{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243832,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243832,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3832","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Nachl\u00e4ssigkeit, Sparen oder Grenzen aufheben?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Trockenmauern, Grenzsteine und Grenzschneisen werden kaum noch gepflegt. Wenn nicht bald etwas unternommen wird, wird dieses reiche historische und kulturelle Erbe verschwinden.</p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ul><li>Welches Amt ist zust\u00e4ndig f\u00fcr den Unterhalt von Grenzschneisen, Grenzmauern, Grenzsteinen und unserer Landesgrenze?</li><li>Warum wird nicht mehr f\u00fcr den Grenzunterhalt gesorgt? Mit dem Unterhalt von Grenzmauern, Grenzsteinen und Grenzschneisen k\u00f6nnte das erw\u00e4hnte Erbe aufrecht erhalten werden.</li><li>Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen, um dieses reiche historische und kulturelle Erbe des Bundes zu unterhalten, damit es gesichert bleibt?</li></ul>","ReasonText":"<p>Unser Land hat fast 1935 Kilometer Grenze zu f\u00fcnf Nachbarl\u00e4ndern und 7132 Grenzmarkierungen. Die Grenze erstreckt sich \u00fcber sehr unterschiedliche Landschaftsformen, wie die Alpen, Seen, das Mittelland oder den Jura.</p><p>Sie ist durch Grenzsteine markiert, von denen einige aus dem 16.&nbsp;Jahrhundert stammen, und besteht im Jura aus Trockenmauern.</p><p>Diese Mauern, die sich \u00fcber mehrere Hundert Kilometer durch die Juralandschaft erstrecken, ben\u00f6tigen regelm\u00e4ssigen Unterhalt und besondere Aufmerksamkeit, damit sie in gutem Zustand bleiben.</p><p>Ausserdem wird die Grenzschneise seit mehreren Jahren nicht mehr gepflegt, im Wald verschiebt sie sich und B\u00e4ume wachsen auf der Grenzmauer.</p><p>Der fehlende Unterhalt l\u00e4sst unser Land vernachl\u00e4ssigt aussehen. Zudem verf\u00e4llt ein Teil unseres historischen und touristischen Erbes.</p><p>Fr\u00fcher k\u00fcmmerten sich die Grenzw\u00e4chterinnen und Grenzw\u00e4chter um die Grenze, um die Grenzmauern sowie um B\u00fcsche und Str\u00e4ucher, die auf der Grenze wuchsen \u2013 und das gr\u00f6sstenteils in ihrer Freizeit. Angesichts des sinkenden Personalbestands beim BAZG und der vielen wichtigen Aufgaben der Grenzw\u00e4chterinnen und Grenzw\u00e4chter \u2013 Sicherheit der Bev\u00f6lkerung, Bek\u00e4mpfung der grenz\u00fcberschreitenden Kriminalit\u00e4t, Bek\u00e4mpfung des Drogen- oder des Menschenhandels \u2013 k\u00f6nnen sie diese Arbeit nicht mehr \u00fcbernehmen. Sie soll deshalb eindeutig nicht mehr in ihren Zust\u00e4ndigkeitsbereich fallen.&nbsp;</p><p>Damit dieses Erbe erhalten werden kann, m\u00fcssen daher L\u00f6sungen gefunden werden, um den Unterhalt unserer Grenzen zu gew\u00e4hrleisten, zum Beispiel mit Hilfe des Milit\u00e4rs oder privater Unternehmen oder im Rahmen von Wiedereingliederungsmassnahmen f\u00fcr Arbeitslose oder Integrationsmassnahmen f\u00fcr Asylsuchende.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In \u00dcbereinstimmung mit dem Bundesgesetz \u00fcber Geoinformation (GeoIG; SR&nbsp;510.62) ist der Bund zust\u00e4ndig f\u00fcr die Landesvermessung, zu der auch das Vermarken und Vermessen der Landesgrenze geh\u00f6ren.</p><p>&nbsp;</p><p>1. Gem\u00e4ss Artikel&nbsp;13 Absatz&nbsp;1 der Verordnung \u00fcber die Landesvermessung (LVV; SR&nbsp;510.626) ist das Bundesamt f\u00fcr Landestopografie (swisstopo) die zust\u00e4ndige Fachstelle des Bundes f\u00fcr die Festlegung, Vermarkung und Vermessung der Landesgrenze. Zu diesem Zweck wurden mit allen Nachbarl\u00e4ndern ausser Deutschland Grenzkommissionen eingesetzt. Mit Deutschland wird zurzeit ein neues internationales Abkommen erarbeitet, das die Einrichtung einer solchen Kommission vorsieht. Der Bund tr\u00e4gt die Kosten f\u00fcr den Unterhalt der Landesgrenze (Art.&nbsp;19 LVV). Die diesbez\u00fcglichen Auslagen sind im Budget von swisstopo enthalten.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen den Marksteinen und Grenzschneisen, deren Unterhalt zum Unterhalt der Landesgrenze geh\u00f6rt, und den Trockenmauern, deren Unterhalt nicht dazugeh\u00f6rt.</p><p>&nbsp;</p><p>-&nbsp;Der Unterhalt der Marksteine (Vermarkung) wird von Vermarkungsdelegierten der beiden betreffenden L\u00e4nder ausgef\u00fchrt, dies auf der Grundlage eines \u00f6ffentlich-rechtlichen Abkommens \u00fcber Vermarkung und Unterhalt der Landesgrenze. In der Schweiz sind dies Mitarbeitende von swisstopo.</p><p>-&nbsp;Ein \u00f6ffentlich-rechtliches Abkommen regelt auch die Auslichtung von Grenzschneisen und den Unterhalt der Grenze. Betreffend die schweizerisch-franz\u00f6sische Grenze wurde 2016 auf Antrag Frankreichs entschieden, dass sich der Unterhalt der Landesgrenze dem aktuellen Bedarf anpasst und dass fallweise auf eine Freilegung der Grenzschneise verzichtet werden kann, um Kosten zu reduzieren (Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Franz\u00f6sischen Republik \u00fcber die Vermarkung und den Unterhalt der Grenze; SR&nbsp;0.132.349.41).</p><p>-&nbsp;Trockenmauern, die auf oder an einer Grenze liegen, werden ihrerseits wie Wasserl\u00e4ufe, Wege oder Wasserscheiden als nat\u00fcrliche oder geografische Grenzen betrachtet. Ihr Unterhalt liegt daher nicht in der direkten Zust\u00e4ndigkeit des Bundes.</p><p>&nbsp;</p><p>3. Als Landschaftselemente k\u00f6nnen solche Mauern jedoch einen besonderen baukulturellen Wert haben. In diesen F\u00e4llen sind die Kantone in \u00dcbereinstimmung mit Artikel&nbsp;78 Absatz&nbsp;1 der Bundesverfassung (BV; SR 101) f\u00fcr deren Schutz, Unterhalt und Bewahrung zust\u00e4ndig. Der Bund kann die Kantone \u00fcber das Bundesamt f\u00fcr Kultur subsidi\u00e4r unterst\u00fctzen, indem er ihnen Fachkenntnisse zur Verf\u00fcgung stellt und Finanzhilfen f\u00fcr punktuelle Konservierungs- und Restaurierungsmassnahmen von Elementen vergibt, deren besonderer baukultureller Wert anerkannt ist.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1732060800000)\/","SubmittedBy":"Pahud Yvan","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1732120448933)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|2831","Category":null,"Modified":"\/Date(1763094437860)\/","SubmissionDate":"\/Date(1725840000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5205,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Kultur"}}