{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241048,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20241048,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.1048","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Gesetzgeberischer Handlungsspielraum der Kantone bei der Regelung parit\u00e4tischer Organe","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird um Antwort auf folgende Fragen gebeten. Dabei ist zu unterscheiden zwischen parit\u00e4tischen Organen, die sich mit kantonalen Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen befassen, und solchen, die sich mit Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen von landesweiter Tragweite besch\u00e4ftigen.</p><ol style=\"list-style-type:decimal;\"><li>Haben die Kantone gen\u00fcgend Spielraum, um die parit\u00e4tischen Organe mit einer Generalklausel dazu zu verpflichten, die Jahresrechnung allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Arbeitgebern, die unter den jeweiligen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) fallen, offenzulegen?</li><li>K\u00f6nnen die Kantone die Genehmigung der Rechnungen der parit\u00e4tischen Organe einer doppelten Mehrheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einerseits und Arbeitgebern andererseits unterstellen?</li><li>K\u00f6nnen die Kantone verbieten, dass Lohnabz\u00fcge f\u00fcr parit\u00e4tische Organe zur Reduktion des Gewerkschaftsbeitrags von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verwendet werden, die sich f\u00fcr einen Beitritt zur Gewerkschaft entscheiden?</li></ol><p>Die parit\u00e4tischen Organe, die f\u00fcr die \u00dcberwachung und die Durchsetzung der GAV zust\u00e4ndig sind, sorgen auf kantonaler und auf nationaler Ebene f\u00fcr die Einhaltung der Arbeitsbedingungen. Das Bundesgesetz \u00fcber die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (AVEG, SR 221.215.311) \u00fcbertr\u00e4gt diesen Organen bestimmte Aufgaben. Zu kl\u00e4ren bleibt, ob die Kantone weitere Massnahmen wie die Offenlegung der Rechnung, die Genehmigung mit doppelter Mehrheit und das Verbot, Lohnabz\u00fcge zur Reduktion der Gewerkschaftsbeitr\u00e4ge zu verwenden, einf\u00fchren k\u00f6nnen.&nbsp;</p><p>Ganz allgemein stellt sich die Frage nach dem Handlungsspielraum der kantonalen Gesetzgeber zur Verbesserung der<i>Governance</i> der parit\u00e4tischen Organe.</p><p>Artikel 122 der Bundesverfassung legt fest, dass die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Privatrechts Sache des Bundes ist. Durch die Allgemeinverbindlichkeitsklausel eines GAV in Anwendung des AVEG erhalten aber der GAV und die parit\u00e4tischen Organe besondere Eigenheiten, die \u00fcber das reine Privatrecht hinausgehen. Dies l\u00e4sst vermuten, dass die kantonalen Gesetzgebungsm\u00f6glichkeiten nicht zwingend durch die Bundesverfassung eingeschr\u00e4nkt sind.</p><p>Die Artikel 356-358 des Obligationenrechts (OR, SR 220) regeln zwar die Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge, aber nicht umfassend die Verwaltung der parit\u00e4tischen Organe. Dies l\u00e4sst Raum f\u00fcr m\u00f6gliche kantonale Eingriffe im Sinne der Grunds\u00e4tze der Transparenz und der Good Governance.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat bzw. der Kanton kann Bestimmungen \u00fcber parit\u00e4tische Kassen der Sozialpartner, die Vollzugs- und Weiterbildungsbeitr\u00e4ge verwalten, allgemeinverbindlich erkl\u00e4ren, wenn deren Organisation ausreichend geregelt ist und Gew\u00e4hr f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4sse F\u00fchrung besteht (Art. 3 AVEG, SR 221.215.311). Gem\u00e4ss Gesetz hat die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde daf\u00fcr zu sorgen, dass die Kasse oder Einrichtung ordnungsgem\u00e4ss gef\u00fchrt wird, und kann zu diesem Zweck von deren Tr\u00e4ger die notwendigen Ausk\u00fcnfte verlangen (Art. 5 Abs. 2 AVEG). Im Falle einer nicht ordnungsgem\u00e4ssen F\u00fchrung kann die Beh\u00f6rde die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung ausser Kraft setzen. Bei den parit\u00e4tischen Kommissionen handelt es sich mehrheitlich um juristische Personen, viele sind als Verein gem\u00e4ss Art. 60 ZGB (SR 210) konstituiert. Da die parit\u00e4tischen Kommissionen trotz Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung ihre privatrechtliche Natur behalten, kommen die Regeln des Zivilrechts f\u00fcr sie zur Anwendung. Im Gesetz sind keine Vorgaben enthalten, wie eine parit\u00e4tische Kommission organisiert sein oder wie die Rechnungsabnahme erfolgen muss. Jedoch hat das SECO als zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde f\u00fcr das Verfahren um Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (GAV) auf Bundesebene eine Weisung erlassen, die Regeln \u00fcber die F\u00fchrung und die Organisation der parit\u00e4tischen Kassen enth\u00e4lt. So m\u00fcssen bspw. alle Kassen einer eingeschr\u00e4nkten Revision unterzogen werden, auch wenn sie gem\u00e4ss den zivilrechtlichen Vorgaben nicht dazu verpflichtet w\u00e4ren. Die Weisung des SECO ist f\u00fcr die Aufsicht durch die kantonalen Beh\u00f6rden rechtlich nicht bindend, einige Kantone wenden jedoch gewisse Grunds\u00e4tze der Weisung auch bei ihrer Pr\u00fcfung der Jahresrechnungen an.</p><p>Frage 1: Der Bundesrat hat in seinem Vorentwurf bzw. dem erl\u00e4uternden Bericht zur Umsetzung der Motion WAK-N 21.3599 \u00abTransparenz \u00fcber die finanziellen Mittel parit\u00e4tischer Kommissionen\u00bb, die eine Publikationspflicht der Jahresrechnungen verlangt, festgehalten, dass eine Verpflichtung zur Ver\u00f6ffentlichung der Jahresrechnungen der parit\u00e4tischen Kommissionen von allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig ist im Hinblick auf den Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Wirtschaftsfreiheit der parit\u00e4tischen Kommissionen. Er hat in der Vernehmlassungsvorlage deshalb ein Einsichtsrecht f\u00fcr die betroffenen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden im Gesetz vorgeschlagen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich bis Ende 2024 mit dem Vernehmlassungsresultat besch\u00e4ftigen und \u00fcber den Botschaftsentwurf befinden.</p><p>Frage 2: Die Einf\u00fchrung von speziellen Regelungen zur Rechnungsgenehmigung f\u00fcr parit\u00e4tische Kommissionen in Abweichung von den privatrechtlichen bzw. statutarischen Regelungen, die s\u00e4mtliche anderen Vereine einhalten m\u00fcssen, d\u00fcrfte ebenfalls einen unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Wirtschaftsfreiheit darstellen. F\u00fcr weitere Ausf\u00fchrungen zur Verfassungsm\u00e4ssigkeit, die auch im kantonalen Gesetzgebungsprozess zu ber\u00fccksichtigen ist, wird auf den erl\u00e4uternden Bericht zur oben genannten Gesetzesvorlage verwiesen.</p><p>Frage 3: F\u00fcr die Frage zu den R\u00fcckerstattungen von Vollzugskostenbeitr\u00e4gen an Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberverb\u00e4nde wird auf die Antworten auf die Fragen 24.7649 Theiler und 24.7726 Burgherr verwiesen.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1732060800000)\/","SubmittedBy":"Pamini Paolo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1732090994000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1763093202640)\/","SubmissionDate":"\/Date(1727395200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5205,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}