{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243914,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243914,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3914","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bleibelastung in Wohn-, Schul- und Arbeitsr\u00e4umen. Vorsorgeprinzip wird nicht eingehalten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bleivergiftungen f\u00fchren zu massiven k\u00f6rperlichen und geistigen Sch\u00e4digungen. Deshalb wurden in der Schweiz 2006 bleihaltige Farben und damit behandelten Gegenst\u00e4nde verboten. In allen Wohn-, Schul- und Arbeitsr\u00e4umen, welche vor 2006 mit bleihaltigen Farben gestrichen worden sind, besteht allerdings weiterhin die Gefahr einer Bleivergiftung, wenn die Wandfarbe Schaden nimmt und Farbstaub entsteht. Kleinkinder und Schwangere, die sich in entsprechenden R\u00e4umlichkeiten aufhalten, erleiden bis heute Bleivergiftungen, ohne sich der Gefahr bewusst zu sein. So geschehen im Raum Genf im Herbst 2023: ein Kleinkind erlitt aufgrund von bleihaltigem Farbstaub in der Wohnung eine Bleivergiftung. Die Eltern wurden vom Vermieter \u00fcber die Gefahr nicht in Kenntnis gesetzt. Allein im Kanton Genf sind \u00fcber 50% der vor 2006 errichteten Geb\u00e4ude mit Blei kontaminiert. Aufgrund des Risikos irreparabler Hirnsch\u00e4den bei Ungeborenen und Kleinkindern wird die gegenw\u00e4rtige Rechtslage dem Vorsorgeprinzip nicht gerecht. Die Schweiz gew\u00e4hrt im Vergleich zum europ\u00e4ischen Ausland und zu den USA einen weniger umfassenden Schutz der Bev\u00f6lkerung vor Bleivergiftungen.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Weshalb wird der Schutz der Bev\u00f6lkerung vor Belastung durch Asbest und Radon besser gew\u00e4hrleitstet als vor Blei? Gibt es daf\u00fcr toxikologische Gr\u00fcnde?&nbsp;</li><li>Gem\u00e4ss dem Vorsorgeprinzip m\u00fcssten m\u00f6glicherweise belastete Wohn-, Schul- und Arbeitsr\u00e4ume, die vor 2006 erstellt wurden, auf Bleibelastung untersucht werden. Warum besteht daf\u00fcr keine Pflicht trotz dem Vorsorgeprinzip?</li><li>Warum wird bei belasteten oder m\u00f6glicherweise belasteten Standorten die Bleibelastung nicht regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft und die betroffene Bev\u00f6lkerung \u00fcber das Gefahrenpotenzial aufgekl\u00e4rt?&nbsp;</li><li>Wie k\u00f6nnen Bleivergiftungen in Zukunft vermieden werden? Falls die Kantone in der Pflicht sind, was unternimmt der Bund, um diese Pflicht einzufordern?&nbsp;</li><li>Welche Regelungen gelten im europ\u00e4ischen Raum zur Vermeidung von Bleivergiftungen?&nbsp;</li><li>Andere L\u00e4nder, welche bleihaltige Farbe auch vergleichsweise sp\u00e4t verboten haben, verf\u00fcgen heute \u00fcber Statistiken zu Bleiwerten der Bev\u00f6lkerung, um gef\u00e4hrdeten Personen gezielt anzusprechen. Warum werden in der Schweiz keine Werte erhoben? Wie wird die betroffene Bev\u00f6lkerung \u00fcber Gefahren aufgekl\u00e4rt?&nbsp;</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">1. Der Bundesrat ist bestrebt, bei allen gef\u00e4hrlichen Chemikalien und bei ionisierender Strahlung ein gleich hohes Schutzniveau der Bev\u00f6lkerung sicherzustellen. Auch f\u00fcr Blei bestehen seit Jahrzehnten umfassende Beschr\u00e4nkungen und Verbote, z.B. besteht ein Verwendungsverbot f\u00fcr stark bleihaltige Farben bereits seit 1971.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">2. Asbest, Blei und anderen Bauschadstoffen ist gemeinsam, dass sie in erster Linie bei der Bearbeitung von Baumaterialien in bewohnte R\u00e4ume freigesetzt werden k\u00f6nnen. Bei Verdacht besteht deshalb gem\u00e4ss Art. 3 Abs. 2 der Bauarbeitenverordnung (BauAV, SR 832.311.141) eine Pflicht, vor Beginn der Bearbeitung die Risiken zu ermitteln, damit die notwendigen Massnahmen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Nutzerinnen und Nutzern der betroffenen Geb\u00e4ude getroffen werden. