{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244221,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244221,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4221","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"F\u00fcr eine koh\u00e4rente Drogenpolitik. Welche Massnahmen k\u00f6nnen ergriffen werden, um den Drogenhandel in unseren St\u00e4dten zu unterbinden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht \u00fcber die rechtlichen Probleme, die den Kampf gegen den Drogenhandel behindern, sowie \u00fcber m\u00f6gliche L\u00f6sungen zu erstellen, um insbesondere:</p><ul><li>die Massnahmen zu erweitern, die pr\u00e4ventiv gegen an Strassendeals beteiligte Personen ergriffen werden k\u00f6nnen (\u00dcberwachung, Ausschluss von Zonen);</li><li>die Strafbarkeit von Dealern und Dealerinnen auszudehnen, die zwar nicht direkt Drogen bei sich tragen, aber als Beobachter und Beobachterinnen fungieren oder Konsumenten und Konsumentinnen anwerben;</li><li>die abschreckende Wirkung der Strafen zu erh\u00f6hen, insbesondere gegen\u00fcber illegal aufh\u00e4ltigen Personen, die aus rechtlichen oder praktischen Gr\u00fcnden nicht weggewiesen werden k\u00f6nnen und kein regelm\u00e4ssiges Einkommen angeben;</li><li>die Inhaftierung dieser Personen in geschlossenen Zentren zu erw\u00e4gen, wenn eine Wegweisungsverf\u00fcgung erlassen wurde;</li><li>die Mindestmengen f\u00fcr den Besitz von Bet\u00e4ubungsmitteln, ab welchen schwere Widerhandlungen nach Artikel 19 Absatz 2 des Bet\u00e4ubungsmittelgesetzes (BetmG) vorliegen, und die H\u00f6chstgrenze f\u00fcr eine \u00abgeringf\u00fcgige Menge\u00bb nach Artikel 19b BetmG zu senken;</li><li>das geltende Recht an neue billige und stark s\u00fcchtig machende Substanzen, die auf den Markt kommen, anzupassen, zum Beispiel Crack.</li></ul><p>Im Sommer haben sich die F\u00e4lle und Skandale im Zusammenhang mit dem Drogenhandel geh\u00e4uft, und die Pr\u00e4senz von Dealern und Dealerinnen, vor allem in den Stadtzentren, in der N\u00e4he von Bahnh\u00f6fen und von Schulen, stellt eine grosse Belastung f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung dar.&nbsp;</p><p>Mit den aktuell verf\u00fcgbaren rechtlichen Instrumenten k\u00f6nnen diese rechtsfreien R\u00e4ume nicht angemessen bek\u00e4mpft werden. Die Drogenh\u00e4ndler und -h\u00e4ndlerinnen haben keine Angst vor den Beh\u00f6rden \u2012 keine Massnahme kann sie abschrecken. Dies betrifft insbesondere illegal aufh\u00e4ltige Personen, die aus rechtlichen Gr\u00fcnden nicht weggewiesen werden k\u00f6nnen und weder Geldstrafen noch eine Ausweisung f\u00fcrchten m\u00fcssen.</p><p>Verschlimmert wird die Lage derzeit noch durch neue billige und extrem s\u00fcchtig machende Substanzen, die zu jeder Tages- und Nachtzeit auf offener Strasse verf\u00fcgbar sind und schwerwiegende gesundheitliche, soziale und sicherheitstechnische Folgen nach sich ziehen. Die schw\u00e4chsten Personen in der Gesellschaft sind die ersten Opfer.&nbsp;</p><p>Die aktuelle Rechtsl\u00fccke muss gr\u00fcndlich analysiert werden, damit sie wirksam geschlossen werden kann. Dabei m\u00fcssen die Lage vor Ort ber\u00fccksichtigt und der gesamte Handlungsspielraum, der der Schweiz durch die verschiedenen v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4ge einger\u00e4umt wird, genutzt werden.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">F\u00fcr die Strafverfolgung im Bereich der Bet\u00e4ubungsmittelkriminalit\u00e4t sind in der Schweiz prim\u00e4r die kantonalen Beh\u00f6rden zust\u00e4ndig. Hinter dem Handel mit Bet\u00e4ubungsmitteln stehen oft organisierte, international vernetze Kriminelle. Fedpol ist auf Stufe Bund zust\u00e4ndig f\u00fcr die Bek\u00e4mpfung von organisierter Kriminalit\u00e4t. Zudem nimmt fedpol operative kriminalpolizeiliche nationale und internationale Koordinationsaufgaben wahr und stellt den internationalen Informationsaustausch sicher. