{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20243964,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20243964,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.3964","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Beschleunigung der Verkehrsverlagerung in den grenz\u00fcberschreitenden Regionen und Agglomerationen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, ob die Transportmassnahmen auf den grenz\u00fcberschreitenden Strecken im Rahmen der sechsten Revision der Agglomerationsprogramme oder \u00fcber Bahninfrastrukturfonds (BIF) kofinanziert werden k\u00f6nnten, um das Strassennetz zu entlasten. &nbsp;</p>","ReasonText":"<p>Der Bund verf\u00fcgt \u00fcber einen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds&nbsp;(NAF), \u00fcber den er sich an der Finanzierung von Verkehrsprojekten in St\u00e4dten und Agglomerationen beteiligt. Laut der \u00abPerspektive BAHN 2050\u00bb, hinter der auch der Bundesrat steht, sind Agglomerationen diejenigen Gebiete, die am besten f\u00fcr die Einf\u00fchrung und Begleitung der Verkehrsverlagerung geeignet sind. Die Richtlinien Programm Agglomerationsverkehr w\u00fcrden es erm\u00f6glichen, die Besonderheiten der grenz\u00fcberschreitenden Mobilit\u00e4t zu ber\u00fccksichtigen. Allerdings profitieren nur wenige grenz\u00fcberschreitende Agglomerationen von einem funktionierenden \u00f6ffentlichen Verkehrsnetz, denn die vorgeschlagenen Massnahmen erfolgen entweder ausserhalb der Agglomeration oder werden im Ausland politisch nicht unterst\u00fctzt. Die von den Agglomerationen verursachten Pendlerstr\u00f6me werden mit dem erh\u00f6hten Bedarf an ausl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ften noch weiter zunehmen. Laut dem Bundesamt f\u00fcr Statistik haben die \u00dcbertritte \u00fcber die franz\u00f6sische und italienische Grenze mit einem Fahrzeug im Jahr 2021 einen Anteil von 50 Prozent erreicht und diese Zahl nimmt stetig zu. Deshalb ist das Verbesserungspotential bei der Verkehrsverlagerung in Agglomerationen mit internationaler Komponente besonders wichtig. Die Agglomerationen von Basel, Genf, Lugano, des Chablais und von Yverdon-les-Bains sind besonders stark betroffen. Den Pendlerinnen und Pendlern aus dem Ausland stehen nur wenige Infrastrukturen des \u00f6ffentlichen Verkehrs zur Verf\u00fcgung und das Strassennetz ist bereits sehr stark \u00fcberlastet, was zu verschiedenen Belastungen f\u00fchrt. Der CO2-Anstieg, der L\u00e4rm und die Unfallrisiken wirken sich negativ auf die Lebensqualit\u00e4t der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger aus, die in diesen Agglomerationen leben, wobei die indirekten Kosten vollst\u00e4ndig von der Allgemein getragen werden m\u00fcssen.</p><p>Der vorliegende Vorstoss ist als Erg\u00e4nzung zum Postulat 24.3597 \u00abGrenz\u00fcberschreitende Agglomerationen. Nationale Herausforderungen im Bereich der Mobilit\u00e4t\u00bb zu verstehen. Er soll das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation dazu ermutigen, bei der sechsten Revision der Agglomerationsprogramme oder \u00fcber den BIF Massnahmen f\u00fcr den grenz\u00fcberschreitenden Verkehr in der Perspektive BAHN 2050 zu verankern.