{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243400,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243400,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3400","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Fragw\u00fcrdige Pr\u00e4zisierung des OECD-Kommentars zum Informationsaustausch. Vorauseilender Gehorsam der Schweiz?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 19.2.2024 hat die OECD ein Update des Kommentars zu Art. 26 OECD-MA (Informationsaustausch) ver\u00f6ffentlicht. Es wird festgehalten, dass die im Rahmen der Steueramtshilfe erhaltenen Informationen auch gegen\u00fcber Personen (Dritten) verwendet werden d\u00fcrfen, welche im urspr\u00fcnglichen Ersuchen nicht genannt werden. Das heisst konkret, dass die \u00fcbermittelten Informationen auch zur Belangung von Dritten wegen der Mitwirkung an Steuerdelikten verwendet werden d\u00fcrfen. Als Drittpersonen fallen namentlich Informationsinhaber (Banken) und deren Angestellte (Bankmitarb.), aber auch Anw\u00e4lte, Notare, Treuh\u00e4nder usw. in Betracht, deren Namen in Amtshilfeunterlagen mehr oder weniger zuf\u00e4llig auftauchen. Mit anderen Worten, Bankmitarbeiter und Rechtsberater werden den ausl\u00e4ndischen Beh\u00f6rden sozusagen \u00abausgeliefert\u00bb. Was besonders problematisch ist: ob man irgendwo in den \u00fcbermittelnden Informationen auftaucht, weiss man nicht, da die ESTV die Betroffenen gem\u00e4ss derzeitiger Praxis ja auch nicht informieren wird.</p><p>Diese fragw\u00fcrdige Praxis\u00e4nderung soll laut Mitteilung des SIF \"ab sofort\" von der ESTV umgesetzt werden. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Rechtm\u00e4ssigkeit dieser Umsetzung in Bezug auf den Leitentscheid des BG v.13.7.2020 zum Grundsatz der personellen Spezialit\u00e4t?&nbsp;</p><p>2. Bankmitarbeiter, Treuh\u00e4nder, Anw\u00e4lte werden der strafrechtlichen Verfolgung von Steuerdelikten (insb. Komplizenschaft) im Ausland ausgesetzt. Das hat das Bundesgericht aber klar untersagt, wie beurteilt der Bundesrat dies im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit? Die OECD ist ja kein Gesetzgeber, warum wird diese Pr\u00e4zisierung von der Schweiz f\u00fcr bestehende DBA umgesetzt?&nbsp;</p><p>3. Falls diese Praxis\u00e4nderung trotz rechtsstaatlicher Bedenken von der ESTV umgesetzt wird: Wird die ESTV dazu angehalten, die betroffenen Dritten folgerichtig auch individuell dar\u00fcber zu informieren, dass ihr Name in den zu \u00fcbermittelnden Unterlagen erscheint? &nbsp;</p><p>4. Das SIF hat keinen Vorbehalt bei der Besprechung der Kommentierung angebracht. Das Communiqu\u00e9 des SIF hinterl\u00e4sst den Eindruck einer widerstandslosen Zustimmung. Stimmt dieser Eindruck und weshalb dieser vorauseilende Gehorsam?</p><p>5. Wie gedenkt der Bund diese Kommentierung des Art. 26 OECD-MA zu ber\u00fccksichtigen:</p><ul><li>f\u00fcr bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?</li><li>bei einer Anpassung bestehender DBA?</li><li>beim Abschluss eines neuen DBA?</li></ul>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">1.+2. Im Fr\u00fchjahr 2009 hat der Bundesrat beschlossen, bei der Amtshilfe in Steuersachen den Standard gem\u00e4ss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) zu \u00fcbernehmen. Die Umsetzung dieses Beschlusses erforderte die Anpassung bestehender bzw. den Abschluss neuer Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Laut dem Wiener \u00dcbereinkommen vom 23. Mai 1969 \u00fcber das Recht der Vertr\u00e4ge (VRK; SR 0.111), welches das Bundesgericht zur Auslegung heranzieht, soll eine Bestimmung eines v\u00f6lkerrechtlichen Vertrags so ausgelegt werden, dass die effektive Anwendung des Vertrags gew\u00e4hrleistet ist und die Auslegung nicht zu einem Ergebnis f\u00fchrt, das dem von den Vertragsparteien gewollten Sinn und Zweck des Vertrags widerspricht. Bei der Auslegung der Amtshilfebestimmungen in den DBA ist gem\u00e4ss Bundesgericht der Kommentar zum OECD-MA in seiner aktuellsten Fassung heranzuziehen. Das Bundesgericht setzt ernsthafte, sachliche Gr\u00fcnde voraus, damit eine bestehende Rechtsprechung ge\u00e4ndert werden kann. