zu ergreifen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1708473600000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1766132014000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1766132033303)\/","SubmissionDate":"\/Date(1703203200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5201,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Umwelt"}}