{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243375,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243375,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3375","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Einkellernde Winzerinnen und Winzer. Unb\u00fcrokratische und dem Beruf angepasste Kontrollen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Weinverordnung dahingehend zu \u00e4ndern, dass die Selbsteinkellerinnen und Selbsteinkellerer einer einfachen, wirksamen und unb\u00fcrokratischen sowie ihrem Beruf angepasste Kontrolle unterstellt sind, die sich von der Kontrolle der Weinh\u00e4ndlerinnen und Weinh\u00e4ndler unterscheidet.&nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Auf den 1. Januar 2018 wurde die Kontrolle der Selbsteinkellerinnen und Selbsteinkellerer im Rahmen einer Revision der Weinverordnung ge\u00e4ndert. Diese Winzerinnen und Winzer hatten w\u00e4hrend sehr langer Zeit auch die M\u00f6glichkeit, sich einer kosteng\u00fcnstigen kantonalen Kontrolle zu unterstellen. Diese M\u00f6glichkeit wurde jedoch aufgehoben, und sie wurden infolgedessen der gleichen Kontrolle unterzogen wie die im Weinhandel t\u00e4tigen Personen und Betriebe. Diese Kontrolle ist f\u00fcr Weinbaubetriebe allerdings v\u00f6llig ungeeignet. Die Folge sind eine v\u00f6llig unverh\u00e4ltnism\u00e4ssige B\u00fcrokratie und zu hohe Kontrollkosten. Die Winzerinnen und Winzer m\u00fcssen sich selbst f\u00fcr eine Flasche, die sie in ihrem Weinkeller f\u00fcr eine Kundin oder einen Kunden \u00f6ffnen, mit Papierkram herumschlagen.&nbsp;</p><p>Die Branche hatte die \u00c4nderung der Kontrollmodalit\u00e4ten harsch kritisiert, und es wurde auch eine Motion eingereicht (Motion Ruppen 19.3397). Die Motion wurde leider nie behandelt.&nbsp;</p><p>Rund sechzig selbsteinkellernde Winzerinnen und Winzer haben sich gegen die neuen Kontrollen gewehrt und die Rechtm\u00e4ssigkeit der seit dem 1. Januar 2018 angewandten Kontrollen auf dem Rechtsweg angefochten. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde am 11. Januar 2024 ab, mit Verweis auf Artikel\u00a064 des Landwirtschaftsgesetzes, das dem Bundesrat weitreichende Kompetenzen einr\u00e4ume; die betroffenen Artikel der Weinverordnung w\u00fcrden daher nicht gegen den Grundsatz der Gesetzm\u00e4ssigkeit verstossen (Urteil B-4173/2022).&nbsp;</p><p>Damit es k\u00fcnftig wieder Kontrollen gibt, die der Realit\u00e4t der einkellernden Winzerinnen und Winzer angepasst sind, muss daher der rechtliche Rahmen angepasst werden. Da mit Artikel\u00a064 des Landwirtschaftsgesetzes dem Bundesrat im Bereich der Kontrollen weitgehende Kompetenzen einger\u00e4umt werden, reicht eine Verordnungsanpassung, um f\u00fcr die Selbsteinkellerinnen und Selbsteinkellerer eine eigene Kontrolle vorzusehen, die sich von der Weinhandelskontrolle unterscheidet.</p><p>Die Modalit\u00e4ten der neuen Kontrolle, die in enger Absprache mit der Branche festgelegt werden sollen, m\u00fcssen so ausgestaltet sein, dass die Kontrolle der Winzerinnen und Winzer einfach und wirksam ist und den Schutz der Bezeichnungen und der Kennzeichnungen garantiert, jedoch zu keiner unn\u00f6tigen B\u00fcrokratie f\u00fchrt und vor allem den konkreten Gegebenheiten der Weinb\u00e4uerinnen und Weinbauern angepasst ist.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat bereits mehrfach zum Thema der Selbsteinkellerinnen und Selbsteinkellerer Stellung bezogen, insbesondere in seiner Stellungnahme zur Motion <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20193397\"><u>19.3397</u></a> Ruppen \u00abZwischen Selbsteinkellerern und Weinh\u00e4ndlern unterscheiden. Die Selbsteinkellerer wieder als Produzenten anerkennen\u00bb.