{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244021,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244021,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4021","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Revision Witwen- und Witwerrente.  Schliessen von L\u00fccken f\u00fcr Hinterbliebene mit Kindern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Bei der Revision der Witwen-/Witwerrente wird davon ausgegangen, dass die Sicherung \u00fcber das BVG der Regelfall ist und die Hinterlassenenrente der AHV ein \u00abZusatzbatzen\u00bb darstellt. Das f\u00fchrt zu L\u00fccken und Benachteiligungen:&nbsp;</p><ol><li>Angeh\u00f6rige von Suizid-Opfern<br>Die SUVA bezahlt nur dann Leistungen, wenn der Beweis vorliegt, dass der Suizid im Affekt geschah. Im Regelfall erhalten sie keine Rente. Weil die meisten BVG-Renten an die SUVA-Leistungen gekoppelt sind, gibt es f\u00fcr die Angeh\u00f6rigen h\u00e4ufig auch keine Rente aus der 2. S\u00e4ule.</li><li>Selbst\u00e4ndigerwerbende / Einzelfirmen&nbsp;<br>Diese fallen nicht unter das BVG-Obligatorium. Mit der Revision kommt es zu einer Versicherungsl\u00fccke im Todesfall, welche vielen nicht bewusst ist. &nbsp;</li><li>Im Erwachsenenalter eingewanderte Personen<br>Diese haben oft unverschuldet Beitragsl\u00fccken, die nicht geschlossen werden k\u00f6nnen. H\u00e4ufig erhalten Hinterbliebene, unabh\u00e4ngig der einbezahlten Beitr\u00e4ge und der Nationalit\u00e4t des/der Verstorbenen, keine oder nur sehr tiefe Renten aus dem Herkunftsland und in der Schweiz infolge Beitragsl\u00fccken gek\u00fcrzte Renten. Wer zudem im Tieflohnsegment arbeitet, hat ein stark erh\u00f6htes Armutsrisiko. Da weniger famili\u00e4re Betreuungsoption bestehen als f\u00fcr Ans\u00e4ssige und externe Kinderbetreuung teuer ist, wird zudem die Erwerbst\u00e4tigkeit erschwert.</li><li>Wegfall von Familienzulagen bei Krankheit des hinterbliebenen Elternteils<br>Zahlreiche M\u00fctter und V\u00e4ter sind nach dem Tod des Partners/der Partnerin f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit ganz oder teilweise krankgeschrieben. Auf Krankentaggelder gibt es keine AHV-Abz\u00fcge. Ohne Erwerbseinkommen gibt es keine Familienzulagen. Verwitwete V\u00e4ter und M\u00fctter werden dadurch gegen\u00fcber Eltern mit anderem Zivilstatus diskriminiert (nach Art. 14 EMRK), weil kein zweiter Elternteil f\u00fcr die Auszahlung der Familienzulagen mehr da ist.</li></ol><p>Ich bitte den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Wie stellt er sicher, dass Hinterbliebene von Personen, die Suizid begangen haben, gen\u00fcgend abgesichert sind?</li><li>Wie sorgt er daf\u00fcr, dass selbstst\u00e4ndig Erwerbende ohne BVG \u00fcber die Versicherungsl\u00fccke im Todesfall informiert werden?</li><li>Wie stellt er sicher, dass Hinterbliebene von sp\u00e4t eingewanderten Personen trotz Beitragsl\u00fccken die gesetzlich definierte Minimalrente erhalten?</li><li>Wie sorgt er daf\u00fcr, dass Familienzulagen an Hinterbliebene ausbezahlt werden, auch wenn der hinterbliebene Elternteil kein Einkommen erzielt?</li></ol>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Die Revision der Bestimmungen zur Witwen- und Witwerrente stellt die grundlegende Funktion der AHV-Hinterlassenenrenten nicht in Frage. Sie soll jedoch Rechtsgleichheit zwischen Witwen und Witwern schaffen und das System an die heutigen sozialen Realit\u00e4ten anpassen. Der Bundesrat sieht \u00fcberdies die berufliche Vorsorge als wichtige Erg\u00e4nzung bei der Unterst\u00fctzung der \u00fcberlebenden Ehepartnerin oder des \u00fcberlebenden Ehepartners. Allerdings ist die 2.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">S\u00e4ule nicht von der aktuellen Revision betroffen. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">1. Die Unfallversicherung gew\u00e4hrt im Allgemeinen keine Hinterlassenenleistungen bei Suizid. Denn Suizid f\u00e4llt nicht unter den Begriff des Unfalls im Sinne von Artikel</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">4 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial; font-style:italic\">830.1</span><span style=\"font-family:Arial\">), ausser die Person, die sich das Leben nimmt, ist g\u00e4nzlich unf\u00e4hig, vernunftsgem\u00e4ss zu handeln. Demgegen\u00fcber entrichtet die AHV-Hinterlassenenrenten unabh\u00e4ngig von der Todesursache, die gegebenenfalls durch Erg\u00e4nzungsleistungen erg\u00e4nzt werden. Die Revisionsvorlage sieht diesbez\u00fcglich keine \u00c4nderungen vor. In der 2.