{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20244272,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20244272,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"24.4272","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Aufstockung des Armeebudgets und Gegenfinanzierung \u00fcber die Periode 2025\u20132032","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt,</p><ol><li>das Armeebudget gegen\u00fcber der aktuellen Finanzplanung in den Jahren 2029 bis 2032 (Zahlungsrahmen Armee 2029\u20132032) um jeweils 900 Millionen Franken j\u00e4hrlich aufzustocken und</li><li>dem Parlament 2025 eine Botschaft zur Umsetzung der OECD-Steuerreform vorzulegen, die einen Verteilschl\u00fcssel Bund/Kantone von 50/50 vorsieht, wobei vom (neu h\u00f6heren) Bundesanteil die H\u00e4lfte zweckgebunden f\u00fcr die Aufstockung des Armeebudgets zu verwenden ist (Spezialfinanzierung gem. Art. 53 FHG).</li></ol><p>Eine Minderheit der Kommission (Hegglin Peter) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>","ReasonText":"<p><u>1. Sicherheitspolitische Herausforderungen und konkreter L\u00f6sungsansatz</u></p><p>Die Sicherheitslage in Europa hat sich deutlich verschlechtert. Die Landesverteidigung als Kernaufgabe des Staates muss gest\u00e4rkt werden. Die F\u00e4higkeitsl\u00fccken, welche die Armee heute ausweist, sind unbestritten. Diese L\u00fccken sind schrittweise zu schliessen. Der in der Finanzplanung gem\u00e4ss Bundesrat abgebildete Aufwuchs kann diese Zielsetzung nur teilweise erf\u00fcllen. Deshalb sollen die der Armee zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel 2025\u20132028 gegen\u00fcber der aktuellen Planung um je 600 bis 670 Millionen Franken aufgestockt werden, 2029\u20132032 um je 900 Millionen Franken.</p><p>Damit l\u00e4sst sich einerseits die St\u00e4rkung der Armee gegen\u00fcber der Planung des Bundesrats rascher umsetzen, anderseits herrschen dank konkreter Zusatzbetr\u00e4ge (viermal 600 bis 670 Millionen Franken f\u00fcr die Jahre 2025\u20132028 / viermal 900 Millionen Franken f\u00fcr die Jahre 2029\u20132032) klare Rahmenbedingungen f\u00fcr die Armee \u00fcber die n\u00e4chsten beiden Zahlungsrahmen. So wird eine langfristige und transparente Planung sichergestellt, was f\u00fcr die Verl\u00e4sslichkeit der Schweiz in Beschaffungsvorhaben wichtig ist. Je fr\u00fcher und verl\u00e4sslicher Bestellungen get\u00e4tigt werden, desto rascher (und auch g\u00fcnstiger) k\u00f6nnen sie realisiert werden. Zudem beeinflussen die R\u00fcstungsinvestitionen auch die Betriebsausgaben. Per 2032 kann dann eine Neubeurteilung unter den dannzumal herrschenden sicherheitspolitischen und finanziellen Rahmenbedingungen stattfinden.</p><p>&nbsp;</p><p><u>2. Finanzierungskonzept Ausgabenseite</u></p><p>Angesichts der ohnehin grossen Herausforderung im Bundeshaushalt mit hohen drohenden Defiziten (Haushaltssanierung aufgrund des strukturellen Defizits, Finanzierung 13. AHV-Rente etc.) muss das Finanzierungskonzept f\u00fcr die vorliegend beantragte Aufstockungen realistisch und ausgewogen sein. Die Finanzkommission des St\u00e4nderates legt ein entsprechendes Konzept vor, welches die genannten viermal 600 bis 670 Millionen (vgl. Antr\u00e4ge zu 24.041, Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026\u20132028) und viermal 900 Millionen Franken (Gegenstand der vorliegenden Motion) sowie Kompensationsmassnahmen vorsieht.