{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243532,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243532,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3532","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wie rechtfertigt der Bundesrat die Vielzahl der Ausnahmen bei allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In seiner Antwort auf die Ip. Aeschi 22.3203 legt der Bundesrat dar, dass von 79 von Bund oder Kantonen allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge (AVE GAV) auf Bundes- und kantonaler Ebene bei 51 die Ausnahme vom Arbeitnehmerquorum bei der Erteilung der Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung gew\u00e4hrt wurde (Stand 1.4.2022). Das entspricht 64,5 Prozent \u2013 die Ausnahmen sind zur Regel geworden.</p><p>Das Durchwinken von AVE GAV schr\u00e4nkt die in der Verfassung festgeschriebene Wirtschaftsfreiheit widerrechtlich ein und hat f\u00fcr die betroffenen Unternehmen weitreichende negative Folgen rechtlicher und finanzieller Art \u2013 sogar, wenn sie selbst einem nicht allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV in ihrer Branche angeschlossen sind. In vielen F\u00e4llen versuchen die in einem AVE GAV zusammengeschlossenen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter, sie zu einer Unterstellung zu zwingen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wo findet man eine aktuelle Liste der AVE GAV des Bundes und der Kantone inkl. der verschiedenen Quoren und Begr\u00fcndungen der Ausnahmeregelung?</li><li>Wie werden die Angaben der Parit\u00e4tischen Kommissionen und der vertragsschliessenden Verb\u00e4nde eines AVE GAV zu den Quoren \u00fcberpr\u00fcft?</li><li>Muss bei einem Antrag auf AVE, welcher sich auf die Ausnahmeregelung nach Art. 2 Ziff. 3 AVEG st\u00fctzt, begr\u00fcndet werden, warum in diesem Fall die Ausnahmeregelung zum Tragen kommen soll? Wenn Nein, weshalb? Wenn ja, welche Kriterien m\u00fcssen die Gesuchsteller erf\u00fcllen und wie werden diese vom Seco \u00fcberpr\u00fcft?</li><li>Erfolgt eine regelm\u00e4ssige (z.B. j\u00e4hrliche) \u00dcberpr\u00fcfung der Erf\u00fcllung der Quoren, wie dies gem\u00e4ss Art. 18 Abs. 2 AVEG vorgesehen ist, und falls ja, wie?</li><li>Gibt es Gesuche zur AVE eines GAV, welche abgelehnt wurden? Wenn ja, welche Gesuche wurden abgelehnt und aus welchen Gr\u00fcnden? Gibt es Gesuche, welche sich auf die Ausnahmeregelung im Sinne von Art. 2 Ziff. 3 AVEG st\u00fctzen, die abgelehnt wurden?</li><li>Kann der Bundesrat die Rechtsmittel gegen eine AVE abschliessend darlegen und inwiefern erachtet er die verfassungsrechtlichen Verfahrensrechte der zwangsunterstellten Arbeitgeber und Arbeitnehmenden dabei als erf\u00fcllt?</li><li>Kann der Bundesrat die Rechtsmittel gegen einen Unterstellungsantrag / -beschluss einer parit\u00e4tischen Kommission abschliessend darlegen und erachtet er damit die verfassungsrechtlichen Verfahrensrechte einer betroffenen Firma und ihrer Mitarbeitenden als erf\u00fcllt?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p><strong>Frage 1</strong></p><p>Jede Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung (AVE) auf nationaler oder kantonaler Ebene wird gem\u00e4ss Art. 14 Abs. 1 des Bundesgesetzes \u00fcber die Allgemeinverbindlicherkl\u00e4rung von Gesamtarbeitsvertr\u00e4gen (SR 221.215.311) im Bundesblatt bzw. im kantonalen Amtsblatt ver\u00f6ffentlicht und ist zus\u00e4tzlich auf der Internetseite des SECO (<a href=\"http://www.seco.admin.ch\"><u>www.seco.admin.ch</u></a> &gt; Arbeit &gt; Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge<sup> </sup>) abrufbar. Es erfolgt keine Publikation der Verfahrensunterlagen, welche namentlich die Quorenangaben enthalten. Hingegen wird der Entscheid \u00fcber die AVE gem\u00e4ss Gesetz den Vertragsparteien und allf\u00e4lligen Einsprechern schriftlich und begr\u00fcndet er\u00f6ffnet, inklusive Quorenangaben.