{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243124,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243124,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3124","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bew\u00e4hrt sich die \u00dcbertragung der Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die station\u00e4ren Sirenen von den Kantonen auf den Bund?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der letzten Totalrevision des Bundesgesetzes \u00fcber den Bev\u00f6lkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) ist die Zust\u00e4ndigkeit bei den station\u00e4ren Sirenen an das Bundesamt f\u00fcr Bev\u00f6lkerungsschutz (BABS) \u00fcbertragen worden (Art. 9 BZG). Zuvor und auch gest\u00fctzt auf die Verordnung \u00fcber die Warnung, die Alarmierung und das Sicherheitsfunknetz der Schweiz (VWAS) war dies noch eine Aufgabe der Kantone (Art. 17 VWAS). Die Kantone sind mit der neuen Gesetzgebung nur noch, zusammen mit dem Bund, f\u00fcr die <span style=\"background-color:white;color:black;\">Ausl\u00f6sung der Warnung der zust\u00e4ndigen Stellen und der Alarmierung der Bev\u00f6lkerung zust\u00e4ndig (Art 16 BZG).</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style=\"background-color:white;color:black;\">Gest\u00fctzt auf Art. 99 Abs. 1 BZG (\u00dcbergangsbestimmungen) stellen die Kantone noch bis l\u00e4ngstens vier Jahre nach Inkrafttreten des revidierten BZG den Unterhalt und die Betriebsbereitschaft der Sirenen sicher (Art. 9 Abs. 2 BZG). Der Bund entsch\u00e4digt die Kantone daf\u00fcr mit h\u00f6chstens 400 Franken pro Sirene und Jahr. Diese \u00dcbergangsfrist l\u00e4uft am 31. Dezember 2024 ab.</span></p><p>&nbsp;</p><p>Im Rahmen der Revision des BZG hat der Pr\u00e4sident der Regierungskonferenz Milit\u00e4r, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF) in einem Anhang zum Schreiben vom 21. Januar 2019 an die Mitglieder der SiK-N darauf hingewiesen, dass die Entsch\u00e4digung der Kantone f\u00fcr deren Aufwand bei den Sirenen in der Botschaft zu definieren sei. Im gleichen Schreiben hat er zudem vom Bund gefordert, dass die Entlastung der Kantone im Bereich der Sirenen im Detail darzustellen sei. Dies geschah bis zum heutigen Tag nicht.</p><p>&nbsp;</p><p>Die RK MZF hat mit Schreiben vom 5. Februar 2024 an die Bundespr\u00e4sidentin darauf hingewiesen, dass die Kantone ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr f\u00fcr die Sirenen zust\u00e4ndig seien. Zudem habe die Umsetzungsplanung gezeigt, dass die Ausf\u00fchrung der Aufgaben durch den Bund nicht sinnvoll erscheine und das erforderliche Fachwissen und -personal fehle. Das BABS versuchte, vorg\u00e4ngig mit den Kantonen eine L\u00f6sung zu finden. Diese sah eine Verg\u00fctung der Kantone von 450 Franken pro Sirene und Jahr vor. Weil die Zust\u00e4ndigkeiten f\u00fcr die Sirenen beim Bund verbleiben w\u00fcrden, vertritt die RK MZF die Ansicht, dass die Kantone f\u00fcr s\u00e4mtliche durch sie im Auftrag des Bundes \u00fcbernommenen Arbeiten kostendeckend entsch\u00e4digt werden m\u00fcssen, was einem Betrag von mindestens 800 Franken pro Sirene und Jahr entspricht. Diese Verhandlungen f\u00fchrten zu keiner Einigung. Deshalb plant der Bund, die Aufgaben ab dem 1. Januar 2025 zu \u00fcbernehmen. Aus Sicht der RK MZF ist dieses Vorgehen fragw\u00fcrdig, da der Bund dadurch ein funktionierendes System ohne Not gef\u00e4hrde. Weiter habe der Bund nicht gen\u00fcgend Zeit, um das erforderliche Fachwissen aufzubauen und die zahlreichen rechtlichen Fragen zu kl\u00e4ren, die sich mit der \u00dcbernahme dieser Aufgaben stellen.</p><p>&nbsp;</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Ist der Bundesrat noch immer \u00fcberzeugt, dass es die richtige strategische Vorgabe ist, die Aufgaben der Planung, Umsetzung, Unterhalt und Reparatur der schweizweit rund 5'000 station\u00e4ren Sirenen dem BABS zu \u00fcbertragen, und falls ja: warum?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Wie beurteilt und rechtfertigt der Bundesrat das Risiko, dass mangels Kenntnis der \u00d6rtlichkeiten und der konkreten Ansprechpartner in den Gemeinden das BABS seine neue Aufgabe gar nicht oder nur mit einem erheblichen Aufwand der Kantone und Gemeinden wahrnehmen kann?