</p><p>Dass sich einzelne ausgabenseitige Kompensationsmassnahmen mit den Vorschl\u00e4gen aus der Aufgaben- und Subventions\u00fcberpr\u00fcfung (Gruppe Gaillard) \u00fcberschneiden, ist nicht zu vermeiden \u2013 so etwa die vorgeschlagene Plafonierung bei den Ausgaben in der Internationalen Zusammenarbeit (IZA). Angesichts der starken Wachstumsraten in den letzten Jahren erscheint ein Einfrieren der Ausgaben auf dem Planungsstand 2025 vertretbar, immerhin d\u00fcrfte ab 2029 wieder eine minimale Erh\u00f6hung der Ausgaben m\u00f6glich sein. Da sich beide Parlamentskammern bereits bei der Beratung des Zahlungsrahmens der Armee 2025\u20132028 f\u00fcr eine Kompensation im Bereich IZA ausgesprochen haben, ist es naheliegend, entsprechend frei werdende Mittel hier einzurechnen. Das Gleiche gilt f\u00fcr die K\u00fcrzungen im Personal- und Sachaufwand der Bundesverwaltung. Im Sinne der Praktikabilit\u00e4t und einer sozialvertr\u00e4glichen Umsetzung werden sie hier langsam einlaufend vorgesehen.</p><p>Weitere Kompensationsmassnahmen entsprechen grob formuliert:</p><ol style=\"list-style-type:lower-alpha;\"><li>einem Wachstumsstopp&nbsp;(Ausgaben Ressortforschung werden eingefroren auf dem Planungsstand der BFI-Botschaft 2021\u20132024);</li><li>einer Fokussierung gem\u00e4ss Subsidiarit\u00e4tsprinzip (Bundesf\u00f6rderprogramme, die im Kern kantonale Aufgaben betreffen, werden reduziert);</li><li>einer Priorisierung (Immobilienprogramm).</li></ol><p>Zus\u00e4tzliche f\u00fcr die Beseitigung der Verteidigungsl\u00fccken zu verwendenden Mittel werden durch das Betriebs-Effizienzsteigerungsprogramm \u00abCodice\u00bb im VBS freigespielt.</p><p>Diese Aufz\u00e4hlung ist nicht abschliessend zu verstehen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p><u>3. Finanzierungskonzept Einnahmenseite</u></p><p>Kernelement des Finanzierungskonzepts auf der Einnahmenseite ist die Erh\u00f6hung des Bundesanteils bei der OECD-Erg\u00e4nzungssteuer. Er soll neu 50 Prozent betragen. Der Anteil von 25 Prozent gem\u00e4ss geltender \u00dcbergangsbestimmung in der Verfassung ist in der Finanzplanung des Bundes eingestellt (400 Millionen Franken) und fliesst in den allgemeinen Haushalt. Der mit der \u00c4nderung des Verteilschl\u00fcssels resultierende, zus\u00e4tzliche Bundesanteil soll als Spezialfinanzierung nach Art. 53 FHG f\u00fcr die Armeefinanzierung gebunden werden.</p><p>Der urspr\u00fcngliche Verteilschl\u00fcssel 75/25 Prozent kam unter damals v\u00f6llig anderen sicherheits- und finanzpolitischen Rahmenbedingungen zustande. Zu beachten ist, dass die Mittel aus der OECD Steuerreform grunds\u00e4tzlich f\u00fcr \u00abstandortf\u00f6rdernde Massnahmen\u00bb vorgesehen sind (Art. 197 Ziff. 15 Abs. 9 BV, vgl. 6.1 und 5.2.2. Botschaft zum Bundesbeschluss \u00fcber eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen; \u00abSpezialfinanzierung\u00bb gem\u00e4ss Art. 53 FHG). Angesichts der Bedeutung der Landesverteidigung auch f\u00fcr den Wirtschaftsstandort ist es vertretbar, dieses Instrument \u2013 zumindest teilweise \u2013 f\u00fcr die Armee einzusetzen. Es kommt dazu, dass die Industrie bei einer verst\u00e4rkten Aufr\u00fcstung massgeblich \u00fcber Auftr\u00e4ge und Offset-Gesch\u00e4fte einen direkten Nutzen zieht. Die Erh\u00f6hung des Bundesanteils zu Gunsten der dringenden