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Konkret h\u00e4lt das Bundesgericht in dem von der Interpellantin genannten Leitentscheid (BGE 147 II 13) zun\u00e4chst fest, dass der Wortlaut der DBA-Bestimmung zur Frage der Verwendung von amtshilfeweise erhaltenen Informationen gegen\u00fcber Dritten unklar ist. Mit der im Februar 2024 erfolgten Pr\u00e4zisierung des Kommentars zu Artikel 26 des OECD-MA, welcher das wichtigste Auslegungselement f\u00fcr die Amtshilfe darstellt, ist der bisher unklare Wortlaut der entsprechenden DBA-Bestimmung mit Bezug auf die pers\u00f6nliche Dimension des Spezialit\u00e4tsprinzips klar bestimmt. Nach Ansicht des Bundesrates ist damit ein ernsthafter, sachlicher Grund f\u00fcr eine Anpassung der auf der bisherigen Rechtsprechung beruhenden Praxis gegeben.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) ist gem\u00e4ss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung nach Artikel 14 Absatz 2 des Bundesgesetzes \u00fcber die internationale Amtshilfe in Steuersachen (Steueramtshilfegesetz, StAhiG; SR 651.1) verpflichtet, alle Personen von Amtes wegen zu informieren, deren Parteistellung aus den zu \u00fcbermittelnden Akten klar ersichtlich ist (vgl. u.a. BGE 146 I 172 und BGer-Urteil 2C_310/2020). Bisher mussten die anderen Staaten die Schweiz im Einzelfall darum ersuchen, die im Rahmen des urspr\u00fcnglichen Ersuchens erhaltenen Informationen gegen\u00fcber Dritten verwenden zu d\u00fcrfen. Zu diesem Zweck f\u00fchrte die ESTV ein neues (sog. Weiterverwendungs-)Verfahren und informierte jeweils die von diesem neuen Verfahren betroffenen Personen. Die Anzahl solcher Ersuchen war mit weniger als zehn seit dem Leitentscheid des Bundesgerichts im Vergleich zu mehreren tausenden bearbeiteten Originalersuchen sehr gering. Jedes dieser Ersuchen wurde von der ESTV genehmigt, da das vom ersuchten Staat anzuwendende Pr\u00fcfkriterium der \"voraussichtlichen Relevanz\" gem\u00e4ss Standard eine niedrige Schwelle darstellt und in der Praxis einer Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfung gleichkommt. Auch gem\u00e4ss Rechtsprechung soll dieses Kriterium nicht \u00fcberbewertet und der Amtshilfe im Zweifelsfall der Vorzug gegeben werden. Ausgehend davon, d\u00fcrfte diese Pr\u00e4zisierung des Kommentars, aufgrund der bisher sehr geringen Zahl der Weiterverwendungsersuchen und deren Ausgang, kaum Auswirkungen zeitigen. Hinzu kommt, dass die betroffenen Steuerpflichtigen ihre Rechte im ersuchenden Staat, zu dem sie bereits einen steuerlichen Ankn\u00fcpfungspunkt aufweisen, geltend machen k\u00f6nnen. Unter Ber\u00fccksichtigung der sehr geringen praktischen Auswirkungen erachtet der Bundesrat den Nachvollzug der Pr\u00e4zisierung im Kommentar durch die Verwaltung als sachgerecht und rechtm\u00e4ssig.