{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244239,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244239,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4239","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Waffengesetz. Kontrollen versch\u00e4rfen und die M\u00f6glichkeit des Entzugs von Bewilligungen bei Risikoverdacht st\u00e4rken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht Verbesserungen des Waffengesetzes vorzustellen, mit denen die Kontrollen und die M\u00f6glichkeit des Entzugs von Waffenerwerbsscheinen verbessert werden k\u00f6nnen.</p>","ReasonText":"<p>In j\u00fcngster Zeit haben tragische Ereignisse gezeigt, dass die Waffenkontrolle in der Schweiz mangelhaft ist und dass dies leider eine Gefahr f\u00fcr das Leben der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger darstellt. Femizide und Familiendramen h\u00e4tten verhindert werden k\u00f6nnen, wenn man die Kontrolle versch\u00e4rft und die Handlungsf\u00e4higkeit der Gerichte gest\u00e4rkt h\u00e4tte, beispielsweise indem man Personen, die eine Gefahr darstellen, das Recht auf Waffenerwerb und -besitz entzogen h\u00e4tte.</p><p>&nbsp;</p><p>Nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c des Waffengesetzes erhalten Personen, die \u00ab<i>zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gef\u00e4hrden,</i>\u00bb keinen Waffenerwerbsschein. Dieser Artikel ist schwierig auszulegen und anzuwenden. Die Waffenh\u00e4ndlerinnen und Waffenh\u00e4ndler sind bei der Anwendung dieses Prinzips h\u00e4ufig hilflos. Die Artikel 30 und 31 regeln den Entzug von Bewilligungen sowie die Beschlagnahme und Einziehung von Waffen. Diese Regelung funktioniert nicht immer. Heute ist ein Gericht, das ein Urteil f\u00e4llt, nicht dazu verpflichtet, zu kontrollieren, ob die verurteilte Person eine Gefahr f\u00fcr sich selbst oder Dritte darstellt.</p><p>&nbsp;</p><p>In den j\u00fcngsten F\u00e4llen konnten die T\u00e4ter ohne Schwierigkeiten Waffen erwerben \u2013 trotz ihrer Vorgeschichte und deutlicher Zeichen, dass die Waffe gegen Dritte verwendet werden k\u00f6nnte.Die Meldefristen erlaubten zudem keine korrekte Kontrolle. In einem anderen Fall wurden Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen getroffen, aber ohne dass eine systematische Analyse der Risiken und des potentiellen Entzugs des Rechts auf Waffenerwerb und -besitz vorgenommen worden w\u00e4re.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<div><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Grunds\u00e4tzlich gilt f\u00fcr den Erwerb von Waffen, insbesondere von Feuerwaffen, die Waffenerwerbsscheinpflicht nach Art. 8 des Waffengesetzes (WG, SR 514.54). Der Waffenerwerbsschein wird von der zust\u00e4ndigen kantonalen Polizeibeh\u00f6rde nach erfolgter Pr\u00fcfung der antragstellenden Person ausgestellt. Es sind bei bewilligungspflichtigen Waffen nicht die Waffenh\u00e4ndler, die Art. 8 Abs. 2 Bst b und c WG anwenden, sondern die kantonalen Polizeibeh\u00f6rden. Kunden mit einer polizeilichen Erwerbsbewilligung muss der H\u00e4ndler nicht auch noch auf Hinderungsgr\u00fcnde pr\u00fcfen. Es sind auch die kantonalen Polizeibeh\u00f6rden, die die Meldungen von meldepflichtigen Waffen erhalten. Ein Waffenh\u00e4ndler verlangt f\u00fcr den Verkauf von solchen meldepflichtigen Waffen oder Munition mindestens einen aktuellen Strafregisterauszug, der nicht \u00e4lter ist als 3 Monate oder einen Waffenerwerbsschein / eine Ausnahmebewilligung, die nicht \u00e4lter ist als 2 Jahre. Gest\u00fctzt darauf darf der Waffenh\u00e4ndler eine meldepflichtige Waffe verkaufen. Zudem kann er im Zweifelsfall den Kunden eine entsprechende Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung unterschreiben und ihn gest\u00fctzt darauf polizeilich \u00fcberpr\u00fcfen lassen, bevor er eine Waffe verkauft. Dem Bundesrat ist nicht bekannt, dass seitens der Waffenh\u00e4ndler eine Problematik bei der \u00dcberpr\u00fcfung von Hinderungsgr\u00fcnden im Sinne von Art. 8 Abs. 2 Bst. c und d WG besteht.