{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241020,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20241020,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.1020","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Bundesrat gefordert! - SRK \u00fcberfordert? - Osteopathie-Notstand","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p><span style=\"color:black;\">Nach dem neuen Gesundheitsberufegesetz geh\u00f6rt die Osteopathie zur medizinischen Grundversorgung. Das Studium ist in der Schweiz erst seit kurzem m\u00f6glich. Zuvor mussten OsteopathInnen ihren Masterabschluss an einer ausl\u00e4ndischen Hochschule machen. Bis Februar 2025 m\u00fcssen die OsteophatInnen gem\u00e4ss den \u00dcbergangsbestimmungen \u00fcber eine schweizerische Bewilligung verf\u00fcgen, ansonsten ihre Praxen schliessen.&nbsp;</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style=\"color:black;\">Das mit der Pr\u00fcfung der ausl\u00e4ndischen Abschl\u00fcsse betreute Schweizerische Rote Kreuz (SRK) scheint systematisch die Pr\u00fcfung der Gleichwertigkeit der ausl\u00e4ndischen Diplome zu verweigern. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Beschwerde gutgeheissen. Das SRK musste gerichtlich gezwungen werden, die Gesuche materiell zu pr\u00fcfen. Das SRK lehnt die Anerkennungen auch weiterhin grossmehrheitlich ab (2020 null und 2021 drei pos. Entscheide; vgl. Physio mit 874 pos. Entscheide), allerdings mit anderen Begr\u00fcndungen. Die Europarechtlerin, Astrid Epiney, ist der Meinung, dass ein pauschales Nichteintreten auf ein Gesuch um Anerkennung unzul\u00e4ssig sei und eine Verletzung des Diskriminierungsverbotes gepr\u00fcft werden m\u00fcsse.</span></p><p>&nbsp;</p><p>Das SRK verlangt von den Osteopath*innen Ausgleichsmassnahmen: Anpassungslehrgang mit Pr\u00fcfung oder Pr\u00fcfung auf Stufe Master FH. Nur, diese Ausgleichsmassnahmen k\u00f6nnen gar nicht erbracht werden. Der verlangte Anpassungslehrgang an der Haute \u00e9cole de sant\u00e9 Fribourg (HEdS) ist bis weit \u00fcber 2025 hinaus ausgebucht, und ein Master FH in der Deutschschweiz wird erstmals 2026 angeboten. In der italienischen Schweiz besteht gar kein Lehrgang.&nbsp;<br>A<span style=\"color:black;\">b dem n\u00e4chstem Jahr verlieren hunderte von OsteopathInnen ihre Zulassung \u2013 es droht eine bedeutende medizinische Unterversorgung.&nbsp;</span>Der Bundesrat \u00fcbt die Aufsicht \u00fcber die Pr\u00fcfung der Gleichwertigkeit aus.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Was hat der Bundesrat im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion unternommen, um ein faires, rechtsstaatliches und diskriminierungsfreies Bewilligungsverfahren <span style=\"color:black;\">zu gew\u00e4hrleisten?&nbsp;</span></li><li><span style=\"color:black;\">Wie beurteilt der Bundesrat die Bewilligungspraxis des SRK im Hinblick auf das Freiz\u00fcgigkeitsabkommen?</span></li><li>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die drohende Unterversorgung im Bereich der Osteopathie verhindert werden kann?&nbsp;</li><li>Ist der Bundesrat bereit, dem Parlament eine Verl\u00e4ngerung der \u00dcbergangsfrist im Gesundheitsberufegesetz zu beantragen?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Gesundheitsberufegesetz (GesBG; SR&nbsp;811.21) wurde am 30.&nbsp;September 2016 verabschiedet und trat am 1.&nbsp;Februar 2020 in Kraft. Ab dann begannen die \u00dcbergangsfristen von Artikel&nbsp;34 GesBG zu laufen. Berufsangeh\u00f6rige hatten somit insgesamt \u00fcber acht Jahre Zeit, um sich den Vorschriften des Gesetzes anzupassen. Insbesondere hatten sie bis ins Jahr 2023 die M\u00f6glichkeit, die interkantonale Pr\u00fcfung der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren abzulegen.