</span><span style=\"font-family:Arial\">&#xa0;</span><span style=\"font-family:Arial\">S\u00e4ule gew\u00e4hren die Vorsorgeeinrichtungen die obligatorischen Hinterlassenenleistungen ebenfalls unabh\u00e4ngig von der Todesursache; massgebend ist hier der Umstand, dass die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes versichert war. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">2. Es liegt grunds\u00e4tzlich in der Verantwortung jeder einzelnen Person, sich \u00fcber ihre pers\u00f6nliche Situation bez\u00fcglich des Versicherungsschutzes im Todesfall zu informieren und die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um eventuelle L\u00fccken zu schliessen. Die Durchf\u00fchrungsstellen der Sozialversicherungen und der Bund sind aber verpflichtet, versicherte Personen \u00fcber deren Rechte und Pflichten zu informieren. Namentlich Selbstst\u00e4ndigerwerbende, die nicht dem obligatorischen System der beruflichen Vorsorge unterstellt sind, haben die M\u00f6glichkeit, sich \u00fcber die Vor- und Nachteile einer freiwilligen Unterstellung unter die berufliche Vorsorge zu informieren oder das Risiko \u00fcber eine andere Versicherung abzudecken. In jedem Fall erhalten als selbstst\u00e4ndigerwerbend anerkannte Personen die gleichen AHV-Leistungen wie die gesamte Bev\u00f6lkerung. Die Revision der Hinterlassenenrenten \u00e4ndert nichts an diesem Grundsatz.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">3. Die Renten der AHV werden anhand der Versicherungszeiten und der H\u00f6he der AHV-Beitr\u00e4ge ermittelt. Ausl\u00e4ndische Versicherungszeiten werden grunds\u00e4tzlich nicht ber\u00fccksichtigt. Es ist nicht Sache der Schweiz, die L\u00fccken der Sozialversicherungssysteme anderer L\u00e4nder zu schliessen. Hingegen k\u00f6nnen Erg\u00e4nzungsleistungen diesen Aspekt korrigieren. Demnach ist selbst bei einer aufgrund unvollst\u00e4ndiger Beitragszeiten niedrigen Hinterlassenenrente das Existenzminimum von Rentnerinnen und Rentnern mit Wohnsitz in der Schweiz garantiert.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">4. Um die finanzielle Belastung von Kinderkosten abzufedern, sieht das Schweizer Sozialversicherungssystem Familienzulagen vor, und zwar sowohl f\u00fcr Erwerbst\u00e4tige als auch f\u00fcr Nichterwerbst\u00e4tige. Bei erwerbst\u00e4tigen Personen kann ein Unfall oder eine Krankheit jedoch zu einer Arbeitsunf\u00e4higkeit f\u00fchren und sich auf die AHV-Beitragspflicht beziehungsweise den Lohn auswirken. Da Kranken- oder Unfalltaggelder nicht AHV-pflichtig sind, werden die Familienzulagen f\u00fcr den Monat, in dem die Arbeitsunf\u00e4higkeit eintritt, und f\u00fcr die drei darauffolgenden Monate unabh\u00e4ngig von einer Lohnzahlung weiter ausgerichtet. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch auf Familienzulagen erl\u00f6schen, wenn nicht weiterhin ein AHV-pflichtiges Einkommen oder ein Taggeld der EO, der Invalidenversicherung oder der Milit\u00e4rversicherung in minimaler H\u00f6he ausbezahlt wird und auch die Voraussetzungen f\u00fcr den Bezug der Zulagen f\u00fcr Nichterwerbst\u00e4tige nicht erf\u00fcllt sind. Die Kantone haben jedoch die M\u00f6glichkeit, diesen Personen einen Anspruch auf Familienzulagen f\u00fcr Nichterwerbst\u00e4tige zuzuerkennen. Zudem werden die Familienzulagen in der Unfallversicherung zum versicherten Verdienst hinzugez\u00e4hlt und zu 80 Prozent in das Taggeld einbezogen. Der Bundesrat ist ferner der Ansicht, dass die Waisenrenten, die von der AHV, der beruflichen Vorsorge und gegebenenfalls von der Unfallversicherung zus\u00e4tzlich zu den Witwen- und Witwerrenten gezahlt werden, in solchen Situationen einen angemessenen Schutz bieten. Wenn die Leistungen nicht ausreichen, kann der Lebensbedarf \u00fcber die Erg\u00e4nzungsleistungen abgedeckt werden. </span></p></div>","FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1731456000000)\/","SubmittedBy":"Gysi Barbara","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1731509399660)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1236|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763093964960)\/","SubmissionDate":"\/Date(1727222400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5205,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Menschenrechte|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}