{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243919,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243919,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3919","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Spitalzusatzversicherung. Freie Wahl der Versicherten gew\u00e4hrleisten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die \u00c4nderungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG, SR 221.229.1) vorzuschlagen, die notwendig sind, um den Versicherten, die \u00fcber eine Spitalzusatzversicherung verf\u00fcgen, Folgendes zu gew\u00e4hrleisten:<br>1. eine Information jeder versicherten Person durch den Versicherer, wenn ein bei Vertragsabschluss zugelassenes Spital, das sich im Wohnkanton der versicherten Person befindet, von der Liste der anerkannten Spit\u00e4ler gestrichen wird;<br>2. wenn ein Spital von der Liste der anerkannten Einrichtungen gestrichen wird, die minimale \u00dcbernahme der Kosten, die der Versicherer f\u00fcr die Hospitalisierung und Pflege bei einer anerkannten Einrichtung in der N\u00e4he des Wohnortes der versicherten Person \u00fcbernommen h\u00e4tte.</p>","ReasonText":"<p>Das Gesundheitssystem umfasst die M\u00f6glichkeit f\u00fcr die Versicherten, eine freiwillige private Versicherung abzuschliessen, die die Kosten eines Spitalaufenthalts \u00fcber die Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) hinaus deckt.<br>Diese Spitalzusatzversicherungen sind ein wichtiger Akteur im Schweizer Gesundheitssystem und haben zu einem vielf\u00e4ltigen station\u00e4ren Pflegeangebot von hoher Qualit\u00e4t beigetragen, das die \u00f6ffentlichen, von der Allgemeinheit getragenen Spit\u00e4ler entlastet.<br>Mit der Reform der Spitalfinanzierung im Jahr 2012 wurden die Kantone dazu verpflichtet, im Rahmen der OKP einen Anteil von mindestens 55 Prozent an Spitalaufenthalte in Einrichtungen zu leisten, die auf der kantonalen Spitalliste aufgef\u00fchrt sind. Diese Liste muss seither das gesamte \u00f6ffentliche und private Angebot ber\u00fccksichtigen. Durch diese Reform verringerte sich die Belastung der privaten Versicherer um diesen neuen \u00f6ffentlichen Beitrag.<br>Hinzu kamen die Auswirkungen der Ambulantisierung, die durch die technologische Entwicklung beg\u00fcnstigt wurde. Immer mehr Operationen werden ambulant einzig zulasten der OKP durchgef\u00fchrt, wodurch die Belastung der Spitalzusatzversicherungen sinkt.<br>Der Markt f\u00fcr private Versicherungen im Gesundheitsbereich ist also in guter Verfassung, mit Pr\u00e4mien zulasten der Versicherten, die dem Risiko angepasst sind, insbesondere durch eine kantonale Differenzierung, die den regional unterschiedlichen Kosten Rechnung tr\u00e4gt, und die nicht entsprechend den Kostensenkungen f\u00fcr die Versicherer gesunken sind.<br>Bis vor Kurzem bestanden zwischen den Zusatzversicherern und fast allen Spit\u00e4lern Tarifvereinbarungen, die es den Versicherten erm\u00f6glichten, die \u00c4rztin oder den Arzt ihrer Wahl zu konsultieren. Die Behandlung wurde in der Einrichtung vorgenommen, bei der die \u00c4rztin oder der Arzt akkreditiert war. Diese Situation hat sich in den vergangenen Monaten ver\u00e4ndert. Bestimmungen aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen gerieten in den Fokus, die bisher keine Aufmerksamkeit erregten, weil sie nie zur Anwendung gelangt waren.<br>Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) hat im Dezember 2020 einen Bericht ver\u00f6ffentlicht, in dem sie mehr Transparenz bei der Rechnungsstellung zulasten der Zusatzversicherungen fordert, um eine doppelte Rechnungsstellung mit Leistungen der OKP zu vermeiden. Seither hat der Schweizerische Versicherungsverband Richtlinien f\u00fcr seine Mitglieder aufgestellt, und es kommt zu K\u00fcndigungen von Tarifvertr\u00e4gen, deren Ziel es ist, Tarifsenkungen von manchmal erheblichem Umfang zu erreichen.<br>Es geht hier nicht darum, die Legitimit\u00e4t solcher Schritte zu diskutieren, deren Wirkung darin besteht, ein Spital von der Liste der \u00fcbernommenen Einrichtungen zu streichen, sondern darum, die Versicherten vor den \u00fcberm\u00e4ssigen Folgen solcher Entscheide zu sch\u00fctzen.