{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240301,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20240301,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.301","BusinessType":3,"BusinessTypeName":"Standesinitiative","BusinessTypeAbbreviation":"Kt. Iv.","Title":"Kantone sollen einen Elternurlaub einf\u00fchren d\u00fcrfen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999,</p><p>Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 \u00fcber die Bundesversammlung und</p><p>Artikel 156 des Gesch\u00e4ftsreglements vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant r\u00e8glement du Grand Conseil de la R\u00e9publique et canton de Gen\u00e8ve);</p><p>und in Anbetracht dessen, dass</p><p>- die H\u00e4lfte der OECD-Staaten einen Mutterschafts- oder Elternurlaub von mindestens 43 Wochen \u2013 im Durchschnitt von 53 Wochen \u2013 kennt, w\u00e4hrend in der Schweiz im geltenden Recht zus\u00e4tzlich zum Mutterschaftsurlaub kein bezahlter Urlaub (weder ein Vaterschaft- noch ein Elternurlaub) vorgesehen ist;</p><p>- eine grosse Mehrheit der V\u00e4ter sich w\u00fcnscht, mehr Zeit mit dem Kind und der Mutter zu verbringen, und nur so eine hochwertige Betreuung f\u00fcr das Kind gew\u00e4hrleistet werden kann;</p><p>- der Elternurlaub die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und die Voraussetzungen f\u00fcr eine gerechtere Aufteilung der Kinderbetreuung, der Hausarbeit und der Erwerbst\u00e4tigkeit zwischen den Eltern verbessert;</p><p>- zahlreiche Studien belegen, dass der Elternurlaub keine negativen, sondern positive Auswirkungen auf die Wirtschaft hat;</p><p>- das Obligationenrecht, welches das Anrecht auf einen Urlaub im Rahmen der privatrechtlichen Arbeitsvertr\u00e4ge regelt, dem Vater bei der Geburt eines Kindes lediglich einen \u00fcblichen Urlaub gew\u00e4hrt, ohne die Dauer festzulegen, was in der Praxis dazu f\u00fchrt, dass bisweilen gerade einmal ein einziger Tag gew\u00e4hrt wird;</p><p>- die Eidgen\u00f6ssische Kommission f\u00fcr Familienfragen (EKFF) die Einf\u00fchrung eines Elternurlaubs von 38 Wochen empfiehlt;</p><p>- die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te sich nicht mit der Einf\u00fchrung eines Elternurlaubs befassen wollen, die im Juli 2017 eingereichte eidgen\u00f6ssische Volksinitiative f\u00fcr einen Vaterschaftsurlaub von vier Wochen ablehnen und dieser einen indirekten Gegenvorschlag, der weniger weit geht, gegen\u00fcberstellen wollen;</p><p>- Genf mit der Einf\u00fchrung eines Mutterschaftsurlaubs, der \u00fcber die Erwerbsausfallentsch\u00e4digung finanziert wird, eine Vorreiterrolle gespielt hat und dieser Urlaub auf kantonaler Ebene Vorbild und Motor f\u00fcr die Einf\u00fchrung auf Bundesebene war;</p><p>- der Bundesrat den Kantonen bis heute keinen Spielraum l\u00e4sst, um auf kantonaler Ebene bei der Geburt eines Kindes einen Urlaub f\u00fcr den Vater und f\u00fcr diese Zeit eine Erwerbsausfallentsch\u00e4digung einzuf\u00fchren,</p><p>fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf, eine Elternzeit einzuf\u00fchren.