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Die Pr\u00e4vention wie auch die Suchthilfe geh\u00f6ren in die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone. Der Bundesrat anerkennt, dass die Bek\u00e4mpfung des Strassenkleinhandels eine Herausforderung f\u00fcr den polizeilichen Vollzug ist. Strassendealer stehen in der von Gruppen organisierten Bet\u00e4ubungsmittelkriminalit\u00e4t auf einer niedrigen Hierarchiestufe und sind meist einfach austauschbar. Der Strassendrogenhandel kann mit einer Anpassung der Rechtsgrundlage kaum minimiert werden. Der illegale Bet\u00e4ubungsmittelhandel und -schmuggel ist in der Schweiz Hauptaktivit\u00e4tsfeld anwesender krimineller Gruppierungen mit teilweise weitreichenden Kontaktnetzwerken bis in die Hauptherkunftsl\u00e4nder der Drogen (bei Kokain bspw. S\u00fcdamerika). Die internationale Zusammenarbeit ist deshalb von zentraler Bedeutung. Diese soll auch in Zukunft fortgef\u00fchrt und muss weiter verst\u00e4rkt werden.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Das Anwerben von Konsumentinnen und Konsumenten kann unter den bestehenden Tatbestand von Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe f des Bundesgesetzes \u00fcber die Bet\u00e4ubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG; SR 812.121) fallen, gem\u00e4ss welchem die \u00f6ffentliche Aufforderung zu Bet\u00e4ubungsmittelkonsum sowie die Bekanntgabe einer Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Bet\u00e4ubungsmitteln strafbar ist. Die Vorbereitung solcher Widerhandlungen ist zudem vom Auffangtatbestand in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe g BetmG erfasst. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Unbefugter Bet\u00e4ubungsmittelhandel kann bereits heute dem Einzelfall angemessen bestraft werden.</span><span style=\"font-family:Arial; font-weight:bold\"> </span><span style=\"font-family:Arial\">Geringf\u00fcgigere, sog. nicht qualifizierte Tatbest\u00e4nde (Art. 19 Abs. 1 BetmG), k\u00f6nnen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden. Zudem k\u00f6nnen qualifizierte Tatbest\u00e4nde wie bandenm\u00e4ssiger Handel (Art. 19 Abs. 2 Bst. b BetmG) unabh\u00e4ngig von der Menge erf\u00fcllt sein. Eine Erh\u00f6hung der Strafen allein basierend auf den Kriterien Aufenthaltsstatus oder Einkommen st\u00fcnde im Widerspruch zu Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung (SR 101) und ist aus rechtlicher Sicht daher abzulehnen. Zudem ist nicht erstellt, dass \u2013 insbesondere gegen\u00fcber Personen ohne Aufenthaltsrecht, die Drogendelikte begehen \u2013 die Erh\u00f6hung des Strafrahmens alleine eine abschreckende Wirkung erzeugt. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Die Strafverfolgung, der Straf- und Massnahmenvollzug sowie die Anordnung von ausl\u00e4nderrechtlichen Massnahmen liegen in der Kompetenz der Kantone. Ausl\u00e4nderrechtliche Zwangsmassnahmen wie die Ausschaffungs- oder Durchsetzungshaft (Art. 76 bzw. Art. 78 AIG; SR 142.20) dienen zwar an sich nicht der Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit der Bev\u00f6lkerung oder als Schutzmassnahme vor Gewalt oder Kriminalit\u00e4t, erlauben es aber unter gewissen Voraussetzungen, die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden, welche die \u00f6ffentliche Ordnung und Sicherheit st\u00f6ren