<br>Die FINMA scheint zwar der Ansicht zu sein, dieses Tarifvakuum bleibe eine Ausnahme und sei notwendig, um die Versichertengemeinschaft vor \u00fcberh\u00f6hten Tarifen zu sch\u00fctzen; dennoch gilt es die Folgen solcher Situationen gegen\u00fcber Versicherten zu minimieren. Oft haben sie jahrelang Pr\u00e4mien bezahlt, weil sie ihre \u00c4rztin und ihren Arzt frei w\u00e4hlen und sich in der N\u00e4he ihres Wohnortes operieren lassen k\u00f6nnen wollen. Und pl\u00f6tzlich, wenn Bedarf entsteht, stellen sie fest, dass die vom Versicherer erwartete Gegenleistung nicht garantiert ist.<br>Es geht also nicht darum, einem Versicherer seine Verhandlungsmacht gegen\u00fcber den Partnern der Gesundheitsversorgung zu nehmen, sondern sicherzustellen, dass die Folgen f\u00fcr die Versicherten nicht \u00fcber das hinausgehen, was zur Erreichung des gew\u00fcnschten Ziels notwendig ist.<br>Wenn also eine vom Zusatzversicherer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelistete Einrichtung mit Sitz im Kanton der versicherten Person auf die Negativliste gesetzt wird, m\u00fcssen die Versicherten individuell informiert werden, damit sie gegebenenfalls den Versicherer wechseln k\u00f6nnen, wenn sie dies w\u00fcnschen. Wenn sie dies \u00fcberhaupt tun k\u00f6nnen, ohne dass ihnen der neue Versicherer Vorbehalte auferlegt.<br>Es liegt im Bestreben des Versicherers, nicht mehr zu bezahlen als er bei einer Einrichtung, deren Tarife er akzeptiert, bezahlen w\u00fcrde. Deshalb darf es f\u00fcr Einrichtungen, die auf der Negativliste stehen, nicht m\u00f6glich sein, dass sie Leistungen sowohl f\u00fcr Spitalaufenthalte als auch f\u00fcr Pflege- und Arztkosten vollst\u00e4ndig ausschliessen. Sie m\u00fcssen, wie in den Allgemeinen Bedingungen der Versicherungsbranche festgelegt, zumindest so viel zahlen, wie sie f\u00fcr die Betreuung der versicherten Person bei einer anerkannten Einrichtung in der N\u00e4he von deren Wohnort bezahlen w\u00fcrden.&nbsp;<br>So beh\u00e4lt die versicherte Person ihre freie Wahl und tr\u00e4gt gegebenenfalls die daraus resultierenden Mehrkosten, wenn die aus tariflichen Gr\u00fcnden ausgeschlossenen Leistungserbringer sich nicht an die vom Versicherer \u00fcbernommenen Kosten anpassen.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">1. Wie bei allen Versicherungen muss der Versicherer den Versicherungsnehmenden auch bei Zusatzversicherungen zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vor Abschluss des Versicherungsvertrags verst\u00e4ndlich \u00fcber den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertrags informieren (Art.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">3 Abs.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">1 Versicherungsvertragsgesetz; SR</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">221.229.1). Unter die Informationspflicht f\u00e4llt insbesondere auch, wenn die Versicherungsdeckung nicht alle Leistungserbringer (wie z.B. Spit\u00e4ler oder \u00c4rzte) abdeckt. Bei sogenannten Spitalversicherungen publiziert der Versicherer zudem, f\u00fcr welche Spit\u00e4ler Leistungen vollumf\u00e4nglich, eingeschr\u00e4nkt oder nicht verg\u00fctet werden. Diese Informationen werden laufend angepasst und zum Teil publiziert beziehungsweise sie k\u00f6nnen beim Versicherer eingesehen werden. Eine individuelle Information der Versicherungsnehmenden, wenn ein Spital, das bei Vertragsabschluss zugelassen war und sich im Wohnkanton des Versicherten befindet, von der Liste der anerkannten Spit\u00e4ler gestrichen wird, ist schon heute m\u00f6glich. Eine solche Information ist jedoch nicht weit verbreitet, weil bei Spitalversicherungen vor einem Eingriff in der Regel eine Kostengutsprache des Versicherers eingeholt werden muss. Eine zus\u00e4tzliche gesetzliche, individuelle Informationspflicht gegen\u00fcber den Versicherungsnehmenden \u00fcber Mutationen im Bereich der Spitallisten ginge \u00fcber die heutigen Vertragspflichten hinaus und erscheint nicht verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Sie w\u00fcrde die administrativen Kosten von Spitalversicherungen erh\u00f6hen. Zudem erhielten die Versicherungsnehmenden zus\u00e4tzliche Informationen, die f\u00fcr sie h\u00e4ufig einen geringen zus\u00e4tzlichen Nutzen bieten w\u00fcrden, insbesondere, weil sie unabh\u00e4ngig von einem konkreten medizinischen Eingriff erfolgen w\u00fcrden.