</p><p><strong>Fragen 2 und 3</strong></p><p>Bez\u00fcglich der Pr\u00fcfung der Quoren wird auf die Antworten des Bundesrates vom 18. Mai 2022 zu Fragen 1 und 2 der Interpellation Aeschi 22.3203 verwiesen.</p><p><strong>Frage 4</strong></p><p>Die Voraussetzungen f\u00fcr die AVE m\u00fcssen w\u00e4hrend der gesamten G\u00fcltigkeitsdauer der AVE erf\u00fcllt sein. Die Quoren werden in jedem AVE-Verfahren (z.B. \u00c4nderung) gepr\u00fcft. Im Rahmen von Lohnanpassungen stellen viele Branchen beinahe j\u00e4hrlich ein Gesuch auf \u00c4nderung der AVE. Weiter ist die Geltungsdauer jeder AVE befristet, was ebenfalls zu einer regelm\u00e4ssigen Pr\u00fcfung der Quoren f\u00fchrt.</p><p><strong>Frage 5</strong></p><p>Die AVE-Gesuche m\u00fcssen von den vertragsschliessenden Sozialpartnern (d.h. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) zwingend gemeinsam eingereicht werden. In der Praxis erfolgt eine Einreichung erst dann, wenn die Sozialpartner davon ausgehen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen f\u00fcr eine AVE grunds\u00e4tzlich erf\u00fcllt sind.</p><p>Es gab F\u00e4lle, in denen Gesuche von den Sozialpartnern nach Vorabkl\u00e4rungen durch das SECO zur\u00fcckgezogen oder (vorl\u00e4ufig) nicht eingereicht wurden.</p><p><strong>Frage 6</strong></p><p>Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die AVE ihre verfassungsrechtliche Grundlage in Art. 110 der Bundesverfassung (BV, SR 101) hat. Wer \u2013 wie beispielsweise von einer AVE allf\u00e4llig betroffene Unternehmen oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer \u2013 ein Interesse glaubhaft macht, hat in jedem AVE-Verfahren die M\u00f6glichkeit Einsprache zu erheben und den eigenen Standpunkt darzulegen. Diese Einsprachem\u00f6glichkeit ist der Vernehmlassung im Gesetzgebungsverfahren \u00e4hnlich. Das Verfahren um AVE eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) selbst ist eine besondere Art des Rechtsetzungsverfahrens (vom Bundesgericht best\u00e4tigt in BGE 98 II 205 E. 1 S. 208 f.), auf welches das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG, SR 172.021) und auch der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Geh\u00f6r nicht anwendbar sind. Den Einsprechern kommen demnach keine Parteistellung und auch keine weitergehenden Verfahrensrechte zu.</p><p><strong>Frage 7</strong></p><p>Bei der Frage der Unterstellung handelt es sich um eine Vollzugsfrage des allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV, f\u00fcr welche die GAV-Parteien bzw. die von ihnen eingesetzten parit\u00e4tischen Berufskommissionen zust\u00e4ndig sind. Die Rechtsnatur des GAV \u00e4ndert sich mit der AVE nicht. Beim Vollzug eines allgemeinverbindlich erkl\u00e4rten GAV sowie bei Fragen der Unterstellung handelt es sich somit um Anwendung von Zivilrecht (mehrfach best\u00e4tigt durch das Bundesgericht in BGE 98 II 205 E. 1 S. 208 f.; 118 II 528 E. 2a S. 531; 137 III 556 E. 3 S.&nbsp;558; 143 I 403 E. 7.3.2 S. 521). Im Streitfall, z.B. bei einer Unterstellungsfrage, sind deshalb die Zivilgerichte zust\u00e4ndig. Dieser Rechtsweg wird auch gen\u00fctzt. Der Prozessweg und die Rechtsmittel richten sich nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272), womit die verfassungsrechtlichen Verfahrensrechte gew\u00e4hrleistet sind.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1724803200000)\/","SubmittedBy":"Grossen J\u00fcrg","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1781857586000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44","Category":null,"Modified":"\/Date(1781857599200)\/","SubmissionDate":"\/Date(1717545600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5204,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}