{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243260,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243260,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3260","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"F\u00f6rdert das Freihandelsabkommen EFTA-Indien nachhaltige oder sozial und \u00f6kologisch problematische Investitionen? ","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach 16 Jahren Verhandlungen konnte am 10. M\u00e4rz 2024 ein Freihandelsabkommen zwischen Indien und den EFTA-L\u00e4ndern unterzeichnet werden. Dies ist eine grunds\u00e4tzlich gute Nachricht. Jedoch kommt es auf die genaue Ausgestaltung des Freihandelsabkommens an, um beurteilen zu k\u00f6nnen, ob dieses einen fairen und nachhaltigen Handel f\u00f6rdert oder Investitionen in sozial und \u00f6kologisch problematischen Bereichen beg\u00fcnstigt. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:&nbsp;</p><ol><li>Es ist zu begr\u00fcssen, dass in Kapitel 11 des Abkommens Ziele zur nachhaltigen Entwicklung festgeschrieben werden. Allerdings scheinen die gew\u00e4hlten Formulierungen unverbindlich zu sein. Welche dieser Bestimmungen verpflichten (im Sinne einer rechtlich verbindlichen Norm) die Vertragsparteien gewisse minimale Menschen- und Umweltstandards einzuhalten? Welche Konsequenzen sind vorgesehen, sollten diese verpflichtenden Standards nicht eingehalten werden?&nbsp;</li><li>Auch wird in Artikel 11.11 explizit festgehalten, dass sich der in Kapitel 12 definierte Streitschlichtungsmechanismus nicht auf das Nachhaltigkeitskapitel anwendet. Weshalb wendet sich dieses Streitschlichtungsverfahren nicht auf das Nachhaltigkeitskapitel an? Wie konkret kann sich beispielsweise eine durch Umweltzerst\u00f6rung in ihrer Region betroffene indische Bev\u00f6lkerungsgruppe gegen nicht nachhaltige Investitionen, welche durch das neue FHA gef\u00f6rderte werden, wehren?&nbsp;&nbsp;</li><li>Gem\u00e4ss Art. 7.1 Abs. 3 Bst. a \"zielen die EFTA-Staaten darauf ab\" ausl\u00e4ndische Direktinvestitionen in Indien um 50 Milliarden USD bis zehn Jahre nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zu erh\u00f6hen. Zudem sollen weitere 50 Milliarden USD in den darauffolgenden f\u00fcnf Jahren hinzukommen. Bekanntlich ist die Schweizer Wirtschaft nicht nach planwirtschaftlichen Prinzipien organisiert; wie also soll dieses ambitionierte Ziel erreicht werden? Was sind die Konsequenzen, falls dieses Ziel nicht erreicht wird?&nbsp;</li><li>Im Art. 7.1 Abs. 3 Bst. a sind keine sozialen oder \u00f6kologischen Standards erw\u00e4hnt. W\u00fcrde also auch eine Investition in ein Kohlekraftwerk oder in die Abholzung zu diesem Ziel hinzugerechnet werden?&nbsp;</li><li>Das Investitionsabkommen mit Indien wurde 1997 von Indien gek\u00fcndigt. Plant die Schweiz in Bezug auf die angek\u00fcndigten Investitionen von Schweizer Firmen einen neuen Anlauf?&nbsp;</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">1. Im Freihandelsabkommen EFTA-Indien hat Indien zum ersten Mal \u00fcberhaupt den Einschluss verbindlicher Nachhaltigkeitsbestimmungen in ein FHA akzeptiert. Das entsprechende Kapitel des FHA deckt die Kernelemente des Ansatzes der EFTA-Staaten ab: So formuliert es die zentrale Verpflichtung, nicht von den in den Vertragsparteien geltenden Schutzniveaus bez\u00fcglich Arbeit und Umwelt abzuweichen, um Handel zu beg\u00fcnstigen. Weiter bekr\u00e4ftigen die Parteien ihre Verpflichtungen zur Umsetzung der von ihnen ratifizierten internationalen \u00dcbereinkommen in den Bereichen Arbeit, Umwelt inklusive Klimaschutz und Nicht-Diskriminierung. In Bezug auf die Arbeitsstandards verpflichten sich die Parteien dar\u00fcber hinaus, die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit zu respektieren, zu f\u00f6rdern und zu realisieren, auch wenn sie die entsprechenden Kern\u00fcbereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) nicht ratifiziert haben.