Aufgabe der Landesverteidigung ist sachgerecht, insbesondere auch mit Blick auf die Pakete, die von verschiedenen Kantonen zwischenzeitlich pr\u00e4sentiert wurden. Diese haben nur teilweise und meistens nur indirekt einen Impact f\u00fcr die von der OECD-Steuerreform betroffenen Unternehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<span><p><span>Weder die Finanzierung des Wachstums der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP bis ins Jahr 2035 noch auf 1 Prozent des BIP bis ins Jahr 2032 ist zum jetzigen Zeitpunkt sichergestellt. Das ist einer der Gr\u00fcnde, weshalb der Bundesrat im Jahr 2024 die Aufgaben- und Subventions\u00fcberpr\u00fcfung lanciert hat. Die Vernehmlassung zum darauf basierenden Entlastungspaket 27 wurde am 29. Januar 2025 er\u00f6ffnet. Der Bundesrat ist jedoch bereit, im Voranschlag 2026 und im Finanzplan 2027-2029 die Betr\u00e4ge einzustellen, die n\u00f6tig sind, um den vom Parlament gew\u00fcnschten Wachstumspfad der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP bis 2032 zu erreichen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span><u>Zum Finanzierungskonzept Ausgabenseite</u></span></p><p><span>Die zus\u00e4tzlichen Aufstockungen der Armeeausgaben, welche vom Parlament in der Wintersession 2024 beschlossen wurden, werden teilweise durch Massnahmen gegenfinanziert, die bereits Teil des Entlastungspakets 27 sind, etwa die K\u00fcrzungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und im Eigenbereich. Ob das vom Parlament gew\u00fcnschte Wachstum der Mittel f\u00fcr die Armee f\u00fcr die Finanzplanjahre 2026 bis 2028 m\u00f6glich ist, h\u00e4ngt wesentlich davon ab, ob das Entlastungspaket 27 vollst\u00e4ndig umgesetzt werden kann und ob das Parlament im Rahmen der Finanzierung der 13. AHV-Rente eine Senkung des Bundesbeitrags an die AHV beschliesst. Daneben werden die neuen Vereinbarungen mit der EU und mittelfristig auch Steuerreformen, wie zum Beispiel die vom Parlament beschlossene Abschaffung des Eigenmietwerts oder die geplante Reform der Ehepaarbesteuerung, zu einem zus\u00e4tzlichen Finanzierungsbedarf f\u00fchren. </span></p><p><span>Die ausgabenseitige Gegenfinanzierung der Aufstockung der Armeeausgaben soll gem\u00e4ss Motion auch in den Jahren 2029 bis 2032 \u00fcber die oben erw\u00e4hnten Bereiche (internationale Zusammenarbeit, Eigenbereich) erfolgen. Aus den erw\u00e4hnten Gr\u00fcnden wird das in der Motion vorgeschlagene Finanzierungskonzept auf der Ausgabenseite aber voraussichtlich nicht gen\u00fcgen, um den Bundeshaushalt unter Ber\u00fccksichtigung der geforderten Aufstockung der Mittel f\u00fcr die Armee schuldenbremskonform zu gestalten.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span><u>Zum Finanzierungskonzept Einnahmenseite</u></span></p><p><span>Die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in der Schweiz erfolgt mit der Mindestbesteuerungsverordnung des Bundesrats. Die daf\u00fcr n\u00f6tigen \u00dcbergangsbestimmungen in der Verfassung wurden am 18. Juni 2023 von der Schweizer Stimmbev\u00f6lkerung angenommen. Die nationale Erg\u00e4nzungssteuer wurde am 1. Januar 2024 eingef\u00fchrt. Die internationale Erg\u00e4nzungssteuer nach der Prim\u00e4rerg\u00e4nzungssteuerregelung (</span><span><em>Income Inclusion Rule,</em></span><span> IIR) wurde per 1. Januar 2025 eingef\u00fchrt. Der Bundesrat muss dem Parlament bis sp\u00e4testens Ende 2029 ein Bundesgesetz vorlegen, das die Verordnung abl\u00f6st.