{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243069,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243069,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3069","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Der Teilbereich des Schieneng\u00fcterverkehrs soll dem B\u00f6B unterstellt werden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Anhang 1 der Verordnung \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (V\u00f6B) die Ziffer 2.1. (Teilbereich des G\u00fcterverkehrs auf der Normalspur) aus der Liste der Sektorenm\u00e4rkte zu streichen, die nicht dem Bundesgesetz \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen (B\u00f6B) unterstellt sind.</p>","ReasonText":"<p>Am 21.&nbsp;August 2007 entschied das UVEK aus Gr\u00fcnden, die dem Urheber dieser Motion nicht bekannt sind, dass im Bereich des G\u00fcterverkehrs auf der Normalspur ein gen\u00fcgend grosser Wettbewerb besteht und die Eisenbahnunternehmen bei ihren Auftr\u00e4gen daher von der Anwendung des B\u00f6B befreit sind. Von der Anwendung befreit ist jedoch der Gesch\u00e4ftsbereich und nicht das Unternehmen als solches. Es spielt also keine Rolle, wer die Beschaffungsstelle ist (z.&nbsp;B. SBB Immobilien oder SBB Cargo), sondern was beschafft werden soll und wie es verwendet wird. Konkret bedeutet dies, dass ein Unternehmen, das eine Werkst\u00e4tte f\u00fcr die Instandhaltung und Reparatur von Rollmaterial f\u00fcr den Personenverkehr betreibt, dem B\u00f6B unterstellt ist, dasselbe Unternehmen aber von der Anwendung des B\u00f6B befreit ist, wenn es eine solche Werkst\u00e4tte f\u00fcr Rollmaterial f\u00fcr den G\u00fcterverkehr betreibt. Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Im Tessin werden gerade betr\u00e4chtliche Summen investiert, um zwei Bahnwerkst\u00e4tten zu bauen:</p><p>&nbsp;</p><ul><li>eine in Chiasso f\u00fcr die Instandhaltung von Rollmaterial f\u00fcr den G\u00fcterverkehr, f\u00fcr welche das B\u00f6B nicht gilt;</li><li>und eine in Castione f\u00fcr die Instandhaltung von Rollmaterial f\u00fcr den Personenverkehr, auf welche das B\u00f6B anwendbar ist.</li></ul><p>Diese Unterscheidung ist, gelinde gesagt, merkw\u00fcrdig und schwer zu rechtfertigen und k\u00f6nnte nicht zuletzt auch zu Vollzugsproblemen f\u00fchren, wenn eine Werkst\u00e4tte beispielsweise gemischten Zwecken dient.</p><p>Interessanterweise konnte der Bundesrat in seiner Antwort auf die Anfrage 23.1030 von Nationalrat Alex Farinelli die Gr\u00fcnde f\u00fcr diese offensichtliche Widerspr\u00fcchlichkeit und Ungleichbehandlung nicht erkl\u00e4ren.</p><p>Da keine plausiblen Gr\u00fcnde f\u00fcr die Beibehaltung dieser Unterscheidung sprechen, ist in Anhang 1 der V\u00f6B die Ziffer 2.1. (Teilbereich des G\u00fcterverkehrs auf der Normalspur) aus der Liste der Sektorenm\u00e4rkte, die nicht dem B\u00f6B unterstellt sind, zu streichen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel 7 des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen vom 21. Juni 2019 (B\u00f6B, SR 172.056.1) sieht vor, dass bei einem wirksamen Wettbewerb in einem Sektorenmarkt die Beschaffungen in diesem Markt ganz oder teilweise von der Unterstellung unter das B\u00f6B befreit sind. Der Eisenbahnverkehr ist im Teilbereich des G\u00fcterverkehrs auf der Normalspur seit 2007 vom Vergaberecht ausgenommen. Gem\u00e4ss der Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen vom 15. Februar 2017 (BBl <i>2017</i> 1851, 1893) blieben die nach bisherigem Recht von der Unterstellung ausgenommenen Sektoren und Beschaffer bestehen.</p><p>Wie bereits in der Antwort auf die Frage 23.1030 von Nationalrat Farinelli dargelegt, unterstehen nicht alle Vorhaben im Bahnsektor dem B\u00f6B. Im konzessionierten Personenverkehr spielt kein wirksamer Wettbewerb, womit er dem B\u00f6B unterstellt ist. Im Gegensatz dazu findet im G\u00fcterverkehr auf dem schweizerischen Normalspurnetz ein wirksamer Wettbewerb statt. Die Befreiung von der Unterstellung unter das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen ist gerechtfertigt. Einzig im Bereich des Einzelwagenladungsverkehrs spielt der faktische Wettbewerb trotz rechtlicher Markt\u00f6ffnung nur teilweise. Eine zus\u00e4tzliche Trennung des G\u00fcterverkehrs in Bereiche, die dem B\u00f6B unterstehen und solche, die davon befreit sind, w\u00e4re nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p><p>Ausschreibungen von Unternehmen im Schieneng\u00fcterverkehr sind seit 2007 nicht dem \u00f6ffentlichen Recht unterstellt, weder dem B\u00f6B, noch dem bilateralen Abkommen vom 21. Juni&nbsp;1999 \u00fcber das \u00f6ffentliche Beschaffungswesen zwischen der Schweiz und der EU (SR 0.172.052.68).</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1714521600000)\/","SubmittedBy":"Regazzi Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1733401937000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1763097079333)\/","SubmissionDate":"\/Date(1709164800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5202,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Verkehr"}}