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz hinkt beim Eltern- oder Vaterschaftsurlaub hinterher. Die H\u00e4lfte der OECD-Staaten kennt einen Mutterschafts- oder Elternurlaub von mindestens 43 Wochen \u2013 im Durchschnitt von 53 Wochen \u2013, w\u00e4hrend in der Schweiz im geltenden Recht zus\u00e4tzlich zum Mutterschaftsurlaub kein bezahlter Urlaub (weder ein Vaterschafts- noch ein Elternurlaub) vorgesehen ist. Im Bericht des Bundesrates von 2013 \u00fcber den \u00abVaterschaftsurlaub und Elternurlaub\u00bb steht: \u00abNach der Richtlinie 2010/18/EU haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Fall der Geburt oder Adoption eines Kindes ein individuelles Recht auf Elternurlaub f\u00fcr eine Dauer von mindestens vier Monaten zur Betreuung des Kindes bis zu einem festzulegenden Alter des Kindes von bis zu acht Jahren.&nbsp;</p><p>[...] Die Richtlinie schreibt nicht vor, dass der Elternurlaub bezahlt werden muss. Dieser Punkt wird von den Mitgliedstaaten national geregelt; dabei m\u00fcssen sie aber der Tatsache Rechnung tragen, dass das Einkommen w\u00e4hrend des Elternurlaubs und dessen H\u00f6he den Entscheid der Eltern, einen Urlaub zu beziehen oder nicht, massgebend beeinflussen.\u00bb</p><p>Heute w\u00fcnscht sich eine grosse Mehrheit der V\u00e4ter, in der Zeit nach der Geburt mehr Zeit mit dem Kind und der Mutter zu verbringen.</p><p>Dies ist auch eine Voraussetzung, um eine hochwertige Betreuung f\u00fcr das Kind zu gew\u00e4hrleisten, um zu lernen, f\u00fcr das Kind zu sorgen, und um eine gesunde und stabile emotionale Bindung zum Kind aufzubauen. Diese gemeinsame Zeit nach der Geburt ist entscheidend f\u00fcr die langfristige Aufteilung der Familienarbeit. Heutzutage ist es weit verbreitet, dass ein Elternteil \u2013 meist die Mutter \u2013 die Erwerbsarbeit nach einer Geburt aufgibt oder zumindest den Besch\u00e4ftigungsgrad herabsetzt. Laut dem Bericht des Bundesrates arbeiten in der Schweiz 89,1 Prozent der erwerbst\u00e4tigen V\u00e4tern Vollzeit und 8 Prozent Teilzeit. 2,9 Prozent der V\u00e4ter in Paarhaushalten seien nicht erwerbst\u00e4tig. Von den erwerbst\u00e4tigen M\u00fcttern arbeiteten 13,8 Prozent Vollzeit und 61,2 Prozent Teilzeit. Ein Viertel der M\u00fctter in Paarhaushalten seien nicht erwerbst\u00e4tig (25 %). Mit steigendem Alter der Kinder integrierten sich die M\u00fctter st\u00e4rker in den Arbeitsmarkt: Der Anteil der nicht erwerbst\u00e4tigen M\u00fctter nehme ab, die in Teilzeit arbeitenden M\u00fctter erh\u00f6hten ihren Besch\u00e4ftigungsgrad und der Anteil der vollzeitbesch\u00e4ftigten M\u00fctter nehme zu. Bei den erwerbst\u00e4tigen V\u00e4tern seien im Zusammenhang mit dem Alter der Kinder keine vergleichbaren Anpassungen auszumachen. Mit dem Elternurlaub k\u00f6nnte die erste Zeit nach der Geburt \u00fcberbr\u00fcckt werden. Die Eltern k\u00f6nnten erwerbst\u00e4tig bleiben und m\u00fcssten das Arbeitspensum nicht reduzieren. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf w\u00fcrde verbessert und eine gerechtere Aufteilung der Kinderbetreuung, der Hausarbeit und der Erwerbst\u00e4tigkeit w\u00e4re m\u00f6glich.