{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20240306,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20240306,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.306","BusinessType":3,"BusinessTypeName":"Standesinitiative","BusinessTypeAbbreviation":"Kt. Iv.","Title":"Automatische L\u00f6schung von Betreibungen bei Tilgung der betriebenen Forderungen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999,</p><p>Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 \u00fcber die Bundesversammlung und</p><p>Artikel 156 des Gesch\u00e4ftsreglementes vom 13.&nbsp;September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant r\u00e8glement du Grand Conseil de la R\u00e9publique et canton de Gen\u00e8ve);</p><p>und in Anbetracht dessen, dass</p><p>- gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG), vorbeh\u00e4ltlich Artikel 8a Absatz 3, eine Betreibung bis f\u00fcnf Jahre nach Abschluss des Verfahrens einer dritten Person, die dies verlangt und ein Interesse glaubhaft macht, zur Kenntnis gebracht werden kann, selbst wenn die Schuld zwischenzeitlich vollst\u00e4ndig getilgt wurde;</p><p>- einzig die Gl\u00e4ubigerin oder der Gl\u00e4ubiger oder die Person, die sie oder ihn vertritt, mittels einer R\u00fcckzugserkl\u00e4rung an das zust\u00e4ndige Amt die L\u00f6schung einer Betreibung verlangen kann, ohne jedoch dazu verpflichtet zu sein;</p><p>- eine L\u00f6schung f\u00fcr die Gl\u00e4ubigerin oder den Gl\u00e4ubiger einen administrativen Aufwand bedeutet und die Kosten daf\u00fcr meistens auf die Schuldnerin oder den Schuldner \u00fcberw\u00e4lzt werden;</p><p>- diese Kosten, f\u00fcr die gesetzlich keine Obergrenze festgelegt ist, sehr unterschiedlich ausfallen k\u00f6nnen und teilweise \u00fcberrissen sind (\u00fcber hundert Franken f\u00fcr eine einzige Betreibung);</p><p>- es f\u00fcr die Schuldnerin oder den Schuldner \u00e4usserst schwierig ist, sich gegebenenfalls gegen die Zahlung der Kosten f\u00fcr die gew\u00fcnschte L\u00f6schung einer Betreibung zu wehren;&nbsp;</p><p>- ein Eintrag in einem Betreibungsregisterauszug, der einem Dritten zur Kenntnis gebracht werden kann, sich in verschiedenen Situationen sehr nachteilig auswirken kann (Stellensuche, Wohnungssuche usw.);&nbsp;</p><p>- der Kanton Genf im kantonalen Vergleich die h\u00f6chsten Krankenkassenpr\u00e4mien, die h\u00f6chsten Mieten und die h\u00f6chste Schuldnerquote aufweist;&nbsp;</p><p>- die Gefahr besteht, dass diese Quote angesichts der Konjunkturlage in n\u00e4chster Zeit nochmals stark steigen wird,&nbsp;</p><p>fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung dazu auf,</p><p>das SchKG dahingehend anzupassen, dass eine Betreibung automatisch aus den Betreibungsregisterausz\u00fcgen gel\u00f6scht wird, wenn die betriebene Forderung vollst\u00e4ndig getilgt ist.</p>","ReasonText":"<p>Jede Person kann wegen finanzieller Schwierigkeiten in Schulden geraten, was zu einer Abw\u00e4rtsspirale f\u00fchren kann. Gl\u00fccklicherweise gibt es auch F\u00e4lle, in denen die verschuldete Person selbst aus der Situation herausfindet, die Schulden bezahlt und ihre finanzielle Situation schliesslich wieder einigermassen stabil ist. In einer solchen Situation w\u00e4re es f\u00fcr alle von Vorteil, wenn die Person nicht erneut in finanzielle Schwierigkeiten ger\u00e4t, die sowohl f\u00fcr sie als auch f\u00fcr die Gl\u00e4ubigerseite belastend sind.