{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243820,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243820,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3820","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gesundheitsschutz der Bauarbeitenden st\u00e4rken, Fristen bei Hitzewellen verl\u00e4ngern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Natureinfl\u00fcsse, wie in der SIA-Norm 118 geregelt, bei der Planung und Ausf\u00fchrung von Arbeiten verpflichtend ber\u00fccksichtigt werden. Unternehmen sollen bei extremer Hitze die Gesundheit und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz durch das Einstellen der Arbeiten gew\u00e4hrleisten k\u00f6nnen, ohne Konventionalstrafen zu riskieren. Insbesondere \u00f6ffentliche Bauherren m\u00fcssen Regeln vorsehen, die eine Anpassungen der Fristen zulassen, wenn die Arbeit im Freien nicht mehr zumutbar und der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht mehr gew\u00e4hrleistet werden kann. Es sollen keine Konventionalstrafen gegen Unternehmen verh\u00e4ngt werden k\u00f6nnen, wenn sie wegen hitzebedingter Arbeitsunterbrechungen in Verzug geraten.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit (Burgherr, Aeschi Thomas, Buffat, Hess Erich, Page, Pamini, Tuena) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>","ReasonText":"<p>Hitzeperioden nehmen zu, wodurch Arbeitnehmende auf Baustellen vermehrt hohen Temperaturen ausgesetzt sind. Dies erh\u00f6ht das Risiko von Unf\u00e4llen und gesundheitlichen Problemen.</p><p>Laut Arbeitsgesetz ist der Arbeitgeber f\u00fcr den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden verantwortlich. Massnahmen wie die Anpassung der Arbeitszeiten, die Begrenzung von \u00dcberstunden und regelm\u00e4ssige Pausen bew\u00e4hren sich. Wenn diese Massnahmen jedoch nicht mehr ausreichen, um die Sicherheit der Arbeitnehmenden zu gew\u00e4hrleisten, bleibt nur noch die Einstellung der Arbeiten.&nbsp;</p><p>Die engen Terminplanungen selbst bei \u00f6ffentlichen Baustellen machen es f\u00fcr Bauunternehmen jedoch immer schwieriger, bei grosser Hitze die Arbeit zu unterbrechen, um die bestehenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten.&nbsp;Den Unternehmen drohen bei Terminverz\u00f6gerungen oft hohe Konventionalstrafen.&nbsp;</p><p>Die SIA-Norm 118 sieht eine L\u00f6sung hierf\u00fcr vor, n\u00e4mlich dass bei einer unverschuldeten Verz\u00f6gerung seitens des Unternehmens - wie etwa Hitzetage - die Fristen angemessen erstreckt werden m\u00fcssen. Leider werden&nbsp;die Bestimmungen der SIA-Norm 118 in Bezug auf die Bestimmungen zur Fristerstreckung und Konventionalstrafe in den Werkvertr\u00e4gen wegbedungen, obwohl die \u00f6ffentliche Hand als Bauherrin sowie als Vergabestelle f\u00fcr \u00f6ffentliche Auftr\u00e4ge eine ganz besondere Verantwortung tr\u00e4gt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat legt grossen Wert darauf, dass die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiterinnen und Arbeiter auf den Baustellen der \u00f6ffentlichen Bauherren des Bundes in Hitzeperioden stets gew\u00e4hrleistet ist.</p><p>Gem\u00e4ss Artikel 3 Absatz 3 der Bauarbeitenverordnung (BauAV; SR 832.311.141) hat der Arbeitgeber vor Abschluss eines Werkvertrages als Unternehmer zu pr\u00fcfen, welche Massnahmen notwendig sind, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Ausf\u00fchrung seiner Arbeiten zu gew\u00e4hrleisten. Artikel 37 BauAV schreibt im Weiteren vor, dass bei Arbeiten bei Sonne, Hitze und K\u00e4lte die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen sind. Die SIA-Norm 118 <i>Allgemeine Bedingungen f\u00fcr Bauarbeiten</i>, die standardm\u00e4ssig Bestandteil der Werkvertr\u00e4ge der \u00f6ffentlichen Bauherren des Bundes ist, sieht in Artikel 96 Absatz 1 vor, dass die vertraglichen Fristen angemessen erstreckt werden, wenn sich die Ausf\u00fchrung des Werkes ohne Verschulden des Unternehmers verz\u00f6gert, obwohl dieser die zus\u00e4tzlichen Vorkehren getroffen hat, zu denen er nach Artikel 95 verpflichtet war. Auch bei Hitzeperioden bzw. hitzebedingten Arbeitsunterbrechungen wenden die \u00f6ffentlichen Bauherren des Bundes die Artikel 96 und 98 der SIA-Norm 118 (keine Konventionalstrafen) an, ohne davon abzuweichen.