</p><p>Auch das Bundesverwaltungsgericht hat das Thema bereits behandelt. In seinem Urteil (B-4173/2022) kam es zum Schluss, dass die Weinverordnung (SR&nbsp;916.140) nicht \u00fcber das in Artikel&nbsp;64 Absatz&nbsp;1 des Landwirtschaftsgesetzes (SR&nbsp;910.1) verfolgte Ziel, n\u00e4mlich den Schutz der Bezeichnungen und Kennzeichnungen, hinausgeht, indem sie die einkellernden Winzerinnen und Winzer der Kellerbuchhaltung gem\u00e4ss Artikel&nbsp;34<i>b</i> der Weinverordnung unterstellt. Die \u00c4nderung des Artikels&nbsp;34<i>b</i> habe den Selbsteinkellerinnen und Selbsteinkellerern keinen zus\u00e4tzlichen administrativen Aufwand verursacht. Das Missbrauchsrisiko k\u00f6nne bei selbsteinkellernden Winzerinnen und Winzern angesichts der von ihnen durchgef\u00fchrten verschiedenen Manipulationen und Behandlungen (Chaptalisation, Vorkl\u00e4rung, Filtrierung, Assemblage, Abf\u00fcllung usw.) nicht v\u00f6llig ausgeschlossen werden. Das Dokumentieren der einzelnen Schritte gew\u00e4hrleistet die R\u00fcckverfolgbarkeit und Transparenz. Andererseits geh\u00f6rt zu den T\u00e4tigkeiten der Selbsteinkellerinnen und Selbsteinkellerer neben der Produktion der Trauben und des Weins auch diejenige des Weinhandels, da sie ihre eigenen Trauben zu Wein verarbeiten und diesen direkt an die Konsumentinnen und Konsumenten und an Endverk\u00e4ufer verkaufen. Deshalb sind selbsteinkellernde Winzerinnen und Winzer vollumf\u00e4nglich den Bestimmungen zur Weinhandelskontrolle unterstellt, wie dies im \u00dcbrigen auch bereits vor der Revision der Weinverordnung der Fall war.</p><p>Die Revision der Weinverordnung hat auch mehrere Anpassungen und Vereinfachungen mit sich gebracht, insbesondere zugunsten von Selbsteinkellerinnen und Selbsteinkellerer: So kontrolliert das Kontrollorgan die Betriebe mindestens ein Mal alle sechs&nbsp;Jahre statt wie bis 2017 alle vier&nbsp;Jahre. F\u00fcr Winzerinnen und Winzer, die ihren Wein durch einen anderen Betrieb keltern lassen, ist die Registrierung bei der Schweizer Weinhandelskontrolle (SWK) unter gewissen Bedingungen nicht notwendig, und die Kontrolle findet bei dem mit der Lohnkelterung betrauten Kelterbetrieb statt.</p><p>Was die Kosten betrifft, so hat die SWK die Geb\u00fchren f\u00fcr kleine und mittlere Betriebe per 1.&nbsp;Januar&nbsp;2019 angepasst, um die Tatsache zu ber\u00fccksichtigen, dass neu auch Selbsteinkellerinnen und \u2011einkellerer den Kontrollen unterstehen. Zudem wurde auf die einmalige Registrierungsgeb\u00fchr f\u00fcr neu der Kontrolle durch die SWK unterstellte selbsteinkellernde Winzerinnen und Winzer verzichtet.</p><p>Schliesslich hat der Nationalrat das Postulat <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20214446\"><u>21.4446</u></a> Nantermod \u00abLockerung der Weinhandelskontrolle f\u00fcr kleine Kellereien\u00bb angenommen. Somit wird der Bundesrat im zweiten Halbjahr&nbsp;2025 einen Bericht in Erf\u00fcllung dieses Postulats vorlegen. Dieser Bericht wird aufzeigen, ob und in welchem Masse zus\u00e4tzliche Vereinfachungen zu den bereits genannten beschlossen werden k\u00f6nnen, ohne dass die Wirksamkeit der Weinhandelskontrolle darunter leidet.</p><p><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1715126400000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1734508043000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|55","Category":"IV","Modified":"\/Date(1763110891950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1710460800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5202,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Landwirtschaft"}}