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">2. Mit 278 Spit\u00e4lern an 595 Standorten (</span><a href=\"https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitswesen/spitaeler.html\" style=\"text-decoration:none\"><span style=\"font-family:Arial; text-decoration:underline; color:#0000ff\">www.bfs.admin.ch</span></a><span style=\"font-family:Arial\">: Statistiken</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">&gt; Gesundheit</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">&gt; Gesundheitswesen</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">&gt; </span><span style=\"font-family:Arial\">\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 </span><span style=\"font-family:Arial\">Spit\u00e4ler, 2022) hat die Schweiz eine der h\u00f6chsten Spitaldichten der Welt. Die den Kantonen obliegende Spitalplanung hat zum Ziel, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende und wirtschaftliche Spitalversorgung sicherzustellen. Artikel</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">39 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG; SR</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">832.10) regelt, dass die Kantone im Rahmen dieser Planung die Zulassung der Spit\u00e4ler zur OKP mittels Spitallisten (Leistungsauftr\u00e4ge) steuern und dabei spezifische Planungskriterien ber\u00fccksichtigen. Seit dem 1.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">Januar 2024 besteht neu ein Beschwerderecht der Versicherer gegen die kantonalen Spitallisten (Art.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">53 Abs.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">1</span><span style=\"line-height:150%; font-family:Arial; font-size:7.33pt; vertical-align:super\">bis</span><span style=\"font-family:Arial\"> KVG). Im Bereich der Zusatzversicherungen zur OKP hingegen gilt grunds\u00e4tzlich Vertragsfreiheit: Die Versicherer sind bei der Produktegestaltung im Rahmen der Rechtsordnung frei. Sie entscheiden, welche Leistungen und welche Leistungserbringer sie abdecken wollen. Mit der vom Motion\u00e4r vorgeschlagenen Pflicht zur \u00dcbernahme mindestens der Kosten, die der Versicherer bei der Streichung eines Spitals von der Liste der anerkannten Spit\u00e4ler f\u00fcr die Aufnahme und Pflege in einem anerkannten Spital in der N\u00e4he des Wohnortes der versicherten Person \u00fcbernommen h\u00e4tte, w\u00fcrde faktisch ein Kontrahierungszwang eingef\u00fchrt, und die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit der Versicherer w\u00fcrden unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig eingeschr\u00e4nkt. Zudem erscheint die Eingrenzung auf das Gebiet eines Kantons zu einschr\u00e4nkend, weil nicht in allen Kantonen s\u00e4mtliche medizinischen Leistungen angeboten werden und sich viele Versicherungsnehmende in einem anderen Kanton behandeln lassen m\u00fcssen oder wollen. Die Ermittlung eines Spitalkosten-Benchmarks w\u00fcrde grossen Aufwand verursachen und liesse sich kaum sachgerecht umzusetzen, weil Krankenzusatzversicherer die Tarife mit den Leistungserbringern einzeln verhandeln. Zudem bestehen im Leistungsangebot, aber auch bei den Abrechnungsmodellen der einzelnen Spit\u00e4ler sehr grosse Unterschiede. Daher w\u00e4re ohne die Einf\u00fchrung einheitlicher Kriterien und Abrechnungspauschalen sowie einer \u00abfaktischen\u00bb Offenlegung der Spitaltarife eine Vergleichbarkeit kaum m\u00f6glich.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1730851200000)\/","SubmittedBy":"Poggia Mauro","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1773759489000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2841","Category":"IV","Modified":"\/Date(1773759505883)\/","SubmissionDate":"\/Date(1726704000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5205,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Gesundheit"}}