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">3. Alle Personen, deren Parteistellung aus den zu \u00fcbermittelnden Akten klar ersichtlich ist, werden auch weiterhin im Rahmen des Ersuchens von der ESTV informiert (siehe vorangehende Antwort). F\u00fcr die anderen Personen, die sich spontan bei der ESTV melden, h\u00e4lt sich die ESTV an den in der Rechtsprechung bereits etablierten Grundsatz, wonach Parteistellung gew\u00e4hrt wird, wenn ein </span><span style=\"font-family:Arial; font-style:italic\">aktuelles</span><span style=\"font-family:Arial\"> und </span><span style=\"font-family:Arial; font-style:italic\">konkretes</span><span style=\"font-family:Arial\"> schutzw\u00fcrdiges Interesse an der Verfahrensteilnahme glaubhaft gemacht werden kann, wobei diese Beurteilung neu vor dem Hintergrund erfolgt, dass der ersuchende Staat die auf Grund eines Ersuchens erhaltenen Informationen in Bezug auf jede Person verwenden d\u00fcrfte. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Bankmitarbeiter, Treuh\u00e4nder und Anw\u00e4lte, auf die sich die Interpellantin namentlich bezieht. Deren Namen werden grunds\u00e4tzlich aus mangelnder voraussichtlicher Relevanz </span><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:spaces\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">geschw\u00e4rzt. Sollten aber Informationen \u00fcber sie gem\u00e4ss Ersuchen voraussichtlich relevant sein, erfolgt eine \u00dcbermittlung dieser Informationen an den ersuchenden Staat, nachdem das Vorliegen eines aktuellen und konkreten schutzw\u00fcrdigen Interesses gepr\u00fcft wurde. In der Praxis liegt jedoch ganz selten ein solches schutzw\u00fcrdiges Interesse vor. Somit erfolgt die \u00dcbermittlung grunds\u00e4tzlich weiterhin ohne Beteiligung der Drittpersonen am Verfahren, bei denen die Parteistellung weder festgestellt noch gew\u00e4hrt wurde. Die Praxis der ESTV \u00e4ndert sich somit diesbez\u00fcglich nicht. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">4. Bei den Diskussionen zur Pr\u00e4zisierung des Kommentars durch die OECD hat die Schweiz die bundesgerichtliche Rechtsprechung erl\u00e4utert und die pers\u00f6nliche Dimension der Verwendungsbeschr\u00e4nkung (Spezialit\u00e4tsprinzip) durch alle Instanzen der OECD verteidigt. Es kam klar zum Ausdruck, dass die schweizerische Auslegung des Spezialit\u00e4tsprinzips nicht dem Willen der Vertragsparteien entspricht. Die Schweiz verteidigte diese Auffassung in der OECD als einziges Land. Das Global Forum hatte die Schweiz im Zusammenhang mit der Praxis aufgrund des erw\u00e4hnten Leitentscheids des Bundesgerichts bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt ger\u00fcgt und sie mit einer Empfehlung aufgefordert, ihre Praxis raschm\u00f6glich mit dem Standard, den das Global Forum immer im Sinne der nun erfolgten expliziten Pr\u00e4zisierung verstand, in Einklang zu bringen. Die Kosten eines weiteren Abseitsstehens der Schweiz w\u00fcrden in einer nicht mehr standardkonformen Beurteilung im L\u00e4nderbericht durch das Global Forum bestehen. Dies w\u00fcrde unter anderem konkret zu einer Aufnahme der Schweiz in die EU-Liste nicht kooperativer L\u00e4nder und Gebiete f\u00fcr Steuerzwecke f\u00fchren. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">5. In diesen Situationen soll der pr\u00e4zisierte Kommentar zum OECD-Musterabkommen bei der Auslegung von DBA direkt ber\u00fccksichtigt werden. Eine Anpassung der Bestimmungen in den DBA ist grunds\u00e4tzlich nicht vorgesehen.</span></p></div>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1723593600000)\/","SubmittedBy":"Schneeberger Daniela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1727440573000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1763096249523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1713139200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5203,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Steuer"}}