&nbsp;</p><p>Gem\u00e4ss dem geltenden SchKG bleibt eine Betreibung, auch wenn die betriebene Forderung getilgt ist, w\u00e4hrend f\u00fcnf Jahren im Betreibungsregisterauszug der einstigen Schuldnerin oder des einstigen Schuldners eingetragen. Einzig die Gl\u00e4ubigerin oder der Gl\u00e4ubiger oder die Person, die sie oder ihn vertritt, kann mittels einer R\u00fcckzugserkl\u00e4rung an das zust\u00e4ndige Amt die L\u00f6schung einer Betreibung verlangen. Eine Pflicht dazu besteht indessen nicht.</p><p>Wie bereits erw\u00e4hnt, kann sich eine Betreibung, selbst wenn sie lange Zeit zur\u00fcckliegt, f\u00fcr die betroffenen Personen sehr nachteilig auswirken. Sie kann zu einer K\u00fcndigung der Arbeitsstelle f\u00fchren und die Stellensuche sehr verkomplizieren. Dies kann in der Arbeitslosigkeit m\u00fcnden und eine Person, der es gelungen ist, ihre Schulden hinter sich zu lassen, erneut in eine finanziell belastende Situation bringen.&nbsp;</p><p>Bei der Wohnungssuche ist die Situation noch heikler. Es wird fast unm\u00f6glich, eine Wohnung zu finden. Faktisch riskiert man, den Miethaien ausgeliefert zu sein, wodurch die finanzielle Situation der Betroffenen erneut zu kippen droht.</p><p>Die einzige M\u00f6glichkeit, den Eintrag einer fr\u00fcheren Betreibung aus dem f\u00fcr Dritte einsehbaren Auszug l\u00f6schen zu lassen, besteht f\u00fcr die Schuldnerin oder den Schuldner darin, die Gl\u00e4ubigerseite zu bitten, beim Betreibungsamt das N\u00f6tige zu veranlassen. Angenommen, die Gl\u00e4ubigerseite ist damit einverstanden, kann sie f\u00fcr den Aufwand Kosten geltend machen. Da das Gesetz nichts zu den Kosten sagt, k\u00f6nnen diese nach eigenem Ermessen festgelegt werden.&nbsp;</p><p>Man muss vern\u00fcnftigerweise davon ausgehen, dass die finanzielle Situation einer Person, die erst k\u00fcrzlich ihre Schulden getilgt hat, noch nicht gefestigt ist. Wenn sie die Kosten f\u00fcr die L\u00f6schung nicht bezahlen kann, bleibt ihr nur, entweder zu verhandeln, wobei sehr unsicher ist, was dabei herauskommt, oder mit einer Feststellungsklage beim Gericht die Aufhebung der Betreibung zu verlangen. Dieses Verfahren ist langwierig und kostspielig und erfordert entsprechende Ressourcen.&nbsp;</p><p>Bezahlt eine Schuldnerin oder ein Schuldner die f\u00fcr die L\u00f6schung in Rechnung gestellten Kosten nicht, bleibt nicht nur der Eintrag bestehen, sondern sie oder er l\u00e4uft erneut Gefahr, betrieben zu werden: Sie oder er sitzt in der Schuldenfalle.</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Rechtsrahmen: j\u00fcngste Entwicklungen und fortbestehende M\u00e4ngel&nbsp;</strong></p><p>Mit der Revision des SchKG von 2016 (in Kraft seit dem 1. Januar 2019) wurde f\u00fcr die Schuldnerin oder den Schuldner die M\u00f6glichkeit geschaffen, unter gewissen Voraussetzungen vom Betreibungsamt zu verlangen, Dritten keine Kenntnis von einer Betreibung zu geben, gegen welche Rechtsvorschlag erhoben worden war. Die Absicht dieser Bestimmung ist zwar l\u00f6blich, doch zeigt sie in der Praxis nur beschr\u00e4nkt Wirkung. Einerseits greift sie nur gegen offensichtlich missbr\u00e4uchliche Zahlungsbefehle, andererseits zeigt die Rechtsprechung, dass die Gerichte diese neue Bestimmung \u00e4usserst selten anwenden. Eine Aufhebung des Rechtsvorschlags durch die Gl\u00e4ubigerseite kann, selbst wenn sie abgewiesen wird, f\u00fcr die Ablehnung des Antrags der Schuldnerin oder des Schuldners gen\u00fcgen.