{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243866,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243866,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3866","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Personensicherheitspr\u00fcfungen. Ein Instrument der Landessicherheit oder ein Vorwand f\u00fcr S\u00e4uberungen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Westschweizer Vertretung der h\u00f6heren Stabsoffiziere wurde in letzter Zeit regelrecht dezimiert. Insbesondere kam es zum Abgang angesehener Kommandanten, deren Treue zum Land in Frage gestellt wurde, nur weil ihnen im Rahmen der f\u00fcr h\u00f6here Stabsoffiziere vorgeschriebenen Personensicherheitspr\u00fcfung (PSP) aus nicht \u00f6ffentlichen Gr\u00fcnden keine Sicherheitserkl\u00e4rung ausgestellt wurde. Sogar in den Deutschschweizer Medien wunderte man sich \u00fcber diese Vorf\u00e4lle, die von vielen als S\u00e4uberung betrachtet werden, und \u00fcber den freundlich formuliert fragw\u00fcrdigen Inhalt bestimmter intimer Fragen, die bei solchen Kontrollen gestellt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Aufgrund dieser gelinde gesagt irritierenden Situation stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>&nbsp;</p><p>1. Wie, von wem und nach welchem Kompetenzprofil werden die Personen rekrutiert, die f\u00fcr die PSP f\u00fcr h\u00f6here Stabsoffiziere verantwortlich sind?</p><p>&nbsp;</p><p>2. Wer \u00fcberwacht die Arbeit dieser Personen?</p><p>&nbsp;</p><p>3. Wer stellt insbesondere sicher, dass die bei den Sicherheitsbefragungen gestellten Fragen oder angesprochen Themen einen angemessenen Bezug zur inneren oder \u00e4usseren Landessicherheit haben? Wer bestimmt die Kriterien eines Sicherheitsrisikos? Sind diese Kriterien zumindest ann\u00e4hrend objektiv oder liegen sie im Ermessen einer Handvoll Beamtinnen und Beamter?</p><p>&nbsp;</p><p>4. Wie, von wem und wie lange werden die anl\u00e4sslich der PSP beschafften vertraulichen Personendaten aufbewahrt, wer kann auf sie zugreifen und welche Rechtsgrundlagen gelten dabei?</p><p>&nbsp;</p><p>5. Wer z\u00e4hlt zum Adressatenkreis der Sicherheitsberichte betreffend die h\u00f6heren Stabsoffiziere?</p><p>&nbsp;</p><p>6. Wer ist f\u00fcr die Beurteilung der Empfehlungen verantwortlich und wer ist befugt, Massnahmen anzuordnen, wie diejenigen, die den beiden h\u00f6heren Stabsoffizieren auferlegt wurden, die Opfer einer PSP wurden?</p><p>&nbsp;</p><p>7. Wird eine Abw\u00e4gung vorgenommen zwischen den Empfehlungen von zwei Mitarbeitenden der Fachstelle PSP und den Beurteilungen aller Vorgesetzten der betroffenen Offiziere w\u00e4hrend einer ganzen Karriere, angefangen bei der Beh\u00f6rde (Bundesrat...), die sie zu h\u00f6heren Stabsoffizieren ernannt hat?</p><p>&nbsp;</p><p>8. Hier und da h\u00f6rt man Stimmen (nur b\u00f6se Zungen?), die sich \u00fcber die Opfer wundern, welche PSP in letzter Zeit hervorgebracht haben \u2013 oder eben gerade nicht hervorgebracht haben. H\u00e4lt es der Bundesrat nicht f\u00fcr n\u00f6tig, dieser Frage weiter nachzugehen, um den Verdacht von selektiven S\u00e4uberungen auszur\u00e4umen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Stellenausschreibungen f\u00fcr die Risk Profiler der Fachstelle Personensicherheitspr\u00fcfungen