{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240078,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20240078,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.078","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"\u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Anpassung der Hinterlassenenrenten)","Description":"Botschaft vom 23. Oktober 2024 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Anpassung der Hinterlassenenrenten)","InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 23.10.2024</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Witwen- und Witwerrente der AHV: Bundesrat verabschiedet Botschaft</strong></p><p><strong>Der Bundesrat will die Ungleichbehandlung von M\u00e4nnern und Frauen bei den AHV-Hinterlassenenrenten beseitigen und das System an die gesellschaftliche Entwicklung anpassen. An seiner Sitzung vom 23. Oktober 2024 hat er die Ergebnisse der Vernehmlassung zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Vorlage sieht unter anderem vor, dass der hinterlassene Elternteil bis zum vollendeten 25. Altersjahr des j\u00fcngsten Kindes eine Hinterlassenenrente erh\u00e4lt, unabh\u00e4ngig vom Zivilstand der Eltern. Die laufenden Renten von \u00fcber 55-j\u00e4hrigen Witwen und Witwern sowie jene f\u00fcr \u00fcber 50-j\u00e4hrige Bez\u00fcgerinnen und Bez\u00fcger von Erg\u00e4nzungsleistungen werden weiter ausgerichtet. Bei j\u00fcngeren Personen bleibt der Anspruch noch zwei Jahre bestehen. Die Vorlage geht auch auf den Finanzierungsbedarf der AHV und den Auftrag zur Sanierung der Bundesfinanzen ein.&nbsp;</strong></p><p>Nach aktueller Gesetzgebung haben Witwen Anspruch auf eine lebenslange Rente, selbst wenn sie keine unterhaltsberechtigten Kinder haben, w\u00e4hrend Witwer diese nur bis zur Vollj\u00e4hrigkeit des j\u00fcngsten Kindes erhalten. 2022 stellt der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil diese Ungleichbehandlung der Geschlechter fest. Seither hat die Schweiz eine \u00dcbergangsregelung eingerichtet, die Witwern mit Kindern eine lebenslange Rente gew\u00e4hrt und so lange gilt, bis das System, das noch auf einer traditionellen Rollenverteilung zwischen M\u00e4nnern und Frauen beruht, einer Reform unterzogen wird. Nun will der Bundesrat die Hinterlassenenrenten der Entwicklung der Familienstrukturen, zu denen auch Patchworkfamilien und unverheiratete Eltern geh\u00f6ren, anpassen. Vorgesehen sind vom Zivilstand unabh\u00e4ngige Hinterlassenenleistungen f\u00fcr Haushalte mit Kindern. Entsprechend hat er eine Anpassung des Bundesgesetzes \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) vorgeschlagen. Nachdem der Bundesrat die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen hat, hat er an seiner Sitzung vom 23. Oktober 2024 die Botschaft ans Parlament verabschiedet.</p><p>&nbsp;</p><p>Vorgeschlagene Massnahmen</p><p>Mit der Revision sollen Hinterbliebene nach einem Todesfall oder solange sie unterhaltsberechtigte Kinder haben, gezielt unterst\u00fctzt werden. Die Revision ber\u00fccksichtigt sowohl Personen, die durch die Verwitwung armutsgef\u00e4hrdet sind, als auch altersbedingte Umst\u00e4nde. Ausserhalb dieser schwierigen Zeiten ist es nicht mehr gerechtfertigt, unabh\u00e4ngig von der finanziellen Situation der Versicherten lebenslange Renten auszurichten.</p><p>&nbsp;</p><p>Anspruch von Personen, die nach dem Inkrafttreten der Reform verwitwen</p><ul><li>Hinterlassenenrente f\u00fcr Eltern bis zum vollendeten 25. Altersjahr des j\u00fcngsten Kindes, unabh\u00e4ngig von Zivilstand und Geschlecht; Ausrichtung \u00fcber das vollendete 25. Altersjahr hinaus, wenn ein erwachsenes Kind mit Behinderung betreut wird und daf\u00fcr ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften der AHV besteht;</li><li>zweij\u00e4hrige \u00dcbergangsrente bei Verwitwung zur Unterst\u00fctzung von Hinterbliebenen ohne unterhaltsberechtigte Kinder. Das gilt f\u00fcr verheiratete Paare sowie f\u00fcr geschiedene Personen, die von der verstorbenen Person einen Unterhaltsbeitrag erhielten.