{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243627,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243627,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3627","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wiederherstellung des Wettbewerbs- und Konsumentenschutzes im Autohandel. Beseitigung eines Handelshemmnisses bei Elektrofahrzeugen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, durch \u00c4nderung der KFZ-Verordnung (KFZV) sicherzustellen, dass bei Parallel- oder Direktimporten von Kraftfahrzeugen die Herstellergarantie unabh\u00e4ngig vom Vertriebskanal gew\u00e4hrleistet bleibt.</p>","ReasonText":"<p>Die vom Parlament angenommene Motion 18.3898 wurde in einem wesentlichen Punkt nicht umgesetzt. Fahrzeuge, die parallel importiert werden, verlieren nach Rechtsauffassung der WEKO ihre Herstellergarantie (HG) beim Import \u2013 begr\u00fcndet mit dem Schutz des selektiven Vertriebssystems. Dieser Missstand ist zu beheben, weshalb die Motion 18.3898 die Inkraftsetzung der 2002-Version der Kfz-Bekanntmachung verlangte. Damals war ein Entfall der HG unzul\u00e4ssig. Mittels Anpassung der KFZV kann der Bundesrat diese Wettbewerbsverzerrung und das Handelshemmnis bei Elektrofahrzeugen beseitigen.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit zunehmendem Anteil an Elektrofahrzeugen, die h\u00e4ufig mit einer 8- bis 10-j\u00e4hrigen HG insbesondere auf der Antriebsbatterie ausgestattet sind, wird das Problem noch dringlicher. Der Ersatz einer Antriebsbatterie im Garantiefall kostet schnell \u00fcber CHF 16'000. Die aktuelle Situation, in der die HG rechtlich nur bei Fahrzeugen aus dem offiziellen Vertriebsnetz gew\u00e4hrt wird, stellt eine erhebliche finanzielle Belastung f\u00fcr Konsumenten dar, die sich f\u00fcr einen Parallelimport entscheiden.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Verweigerung einer HG ist weder \u00f6konomisch noch rechtlich begr\u00fcndbar:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Eine HG ist immer im Preis des Fahrzeugs enthalten, wenn es das Werk verl\u00e4sst. Der Hersteller ber\u00fccksichtigt sie bei der Preiskalkulation, unabh\u00e4ngig davon, ob das Fahrzeug \u00fcber einen freien oder einen Markenh\u00e4ndler verkauft wird. Wenn der Hersteller dies tun w\u00fcrde, m\u00fcsste das Fahrzeug ohne HG erh\u00e4ltlich sein. Dies ist jedoch nicht der Fall: Eine Verweigerung der HG \u2013 nur weil ein freier H\u00e4ndler im Vertrieb zwischengeschaltet ist \u2013 f\u00fchrt mithin zu einer ungerechtfertigten Bereicherung des Herstellers.</li><li>Die Verweigerung der HG gef\u00e4hrdet den grenz\u00fcberschreitenden Intrabrand-Wettbewerb. Das Parlament hat in Art. 5 Abs. 4 KG Vorkehrungen getroffen, damit der Parallelimport nicht verhindert wird. Die Verweigerung einer HG f\u00fchrt <i>de facto</i> zu einer Abschottung des Schweizer Marktes.</li><li>Die Gew\u00e4hrung der HG gef\u00e4hrdet bei parallelimportierten Fahrzeugen das offizielle Vertriebssystem des Herstellers <i>nicht</i>. Jedes parallelimportierte Fahrzeug wurde zu einem Zeitpunkt von einem offiziellen Vertriebspartner erstanden.</li></ol>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion 18.3898 Pfister Gerhard wurde mit Erlass der KFZ-Verordnung vom 29. November 2023 \u00fcber die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZV; SR 251.6) umgesetzt. Die KFZ-Verordnung ist per 1. Januar 2024 in Kraft getreten und hat die KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (WEKO) vom 29. Juni 2015 in der Fassung vom 9. September 2019 abgel\u00f6st. Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 24.3311 Pfister Gerhard festgehalten, dass die damit geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sicherstellen, dass die ungerechtfertigte Verweigerung von Garantieleistungen im KFZ-Bereich unzul\u00e4ssig ist.</p><p>F\u00fcr alle KFZ gilt grunds\u00e4tzlich die zweij\u00e4hrige Gew\u00e4hrleistung nach Artikel 210 OR. Garantien, die dar\u00fcber hinaus gehen, liegen im Ermessen des Herstellers und der H\u00e4ndler. In diesem Zusammenhang ist eine generelle Gew\u00e4hrung der Herstellergarantie unabh\u00e4ngig vom Vertriebskanal nicht vorgesehen. Denn im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems kann ein Kraftfahrzeuganbieter die Herstellergarantie auf Fahrzeuge beschr\u00e4nken, die \u00fcber zugelassene H\u00e4ndler vertrieben werden (vgl. Rn. 8 der Erl\u00e4uterungen zur KFZ-Verordnung der WEKO vom 4. Dezember 2023). H\u00e4ndler haben oft die Pflicht, grosse Investitionen zu t\u00e4tigen, um zum selektiven Vertriebsnetz zugelassen zu werden (bspw. in Ausstellungsr\u00e4ume oder geschultes Personal). Eine Beschr\u00e4nkung der Herstellergarantie kann dem Schutz dieser H\u00e4ndlerinvestitionen und damit dem Schutz selektiver Vertriebssysteme dienen. Eine Begrenzung der Herstellergarantie auf KFZ aus dem offiziellen Vertriebsnetz ist gem\u00e4ss Praxis der WEKO (vgl. RPW 2014/2, 411 Rn. 41 f., Jura) zul\u00e4ssig. Das europ\u00e4ische Recht, welches insbesondere bei der kartellrechtlichen Behandlung von vertikalen Wettbewerbsabreden als Vorbild dient (vgl. hierzu etwa BGE 143 II 297 E. 6.2.3, Gaba), erachtet dies ebenfalls als zul\u00e4ssig (vgl. EuGH vom 13. Januar 1994, C-376/92, Metro/Cartier, ECLI:EU:C:1994:5, Rn. 32 f.).</p><p>Eine Begrenzung der Herstellergarantie auf KFZ aus dem offiziellen Vertriebsnetz f\u00fchrt insbesondere nicht zu einer Marktabschottung im Sinne von Art. 5 Abs. 4 des Kartellgesetzes (SR 251). Sowohl Endkundinnen und Endkunden als auch zugelassenen H\u00e4ndlern in der Schweiz steht es auch mit einer solchen Begrenzung frei, KFZ (mit Herstellergarantie) bei zugelassenen H\u00e4ndlern im Ausland zu erwerben. Ebenso k\u00f6nnen zugelassene H\u00e4ndler im Ausland KFZ (mit Herstellergarantie) in die Schweiz verkaufen, sowohl auf Anfrage eines Endkunden oder einer Endkundin als auch auf eigene Initiative hin. Eine Marktabschottung ist nicht ersichtlich. Aus wettbewerbspolitischen Gr\u00fcnden sieht der Bundesrat daher vorliegend keinen Handlungsbedarf.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1724803200000)\/","SubmittedBy":"Pfister Gerhard","BusinessStatus":204,"BusinessStatusText":"Zugewiesen an die behandelnde Kommission","BusinessStatusDate":"\/Date(1778065818000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|48|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1778065828377)\/","SubmissionDate":"\/Date(1718236800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5204,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Verkehr|Energie"}}