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wie gedenkt der Bundesrat, den Aufwand der Kantone und Gemeinden ab dem 1. Januar 2025 zu entsch\u00e4digen?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie beurteilt der Bundesrat die im Schreiben der RK MZF geforderte Entsch\u00e4digung der Kantone mit 800 Franken pro Sirene und Jahr?</p><p>&nbsp;</p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der anstehenden Revision des BZG die Zust\u00e4ndigkeit bei der Planung und Umsetzung, dem Unterhalt, der Reparatur und der Koordination mit den Geb\u00e4udeeigent\u00fcmern neu zu regeln?</p><p>&nbsp;</p><p>6. Wie sieht die zuk\u00fcnftige L\u00f6sung (Finanzen, Aufgaben) des BABS nach Ablauf der \u00dcbergangsfrist vom 31. Dezember 2024 aus?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Zu 1.-3. und 6.: Im Rahmen der Totalrevision des BZG per 1. Januar 2021 wurde die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr die station\u00e4ren und mobilen Sirenen von den Kantonen auf den Bund \u00fcbertragen; man erhoffte sich davon Synergie- und Effizienzgewinne. Bei der Planung der Umsetzung des neuen Rechts hat sich gezeigt, dass die beabsichtigte neu zentrale Zust\u00e4ndigkeit beim Bund in der Praxis zu gr\u00f6sseren Herausforderungen und insbesondere auch h\u00f6heren Kosten f\u00fchrt, als urspr\u00fcnglich angenommen wurde. Deshalb schlug der Bundesrat im Rahmen der Vernehmlassung vom 25.01.2023 zur Revision des BZG eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen vor. Diese L\u00f6sung, wonach der Bund diese Aufgaben gegen eine pauschale Abgeltung den Kantonen \u00fcbertragen h\u00e4tte, wurde von den Kantonen im Rahmen der Vernehmlassung abgelehnt bzw. w\u00e4re nur mit hohen Mehrkosten f\u00fcr den Bund zu Stande gekommen. Die vierj\u00e4hrige \u00dcbergangsfrist nach Artikel 99 Absatz&nbsp;1 des BZG dauert noch bis Ende 2024. Dies ist sehr knapp, um die Zust\u00e4ndigkeit gem\u00e4ss geltendem Recht umzusetzen, und reicht vor allem nicht aus, um die Zust\u00e4ndigkeitsordnung grunds\u00e4tzlich zu \u00fcberdenken. Nach dem aktuellen Stand der Arbeiten soll diese Frist um vier Jahre bis Ende 2028 verl\u00e4ngert und die Kantone w\u00e4hrend dieser Zeit mit einer Pauschale von 600 Franken pro Sirene/Jahr entsch\u00e4digt werden. Mit dieser befristeten verl\u00e4ngerten \u00dcbergangsregelung wollen sich Bund und Kantone nochmals Zeit verschaffen, um die Zust\u00e4ndigkeiten zu \u00fcberpr\u00fcfen, allenfalls die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine sp\u00e4tere L\u00f6sung strukturiert zu erarbeiten. Die BZG-Revision zur Verl\u00e4ngerung der \u00dcbergangsfrist wird dem Parlament voraussichtlich in der Herbst- und Wintersession 2024 unterbreitet.</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 4.: Im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des BZG war die Erh\u00f6hung der Pauschalen auf 450 Franken vorgesehen. Demgegen\u00fcber verlangten die Kantone eine Pauschale von mindestens 800 Franken pro Sirene und Jahr. Der bei der letzten Totalrevision des BZG vom Parlament gesprochenen Kostenrahmen von 3 Millionen Franken w\u00e4re damit um rund eine Million Franken \u00fcberstiegen worden. Die Pauschale von 600 Franken pro Sirene und Jahr ist ein Kompromiss im Rahmen der \u00dcbergangsfrist. Sie pr\u00e4judiziert jedoch nicht die zuk\u00fcnftige L\u00f6sung.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Zu 5.: Artikel 60 der Bev\u00f6lkerungsschutzverordnung regelt, dass Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer station\u00e4re Sirenen auf ihren Grundst\u00fccken zu dulden haben sowie deren Anspruch auf Entsch\u00e4digung. Die Nutzung von Liegenschaften im Eigentum der \u00f6ffentlichen Hand wird nicht entsch\u00e4digt. Eine Regelung im BZG ist daher nicht erforderlich.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1719360000000)\/","SubmittedBy":"Burkart Thierry","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1726660724000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1763096909860)\/","SubmissionDate":"\/Date(1710115200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5202,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Umwelt"}}