{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20234522,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20234522,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"23.4522","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Abbau unn\u00f6tiger B\u00fcrokratie bei Bestimmungen der Bauarbeiterverordnung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Unterhalts- und Servicearbeiten, namentlich solche von kurzer Dauer, von den Bestimmungen der Bauarbeitenverordnung zu befreien. Dies betrifft insbesondere die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzepts und die Pflicht zur Absturzsicherung beim Einsatz von Leitern mit einer Standh\u00f6he von \u00fcber 2 Metern.</p>","ReasonText":"<p>Die revidierte Bauarbeitenverordnung hat unter anderem bei Unternehmen des Ausbaugewerbes f\u00fcr Konsternation gesorgt. Zwar ist sich das gesamte Baugewerbe einig, dass die Sicherheit auf Baustellen sichergestellt und sogar verbessert werden kann. Die nun in Kraft stehenden Bestimmungen stellen aber insbesondere im Unterhaltsbereich eine grosse Herausforderung dar (vgl. dazu Mo. 22.4199) und betreffen beispielsweise im Bereich Geb\u00e4udetechnik auch Kreise, die bisher nicht von der BauAV betroffen waren (z.B. bei im Geb\u00e4ude fix installierten K\u00fcchenger\u00e4ten). Grund daf\u00fcr ist die Auflistung der Bauarbeiten in Art. 2 lit. a BauAV (\u201e[\u2026] die Instandstellung, die \u00c4nderung, der Unterhalt, die Kontrollen [\u2026]).</p><p>&nbsp;</p><p>Es stellt sich die Frage, ob die f\u00fcr Baustellen sinnvollen Anpassungen im vollen Ausmass auch f\u00fcr kleine Unterhaltsarbeiten zu gelten haben. Insbesondere ein umfassendes Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept f\u00fcr kurze Arbeiten sowie die Pflicht zur Absturzsicherung f\u00fcr Arbeiten mit tragbaren Leitern mit einer Standh\u00f6he von mehr als zwei Metern in bestehenden Bauten sind nicht praktikabel. Zu nennen sind dabei beispielsweise Arbeiten an Lichtanlagen und an geb\u00e4udetechnischen Installationen \u2013 die wohl h\u00e4ufigsten Formen von Unterhaltsarbeiten.</p><p>&nbsp;</p><p>Hinzu kommt, dass die Bestimmungen der BauAV im Servicebereich durch die Suva nicht zu kontrollieren sind. Im Gegensatz zu Arbeiten auf Baustellen, die hinsichtlich Bewilligungsverfahren, Vorbereitungszeit und Sichtbarkeit klar identifizierbar sind, handelt es sich bei Unterhaltsarbeiten oftmals um spontane Auftr\u00e4ge, die den allgemeinen Regeln des UVG, der UVV und allenfalls bestimmten Spezialgesetzgebungen (z.B. der NIV) unterworfen sind, jedoch wenig Personal, Zeit und Material ben\u00f6tigen und zudem in bereits vollendeten Bauten stattfinden. Sie sind deshalb durch eine Inspektorin oder ein Inspektor vorg\u00e4ngig kaum zu identifizieren.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Sinne der Praktikabilit\u00e4t ist es deshalb angezeigt, Servicearbeiten in der BauAV auszuklammern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Dem Bundesrat ist sowohl die Arbeitssicherheit, wie auch die Praktibilit\u00e4t der geltenden Bestimmungen ein grosses Anliegen.</p><p>Bereits die alte Bauarbeitenverordnung vom 29. Juni 2005 verlangte in Artikel 3 vom Arbeitgeber die Planung der Bauarbeiten, um das Risiko f\u00fcr Berufsunf\u00e4lle, Berufskrankheiten und Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigungen m\u00f6glichst klein zu halten. Neu wird in Artikel 4 der revidierten Bauarbeitenverordnung vom 18. Juni 2021 (SR 832.311.141; BauAV) lediglich die Schriftlichkeit in Form eines Sicherheits- und Gesundheitschutzkonzepts verlangt. Es wird hingegen nicht gefordert, dieses Sicherheits- und Gesundheitschutzkonzept bei einer Drittstelle einzureichen (siehe dazu die Stellungnahme des Bundesrates vom 9. November 2022 zur Motion 22.4199 Sollberger \u201eAnpassung der Bauarbeitenverordnung hinsichtlich der Notwendigkeit zur Einreichung eines Gesundheits- und Sicherheitsschutzkonzeptes\u201c).</p><p>Ebenso verlangte die alte BauAV, dass ab einer Absturzh\u00f6he von mehr als 2 Metern Absturzsicherungsmassnahmen zu treffen sind. F\u00fcr das Arbeiten von der Leiter aus sah sie keine Sondervorschrift vor. In der Praxis jedoch wurde das Arbeiten von der Leiter aus bis zu einer Absturzh\u00f6he von 3 Metern zugelassen. Die revidierte BauAV schafft in diesem Punkt durch Artikel 21 Klarheit. Er h\u00e4lt fest, dass auch bei Arbeiten von der tragbaren Leiter aus ab einer Absturzh\u00f6he von mehr als 2 Metern Absturzsicherungsmassnahmen zu treffen sind. Dies nicht zuletzt, weil sich allein bei der Ben\u00fctzung von Leitern \u00fcber 6\u2019000 Berufsunf\u00e4lle pro Jahr ereignen. Rund 100 davon enden im Schnitt mit Invalidit\u00e4t, rund drei davon gar t\u00f6dlich<strong>.</strong></p><p>Die Definition der Bauarbeiten unter Artikel 2 Buchstabe a der revidierten BauAV entspricht im Wesentlichen der bisherigen Definition der Bauarbeiten unter Artikel 2 Buchstabe a der alten BauAV. Die Definition in der alten BauAV enthielt schon damals die \"Instandstellung, die \u00c4nderung, der Unterhalt, die Kontrollen [\u2026]\". Der Unterhaltsbereich war somit auch in der alten BauAV erfasst.</p><p>Die Suva ist nach Artikel 49 der Verordnung vom 19. Dezember 1983 \u00fcber die Unfallverh\u00fctung (SR 832.30, VUV) das zust\u00e4ndige Vollzugsorgan f\u00fcr die Betriebe des Bauhauptgewerbes, des Ausbaus und der Geb\u00e4udeh\u00fclle sowie andere Betriebe, die auf deren Baustellen Arbeiten ausf\u00fchren. Die VUV unterscheidet nicht zwischen Serviecebereich und anderen Arbeiten. Die Kontrolle der Umsetzung der Bestimmungen der BauAV im Servicebereich ist folglich Auftrag der Suva. Der Vollzug der Kontrollen von Arbeiten von kurzer Dauer ist anspruchsvoll, wird aber durchgef\u00fchrt.</p><p>Der Bundesrat ist angesichts der Tatsache, dass die revidierte BauAV erst seit kurzer Zeit in Kraft ist der Ansicht, dass es verfr\u00fcht ist, die Wirksamkeit und Effizienz des schriftlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzeptes, insbesondere betreffend die Kleinstarbeiten, zu beurteilen. Der Bundesrat wird aufmerksam beobachten, wie sich die revidierten Bestimmungen in der Praxis bew\u00e4hren und bei Bedarf Anpassungen erw\u00e4gen.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1707868800000)\/","SubmittedBy":"Jauslin Matthias Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1766132980000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|44|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1766132997417)\/","SubmissionDate":"\/Date(1703203200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5201,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}