</li><li>Unterst\u00fctzung im Rahmen der Erg\u00e4nzungsleistungen f\u00fcr Witwen und Witwer, die das 58. Altersjahr vollendet und keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr haben, sofern der Tod einen Armutsfaktor darstellt;</li><li>In der Unfallversicherung: Gew\u00e4hrung einer Rente auch f\u00fcr Witwer, wenn sie beim Tod der Ehefrau Kinder haben, die keinen Rentenanspruch mehr haben, oder wenn sie das 45. Altersjahr vollendet haben, wie dies aktuell f\u00fcr Witwen gilt.</li></ul><p>Anspruch von Personen, die bereits vor der Reform eine Witwen- oder Witwerrente beziehen</p><ul><li>Beibehaltung der laufenden Renten f\u00fcr Witwen und Witwer, die bei Inkrafttreten das 55. Altersjahr vollendet haben; Aufhebung der Renten f\u00fcr Personen unter 55 Jahren innerhalb von zwei Jahren ab Inkrafttreten der \u00c4nderung, sofern sie keine unterhaltsberechtigten Kinder mehr haben (\u00dcbergangsbestimmung);</li><li>Beibehaltung der laufenden Renten f\u00fcr Witwen und Witwer, die bei Inkrafttreten das 50. Altersjahr vollendet haben und Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV und IV beziehen (\u00dcbergangsbestimmung).</li></ul><p>Von der Reform nicht betroffen ist der Anspruch auf eine Witwen- und Witwerrente der beruflichen Vorsorge, da in diesem Bereich keine Ungleichbehandlung zwischen M\u00e4nnern und Frauen besteht. Die Rente der beruflichen Vorsorge wird grunds\u00e4tzlich bis zum Tod oder zur Wiederverheiratung der hinterlassenen Ehegattin oder des hinterlassenen Ehegatten ausbezahlt. Viele Vorsorgeeinrichtungen sehen bereits heute Hinterlassenenleistungen f\u00fcr Personen vor, die f\u00fcr den Unterhalt eines gemeinsamen Kindes aufkommen. Diese reglementarischen Leistungen erlauben es, die heutigen Lebensmodelle zu ber\u00fccksichtigen.</p><p>Die Reform tr\u00e4gt \u00fcberdies dem Finanzierungsbedarf der AHV und dem Bundeshaushalt Rechnung. Tritt sie 2026 in Kraft, wird sie bis 2030 eine Verringerung der AHV-Ausgaben um rund 350 Millionen Franken erm\u00f6glichen, davon Einsparungen f\u00fcr den Bund von 70 Millionen Franken. In diesen Zahlen sind die vom BSV am 16. September 2024 aktualisierten Finanzperspektiven und die Finanzierung der 13. AHV-Rente ber\u00fccksichtigt.</p>","Proceedings":"<h3 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h3><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 24.09.2025</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat will Ehepaar-Plafond in der AHV abschaffen</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Nach dem Willen des Nationalrats soll es k\u00fcnftig keine lebenslangen Witwenrenten mehr geben. Auch der Ehepaar-Plafond soll laut der grossen Kammer fallen - jedenfalls bei neuen Renten. Nach heftiger Debatte hat sie am Mittwoch eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung angenommen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage relativ knapp mit 102 zu 95 Stimmen ohne Enthaltungen gut. Die Nein-Stimmen kamen von SP, Gr\u00fcnen und Mitte. Das Gesch\u00e4ft geht an den St\u00e4nderat.</p><p class=\"Standard_d\">Urspr\u00fcngliches Ziel des bundesr\u00e4tlichen Entwurfs war, die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern bei den Hinterlassenenrenten zu beseitigen. Dies verlangte der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) 2022 in einem Urteil von der Schweiz.</p><p class=\"Standard_d\">Die Botschaft sieht vor, dass Witwen und Witwer neu eine Rente erhalten, bis ihr j\u00fcngstes Kind das 25. Altersjahr vollendet hat - unabh\u00e4ngig davon, ob sie mit ihrer Partnerin oder ihrem Partner verheiratet waren. Personen ohne Kinder sollen nach dem Willen der Landesregierung eine zweij\u00e4hrige \u00dcbergangsrente erhalten. Der Nationalrat sprach sich am Mittwoch knapp f\u00fcr eine dreij\u00e4hrige \u00dcbergangsrente aus. Ohnehin ausgenommen von der Reform sind Witwen und Witwer, die bei deren Inkrafttreten \u00fcber 55 sind.