der Bundeskanzlei (FS PSP BK) erfolgen \u00f6ffentlich \u00fcber das Stellenportal des Bundes. Es folgt ein regul\u00e4rer Rekrutierungsprozess durch die Leitung der Fachstelle und der/die zust\u00e4ndige HR-Businesspartnerin der Bundeskanzlei. Die Stellenanforderungen umfassen folgendes Kompetenzprofil: Hochschulabschluss in Recht, Kriminologie, Psychologie oder einem vergleichbaren Fachgebiet sowie mehrj\u00e4hrige Berufserfahrung in einer anspruchsvollen Funktion. Zudem eine Weiterbildung in Glaubhaftigkeitsdiagnostik, forensischer Prognostik oder Befragungstechnik, eine hohe Sozial- und Selbstkompetenz sowie sehr gute Sprachkenntnisse in mindestens zwei Amtssprachen.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Das Informationssicherheitsgesetz (ISG; SR 128) sieht vor, dass die Fachstellen Personensicherheitspr\u00fcfungen in ihren Beurteilungen weisungsungebunden sind (Art. 31 Abs. 2 ISG). Die FS PSP BK ist bez\u00fcglich einzelner Sicherheitspr\u00fcfungen unabh\u00e4ngig, aber administrativ und organisatorisch in den Bereich Ressourcen der Bundeskanzlei eingebunden.</p><p>&nbsp;</p><p>Wird einer gepr\u00fcften Person keine Sicherheitserkl\u00e4rung ausgestellt, kann sie nach Abschluss des PSP-Verfahrens bei der FS PSP BK innerhalb von 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde f\u00fchren und damit die Rechtm\u00e4ssigkeit und Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit der Risikobeurteilung \u00fcberpr\u00fcfen lassen (Art. 44 Abs. 3 ISG).</p><p>&nbsp;</p><p>3. Das ISG sieht vor, dass zur Beurteilung des Risikos sicherheitsrelevante Daten \u00fcber die Lebensf\u00fchrung einer zu pr\u00fcfenden Person, insbesondere ihre engen pers\u00f6nlichen Beziehungen, ihre famili\u00e4ren Verh\u00e4ltnisse, ihre finanzielle Lage und ihre die Beziehungen zum Ausland zu erheben sind (Art. 27 Abs. 2 ISG). S\u00e4mtliche an der Befragung gestellten Fragen haben einen direkten Bezug zu diesem Pr\u00fcfauftrag.</p><p>&nbsp;</p><p>Des Weiteren legt das ISG fest, dass die Wahrscheinlichkeit einer vorschriftswidrigen und unsachgem\u00e4ssen Aus\u00fcbung der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit insbesondere dann als hoch gelten kann, wenn konkrete Anhaltspunkte f\u00fcr folgende pers\u00f6nliche Eigenschaften vorliegen:</p><p>a. Mangelnde pers\u00f6nliche Integrit\u00e4t oder Vertrauensw\u00fcrdigkeit</p><p>b. Erpressbarkeit oder Bestechlichkeit; oder</p><p>c. Beeintr\u00e4chtigtes Urteils- und Entscheidungsverm\u00f6gen (Art. 38 Abs. 2 ISG).</p><p>&nbsp;</p><p>4. Die Daten werden so lange bei den Fachstellen PSP aufbewahrt, wie die gepr\u00fcfte Person die sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt, l\u00e4ngstens jedoch zehn Jahre (Art. 47 Abs. 2 ISG). W\u00e4hrend dieser Aufbewahrungszeit haben nur die Mitarbeitenden der Fachstellen sowie die gepr\u00fcfte Person Einblick in das Pr\u00fcfdossier. Nach Ablauf dieser Frist werden sie je nach Ergebnis wie folgt dem Bundesarchiv (BAR) zur \u00dcbernahme angeboten (Anbietepflicht nach Art. 6 Archivierungsgesetz, BGA; SR 152.1) und im Falle der Archivw\u00fcrdigkeit nach Artikel 7 BGA wie folgt archiviert:</p><p>- PSP-Dossiers mit dem Resultat Sicherheitserkl\u00e4rung und Feststellungserkl\u00e4rung: Dossiers werden vernichtet, das L\u00f6schprotokoll (enth\u00e4lt Name Vorname und Jahr der PSP) wird dem BAR \u00fcbergeben. Schutzfrist 30 Jahre (Allgemeine Schutzfrist nach Art. 9 Abs. 1 BGA).