{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234495,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20234495,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.4495","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Revision Versicherungsaufsichtsgesetz. Ungewollte Ausdehnung des Vermittlerbegriffs auf Innendienstmitarbeitende","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die revidierte Verordnung \u00fcber die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (AVO) &nbsp;wird per 1. Januar 2024&nbsp;in Kraft treten. Die Revision st\u00e4rkt auch die Qualit\u00e4t in der Aus- und Weiterbildung.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei der Umsetzung bestehen hingegen offen Fragen: In der vorangehenden Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes wurde zwar die Unterscheidung zwischen gebundenen und ungebundenen Versicherungsvermittlern pr\u00e4zisiert. Die eigentliche Definition des Vermittlers wurde hingegen nicht ge\u00e4ndert. Trotz dieser unver\u00e4nderten gesetzlichen Basis schreibt die FINMA in ihrer Auslegung neu auch eine grosse Population von Innendienstmitarbeitenden von Versicherungsinstituten dieser Definition zu. Kommt hinzu, dass diese bisher nicht zertifizierten Personen (schweizweit rund 10'000 Personen) neu dieselben Zertifizierungsstandards erf\u00fcllen m\u00fcssen, wie eigentliche Versicherungsvermittler mit direktem Kundenkontakt. Diese massive Ausweitung w\u00fcrde zur fristgerechten Umsetzung f\u00fcr die Branche eine Ausweitung der bisherigen Pr\u00fcfkapazit\u00e4ten um den Faktor 2-3 bedeuten.</p><p>Gleichzeitig ist eine formelle Verabschiedung durch die FINMA der entsprechenden Mindeststandards f\u00fcr die Aus- und Weiterbildung von Vermittlern nicht vor Sommer 2024 zu erwarten. F\u00fcr die Branche verbleiben damit knapp 1.5 Jahre bis Ablauf der \u00dcbergangsfrist.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Ausweitung des Vermittlerbegriffs haben w\u00e4hrend des gesamten Gesetzgebungsprozesses Verwaltung und FINMA nicht antizipiert (z.B. Regulierungsfolgeabsch\u00e4tzung VAG, Informationen der FINMA zur Umsetzung der revidierten AVO) und ihr fehlt die (ge\u00e4nderte) gesetzlichen Grundlage.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ul><li>Bleibt der Bundesrat (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20237906\">23.7906</a>) trotz obiger Ausf\u00fchrungen bei seiner Aussage, dass er die Umsetzung der neuen Aus- und Weiterbildungsstandards f\u00fcr den Innendienst innerhalb der \u00dcbergangsfrist (rund 1.5 Jahre) als machbar beurteilt?</li><li>Weshalb wird trotz unver\u00e4nderter Definition gem\u00e4ss revidiertem VAG eine derart massive Ausweitung des Vermittlerbegriffs vorgenommen und auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert dies?</li><li>Warum hat man diese weitreichende Regulierungsfolge im Gesetzgebungsprozess und damit auch bei der Festlegung der Umsetzungsfrist nicht beachtet?</li><li>Weshalb haben Verwaltung und FINMA eigenm\u00e4chtig neue Regelungen erlassen, ohne die betroffenen Kreise im Rahmen der Revision VAG dies zu erw\u00e4hnen oder zumindest in Aussicht zu stellen?</li></ul>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Frage 1: Der Bundesrat erachtet die Umsetzung des durch die Versicherungsbranche erarbeiteten Mindeststandards f\u00fcr die Aus- und Weiterbildung der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler innerhalb der zweij\u00e4hrigen gesetzlichen \u00dcbergangsfrist, aufgrund der Ausf\u00fchrungen zu den Fragen 2 bis 4, weiterhin als machbar, wie bereits in der Antwort auf die Frage 23.7906 festgehalten. Voraussetzung daf\u00fcr ist aber, dass die Branche der FINMA m\u00f6glichst zeitnah das Gesuch um Anerkennung des von ihr erarbeiteten Mindeststandards stellt.