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Gegenvorschlag zu Mitte-Initiative</p><p class=\"Standard_d\">Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) baute die Vorlage bei deren Vorberatung zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Initiative \"Ja zu fairen AHV-Renten auch f\u00fcr Ehepaare\" der Mitte-Partei aus. Sie beantragte, den Ehepaar-Plafond von 150 Prozent der AHV-Maximalrente f\u00fcr k\u00fcnftige Rentnerinnen und Rentner abzuschaffen - nicht aber bei den laufenden Renten. Der Rat schloss sich dieser Position an.</p><p class=\"Standard_d\">Kommissionsminderheiten aus den Reihen von SP, Gr\u00fcnen und Mitte wollten die Vorlage zur \u00dcberarbeitung an den Bundesrat zur\u00fcckweisen. Sie st\u00f6rten sich besonders daran, dass die Gesetzesrevision auch gewisse bereits laufende Witwenrenten betrifft. Zwei R\u00fcckweisungsgsantr\u00e4ge fanden im Rat allerdings keine Mehrheit. Ebenso scheiterte im Rat ein Antrag f\u00fcr eine Anhebung des Ehepaar-Plafonds auf 175 Prozent.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat w\u00e4hlte bei den bestehenden Renten einen Mittelweg. Laufende Renten sollen demnach nur dann nach zwei Jahren erl\u00f6schen, wenn die betroffene Person unter 55 ist, keine Kinder hat und keine Erg\u00e4nzungsleistungen bezieht. \u00dcber die Auswirkungen der Vorlage insbesondere auf die Situation von Frauen bestand dennoch im Rat keine Einigkeit.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\"Umverteilung an Gutsituierte\"</p><p class=\"Standard_d\">Es gehe zum einen darum, dass die Hilfe bei jenen Familien ankomme, die sie tats\u00e4chlich ben\u00f6tigten, sagte C\u00e9line Amaudruz (SVP/GE) namens der Kommissionsmehrheit. Zum anderen helfe die Reform dabei, die AHV finanziell im Gleichgewicht zu halten.</p><p class=\"Standard_d\">Barbara Gysi (SP/SG) kritisierte dagegen die Kombination der Reform der Hinterlassenenrenten mit der Aufhebung des Ehepaar-Plafonds. In der Form, wie es die Kommissionsmehrheit vorschlage, resultiere daraus eine Umverteilung von den Witwen zu gutsituierten Ehepaaren. Dies sei das Gegenteil sozialer Gerechtigkeit, befand auch L\u00e9onore Porchet (Gr\u00fcne/VD).</p><p class=\"Standard_d\">Im Urteil des EGMR stehe explizit, dass die Schweiz den Richterspruch nicht zum Anlass nehmen solle, die Leistungen an Witwen zu k\u00fcrzen, kritisierte Mattea Meyer (SP/ZH). Genau dies tue die Vorlage aber: \"Die 100 Millionen Franken, die hier eingespart werden sollen, die bezahlt jemand.\" Wenn jemand Kinder betreut habe, wirke sich das auch l\u00e4ngerfristig finanziell aus.</p><p class=\"Standard_d\">Frauen h\u00e4tten noch immer deutlich tiefere L\u00f6hne als M\u00e4nner, gab Katharina Prelicz-Huber (Gr\u00fcne/ZH) zu bedenken. Zudem leisteten sie immer noch deutlich mehr Betreuungsarbeit. Ohne Witwenrente k\u00e4men die Betroffenen h\u00e4ufig kaum durch.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\"Nicht mehr zeitgem\u00e4ss\"</p><p class=\"Standard_d\">So wie die Hinterlassenenrente heute ausgestaltet sei, stamme sie aus dem 19. Jahrhundert, sagte dagegen Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Sie gehe davon aus, dass der Mann Erwerbsarbeit leiste, die Frau aber nicht. Die geltende Regelung sei nicht mehr zeitgem\u00e4ss, befand auch Patrick H\u00e4ssig (GLP/ZH). Er bezeichnete die Reform als wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung.</p><p class=\"Standard_d\">Die Reform nehme niemandem etwas weg, sagte auch Diana Gutjahr (SVP/TG) namens der SVP-Fraktion. Es sei richtig, darauf abzustellen, ob Betreuungspflichten best\u00fcnden. \"Wer keine Kinder betreut, kann und soll wieder ins Erwerbsleben zur\u00fcckkehren.\" Das sei zumutbar.