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">2. Zur Frage der Streitbeilegung und der Sanktionen im Zusammenhang mit den Nachhaltigkeitsbestimmungen hat sich der Bundesrat schon mehrfach ge\u00e4ussert, etwa in seiner Stellungnahme zur Motion 21.3087 Badertscher \u00abVerbindliches Nachhaltigkeitskapitel in Freihandelsabkommen\u00bb. Er ist \u00fcberzeugt, dass ein auf Dialog und Zusammenarbeit beruhender Ansatz auf lange Sicht bessere Resultate verspricht als Sanktionsandrohungen. Die Nachhaltigkeitsbestimmungen st\u00fctzen sich \u2013 im Gegensatz zu anderen FHA-Bestimmungen, die auf WTO-Abkommen mit Schiedsmechanismen beruhen \u2013 auf internationale Instrumente (IAO-\u00dcbereinkommen, multilaterale Umwelt\u00fcbereinkommen), die keine Schiedsmechanismen oder Sanktionen vorsehen. Die Nichtanwendung eines Schieds- und Sanktionsmechanismus bedeutet jedoch nicht das Fehlen eines wirksamen \u00dcberwachungsmechanismus im Rahmen des FHA. Mit dem spezifisch f\u00fcr Nachhaltigkeitsfragen geschaffenen Unterausschuss und dem in Kapitel 11 vorgesehenen formellen Konsultationsmechanismus zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten stehen aus Sicht des Bundesrates die daf\u00fcr notwendigen Instrumente zur Verf\u00fcgung. Die Zivilgesellschaft wird eng in die Aktivit\u00e4ten zur \u00dcberwachung dieser Bestimmungen mit einbezogen.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">3. Die im Abkommen definierte Zahl von 100 Mrd. Investitionen \u00fcber die n\u00e4chsten 15 Jahre ist eine gemeinsame Zielgr\u00f6sse der Parteien und keine v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtung. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichten sich die EFTA-Staaten, Investitionen in Indien zu f\u00f6rdern. Indien verpflichtet sich, sich um die Schaffung bzw. Aufrechterhaltung eines g\u00fcnstigen Investitionsklimas zu bem\u00fchen.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Die Zielerreichung sowie die im Abkommen definierten Massnahmen werden regelm\u00e4ssig durch einen Unterausschuss \u00fcberpr\u00fcft und \u2013 falls die Zielgr\u00f6sse aufgrund \u00e4usserer Umst\u00e4nde oder sich \u00e4ndernder Annahmen nicht erreicht werden kann \u2013 nach unten korrigiert. Wird die Zielgr\u00f6sse nicht erreicht und ist Indien der Meinung, dass die EFTA-Staaten ihre Verpflichtungen nicht erf\u00fcllt haben, kann Indien nach einer Reihe von Konsultationen und fr\u00fchestens 20 Jahre nach Inkrafttreten des FHA tempor\u00e4r und in verh\u00e4ltnism\u00e4ssiger Weise Zugest\u00e4ndnisse im Warenverkehrsbereich aussetzen.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:6pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">4. Kapitel 7 des FHA EFTA-Indien definiert keine qualititative Anforderungen an Investitionen. Die Schweiz und die anderen EFTA-Staaten sind aber frei, die Schwerpunkte ihrer Promotionsaktivit\u00e4ten dort zu setzen, wo sie es f\u00fcr gut befinden. Der Bundesrat erwartet von Unternehmen mit Sitz oder T\u00e4tigkeit in der Schweiz, dass sie internationale Standards und Prinzipien der verantwortungsvollen Unternehmensf\u00fchrung wie die OECD-Leits\u00e4tze f\u00fcr multinationale Unternehmen f\u00fcr verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, die UNO-Leitprinzipien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte und den UNO-Global Compact \u00fcberall, wo sie t\u00e4tig sind, einhalten. Die OECD-Leits\u00e4tze weisen zudem auf die Zielsetzungen des Pariser Klimaschutz\u00fcbereinkommens und das \u00dcbereinkommen \u00fcber die biologische Vielfalt hin. Der Bundesrat wird diese Erwartungen an Schweizer Unternehmen auch bei der Umsetzung des Investitionskapitels des FHA mit Indien zum Tragen bringen.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">5. Das bilaterale Investitionsschutzabkommen mit Indien aus dem Jahr 1997 ist nach der K\u00fcndigung durch Indien per 6. April 2017 ausser Kraft getreten. Die 2017 lancierten Verhandlungen \u00fcber ein neues Investitionsschutzabkommen wurden per Ende 2018 vor\u00fcbergehend sistiert. Mitte 2023 haben die Schweiz und Indien ihre Verhandlungen wieder aufgenommen. Die letzte Verhandlungsrunde fand am 18. M\u00e4rz 2024 statt.</span></p></div>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1715731200000)\/","SubmittedBy":"Molina Fabian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1718388083000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1763096458777)\/","SubmissionDate":"\/Date(1710374400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5202,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Umwelt"}}