</p><p>&nbsp;</p><p>Frage 2: Weder mit dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG; SR&nbsp;961.01) noch mit der revidierten Aufsichtsverordnung (AVO; SR&nbsp;961.011) wurde die Definition des Vermittlerbegriffs ausgeweitet. Mit dem neuen Art. 182a AVO wurde der Begriff unter Ber\u00fccksichtigung der technologischen und betrieblichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte konkretisiert (beispielsweise Beratung und Vertragsabschluss \u00fcber eine Website oder ein anderes elektronisches Medium). Weiterhin sind Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler s\u00e4mtliche Personen, unabh\u00e4ngig von ihrer Bezeichnung,&nbsp;welche im Interesse der Versicherungsunternehmen oder anderen Personen Versicherungsvertr\u00e4ge anbieten oder abschliessen (Art. 40 Abs. 1 VAG). Dies k\u00f6nnen auch Innendienstmitarbeitende von Versicherungsinstituten sein.</p><p>F\u00fcr die bei Versicherungsunternehmen im Innendienst angestellten Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler besteht seit 2006 die Pflicht zum \u00abAbschluss einer Pr\u00fcfung\u00bb (vgl. Art.&nbsp;190 Abs.&nbsp;3 AVO bzw. Art.&nbsp;184 Abs.&nbsp;1 aAVO). Diese Pflicht f\u00fcr die Aus- und Weiterbildung soll eine professionelle Berufsaus\u00fcbung erm\u00f6glichen und den Schutz der Versicherten gew\u00e4hrleisten. Vor diesem Hintergrund erstaunt die Einsch\u00e4tzung, dass eine gr\u00f6ssere Anzahl Personen, die bei Versicherungsunternehmen angestellt und als Versicherungsvermittler t\u00e4tig sind, nicht \u00fcber einen solchen Abschluss verf\u00fcgen soll.</p><p>&nbsp;</p><p>Frage 3: In den Erl\u00e4uterungen zur AVO-Revision ging man bei der Beschreibung der Auswirkungen dieser Aus- und Weiterbildungsanforderungen aufgrund der unver\u00e4nderten Definition des Vermittlerbegriffs grunds\u00e4tzlich nicht von einem stark vergr\u00f6sserten Kreis von bei Versicherungsgesellschaften im Innendienst angestellten Versicherungsvermittlerinnen und -vermittlern aus, die nicht \u00fcber den erforderlichen Ausbildungsnachweis verf\u00fcgen (vgl. Ziffer 5.3.2, <a href=\"https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/79175.pdf\"><span style=\"color:#0000ff;\"><u>https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/79175.pdf</u></span></a><span style=\"color:#0000ff;\"><u>)</u></span>. Mit dem revidierten VAG kann zudem neu die Weiterbildungspflicht auch durch dokumentierte Lernaktivit\u00e4ten nachgewiesen werden. Da die Mindesstandards f\u00fcr die Aus- und Weiterbildung durch die Branche erarbeitet werden sollen, konnte keine Quantifizierung der Kosten vorgenommen werden, es wurde aber auf die Bedeutung einer differenzierten Betrachtung zur Vermeidung unn\u00f6tiger Kosten hingewiesen.</p><p>&nbsp;</p><p>Frage 4: Bei der Erarbeitung der Umsetzungsbestimmungen zur Aus- und Weiterbildung im VAG und in der AVO hatten \u2013&nbsp;im Sinne eines partizipativen Ansatzes&nbsp;\u2013 neben den federf\u00fchrenden Verwaltungseinheiten des Bundes sowohl Branchenorganisationen der Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler als auch der Versicherungsgesellschaften mitgewirkt. Die FINMA ist zurzeit daran, mit der Branche bei der Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen sowie des branchenspezifischen Mindeststandards f\u00fcr die Aus- und Weiterbildung pragmatische und kosteng\u00fcnstige L\u00f6sungen zu suchen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1707868800000)\/","SubmittedBy":"Rechsteiner Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1710511376000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763098076397)\/","SubmissionDate":"\/Date(1703203200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5201,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Wirtschaft|Finanzwesen"}}