oder gef\u00e4hrden, einzuschr\u00e4nken. Diese ausl\u00e4nderrechtlichen Zwangsmassnahmen k\u00f6nnen strafrechtliche Massnahmen jedoch nicht ersetzen. Der Bundesrat hat zuletzt in seiner Antwort auf die 24.3429 Mo. Buffat betont, dass er die Schaffung gesetzlicher Grundlagen f\u00fcr die Errichtung und den Betrieb von geschlossenen Zentren f\u00fcr strafff\u00e4llige Asylsuchende ablehnt. Eine solche \u00abInternierung\u00bb w\u00e4re verfassungs- und v\u00f6lkerrechtswidrig und zudem mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Das Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) behandelt Asylgesuche bei Straff\u00e4lligkeit und Renitenz priorit\u00e4r und kann gegen Asylsuchende, welche die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung gef\u00e4hrden, Disziplinarmassnahmen anordnen, wie beispielsweise die Unterbringung in einem besonderen Zentrum. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Artikel 19b BetmG legt fest, dass die Vorbereitung einer geringf\u00fcgigen Menge zum Eigenkonsum nicht strafbar ist. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die 18.3341 Mo. Addor erkl\u00e4rt hat, soll damit verhindert werden, dass Drogenkonsumierende bereits f\u00fcr diese unmittelbar dem Konsum vorangehenden Vorbereitungshandlungen kriminalisiert werden und weniger zug\u00e4nglich f\u00fcr Hilfs- und Betreuungsangebote sind. Es besteht auf Gesetzesebene jedoch kein Mengenbezug als Massstab f\u00fcr eine qualifizierte Tatbegehung nach Artikel 19 Absatz 2 BetmG, wie er im Postulatstext erw\u00e4hnt wird, weshalb eine Senkung der geringf\u00fcgigen Menge diesbez\u00fcglich keine Auswirkungen h\u00e4tte. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Die Frage der gesetzlichen Festlegung von geringf\u00fcgigen Mengen wird von der Bundesverwaltung aktuell im Rahmen eines Berichts zu den Vor- und Nachteilen der Strafbarkeit des unerlaubten Konsums von Bet\u00e4ubungsmitteln gepr\u00fcft. Der Bundesrat hat das EDI im Anschluss an den Bericht in Erf\u00fcllung des 17.4076 Po. Rechsteiner beauftragt, unter Einbezug des EJPD einen solchen Bericht zu erstellen. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Neu auf dem illegalen Drogenmarkt aufgetauchte Substanzen mit vermuteter bet\u00e4ubungsmittel\u00e4hnlicher Wirkung k\u00f6nnen rasch dem Bet\u00e4ubungsmittelrecht unterstellt und in die Bet\u00e4ubungsmittelverzeichnisverordnung aufgenommen werden (Art. 7 Abs. 3 BetmG und Verzeichnis e der Bet\u00e4ubungsmittelverzeichnisverordnung des EDI, BetmVV-EDI; SR 812.121.11). Das Verzeichnis e der BetmVV-EDI wird grunds\u00e4tzlich einmal j\u00e4hrlich aktualisiert. Das geltende Recht bietet somit bereits die M\u00f6glichkeit, innert n\u00fctzlicher Frist auf neue Substanzen zu reagieren. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mit den geltenden einschl\u00e4gigen Strafbestimmungen im Bet\u00e4ubungsmittelgesetz bereits ein ausreichendes gesetzliches Instrumentarium zur Bek\u00e4mpfung des Strassenhandels und dem Umgang mit neuen illegalen Substanzen vorliegt. Es besteht deshalb keine Regelungsl\u00fccke und kein Bedarf nach einer vertieften Analyse.</span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1732665600000)\/","SubmittedBy":"Nicolet Jacques","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1732690799000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216|1221|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763093114673)\/","SubmissionDate":"\/Date(1727395200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5205,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht|Gerichtswesen|Gesundheit"}}