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Erkennen die kantonalen Polizeibeh\u00f6rden bei der Pr\u00fcfung f\u00fcr eine waffenrechtliche Bewilligung Hinderungsgr\u00fcnde, wird diese verweigert, und vorhandene Waffen werden eingezogen. Seit der Einf\u00fchrung des neuen Strafregisters (newVostra) im Januar 2023 werden Strafregistereintr\u00e4ge von Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzern automatisch den kantonal zust\u00e4ndigen Polizeibeh\u00f6rden gemeldet. Hinzu kommt, dass gem\u00e4ss Art. 8 Abs. 2 Bst. c WG bereits Hinderungsgr\u00fcnde bestehen, wenn jemand Anlass zur Annahme gibt, dass die Person sich selbst oder Dritte mit der Waffe gef\u00e4hrden k\u00f6nnte. Sobald eine Person mehr als einen Strafregistereintrag hat, sind die kantonalen Polizeibeh\u00f6rden verpflichtet, vorhandene Waffen einzuziehen und Bewilligungen zu verweigern. Liegt jedoch eine Handlung vor, die eine gewaltt\u00e4tige oder gemeingef\u00e4hrliche Gesinnung manifestiert, reicht nach Art. 8 Abs. 2 Bst d WG bereits eine Verurteilung aus. </span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Es bestehen heute also bereits verschiedene Instrumente, um Waffengewalt vorzubeugen. Auch hat der Bundesrat in seinem Bericht \u00abT\u00f6tungsdelikte an Frauen im h\u00e4uslichen Umfeld Ursachen und Massnahmen\u00bb vom 10. Dezember 2021 in Erf\u00fcllung des Postulates 19.3618 Graf Maya vom 14. Juni 2019 sechs Massnahmen identifiziert, um T\u00f6tungsdelikte an Frauen im h\u00e4uslichen Umfeld zu untersuchen sowie Ursachen und Massnahmen zu pr\u00fcfen. Die Universit\u00e4t St. Gallen hat mitunter als eine der Massnahmen die Studie \u00abT\u00f6tungsdelikte mit Schusswaffen im h\u00e4uslichen Bereich\u00bb erstellt (T\u00f6tungsdelikte mit Schusswaffen im h\u00e4uslichen Bereich, Studie zuhanden des Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcros f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, Bereich Gewalt, Simone Walser PhD, Nora Markwalder, Prof. Dr., St. Gallen, 31.Mai 2024), die dem Bundesamt f\u00fcr Polizei vorliegt und demn\u00e4chst publiziert wird. Aus dieser Studie ergibt sich, dass T\u00f6tungsdelikte mit Feuerwaffen in der Schweiz r\u00fcckl\u00e4ufig sind, auch im h\u00e4uslichen Bereich, w\u00e4hrend dagegen Messergewalt ansteigt.</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial; -aw-import:ignore\">&#xa0;</span></p><p style=\"margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; widows:0; orphans:0; font-size:11pt\"><span style=\"font-family:Arial\">Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zuerst Erfahrungen mit den Auswirkungen der im 2023 eingef\u00fchrten automatisierten Meldungen \u00fcber neue Strafregistereintr\u00e4ge gesammelt werden m\u00fcssen, bevor eine weitere Studie erstellt wird. Die Ergebnisse aus der Studie \u00abT\u00f6tungsdelikte mit Schusswaffen im h\u00e4uslichen Bereich\u00bb werden ebenfalls detailliert analysiert werden. Gest\u00fctzt auf diese Resultate wird der Bundesrat im Hinblick auf eine n\u00e4chste Revision der Waffengesetzgebung weitere m\u00f6gliche Massnahmen pr\u00fcfen. </span></p></div><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1732060800000)\/","SubmittedBy":"Fivaz Fabien","BusinessStatus":203,"BusinessStatusText":"Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor","BusinessStatusDate":"\/Date(1732086946000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|28","Category":null,"Modified":"\/Date(1763093332467)\/","SubmissionDate":"\/Date(1727395200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5205,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Soziale Fragen"}}