</p><p>Mit dem Inkrafttreten des GesBG wurde dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) die Verantwortung \u00fcbertragen, ausl\u00e4ndische Diplome in Osteopathie zu anerkennen. Bei Abschl\u00fcssen, die von Mitgliedsl\u00e4ndern der EU/EFTA ausgestellt wurden, wendet es dabei seit 2013 die Richtlinie 2005/36/EG \u00fcber die Anerkennung von Berufsqualifikationen auf der Grundlage von Anhang&nbsp;III des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) an. Die Anzahl beim SRK eingegangener Gesuche von im Ausland ausgebildeten Osteopathinnen und Osteopathen ist stetig gestiegen (2020: 48; 2021: 84; 2022: 69; 2023: 97). F\u00fcr 206 dieser insgesamt 298&nbsp;Dossiers wurde eine Verf\u00fcgung mit Ausgleichsmassnahmen ausgestellt. 18&nbsp;Dossiers wurden direkt abgelehnt; 50&nbsp;Gesuchstellende haben ihr Gesuch zur\u00fcckgezogen; 16&nbsp;Personen erhielten eine Anerkennung, davon 2 direkt und 14 nach bestandener Eignungspr\u00fcfung. 108&nbsp;Personen sind derzeit f\u00fcr eine Ausgleichsmassnahme angemeldet. Zahlreiche Ausgleichsmassnahmen werden im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen, was zu weiteren positiven Entscheiden f\u00fchren d\u00fcrfte. Von einem systematischen Nichteintreten kann deshalb nicht die Rede sein.</p><p>Das SRK wirkt in engem Kontakt mit der Hochschule f\u00fcr Gesundheit Freiburg und dem Schweizerischen Osteopathieverband darauf hin, die Kapazit\u00e4ten f\u00fcr Ausgleichsmassnahmen auszubauen. Diese h\u00e4ngen im Wesentlichen von der Anzahl verf\u00fcgbarer Dozierender mit entsprechender Qualifikation ab.</p><p>1. Das Staatssekretariat f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) tauscht sich im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion gem\u00e4ss Artikel&nbsp;31 GesBG regelm\u00e4ssig mit dem SRK aus. Dabei konnte es sich stets vergewissern, dass das SRK das ihm \u00fcbertragene Mandat ordnungsgem\u00e4ss ausf\u00fchrt. Zudem kann beim Bundesverwaltungsgericht (BVG) gegen die Entscheide des SRK Beschwerde eingelegt werden. Das SRK hat die Entscheide des BVG immer korrekt umgesetzt.</p><p>2. / 4. Das SRK wendet das geltende Recht an. Es wendet insbesondere die Modalit\u00e4ten des GesBG an, das ein Osteopathie-Modell vorsieht, wie es nur in wenigen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern zur Anwendung kommt (Erstversorger/-innen ohne besondere Einschr\u00e4nkung). Das Berufsprofil von Osteopathinnen und Osteopathen sowie das erforderliche Bildungsniveau wurden nicht vom SRK, sondern von der Bundesversammlung festgelegt. Gleiches gilt f\u00fcr die \u00dcbergangsbestimmungen von Artikel&nbsp;34 GesBG. Zudem st\u00fctzt sich das SRK auf die bereits erw\u00e4hnte Richtlinie 2005/36/EG, gem\u00e4ss der die Anerkennung nur f\u00fcr Berufsleute ausgesprochen werden darf, die zur Aus\u00fcbung der Osteopathie nach der in der Schweiz geltenden Berufsdefinition ausgebildet wurden. Bei wesentlichen Unterschieden in der Ausbildung sieht die Richtlinie Ausgleichsmassnahmen vor.</p><p>3. Der Bundesrat verf\u00fcgt lediglich \u00fcber die Daten des Gesundheitsberuferegisters und des Nationalen Registers der Gesundheitsberufe. Gem\u00e4ss diesen ist die Anzahl eingetragener Osteopathinnen und Osteopathen von 1171 Ende 2019 auf 1404 Ende 2023 angestiegen, was einer Erh\u00f6hung um rund 20&nbsp;Prozent entspricht. Dem Bundesrat liegen keine Informationen vor, die auf einen aktuellen oder k\u00fcnftigen Engpass im Bereich der Osteopathie hindeuten w\u00fcrden.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1724803200000)\/","SubmittedBy":"Weichelt Manuela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1724830289000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763095975983)\/","SubmissionDate":"\/Date(1713312000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5203,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}