{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20241056,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20241056,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.1056","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Status S f\u00fcr ukrainische M\u00e4nner. Animiert der Bundesrat zur Desertion?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In seiner Antwort auf die Anfrage 24.1038 stellt der Bundesrat klar, dass Artikel 3 des Asylgesetzes nur dann zur Anwendung kommt, wenn ukrainische M\u00e4nner im wehrdienstpflichtigen Alter die Wehrdienstverweigerung oder Desertion geltend machen sollten. Offen bleibt aber die Frage, aus welchen Gr\u00fcnden diesen M\u00e4nnern vor\u00fcbergehend Schutz gew\u00e4hrt wurde. Gem\u00e4ss Bundesrat erhalten Schutzbed\u00fcrftige \u00abf\u00fcr die Dauer einer schweren allgemeinen Gef\u00e4hrdung\u00bb gruppenweise Schutz.</p><p>Diese Erkl\u00e4rung passt allenfalls f\u00fcr Frauen, Kinder, \u00e4ltere Menschen und Jugendliche unter 18 Jahren, die in der Ukraine Bombardierungen und anderen schweren Folgen des Konflikts ausgesetzt sind. M\u00e4nner im wehrf\u00e4higen Alter sollten jedoch nicht in diese Kategorie fallen. Es geh\u00f6rt zu ihrer Pflicht als Soldaten, den Gefahren eines Kriegs ausgesetzt zu sein. Gew\u00e4hrt man ihnen Schutz, ermuntert man sie faktisch zur Desertion.</p><p>Wenn die Schweiz diesen Schutz gew\u00e4hrt, sollte sie konsequenterweise auch bereit sein, ihn auf die gesamte ukrainische und sogar auf die russische Armee auszudehnen, da sich die Soldaten beider Seiten in einer Situation der schweren allgemeinen Gef\u00e4hrdung befinden.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><ol><li>Ist er nicht der Meinung, dass den ukrainischen M\u00e4nnern im wehrf\u00e4higen Alter kein Asylstatus gew\u00e4hrt werden sollte, da es zu ihrer Rolle als Soldaten geh\u00f6rt,sich den Gefahren des Kriegs auszusetzen, und eine Schutzgew\u00e4hrung wie eine Aufforderung zur Desertion wirkt?</li><li>Der Bundesrat betont in \u00dcbereinstimmung mit der internationalen Gemeinschaft, dass die Ukraine ein demokratischer Staat ist. Ist es dann gerechtfertigt, dass den Deserteuren in der Schweiz politisches Asyl gew\u00e4hrt wird? Oder ist das nicht eher widerspr\u00fcchlich mit Blick darauf, was einen demokratischen Staat ausmacht?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, diese Praxis allenfalls auf russische M\u00e4nner auszudehnen, die dasselbe beantragen?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>1./2. Das Asylgesetz (AsylG; SR 142.31) unterscheidet zwischen dem Verfahren um Anerkennung als Fl\u00fcchtling (Art. 2 i.V.m. Art. 3 AsylG) und dem Verfahren um Gew\u00e4hrung des vor\u00fcbergehenden Schutzes (Art. 4 AsylG) (vgl. auch Antwort auf Anfrage 24.1038 Marchesi). Bei Fl\u00fcchtlingen im Sinne der Genfer Fl\u00fcchtlingskonvention (FK; SR 0.142.30; vgl. auch Art. 3 AsylG) ist eine individuelle Verfolgung im Heimatstaat Voraussetzung daf\u00fcr, dass sie in der Schweiz Schutz in Form der Anerkennung als Fl\u00fcchtling und der Asylgew\u00e4hrung erhalten. Schutzbed\u00fcrftige erhalten demgegen\u00fcber f\u00fcr die Dauer einer schweren allgemeinen Gef\u00e4hrdung gruppenweise vor\u00fcbergehenden Schutz in der Schweiz, wenn sie in den pers\u00f6nlichen Geltungsbereich einer entsprechenden Allgemeinverf\u00fcgung des Bundesrates fallen (vgl. Art. 66 AsylG) und sie keine Ausschlussgr\u00fcnde erf\u00fcllen. Gem\u00e4ss der Allgemeinverf\u00fcgung des Bundesrates vom 11. M\u00e4rz 2022 erhalten schutzsuchende ukrainische Staatsangeh\u00f6rige vor\u00fcbergehenden Schutz, wenn sie zum Zeitpunkt der russischen Aggression am 24.