</p><p>Mit dem Klimawandel muss in der Schweiz vermehrt mit Hitzeperioden gerechnet werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass nicht f\u00fcr alle Baustellen in der Schweiz generell festgelegt werden kann, ab wann Arbeiten auf einer Baustelle wegen grosser Hitze eingestellt werden m\u00fcssen. Die jeweilige Situation vor Ort muss beachtet werden, um alle relevanten Bed\u00fcrfnisse ber\u00fccksichtigen zu k\u00f6nnen. In jedem Fall aber m\u00fcssen die Arbeiterinnen und Arbeiter auf Baustellen gesch\u00fctzt werden. Arbeiten auf einer Baustelle m\u00fcssen gestoppt werden, wenn Mitarbeitende gef\u00e4hrdet sind. Bei der Beurteilung der Sonnen- und Hitzegef\u00e4hrdung sowie bei der Auswahl und Umsetzung der notwendigen Massnahmen unterst\u00fctzen beispielsweise Hilfsmittel der SUVA wie die Checkliste \u00abArbeiten im Freien bei Sonne und Hitze\u00bb. Bei der Einsch\u00e4tzung der Hitzesituation und Hitzeentwicklung helfen auch die Hitzewarnungen, die das Bundesamt f\u00fcr Meteorologie und Klimatologie Meteo-Schweiz herausgibt. Sie haben zum Ziel, die Bev\u00f6lkerung fr\u00fchzeitig vor einer anstehenden Hitzebelastung zu warnen und dementsprechend sch\u00fctzen zu k\u00f6nnen. Die Ber\u00fccksichtigung unterschiedlicher Arbeits- und Baustellensituationen beim Massnahmenentscheid und zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern muss situativ analysiert werden, um branchenspezifisch gesundheitsschutz-relevante \u00abbest-practices\u00bb zu definieren.</p><p>Die \u00f6ffentlichen Bauherren sind sich der Bedeutung des Gesundheitsschutzes bei Hitze gut bewusst. Auch darum engagieren sie sich am Runden Tisch \u00abHitze auf dem Bau\u00bb der Sozialpartner. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass im Rahmen dieses Runden Tisches eine gemeinsame L\u00f6sung f\u00fcr das Vorgehen auf Baustellen bei Hitze erarbeitet werden muss. Dabei soll auch gepr\u00fcft werden, ob und ggf. welche Anpassungen in rechtlichen Grundlagen, insbesondere bei der bevorstehenden Revision der SIA-Norm 118, erfolgen sollen. Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der \u00f6ffentlichen Bauherren KBOB beabsichtigt, gest\u00fctzt auf die vereinbarte L\u00f6sung des Runden Tisches \u00abHitze auf dem Bau\u00bb Empfehlungen f\u00fcr die \u00f6ffentlichen Bauherren der drei f\u00f6deralen Ebenen zu erlassen.</p><p>Somit sind aus Sicht des Bundesrates die erforderlichen Massnahmen unter Beachtung der geltenden Verantwortlichkeiten und Kompetenzen in einer effizienten Weise in die Wege geleitet. Einen weitergehenden Handlungsbedarf sieht der Bundesrat nicht.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1729036800000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":206,"BusinessStatusText":"In Kommission des St\u00e4nderats","BusinessStatusDate":"\/Date(1750145215000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|52|2841|2846","Category":"IV","Modified":"\/Date(1769177190910)\/","SubmissionDate":"\/Date(1724025600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5205,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Umwelt|Gesundheit|Raumplanung und Wohnungswesen"}}