</p><p>Laut der Literaturanalyse \u00abEvidenzbasierte Erkenntnisse zu Wirkungen von Elternzeit sowie Mutterschafts- und Vaterurlaub\u00bb der EKFF von 2017 zeigen zahlreichen Studien, dass der Elternurlaub keine negativen, sondern positive Auswirkungen auf die Wirtschaft hat. Er erm\u00f6glicht es den Frauen, vermehrt berufst\u00e4tig zu bleiben, ohne auf Kinder verzichten zu m\u00fcssen, und tr\u00e4gt dazu bei, den Fachkr\u00e4ftemangel zu bek\u00e4mpfen. Die Unternehmen stellen fest, dass die Motivation und die Produktivit\u00e4t steigen und die Personalfluktuation abnimmt. Gem\u00e4ss den Berechnungen der EKFF w\u00fcrde auf volkswirtschaftlicher Ebene nur schon eine einprozentige Erh\u00f6hung der Erwerbsquote von Frauen gen\u00fcgen, um \u00fcber Steuereinnahmen die Kosten f\u00fcr eine zu 100 Prozent entsch\u00e4digte Elternzeit von 18 bis 20 Wochen zu decken.&nbsp;</p><p>Der Bericht des Bundesrates besagt: \u00abF\u00fcr die OECD sind Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbst\u00e4tigkeit in erster Linie deshalb erforderlich, weil sie die verst\u00e4rkte Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt erm\u00f6glichen und damit zum Wirtschaftswachstum beitragen.\u00bb Laut der OECD ist es unerl\u00e4sslich, dass die Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbessert wird, um k\u00fcnftig ein starkes, nachhaltiges und ausgewogenes Wirtschaftswachstum zu gew\u00e4hrleisten. Das gr\u00f6sste, noch nicht ausgesch\u00f6pfte Potenzial ortet sie bei den M\u00fcttern. Die Teilzeiterwerbst\u00e4tigkeit erleichtere ihnen zwar Familie und Beruf zu vereinbaren, verschlechtere aber ihre Arbeitsmarktchancen hinsichtlich Anstellung, Lohn, Weiterbildung und Bef\u00f6rderung. Aus der Sicht der OECD muss deshalb unbedingt darauf hingewirkt werden, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes nicht ihre Erwerbst\u00e4tigkeit aufgeben und ihr Erwerbspensum nach dem Mutterschaftsurlaub nicht oder nur vor\u00fcbergehend reduzieren. Als m\u00f6gliche Massnahme in diesem Sinne erachtet sie unter anderem die Einf\u00fchrung eines gesetzlich verankerten Elternurlaubs.</p><p>Das Obligationenrecht, welches das Anrecht auf einen Urlaub im Rahmen der privatrechtlichen Arbeitsvertr\u00e4ge regelt, gew\u00e4hrt dem Vater bei der Geburt eines Kindes lediglich einen \u00fcblichen Urlaub, ohne die Dauer festzulegen. In der Praxis besteht der Urlaub aus gerade einmal einem Tag, sofern ein Gesamtarbeitsvertrag oder eine andere verbindliche Regelung nicht eine Mindestanzahl Tage vorschreibt. Dies steht im vollst\u00e4ndigen Widerspruch zu den heutigen Bed\u00fcrfnissen einer Familie und f\u00fchrt zu einer grossen Ungleichheit den zwischen den Personen in einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Anstellungsverh\u00e4ltnis (mit z. B. zehn Tagen Urlaub im Kanton Genf oder vier Wochen in der Stadt Genf), den Angestellten, die von einem Gesamtarbeitsvertrag profitieren, der je nach Fall eine unterschiedliche Dauer festlegt, und den Angestellten, die dem Obligationenrecht unterstellt sind.&nbsp;</p><p>Aufgrund von Forschungsarbeiten \u00fcber die Dauer und die Auswirkungen des Elternurlaubs auf internationaler Ebene empfiehlt die EKFF, in der Schweiz einen Elternurlaub von 38 Wochen einzuf\u00fchren. Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te wollen sich nicht mit der Einf\u00fchrung eines Elternurlaubs befassen und lehnen die im Juli 2017 eingereichte eidgen\u00f6ssische Volksinitiative f\u00fcr einen Vaterschaftsurlaub von vier Wochen ab. Sie wollen der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag, der weniger weit geht, gegen\u00fcberstellen.