</span><span>&nbsp;</span><span>Februar 2022 in der Ukraine wohnhaft waren. Dies schliesst ukrainische M\u00e4nner im wehrdienstpflichtigen Alter mit ein. Dabei geht es um ca.12'000 Personen. Rund 82 % aller Personen mit aktivem Schutzstatus S sind Frauen, Kinder und M\u00e4nner ausserhalb des wehrdienstpflichtigen Alters. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gem\u00e4ss Art. 3 Abs. 3 AsylG stellen die Wehrdienstverweigerung oder die Desertion aus dem Wehrdienst grunds\u00e4tzlich keine fl\u00fcchtlingsrechtlich relevanten Asylgr\u00fcnde dar und f\u00fchren nicht zur Zuerkennung der Fl\u00fcchtlingseigenschaft. Eine fl\u00fcchtlingsrechtlich relevante Verfolgung kann dennoch vorliegen, wenn die (angedrohte) Bestrafung wegen Wehrdienstpflichtverletzung oder Desertion mit einem sogenannten \u00abPolitmalus\u00bb behaftet ist. Ein solcher liegt dann vor, wenn der Heimatstaat nicht oder nicht nur die begangene Tat bestrafen will und die schutzsuchende Person aus einem der in Art. 3 Abs. 1 AsylG genannten Gr\u00fcnde eine unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig strenge oder deutlich h\u00f6here Bestrafung als andere Wehrdienstverweigerer oder Deserteure zu gew\u00e4rtigen h\u00e4tte. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Da die Fl\u00fcchtlingseigenschaft im Schutzverfahren nicht gepr\u00fcft wird, kommt Art. 3 Abs. 3 AsylG in diesem Verfahren nicht zur Anwendung. Die Aussage, wonach ukrainische M\u00e4nner im wehrdienstpflichtigen Alter in der Schweiz politisches Asyl erhielten, trifft daher nicht zu. Sie erhalten den Schutzstatus S, sofern sie die Bedingungen der Allgemeinverf\u00fcgung des Bundesrates vom 11. M\u00e4rz 2022 erf\u00fcllen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Wird einer schutzbed\u00fcrftigen Person vor\u00fcbergehender Schutz gew\u00e4hrt, ist ein allf\u00e4lliges Gesuch um Anerkennung als Fl\u00fcchtling zu sistieren. Die Betroffenen k\u00f6nnen fr\u00fchestens f\u00fcnf Jahre nach dem Sistierungsentscheid die Wiederaufnahme des Verfahrens um Anerkennung als Fl\u00fcchtling verlangen. Sollten ukrainische M\u00e4nner im wehrdienstpflichtigen Alter in einem zuk\u00fcnftigen Asylverfahren Wehrdienstverweigerung oder Desertion geltend machen, w\u00e4re Art. 3 Abs. 3 AsylG im Einzelfall zu pr\u00fcfen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Da die Gesuche russischer Staatsangeh\u00f6riger im regul\u00e4ren Asylverfahren behandelt werden, ist bei glaubhaft gemachter Wehrdienstverweigerung oder Desertion grunds\u00e4tzlich Art. 3 Abs. 3 AsylG einzelfallspezifisch zu pr\u00fcfen. Zum heutigen Zeitpunkt liegen allerdings noch nicht gen\u00fcgend Informationen vor, um die Frage der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit einer allenfalls drohenden Strafe zu beurteilen. Folglich werden Gesuche mit glaubhafter Wehrdienstverweigerung oder Desertion zurzeit nicht entschieden. In F\u00e4llen, in denen Wehrdienstverweigerung oder Desertion nicht glaubhaft sind, wird das Asylgesuch abgelehnt. Erweist sich der Vollzug der Wegweisung im Einzelfall als unzul\u00e4ssig, unzumutbar oder unm\u00f6glich, wird die Person in der Schweiz vorl\u00e4ufig aufgenommen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das SEM verfolgt die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine und Russland aufmerksam. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fliessen laufend in die Asyl- und Wegweisungspraxis hinsichtlich der beiden L\u00e4nder ein.</span></p></span>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1740528000000)\/","SubmittedBy":"Marchesi Piero","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1740582575000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763091672100)\/","SubmissionDate":"\/Date(1734652800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Migration"}}