</p><p class=\"Standard_d\">Die Mitte-Fraktion sei irritiert von den Vorschl\u00e4gen, sagte hingegen Benjamin Roduit (Mitte/VS). Die \u00dcbergangsbestimmungen bei den Witwenrenten seien ungen\u00fcgend. Die Gesetzesrevision trage den Lebenswegen der betroffenen Frauen, die wegen Betreuungspflichten oft keine hohen Einkommen h\u00e4tten erzielen k\u00f6nnen, zu wenig Rechnung. \"Witwe zu sein, war noch nie ein Privileg.\" Roduit st\u00f6rte sich ausserdem daran, dass man die Initiative seiner Partei und den Gegenvorschlag nicht gemeinsam berate.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\u00c4nderungsantr\u00e4ge scheitern</p><p class=\"Standard_d\">Eine ganze Reihe von weiteren Punkten waren in der Detailberatung umstritten. Der Rat folgte im Wesentlichen den Antr\u00e4gen der Mehrheit. Unter anderem wollte eine Kommissionsminderheit aus SVP und Mitte die Renten f\u00fcr Hinterlassene weiterhin nur an Ehegatten ausrichten, fand daf\u00fcr aber keine Mehrheit.</p><p class=\"Standard_d\">Die Ratslinke wollte bei allen laufenden Renten den Besitzstand garantieren, drang damit aber nicht durch. Erfolg hatte sie mit dem Antrag, wonach k\u00fcnftig die \u00dcbergangsrente f\u00fcr kinderlose Verwitwete w\u00e4hrend drei statt nur zwei Jahren ausgerichtet werden soll.</p><p class=\"Standard_d\">Sie wehrte sich jedoch erfolglos gegen die von der Kommissionsmehrheit gewollte Streichung des Verwitwetenzuschlags bei neuen AHV- und IV-Renten sowie die Abschaffung der Alterskinderrenten von AHV und beruflicher Vorsorge. Auch diese Massnahme betrifft bereits Pensionierte nicht. Die Bef\u00fcrworterseite argumentierte, schaffe man den Ehepaar-Plafond ab, m\u00fcsse man auch jene bisherigen Vorteile von Ehepaaren abschaffen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates vom 27.01.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat sich mit den umfassenden Abkl\u00e4rungen der Verwaltung zur <strong>\u00c4nderung des AHVG zur Anpassung der Hinterlassenenrenten (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240078\"><strong>24.078</strong></a><strong>)</strong> befasst. Im Hinblick auf die n\u00e4chste Sitzung hat sie die Verwaltung beauftragt, weitere m\u00f6gliche Varianten zu einer Anpassung von zivilstandsabh\u00e4ngigen Elementen in der AHV auszuarbeiten. Ebenso m\u00f6chte sie eine Alternative zur \u00dcbergangsrente bei Verwitwung pr\u00fcfen. Statt einer auf drei Jahre befristeten Rente mit H\u00e4rtefalll\u00f6sung mittels Erg\u00e4nzungsleistungen soll eine bedarfsgerechte Hinterlassenenrente analysiert werden f\u00fcr Personen, die \u00fcber 50 Jahre alt sind und keine unter 25-j\u00e4hrigen Kinder mehr haben, wenn der andere Elternteil stirbt.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates vom 24.04.2026</strong></h2><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat die Detailberatung der <strong>\u00c4nderung des AHVG zur Anpassung der Hinterlassenenrenten (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240078\"><strong>24.078</strong></a><strong>)</strong> aufgenommen. Zu Beginn hat sie eine Aussprache \u00fcber das Konzept des Nationalrates gef\u00fchrt: Der Nationalrat hat die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform der Witwen- und Witwerrenten zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zur Aufhebung des Rentenplafonds f\u00fcr Ehepaare (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250035\">25.035</a>) ausgebaut. Er bef\u00fcrwortet den Vorschlag des Bundesrates, die Hinterlassenenrenten neu unabh\u00e4ngig vom Zivilstand und w\u00e4hrend der Zeit der Betreuung und Erziehung von Kindern auszurichten. Zudem hat er beschlossen, die Kinderrenten, den Verwitwetenzuschlag und die Plafonierung f\u00fcr neue Ehepaarrenten aufzuheben. Bevor die Kommission \u00fcber diese bedeutsamen \u00c4nderungen entscheidet, m\u00f6chte sie weitere Informationen \u00fcber deren Auswirkungen und den Kreis der Betroffenen erhalten. Unter anderem m\u00f6chte sie abkl\u00e4ren, inwiefern die neuen Bestimmungen zur Hinterlassenenrenten effektiv auf die Unterhaltspflicht abstellen und wie verschiedene famili\u00e4re Konstellationen neu abgesichert w\u00e4ren. Sie wird ihre Beratungen an der n\u00e4chsten Sitzung fortf\u00fchren.