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Es ist zwar verfassungsrechtlich m\u00f6glich, den Verteilschl\u00fcssel zwischen Bund und Kantonen von gegenw\u00e4rtig 25/75 auf 50/50 sowie den Verwendungszweck der Ertr\u00e4ge zugunsten der Armee zu \u00e4ndern, sofern die entsprechenden Verordnungsbestimmungen in ein Gesetz \u00fcberf\u00fchrt werden. Der Bundesrat lehnt dies jedoch aus mehreren Gr\u00fcnden ab:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Sch\u00e4tzungen zu den Ertr\u00e4gen aus der Mindestbesteuerung sind derzeit noch mit grosser Unsicherheit behaftet. Genauere Angaben sind erst im Jahr 2026 m\u00f6glich, wenn die nationale Erg\u00e4nzungssteuer aus dem Steuerjahr 2024 erstmals f\u00e4llig wird.</span></p><p><span>Zudem haben einige Kantone (Genf, Neuenburg, Schaffhausen, Waadt) bereits beschlossen, ihre kantonale Gewinnsteuer zu erh\u00f6hen, um die Differenz zum Mindeststeuersatz selbst absch\u00f6pfen zu k\u00f6nnen, oder planen dies (Basel-Stadt, Luzern und Zug); entsprechend besteht die Gefahr, dass die Ertr\u00e4ge f\u00fcr den Bund aus der Erg\u00e4nzungssteuer substanziell sinken. Mit dem in der Motion vorgeschlagenen Verteilschl\u00fcssel von 50/50 wird der Anreiz f\u00fcr die Kantone weiter verst\u00e4rkt, die Gewinnsteuers\u00e4tze zu erh\u00f6hen (siehe z.B. </span><a href=\"https://zg.ch/news/news~_2024_12_kanton-zug-erhebt-eigene-oecd-zusatzsteuer~.html#:~:text=Ihre%20Steuerbelastung%20bleibt%20unver%C3%A4ndert%20bei,des%20Bundes%20tritt%2C%20finanziell%20beteiligt.\"><span><u>Medienmitteilung</u></span></a><span> des Kantons Zug vom 19. Dezember 2024). Auch bei der internationalen Erg\u00e4nzungssteuer (IIR) k\u00f6nnten die Ertr\u00e4ge mittelfristig sinken, falls weitere Staaten ihre Besteuerungsregeln und Steuers\u00e4tze an die OECD-Mindestbesteuerung anpassen sollten. Gegenw\u00e4rtig sind \u00fcber 140 Staaten dem Abkommen \u00fcber die OECD-Mindestbesteuerung beigetreten, davon d\u00fcrften im Jahr 2025 erst rund 50 Staaten die entsprechenden Regelungen national umgesetzt haben. Die Einnahmen aus den Erg\u00e4nzungssteuern sind folglich keine hinreichend stabile und nachhaltige Finanzquelle, um die Erh\u00f6hung der Armeeausgaben dauerhaft zu finanzieren und damit auch Planungssicherheit zu schaffen.</span></p><p><span>Schliesslich weist der Bundesrat darauf hin, dass eine Verwendung der Ertr\u00e4ge zugunsten der Armee zumindest dem bisherigen Willen von Bundesrat, Parlament und Stimmbev\u00f6lkerung widerspricht, wonach die Ertr\u00e4ge zur Standortf\u00f6rderung eingesetzt werden sollen. Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK) spricht sich gegen die Motion aus. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":45,"FederalCouncilProposalText":"Ablehnung","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1739923200000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1740074400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|9|24|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1763092733367)\/","SubmissionDate":"\/Date(1731974400000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5206,"SubmissionLegislativePeriod":52,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Sicherheitspolitik|Finanzwesen|Steuer"}}