&nbsp;</p><p>Es ist folglich noch ein weiter Weg, bis in der Schweiz ein Elternurlaub eingef\u00fchrt wird. In Genf hingegen w\u00e4re es aufgrund der Aussagen der Parteien anl\u00e4sslich der letzten kantonalen Wahlen denkbar, dass sich eine Mehrheit f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines solchen Urlaubs ausspricht.&nbsp;</p><p>Leider erlaubt das Bundesrecht den Kantonen bis heute, weder eine Erwerbsausfallversicherung zur Finanzierung eines Elternurlaubs einzurichten noch einen Elternurlaub f\u00fcr Angestellte der Privatwirtschaft einzuf\u00fchren. In seinem Bericht von 2013 schreibt der Bundesrat: \u00abDie Einf\u00fchrung eines Vaterschafts- oder Elternurlaubs f\u00fcr Personen mit privatrechtlichen Arbeitsverh\u00e4ltnissen liegt einzig beim Bund. Dazu bedarf es einer \u00c4nderung des OR oder allenfalls des ArG.</p><p>Die Kantone sind nicht erm\u00e4chtigt, f\u00fcr privatrechtliche Arbeitsverh\u00e4ltnisse Gesetze \u00fcber Urlaube und Ferien zu erlassen. Sie haben keine Befugnis, V\u00e4tern oder Eltern einen zus\u00e4tzlichen Urlaub zu gew\u00e4hren.&nbsp;</p><p>Nur ein Vorbehalt zugunsten des kantonalen Privatrechts in Form einer im OR festgeschriebenen ausdr\u00fccklichen Bestimmung, welche die Kantone erm\u00e4chtigt, einen Vaterschafts- oder Elternurlaub vorzuschreiben, w\u00fcrde es diesen erm\u00f6glichen, in diesem Bereich t\u00e4tig zu werden (Art. 5 Abs. 1 ZGB).\u00bb In Bezug auf die Einf\u00fchrung einer neuen kantonalen Versicherung ist die Rechtslage f\u00fcr die Kantone aussichtsreicher, auch wenn es dazu gegens\u00e4tzliche Meinungen gibt. Im Bundesratsbericht heisst es dazu: \u00abVerfassungsrechtlich steht einer kantonal verankerten parit\u00e4tischen Beitragsfinanzierung eines Vaterschafts- oder Elternurlaubs grunds\u00e4tzlich nichts entgegen. Es gibt aber rechtliche Probleme. Da im OR kein Anspruch auf Vaterschafts- oder Elternurlaub vorgesehen ist, h\u00e4tten Arbeitnehmende, die in einem Kanton mit einer solchen parit\u00e4tischen Beitragsregelung angestellt sind, keine Garantie, dass sie den Urlaub auch tats\u00e4chlich beziehen k\u00f6nnen. Der Arbeitgeber w\u00e4re nicht gezwungen, ihnen einen solchen Urlaub zu gew\u00e4hren, es sei denn, ein GAV oder ein Einzelarbeitsvertrag verpflichtet ihn dazu. Die Versicherten (= Arbeitnehmenden) und die Arbeitgeber w\u00fcrden somit einen obligatorischen Beitrag f\u00fcr eine ungewisse Leistung entrichten.\u00bb</p><p>Wenn die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te den Kantonen die Einf\u00fchrung eines Elternurlaubs erm\u00f6glichen, k\u00f6nnten Genf und weitere Kantone eine Vorreiterrolle \u00fcbernehmen, wie dies beim Mutterschaftsurlaub der Fall war. Dieser Schritt ist zweifelsohne notwendig, einerseits um den inhaltlichen Diskurs zu f\u00fchren, andererseits um die negative Wahrnehmung des Elternurlaubs auf nationaler Ebene zu ver\u00e4ndern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Genf","BusinessStatus":206,"BusinessStatusText":"In Kommission des St\u00e4nderats","BusinessStatusDate":"\/Date(1767256788000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1772440881830)\/","SubmissionDate":"\/Date(1706832000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5202,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}