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates vom 26.06.2026</strong></h2><p>Die Kommission hat ihre Diskussionen zur <strong>\u00c4nderung des AHVG zur Anpassung der Hinterlassenenrenten (</strong><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240078\"><strong>24.078</strong></a><strong>)</strong> weitergef\u00fchrt. Die \u00c4nderung sieht vor, die lebenslange Witwen- oder Witwerrente durch eine zeitlich befristete Rente f\u00fcr den hinterlassenen Elternteil abzul\u00f6sen. Stirbt ein Elternteil, soll der andere Elternteil grunds\u00e4tzlich eine Rente erhalten, bis das j\u00fcngste Kind 25&nbsp;Jahre alt ist. Der Zivilstand der Eltern w\u00e4re nicht mehr massgeblich. Damit wirft diese \u00c4nderung grundlegende Fragen zur Rolle des Zivilstands in der AHV auf. Der Nationalrat hat deshalb die Vorlage zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative \u00abJa zu fairen AHV-Renten auch f\u00fcr Ehepaare\u00bb (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20250035\">25.035</a>) umgestaltet. Aus Sicht der Kommission gilt es, diese bedeutsame Frage sorgf\u00e4ltig abzuw\u00e4gen. Im Bestreben, eine ausgewogene L\u00f6sung vorzuschlagen, welche die unterschiedlichen Verh\u00e4ltnisse heutiger und zuk\u00fcnftiger Rentnerinnen und Rentner ber\u00fccksichtigt, hat sie weitere Abkl\u00e4rungen in Auftrag gegeben. Diese sollen aufzeigen, wie sich die Ehepaarrenten und die Vorteile der Ehe in der AHV in Abh\u00e4ngigkeit des gesellschaftlichen Wandels und der zunehmenden Erwerbst\u00e4tigkeit von Frauen entwickeln. Die Kommission wird ihre Beratungen an der n\u00e4chsten Sitzung fortsetzen.</p><p>Die Kommission ist zum Entwurf f\u00fcr die Revision der <strong>Tabakprodukteverordnung</strong> konsultiert worden. Mit dieser Vorlage wird das revidierte Tabakproduktegesetz umgesetzt, das vom Parlament infolge der Annahme der Volksinitiative \u00abKinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung\u00bb verabschiedet worden war. Aus Sicht der Kommission geht die Vorlage des Bundesrates \u00fcber den Willen des Gesetzgebers hinaus, weshalb sie dem Bundesrat mit 7 zu 5&nbsp;Stimmen empfiehlt, Verkaufsf\u00f6rderung f\u00fcr Zigarren und Zigarillos f\u00fcr alle vollj\u00e4hrigen Personen zu erlauben und nicht nur f\u00fcr solche, die bereits zur Kundschaft des Unternehmens geh\u00f6ren. Ebenfalls mit 7 zu 5&nbsp;Stimmen empfiehlt sie dem Bundesrat, dass an einem \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Ort eine solche Verkaufsf\u00f6rderung nicht in einem abgetrennten Bereich stattfinden muss. Im Weiteren spricht sie sich mit 7 zu 5&nbsp;Stimmen daf\u00fcr aus, dass die Alterskontrolle online nur bei der ersten Nutzung und nicht alle zw\u00f6lf Monate erforderlich ist. Angesichts der erheblichen Auswirkungen der geplanten Revision auf die Wirtschaft und die betroffenen Kreise empfiehlt die Kommission mit 8 zu 0&nbsp;Stimmen bei 4&nbsp;Enthaltungen, vor dem Inkrafttreten der Revision eine \u00dcbergangsfrist von mindestens einem Jahr vorzusehen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Ausk\u00fcnfte</strong></h2><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\">Sekretariat der Kommissionen f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"mailto:sgk.csss@parl.admin.ch\">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class=\"Ausk\u00fcnfte_d\"><a href=\"https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk\">Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":206,"BusinessStatusText":"In Kommission des St\u00e4nderats","BusinessStatusDate":"\/Date(1758700032000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|2836","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1782817794097)\/","SubmissionDate":"\/Date(1729641600000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}