{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243191,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243191,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3191","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Der Bundesrat hat die Eignerstrategie bei seinen Staatsunternehmen so anzupassen, dass von Firmen\u00fcbernahmen im Ausland abgesehen wird und das Parlament zwingend einbezogen werden muss","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p><span style=\"color:black;\">Der Bundesrat vertritt den Bund als Aktion\u00e4r bei den staatsnahen Unternehmen und macht ihnen Vorgaben zum Dienstleistungsangebot. In dieser Funktion wird der Bundesrat beauftragt, die Eignerstrategien dahingehend anzupassen und seinen Staatsunternehmen darzulegen, dass sie keine ausl\u00e4ndischen Unternehmen \u00fcbernehmen d\u00fcrfen. Wird entgegen der Eignerstrategie eine Firmen\u00fcbernahme im Ausland beantragt, muss der Bundesrat diesen Entscheid vorg\u00e4ngig dem Parlament zur Genehmigung vorlegen.</span></p><p>&nbsp;</p><p><span style=\"color:black;\">Wenn der Verwaltungsrat der jeweiligen Staatsunternehmen die \u00dcbernahme trotzdem durchsetzt und diese schiefgeht, hat der Bundesrat eine Verantwortungsklage gegen\u00fcber dem Verwaltungsrat anzustrengen. &nbsp;</span></p>","ReasonText":"<p><span style=\"color:black;\">Solange der Bund an seinen Staats- oder staatsnahen Unternehmen Beteiligungen h\u00e4lt, ist die jeweilige Firma keine unabh\u00e4ngige, private Gesellschaft \u2013 auch wenn sie gem\u00e4ss Privatrecht organisiert ist. Der Bund und damit letztlich die Steuerzahler haften f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsrisiken, namentlich auch bei Auslandgesch\u00e4ften. Aufgrund dieser besonderen Verantwortung und der Involvierung der \u00f6ffentlichen Hand ist es wichtig, dass der Bund die Eignerstrategie konsequent durchsetzt und unn\u00f6tige Risiken vermieden werden.</span></p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion zielt darauf ab, die derzeitige Rollenverteilung zwischen Parlament und Regierung gegen\u00fcber den Bundesunternehmen zu \u00e4ndern und von der aktienrechtlichen Kompetenzverteilung abzuweichen. Gegenw\u00e4rtig tritt der Bundesrat grunds\u00e4tzlich als Eigner auf, w\u00e4hrend das Parlament die Oberaufsicht aus\u00fcbt. Bei Umsetzung dieser Motion k\u00f6nnten der Bundesrat und das Parlament neu einen direkten Einfluss auf Unternehmensentscheidungen aus\u00fcben. Daraus k\u00f6nnte auch eine entsprechende rechtliche Verantwortlichkeit (Frage der rechtlichen oder faktischen Organstellung) folgen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die strategischen Ziele f\u00fcr die verselbstst\u00e4ndigten Einheiten sind eines der wichtigsten Instrumente der Eignerpolitik des Bundes; sie enthalten in der Regel ein Kapitel \u00fcber Kooperationen und Beteiligungen. Diese Ziele werden den zust\u00e4ndigen parlamentarischen Kommissionen regelm\u00e4ssig unterbreitet, und die Bundesversammlung kann dem Bundesrat im Rahmen des geltenden Rechts Auftr\u00e4ge zur Festlegung oder \u00c4nderung von strategischen Zielen erteilen (Art.&nbsp;28 Abs.&nbsp;1 und 1<sup>bis</sup> ParlG). Gem\u00e4ss den gegenw\u00e4rtigen strategischen Zielen f\u00fcr die Swisscom und die Post d\u00fcrfen im Ausland keine Beteiligungen an Gesellschaften mit Grundversorgungsauftrag eingegangen werden. Beteiligungen im Ausland m\u00fcssen zudem das Kerngesch\u00e4ft im Inland unterst\u00fctzen oder eine andere strategisch-industrielle Logik aufweisen. Beteiligungen der Post im Ausland dienen beispielsweise der Anbindung der Schweiz an die internationalen Warenstr\u00f6me und Logistiknetzwerke in den Nachbarl\u00e4ndern und stellen damit einen Mehrwert f\u00fcr Schweizer Kundinnen und Kunden dar, die internationale Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Die Eignerstellen werden bei bedeutenden oder heiklen \u00dcbernahmevorhaben informiert. Sie plausibilisieren die Einsch\u00e4tzung der Verwaltungsr\u00e4te hinsichtlich der Konformit\u00e4t der \u00dcbernahme mit den strategischen Zielen des Bundesrates (insbesondere Unterst\u00fctzung des Kerngesch\u00e4fts, Beitrag zum Unternehmenswert, Ber\u00fccksichtigung von Risiken usw.) und mit allf\u00e4lligen sonstigen gesetzlichen Vorgaben. So stellt beispielsweise die Bedingung, dass alle Dienstleistungen der Post im Zusammenhang mit ihrem Kerngesch\u00e4ft stehen m\u00fcssen, die gesetzesm\u00e4ssige Anbindung ihrer T\u00e4tigkeiten sicher. Die aktuellen rechtlichen Grundlagen setzen somit einen angemessenen Rahmen f\u00fcr die m\u00f6glichen Risiken, die sich aus dem Erwerb von Beteiligungen im Ausland ergeben k\u00f6nnen, und bieten den Unternehmen des Bundes den n\u00f6tigen Handlungsspielraum.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat ist zudem der Ansicht, dass die Umsetzung der Motion Schwierigkeiten bereiten w\u00fcrde. Die Verhandlungen im Vorfeld von potenziellen \u00dcbernahmen in der Schweiz oder im Ausland sind n\u00e4mlich vertraulich und in gewissen F\u00e4llen durch die b\u00f6rsenrechtlichen Vorgaben gesch\u00fctzt. Ein parlamentarischer Genehmigungsprozess m\u00fcsste diesen Vorgaben Rechnung tragen, insbesondere was die Vertraulichkeit von b\u00f6rsenrelevanten Informationen angeht. In einem Gesch\u00e4ftsumfeld, das sich rasch \u00e4ndern kann, m\u00fcsste ein solcher Genehmigungsprozess zudem zeitnah erfolgen k\u00f6nnen, was u.U. mit den zeitlichen Vorgaben des Parlaments nicht vereinbar ist. Das Parlament je nach Fall in diese Art von Prozess einzubeziehen, ist demnach nicht realistisch. Wenn das Parlament ein absolutes Verbot von Beteiligungen im Ausland w\u00fcnscht, reicht eine Anpassung der strategischen Ziele nicht aus. Es w\u00e4re notwendig, die entsprechenden Gesetze zu \u00e4ndern, beispielsweise Artikel&nbsp;3 Absatz&nbsp;2 des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes im Falle der Swisscom.</p><p>&nbsp;</p><p>Schliesslich k\u00f6nnten ein Verbot von Beteiligungen im Ausland oder eine obligatorische Einbeziehung des Parlaments unter bestimmten Umst\u00e4nden zu einem Wertverlust der Aktien und der erwarteten Dividenden f\u00fchren, was sich gegebenenfalls auch auf Minderheitsaktion\u00e4re auswirken w\u00fcrde.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1716336000000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcter Franz","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1716900302000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1763096389657)\/","SubmissionDate":"\/Date(1710288000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5202,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}