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Gesundheitsrisiken w\u00e4hrend der normalen Nutzung der R\u00e4ume sind dagegen nur in spezifischen Situationen gegeben (zum Beispiel bei stark abbl\u00e4tternden Altanstrichen). </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">3. Bei mit Blei belasteten Standorten bzw. B\u00f6den besteht die Gef\u00e4hrdung der Bleiaufnahme bei spielenden Kleinkindern, die belastete Erde schlucken. Die Kantone untersuchen die B\u00f6den, wenn es einen Verdacht auf eine Gef\u00e4hrdung gibt. Je nach Belastung und Nutzung erlassen sie entsprechende Nutzungseinschr\u00e4nkungen oder -verbote.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Hauptquelle dieser Bleibelastungen in Wohngebieten ist der fr\u00fchere Austrag von Ofenasche in die G\u00e4rten zu D\u00fcngungszwecken. Die Bleibelastung nimmt in diesen B\u00f6den nicht mehr zu, so dass nach der boden- oder altlastenrechtlichen Untersuchung keine weitergehende regelm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung mehr notwendig ist. Die betroffene Bev\u00f6lkerung wird im Rahmen der boden- resp. altlastenrechtlichen Massnahmen \u00fcber eine m\u00f6gliche Gef\u00e4hrdung aufgekl\u00e4rt.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">4. Die bestehenden Regelungen haben zu einer Reduktion der Bleibelastung der Bev\u00f6lkerung gef\u00fchrt und damit auch das Risiko f\u00fcr Bleivergiftungen erheblich gesenkt. Im individuellen Fall k\u00f6nnen unterschiedliche Quellen zu einer hohen Aufnahme von Blei f\u00fchren.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Der Bund setzt sich f\u00fcr einen sachgem\u00e4ssen Umgang mit Bauschadstoffen wie Blei, Asbest, PCB (Polychlorierte Biphenyle) und PAK (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe)</span><span style=\"font-family:Arial; font-weight:bold\"> </span><span style=\"font-family:Arial\">ein. Er f\u00f6rdert in Zusammenarbeit mit Kantonen und Verb\u00e4nden einen einheitlichen Vollzug der geltenden Regeln. Die konsequente Umsetzung der Ermittlungspflicht und der notwendigen Schutzmassnahmen bei der Bearbeitung ist die wichtigste Massnahme, um Schadstofffreisetzungen und Gef\u00e4hrdungen von Bewohnern zu verhindern.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">5. Wie in der Schweiz bestehen in der Europ\u00e4ischen Union Beschr\u00e4nkungen und Verbote von Blei, (sog. \u00abREACH-Verordnung\u00bb EG Nr. 1907/2006) sowie Grenzwerte f\u00fcr Blei in Lebensmittel, Trinkwasser und in der Umwelt. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">6. Im Rahmen der Pilotphase zur Schweizer Gesundheitsstudie wurden Daten zur Bleibelastung in der Schweiz erhoben, die repr\u00e4sentativ f\u00fcr die beteiligten Pilotkantone sind. Diese Daten zeigen, dass die Bleibelastung der Schweizer Bev\u00f6lkerung \u00e4hnlich den benachbarten europ\u00e4ischen L\u00e4ndern ist. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) gibt in einem Faktenblatt Verhaltensempfehlungen zur Reduktion der individuellen Belastung von Blei ab. Erg\u00e4nzend ist das BAG dabei, f\u00fcr Bauschadstoffe, gest\u00fctzt auf Art. 29 des Chemikaliengesetzes (SR 813.1), Informationen zur Erkennung von Risikosituationen w\u00e4hrend der Nutzung und Empfehlungen zu deren Vermeidung zu erarbeiten.</span></p></div>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1732060800000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1732119383657)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1763093517340)\/","SubmissionDate":"\/Date(1726617600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5205,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit|Raumplanung und Wohnungswesen"}}