{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243566,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243566,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3566","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr einen moderaten und dauerhaft festgelegten Eigenmietwert ","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (DBG, SR 642.11) und des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG, SR 642.14) mit folgendem Inhalt vorzulegen:</p><ul><li>Der Mietwert bleibt unver\u00e4ndert, solange die steuerpflichtige Person oder die \u00fcberlebende Ehegattin oder der \u00fcberlebende Ehegatte, die oder der im gleichen Haushalt lebte, die Liegenschaft ohne Unterbrechung und Nutzungs\u00e4nderung bewohnt und daran keine wesentlichen baulichen Erneuerungen oder \u00c4nderungen vornimmt.</li><li>Der Richtwert f\u00fcr die Bewertung des Eigenmietwerts betr\u00e4gt bei der direkten Bundessteuer 60&nbsp;Prozent des Marktwerts und bei den direkten Steuern der Kantone und Gemeinden 50&nbsp;Prozent des Marktwerts.</li></ul>","ReasonText":"<p>Damit der Erwerb von Wohneigentum wie in der Verfassung vorgesehen gef\u00f6rdert wird, muss das System zur Besteuerung des Eigenmietwerts f\u00fcr Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer, die ihren eigene Immobilie bewohnen, g\u00fcnstig sein.&nbsp;</p><p>Nach der derzeitigen Praxis steigt der Eigenmietwert aufgrund der periodischen Anpassung, insbesondere an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten, stetig an. F\u00fcr Hauseigent\u00fcmerinnen und Hauseigent\u00fcmer, die das Rentenalter erreichen, ist diese Indexierung sehr problematisch. Denn bei ihnen steigt die Steuer auf den Eigenmietwert, w\u00e4hrend ihr tats\u00e4chliches Einkommen \u2013 und damit ihre tats\u00e4chliche wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit \u2013 tendenziell sinkt.</p><p>Der Eigenmietwert ist umso problematischer, wenn die Immobilie lang im Eigentum derselben Person ist. Das Statistische Amt des Kantons Z\u00fcrich sch\u00e4tzte die Dauer des Eigentums vor einigen Jahren auf durchschnittlich 34 Jahre f\u00fcr eine Wohnung und 52 Jahre f\u00fcr ein Einfamilienhaus. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen die Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer immer mehr gr\u00f6ssere Investitionen bew\u00e4ltigen k\u00f6nnen, sei es f\u00fcr die energetische Sanierung und die Anpassung an \u00f6kologische Standards oder aufgrund der steigenden Lebenserwartung f\u00fcr die Anpassung der eigenen Wohnung, damit sie dauerhaft darin verbleiben k\u00f6nnen.</p><p>Wenn auf die Anpassung des Eigenmietwerts verzichtet und dieser stattdessen fixiert w\u00fcrde, w\u00fcrde dies f\u00fcr die pensionierten Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer eine begr\u00fcssenswerte Reduktion der hohen Steuerbelastung bringen. Der positive Effekt f\u00fcr diese Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer w\u00fcrde noch verst\u00e4rkt, wenn gleichzeitig die Richtwerte f\u00fcr die Ber\u00fccksichtigung des Marktwerts gesenkt w\u00fcrden. Gem\u00e4ss der aktuellen Praxis muss der Eigenmietwert bei der direkten Bundessteuer mindestens 70&nbsp;Prozent des Marktwerts und bei den direkten Steuern der Kantone mindestens 60&nbsp;Prozent des Marktwerts betragen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Aus der st\u00e4ndigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung ergibt sich f\u00fcr die kantonalen Eigenmietwerte, dass der Marktmietwert um maximal 40 Prozent reduziert werden darf. Begr\u00fcndet wird die Reduktion unter anderem mit der geringeren Disponibilit\u00e4t in der Nutzung des Eigentums sowie mit dem Anliegen, die Selbstvorsorge durch Eigentumsbildung fiskalisch zu f\u00f6rdern (BGE 143 I 137 E. 3.3). Die Kantone verf\u00fcgen nach Ansicht des Bundesgerichts hingegen \u00fcber keinen weiteren Handlungsspielraum, um zus\u00e4tzliche Erm\u00e4ssigungen im Bereich der Eigenmietwertbesteuerung zu erwirken. Das h\u00f6chste Gericht hat denn auch in einschl\u00e4gigen Urteilen explizit hervorgehoben, dass Abweichungen bei der Festsetzung der kantonalen Eigenmietwerte nach unten nur dann verfassungsrechtlich zul\u00e4ssig sind, solange die Grenze von 60 Prozent nicht unterschritten wird (insbesondere BGE 143 I 137 E. 3.2-3.4). Es hat dies auch im Zusammenhang mit einem Urteil zur Tessiner H\u00e4rtefallregelung bei der Eigenmietwertbesteuerung bekr\u00e4ftigt (BGE 148 I 286 E. 5.3.2). Demnach haben steuerliche Massnahmen zur Wohneigentumsf\u00f6rderung (Art. 108 BV) dort ihre Grenzen, wo sie gegen die Rechtsgleichheit (Art. 8 BV) verstossen. Vor diesem Hintergrund w\u00fcrde die mit der Motion geforderte Massnahme die verfassungsrechtlichen Vorgaben bereits deshalb verletzen, weil die kantonalen Eigenmietwerte systematisch unter der vom Bundesgericht geforderten Mindestlimite festgesetzt w\u00fcrden.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Hinzu kommt die vom Marktwert abgekoppelte Festsetzung des Eigenmietwerts, die in den betreffenden F\u00e4llen zu einer noch h\u00f6heren Diskrepanz zwischen Marktmiete und Eigenmietwert f\u00fchren w\u00fcrde. Zus\u00e4tzlich w\u00fcrden damit Ungleichbehandlungen unter den Wohneigent\u00fcmerinnen und Wohneigent\u00fcmern geschaffen. Bei einem Einfrieren des Eigenmietwerts bis zu einer Umnutzung oder einem gr\u00f6sseren Umbau w\u00fcrden die aktuellen Marktverh\u00e4ltnisse (Ber\u00fccksichtigung der allgemeinen Wertentwicklung der Boden- und Liegenschaftspreise) ignoriert. Zudem w\u00fcrden wesentliche bauliche \u00c4nderungen gebremst, was auch aus energie- und klimapolitischen Gr\u00fcnden nicht erw\u00fcnscht ist und auch Verdichtungsbestrebungen behindern kann.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">W\u00fcrde die Motion umgesetzt, h\u00e4tte dies im Zeitverlauf wachsende Mindereinnahmen bei Bund, Kantonen und Gemeinden zur Folge. Deren Umfang l\u00e4sst sich nicht quantifizieren, da diese massgeblich von der zuk\u00fcnftigen Entwicklung der Mieten abh\u00e4ngen w\u00fcrden.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1724803200000)\/","SubmittedBy":"Broulis Pascal","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1761582850000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1763095615990)\/","SubmissionDate":"\/Date(1718064000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5204,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer|Raumplanung und Wohnungswesen"}}