</p><p>-&nbsp;PSP Dossiers mit dem Resultat Risikoerkl\u00e4rung und Sicherheitserkl\u00e4rung mit Auflagen: Integrale \u00dcbergabe der Dossiers ans BAR. Schutzfrist 100 Jahre (Verl\u00e4ngerte Schutzfrist nach Anhang 3 der Archivierungsverordnung [VBGA; SR 152.11] Signatur E1010D).</p><p>&nbsp;</p><p>5. Die FS PSP BK teilt ihre Erkl\u00e4rung der gepr\u00fcften Person sowie der f\u00fcr die Aus\u00fcbung der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit entscheidenden Stelle schriftlich mit. Konkret teilt sie ihre Ergebnisse zu h\u00f6heren Stabsoffizieren ausschliesslich der im VBS bei der Gruppe Verteidigung bestimmten entscheidenden Stelle mit, vorliegend dem Personalchef Verteidigung.</p><p>&nbsp;</p><p>6. Es ist jeweils diejenige Stelle, die \u00fcber die Aus\u00fcbung der sicherheitsempfindlichen T\u00e4tigkeit durch die gepr\u00fcfte Person entscheidet. Bei den erw\u00e4hnten h\u00f6heren Stabsoffizieren beurteilt der Chef der Armee nach Kenntnisnahme der Erkl\u00e4rung, ob die gepr\u00fcfte Person die sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcben darf. Der Entscheid \u00fcber die personalrechtlichen Konsequenzen, insbesondere \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses von h\u00f6heren Stabsoffizieren, liegt unter Ber\u00fccksichtigung der Empfehlung des Chefs der Armee gem\u00e4ss Bundespersonalverordnung beim Bundesrat.</p><p>&nbsp;</p><p>7. Mit der Personensicherheitspr\u00fcfung gem\u00e4ss Informationssicherheitsgesetz wird beurteilt, ob ein Risiko f\u00fcr die Informationssicherheit bestehen k\u00f6nnte, wenn eine Person im Rahmen ihrer Funktion eine sicherheitsempfindliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt. Dass die Inhaberinnen und Inhabern hoher und h\u00f6chster Funktionen in der Armee und der Gruppe Verteidigung, wie die erw\u00e4hnten h\u00f6heren Stabsoffiziere, hohe Anspr\u00fcche an die pers\u00f6nliche Integrit\u00e4t, Vertrauensw\u00fcrdigkeit und Sicherheit erf\u00fcllen m\u00fcssen, und weder erpressbar noch bestechlich sein d\u00fcrfen, ist sachlich gerechtfertigt und nachvollziehbar. Die mit der Personensicherheitspr\u00fcfung betraute Fachstelle ist \u2013 wie erw\u00e4hnt \u2013 in ihrer Beurteilung weisungsungebunden. Bei der anschliessenden umfassenden Beurteilung durch die Gruppe Verteidigung wurden im Rahmen des Ermessensspielraumes die rechtlichen M\u00f6glichkeiten gepr\u00fcft, um eine verh\u00e4ltnism\u00e4ssige L\u00f6sung zu finden.</p><p>&nbsp;</p><p>8. Es liegen keine Hinweise auf eine \u00abselektive S\u00e4uberung\u00bb vor. Die FS PSP BK beurteilt jede Person im Rahmen ihrer PSP einzelfallspezifisch. Aus diesen Gr\u00fcnden werden keine besonderen Massnahmen als notwendig erachtet.</p>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1732665600000)\/","SubmittedBy":"Addor Jean-Luc","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1732697554000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1763094456860)\/","SubmissionDate":"\/Date(1726099200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5205,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Menschenrechte"}}