&nbsp;</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Bereits heute kann der Bund im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (PAV) Verkehrsinfrastrukturen in grenz\u00fcberschreitenden Agglomerationen mitfinanzieren, wenn ein massgeblicher Nutzen in der Schweiz zu erwarten ist [Art. 4 Abs. 4 Verordnung des UVEK \u00fcber das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV); SR 725.116.214]. So wurden im Rahmen der ersten drei Generationen des PAV und der vorangehenden dringenden Projekte insgesamt rund 850 Millionen Schweizer Franken f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Projekte gesprochen. Zu den mitfinanzierten Projekten z\u00e4hlen zum Beispiel die Bahnverbindungen Gen\u00e8ve Cornavin \u2013 Eaux-Vives \u2013 Annemasse (CEVA) und Mendrisio-Varese (FMV). Die meisten Gelder f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Projekte flossen in die Agglomerationen Genf, Basel und Tessin. Von den Bundesbeitr\u00e4gen profitieren alle Verkehrsmittel, auch der \u00f6V. Die Planung und Umsetzung der geeigneten Massnahmen zur Gestaltung des Verkehrs in den grenz\u00fcberschreitenden Agglomerationen liegt in der Hand von Kantonen und Gemeinden. Der Bund hat die M\u00f6glichkeit, sich an ihrer Finanzierung zu beteiligen, wenn er damit eine ausreichende Wirkung erzielt.</p><p>Der Planungsprozess f\u00fcr den Bahnausbau ist in Art. 48a-f Eisenbahngesetz (EBG; SR 742.101) beschrieben. Art. 48a EBG legt die Ziele f\u00fcr den Ausbau der Infrastruktur fest und nennt explizit f\u00fcr den Personenverkehr die Verbesserung der Verbindungen mit europ\u00e4ischen Metropolitanr\u00e4umen sowie den Ausbau des Regional- und Agglomerationsverkehrs. Das Bundesamt f\u00fcr Verkehr leitet und koordiniert als Prozessf\u00fchrer die f\u00fcr die Ausbauschritte notwendigen Planungen. Es ber\u00fccksichtigt dabei die regionalen Planungen der Kantone und bezieht die betroffenen Eisenbahnunternehmen mit ein.</p><p>Der Bund hat mit s\u00e4mtlichen Nachbarl\u00e4ndern institutionalisierte Kontakte, \u00fcber welche der Ausbau von Bahnangebot und -infrastruktur gemeinsam mit den nationalen und regionalen Partnern vorangetrieben wird. Dabei steht jeweils die Definition der angestrebten Angebote im Vordergrund, davon abgeleitet werden die notwendigen Infrastrukturen ermittelt und in Absichtserkl\u00e4rungen festgehalten.</p><p>Bei der Finanzierung von grenz\u00fcberschreitenden Infrastrukturausbauten verfolgt der Bund grunds\u00e4tzlich das Territorialprinzip. Jeder Partner \u00fcbernimmt die Kosten, welche in seinem Land anfallen. Im Rahmen der Botschaft zum STEP Ausbauschritt 2035 hat das Parlament f\u00fcr bestimmte&nbsp; Infrastrukturen einen Finanzierungsbeitrag aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) gesprochen. Damit werden grenz\u00fcberschreitende Angebote erm\u00f6glicht, welche von den Kantonen in den Planungsprozess eingebracht wurden und aus Schweizer Sicht ein gutes Nutzen/Kosten-Verh\u00e4ltnis aufwiesen.</p><p>Eine gesonderte Behandlung von grenz\u00fcberschreitenden Infrastrukturausbauten w\u00fcrde den in Artikel 48a-f EBG festgelegten Grunds\u00e4tzen widersprechen.</p><p>Der Bundesrat h\u00e4lt die bestehenden Instrumente im Rahmen des EBG und der PAVV zur Mitfinanzierung von grenz\u00fcberschreitenden Infrastrukturmassnahmen f\u00fcr zweckm\u00e4ssig. Er sieht keinen weiteren Handlungsbedarf.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</p>","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1731456000000)\/","SubmittedBy":"Tuosto Brenda","BusinessStatus":205,"BusinessStatusText":"In Nationalrat geplant","BusinessStatusDate":"\/Date(1779792047643)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1779875528803)\/","SubmissionDate":"\/Date(1727136000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5205,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Verkehr"}}