{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244081,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244081,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4081","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Das Wiederholen von Sexualstraftaten erschweren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz \u00fcber das Strafregister-Informationssystem VOSTRA (Strafregistergesetz, StReG) so zu \u00e4ndern, dass zuk\u00fcnftig auf dem Sonderprivatauszug gem\u00e4ss Art. 42 StReG die entsprechenden strafrechtlichen Entscheide nicht erst nach deren Rechtskraft ersichtlich sind, sondern ab der erstinstanzlichen Ausf\u00e4llung. Dies zumindest in jenen F\u00e4llen, in welchen der erstinstanzliche Entscheid im Schuldspruch nicht angefochten wird.</p>","ReasonText":"<p>Im Sonderprivatauszug erscheinen Urteile, die ein Berufs-, ein T\u00e4tigkeits- oder ein Kontakt- und Rayonverbot enthalten, sofern dieses Verbot zum Schutz von Minderj\u00e4hrigen, anderen besonders schutzbed\u00fcrftigen Personen oder von Patientinnen und Patienten im Gesundheitsbereich erlassen wurde. Durch den Sonderprivatauszug sollen besonders vulnerable Personengruppen insbesondere besser vor Sexualstraft\u00e4tern gesch\u00fctzt werden.</p><p>Dieser Schutz erweist sich indes aktuell als ungen\u00fcgend: Von der Begehung eines Sexualdelikts bis zur rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung durch das Bundesgericht vergehen oft mehrere Jahre. In dieser langen Zeit gibt der Sonderprivatauszug keinerlei Hinweise darauf, dass von der betreffenden Person eine Gefahr ausgehen k\u00f6nnte. Wird jemand zum Beispiel in flagranti bei einer Sch\u00e4ndung einer Heimbewohnerin entdeckt, verliert er vermutlich seine aktuelle Stelle. Er kann sich indes problemlos andernorts als Pfleger bewerben, Lager mit Kindern mit Behinderungen leiten oder auf jede andere erdenkbare Art mit potenziellen Opfern den Kontakt auf der Basis von Beruf oder Freiwilligenarbeit suchen: erst Jahre sp\u00e4ter wird der Sonderprivatauszug \u00fcber das Gef\u00e4hrdungsrisiko respektive das T\u00e4tigkeitsverbot Auskunft geben. Das ist zu sp\u00e4t, zumal der Sonderprivatauszug regelm\u00e4ssig (nur) bei der Anstellung verlangt wird, nicht hingegen sp\u00e4ter. Aus diesem Grund sollten im Sonderprivatauszug einschl\u00e4gige Vorgeschichten sp\u00e4testens dann ersichtlich sein, wenn ein Gericht ein T\u00e4tigkeits- oder ein Kontakt- und Rayonverbot zum Schutz von Minderj\u00e4hrigen oder anderen besonders schutzbed\u00fcrftigen Personen ausgesprochen hat. So wird bis zum rechtskr\u00e4ftigen Urteil des Bundesgerichts sichergestellt, dass sich der Beschuldigte nicht v\u00f6llig unbemerkt Zugang zu weiteren potenziellen Opfern verschaffen kann. Der Opferschutz ist in dieser Konstellation eindeutig h\u00f6her zu gewichten als die auch nach der erstinstanzlichen Verurteilung weitergeltende Unschuldsvermutung.</p><p>Insbesondere muss in F\u00e4llen, in welchen das erstinstanzliche Urteil im Schuldspruch nicht angefochten wird, sondern nur im Strafmass, das Urteil bereits nach erstinstanzlicher Ausf\u00e4llung ersichtlich sein.</p><p>Allenfalls ist die Zug\u00e4nglichkeit in diesen Bereich des Sonderprivatauszuges auf einen eingeschr\u00e4nkten Kreis von Zugangsberechtigten zu beschr\u00e4nken.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Dem geltenden Strafregisterrecht liegt die Vorstellung zugrunde, dass Daten \u00fcber h\u00e4ngige Strafverfahren, die noch nicht rechtskr\u00e4ftig abgeschlossen sind, nicht in die H\u00e4nde von Privatpersonen gelangen sollen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass solche Daten nicht auf Privat- und Sonderprivatausz\u00fcgen ersichtlich sind. Bei Beh\u00f6rden ist der professionelle Umgang mit solchen Daten gew\u00e4hrleistet, weshalb diese Daten auf dem Beh\u00f6rdenauszug 1, 2 und 4 ersichtlich sind. Bei juristisch nicht gleich geschulten Privatpersonen besteht hingegen die erh\u00f6hte Gefahr, dass es trotz Geltung der Unschuldsvermutung zu unzul\u00e4ssigen Vorverurteilungen kommt und dass Strafdaten \u00abin den K\u00f6pfen\u00bb h\u00e4ngen bleiben, die nicht mit einem sp\u00e4teren rechtskr\u00e4ftigen Urteilsspruch \u00fcbereinstimmen. Das geltende Recht gewichtet also die \u2013 auch nach der erstinstanzlichen Verurteilung weitergeltende \u2013 Unschuldsvermutung in gewissen Konstellationen h\u00f6her als den Opferschutz. Will der Gesetzgeber diese G\u00fcterabw\u00e4gung neu beurteilen und eine \u00c4nderung des geltenden Rechts zur Verst\u00e4rkung des Kindesschutzes ins Auge fassen, bedarf dies vorg\u00e4ngig einer umfassenden Analyse. Der Bundesrat wird das Anliegen der Motion deswegen im Rahmen der anstehenden Revision des Strafregistergesetzes pr\u00fcfen und einen geeigneten Vorschlag ausarbeiten. Er m\u00f6chte diesen Arbeiten nicht vorgreifen und empfiehlt die Motion deshalb derzeit zur Ablehnung.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Auch eine Beschr\u00e4nkung der Offenlegung strafrechtlicher Entscheide vor Eintritt der Rechtskraft auf F\u00e4lle, in denen der erstinstanzliche Schuldspruch selbst nicht angefochten wird, greift zu kurz. Sie k\u00f6nnte leicht umgangen werden, indem die beschuldigte Person auch den Schuldspruch anficht. Noch l\u00e4ngere Verfahren und damit ein noch sp\u00e4teres Erscheinen des Urteils im Sonderprivatauszug w\u00e4ren die Folge. Auch in ihrer abgeschw\u00e4chten Variante ist die Motion deshalb derzeit abzulehnen.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1732060800000)\/","SubmittedBy":"Rieder Beat","BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1757493895000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1216|1221","Category":"IV","Modified":"\/Date(1763093020447)\/","SubmissionDate":"\/Date(1727308800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5205,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Strafrecht|Gerichtswesen"}}