&nbsp;</p><p>Drei Jahre sp\u00e4ter wurde auf Bundesebene die Motion 19.3243 eingereicht, welche verlangt, eine Betreibung automatisch zu l\u00f6schen, wenn die betriebene Forderung getilgt wurde. Sie schaffte zwar die H\u00fcrde des Nationalrates, wurde jedoch vom St\u00e4nderat mit 26 zu 19 Stimmen abgelehnt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><strong>Ausgangslage und Besonderheit des Falls Genf&nbsp;</strong></p><p>Die herrschende Konjunkturlage, d. h. die Inflation, der schwindelerregende Anstieg der Krankenkassenpr\u00e4mien und die steigenden Mieten erh\u00f6hen den Druck auf viele Haushalte enorm und bringen diese in finanzielle Schwierigkeiten. Einem immer gr\u00f6sseren Teil der Bev\u00f6lkerung droht eine Betreibung. Genf geh\u00f6rt in verschiedener Hinsicht zu denjenigen Kantonen, die diese beunruhigende Situation am direktesten zu sp\u00fcren bekommen.&nbsp;</p><p>Denn die Krankenkassenpr\u00e4mien sind in Genf schweizweit am h\u00f6chsten. F\u00fcr das Jahr 2024 wurde f\u00fcr den Kanton Genf k\u00fcrzlich eine Erh\u00f6hung von 9,1 Prozent angek\u00fcndigt, w\u00e4hrend der landesweite Durchschnitt 8,7 Prozent betr\u00e4gt (das ist die st\u00e4rkste Erh\u00f6hung seit 2010). In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Krankenkassenpr\u00e4mien nach den Steuern die h\u00e4ufigste Art von Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nden in verschuldeten Haushalten darstellen. Laut dem Bundesamt f\u00fcr Statistik betrafen 2021 zwei Drittel der Zahlungsbefehle in Genf ausstehende Krankenkassenpr\u00e4mien. Auch die Mieten in Genf geh\u00f6ren schweizweit zu den teuersten, da der Wohnungsmarkt seit Jahrzehnten \u00e4usserst angespannt ist. Auf dem Wohnungsmarkt, der von einem starken Wettbewerb gepr\u00e4gt ist, wie auch auf dem Genfer Arbeitsmarkt, der sich im kantonalen Vergleich durch eine besonders hohe Arbeitslosenquote auszeichnet, ist ein Eintrag im Betreibungsregister (auch wenn er alt und die Schuld getilgt ist) f\u00fcr die Betroffenen ein klarer Nachteil.&nbsp;</p><p>Der Kanton Genf weist zusammen mit Neuenburg bereits heute die h\u00f6chste Schuldnerquote auf (10,4 Prozent im Jahr 2019). Vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungs- und Fixkosten eines Haushaltes ist davon auszugehen, dass diese Zahl in den kommenden Monaten und Jahren noch deutlich ansteigen wird. Um denjenigen, die dazu in der Lage sind, einen schnellen Neuanfang zu erm\u00f6glichen, ist es wichtig, dass die bereits bestehenden Kosten nicht noch mit \u00abzus\u00e4tzliche Kosten angereichert\u00bb werden. Vielmehr sollen die zust\u00e4ndigen \u00c4mter die Betreibungen bei vollst\u00e4ndiger Tilgung der betriebenen Forderungen automatisch l\u00f6schen. Das Anbringen eines Vermerks im Betreibungsregister ist schon heute \u00fcblich. Das Ersetzen dieses Verweises durch eine L\u00f6schung w\u00fcrde f\u00fcr die betroffenen \u00c4mter keinen wesentlichen Mehraufwand bedeuten. F\u00fcr die Gl\u00e4ubigerseite w\u00fcrde die Rechnung ebenfalls aufgehen, da f\u00fcr sie ein administrativer Aufwand wegfallen w\u00fcrde.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Genf","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1750058844000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211","Category":"IV","Modified":"\/Date(1763095883353)\/","SubmissionDate":"\/Date(1715040000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5204,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht"}}